Abzocke bei Ebay
Tipps für Bieter / Käufer

 

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Zwar habe ich bislang noch keinen allzu großen Ärger gehabt und noch nicht allzu viel Geld verloren, aber schlechte Erfahrungen habe ich als Bieter / Käufer mit der Unehrlichkeit mancher Ebay-Mitglieder und mit den unzureichenden Reaktionen bzw. den Standardbeschwichtigungs- und Abwimmelmails von Ebay doch schon gemacht. Deshalb hier einige Tipps:

  • Rechnen Sie gerade bei Ihnen bislang unbekannten Verkäufern immer damit, dass der Verkäufer versuchen wird, über Zweit- oder Drittaccounts oder über Freunde / Bekannte / Verwandte den Preis in die Höhe zu treiben. So kann man sich z. B. Schritt für Schritt bzw. Euro für Euro an das Maximalgebot heranpirschen und es eventuell sogar knapp überbieten – in der Hoffnung, dass der Interessent daraufhin sein Maximalgebot noch etwas erhöht. Andere Verkäufer gehen unauffälliger vor und benutzen mehrere Accounts und größere Intervalle. Für einen Bieter ist es dann sehr schwierig oder ganz unmöglich, den Betrug zu erkennen.

    Auf jeden Fall ist es Interessierten mit etwas Glück möglich, durch Hochbieten (Pushen) in kleinen Schritten die genaue Höhe eines Maximalgebotes in Erfahrung zu bringen, ohne das Maximalgebot zu überbieten. Das funktioniert deshalb, weil Ebay die Erhöhungsschritte festgelegt hat und beim letzten Schritt vor dem Erreichen bzw. Überbieten des Maximalgebotes in der Hälfte der Fälle ein anderer Erhöhungsschritt als zuvor angezeigt wird, nämlich nur noch die Differenz bis zum Maximalgebot.

    Beispiel: Jemand hat als Maximalgebot 10,00 Euro eingegeben, das momentane Gebot liegt bei 1,99 Euro. Der Pusher bietet jetzt z. B. 2,99 Euro, der Bietagent von Ebay erhöht das Gebot des ursprünglichen Bieters daraufhin automatisch auf 3,49 Euro, der Pusher bietet 3,99 Euro, der Bietagent von Ebay 4,49 Euro usw. Wenn der Pusher 9,99 Euro bietet, erhöht der Bietagent von Ebay aber nicht auf 10,49 Euro, sondern nur noch auf das Maximalgebot des ursprünglichen Bieters, also auf 10,00 Euro. Der Pusher erkennt daran, dass er jetzt mit dem Bieten aufhören muss. Allerdings würde das Ausspionieren auf diese Weise nicht klappen, wenn der Pusher z. B. bei 2,49 Euro begänne. Denn dann betrüge das letzte Gebot des Bietagenten von Ebay vor dem Maximalgebot 9,99 Euro und der Pusher könnte das Maximalgebot von 10,00 Euro nicht rechtzeitig erkennen.

    Trotz dieser Einschränkung der Gefährdung:

    • Bieten Sie möglichst erst wenige Sekunden vor Auktionsschluss, um dem Verkäufer keine Gelegenheit zu geben, sie nach und nach hochzubieten. Für das automatisierte Bieten kurz vor Auktionsende gibt es Tools und Dienstleister.
       
    • Schicken Sie dem Verkäufer möglichst vorher keine E-Mail, um z. B. nach Versandkosten oder Erhaltungszustand zu fragen: Sie signalisieren damit Interesse und könnten den Verkäufer dadurch veranlassen, vorsorglich ein Scheingebot abzugeben.
       
    • Überlegen Sie sich gut, wie viel Sie bieten möchten: Bieten Sie einen angemessenen, dem mutmaßlichen Wert des Artikels entsprechenden Betrag, so dass Sie auch dann, wenn Sie in letzter Sekunde hochgeboten oder überboten werden, immer noch mit dem Kauf bzw. mit sich selbst zufrieden sein können. Bieten Sie nur einmal und lassen Sie sich – falls Sie einmal nicht erst in den letzten Sekunden bieten können – nicht dazu hinreißen, noch etwas Geld nachzuschießen, wenn Sie überboten werden.
       
  • Wenn Sie einen Artikel ersteigert haben, sollten Sie zumindest bei Ihnen bislang unbekannten Verkäufern und größeren Beträgen möglichst den Service Käuferschutz nutzen. Leider unterschlagen manche Verkäufer selbst ziemlich gravierende Mängel bei der Beschreibung der Artikel und stellen Fotos ein, auf denen die Mängel nicht zu erkennen sind. Wenn Sie ohne Käuferschutz als Vorauszahlung Geld an den Verkäufer überweisen, ist das Geld in der Regel verloren, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht und der Verkäufer sich weigert, sie zurückzunehmen oder den Preis zu mindern. Es lohnt sich nämlich nur bei größeren Beträgen und offensichtlichem Betrug, die Polizei einzuschalten und eine Zivilklage anzustrengen. Mit Käuferschutz haben Sie immerhin eine gewisse Chance, Geld zurückzuerhalten. Als Alternative zum Käuferschutz kommt bei Verkäufern in Ihrer Region die persönliche Abholung mit Begutachtung und – bei positivem Befund – Übernahme und Bezahlung der Ware in Betracht.
     
  • Seien Sie auf der Hut, wenn Sie als zweithöchster Bieter überboten werden und Ihnen der Verkäufer nach Ende der Auktion offeriert, den Artikel doch noch – womöglich zu Ihrem Maximalgebot! – zu erwerben, weil der Höchstbietende den Artikel nun angeblich aus irgendwelchen Gründen doch nicht haben wolle. In solchen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass der Verkäufer selbst von einem Zweitaccount aus mitgeboten und versucht hat, den Preis in die Höhe zu treiben – und Sie dabei überboten hat.
     
  • Falls Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einmal Probleme mit einem Verkäufer haben: Rechnen Sie nicht damit, dass Ebay Ihnen hilft. Ebay bekommt sein Geld von den Verkäufern und steht deshalb zunächst einmal auf deren Seite. Ebay hat auch kein Interesse an niedrigen Auktionspreisen, da das Unternehmen dann geringere Provisionen kassieren würde, und hat deshalb objektiv auch kein Interesse daran, das heimliche Hochbieten wirksam zu verhindern. Bestenfalls wird bei allzu vielen Beschwerden bisweilen ein Account gesperrt – aber der Verkäufer kann umgehend einen neuen anlegen und wie bisher weitermachen. Denken Sie deshalb immer daran, dass nicht alle Ebay-Mitglieder redlich und ehrlich sind, und agieren und reagieren Sie entsprechend vor- und umsichtig.