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Zwar habe ich bislang
noch keinen allzu großen Ärger gehabt und noch nicht allzu viel Geld
verloren, aber schlechte Erfahrungen habe ich als Bieter / Käufer mit der
Unehrlichkeit mancher Ebay-Mitglieder und mit den
unzureichenden Reaktionen bzw. den Standardbeschwichtigungs- und Abwimmelmails von Ebay doch
schon gemacht. Deshalb hier einige Tipps:
- Rechnen Sie gerade bei Ihnen bislang
unbekannten Verkäufern immer damit, dass der Verkäufer versuchen
wird, über Zweit- oder Drittaccounts oder über Freunde / Bekannte
/ Verwandte den Preis in die Höhe zu treiben. So kann man sich
z. B. Schritt für Schritt bzw. Euro für Euro an das Maximalgebot heranpirschen und es eventuell sogar knapp überbieten
– in der Hoffnung, dass der
Interessent daraufhin sein Maximalgebot noch etwas erhöht. Andere Verkäufer gehen unauffälliger vor und benutzen mehrere Accounts
und größere Intervalle. Für einen Bieter ist es dann sehr schwierig oder ganz unmöglich, den Betrug zu erkennen.
Auf jeden Fall ist es Interessierten
mit etwas Glück möglich, durch Hochbieten (Pushen) in kleinen Schritten die genaue
Höhe eines Maximalgebotes in Erfahrung zu bringen, ohne das
Maximalgebot zu überbieten.
Das funktioniert deshalb, weil Ebay die Erhöhungsschritte
festgelegt hat und beim letzten Schritt vor dem
Erreichen bzw. Überbieten des Maximalgebotes in der Hälfte der
Fälle ein anderer
Erhöhungsschritt als zuvor angezeigt wird, nämlich nur noch die Differenz
bis zum Maximalgebot.
Beispiel: Jemand hat als Maximalgebot
10,00 Euro eingegeben, das momentane Gebot liegt bei 1,99 Euro.
Der Pusher bietet jetzt z. B. 2,99 Euro, der Bietagent von Ebay
erhöht das Gebot des ursprünglichen Bieters daraufhin automatisch
auf 3,49 Euro, der Pusher bietet 3,99 Euro, der Bietagent von Ebay
4,49 Euro usw. Wenn der Pusher 9,99 Euro bietet, erhöht der
Bietagent von Ebay aber nicht auf 10,49 Euro, sondern nur noch auf
das Maximalgebot des ursprünglichen Bieters, also auf 10,00 Euro.
Der Pusher erkennt daran, dass er jetzt mit dem Bieten aufhören
muss. Allerdings würde das Ausspionieren auf diese Weise nicht
klappen, wenn der Pusher z. B. bei 2,49 Euro begänne. Denn dann
betrüge das letzte Gebot des Bietagenten von Ebay vor dem
Maximalgebot 9,99 Euro und der Pusher könnte das Maximalgebot von
10,00 Euro nicht rechtzeitig erkennen.
Trotz dieser
Einschränkung der Gefährdung:
- Bieten Sie möglichst erst wenige Sekunden vor
Auktionsschluss, um dem Verkäufer keine Gelegenheit zu geben,
sie nach und nach hochzubieten. Für das automatisierte Bieten
kurz vor Auktionsende gibt es Tools und Dienstleister.
- Schicken Sie dem Verkäufer möglichst
vorher keine E-Mail, um z. B. nach Versandkosten oder
Erhaltungszustand zu fragen: Sie signalisieren damit Interesse
und könnten den Verkäufer dadurch veranlassen, vorsorglich ein
Scheingebot abzugeben.
- Überlegen Sie sich gut, wie viel Sie
bieten möchten: Bieten Sie einen angemessenen, dem mutmaßlichen Wert des Artikels entsprechenden Betrag, so dass
Sie auch dann, wenn Sie in letzter Sekunde hochgeboten oder
überboten werden, immer noch mit dem Kauf bzw. mit sich selbst
zufrieden sein können. Bieten Sie nur einmal und lassen Sie sich
– falls Sie einmal nicht erst in den letzten Sekunden bieten
können – nicht dazu hinreißen, noch etwas Geld nachzuschießen, wenn Sie
überboten werden.
- Wenn Sie einen Artikel ersteigert haben, sollten Sie zumindest
bei Ihnen bislang unbekannten Verkäufern und größeren Beträgen
möglichst den Service Käuferschutz nutzen. Leider unterschlagen manche Verkäufer selbst
ziemlich gravierende Mängel bei der Beschreibung der Artikel und
stellen Fotos ein, auf denen die Mängel nicht zu erkennen sind.
Wenn Sie ohne Käuferschutz als Vorauszahlung Geld an den Verkäufer
überweisen, ist das Geld in der Regel verloren, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht und der Verkäufer sich weigert, sie zurückzunehmen oder den Preis zu mindern. Es lohnt sich
nämlich nur bei größeren Beträgen und offensichtlichem Betrug, die Polizei einzuschalten
und eine Zivilklage anzustrengen. Mit Käuferschutz haben Sie immerhin
eine gewisse Chance, Geld zurückzuerhalten. Als Alternative zum
Käuferschutz kommt bei Verkäufern in Ihrer Region die persönliche Abholung mit Begutachtung und
– bei positivem Befund – Übernahme und Bezahlung der Ware in Betracht.
- Seien Sie auf der Hut, wenn Sie
als zweithöchster Bieter überboten werden und Ihnen der
Verkäufer nach Ende der Auktion offeriert, den Artikel doch noch
– womöglich zu Ihrem Maximalgebot! – zu erwerben, weil der
Höchstbietende den Artikel nun angeblich aus irgendwelchen
Gründen doch nicht haben wolle. In solchen Fällen liegt der
Verdacht nahe, dass der Verkäufer selbst von einem Zweitaccount
aus mitgeboten und versucht hat, den Preis in die Höhe zu
treiben – und Sie dabei überboten hat.
- Falls Sie trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen einmal Probleme mit einem Verkäufer haben:
Rechnen Sie nicht damit, dass Ebay Ihnen hilft. Ebay bekommt sein
Geld von den Verkäufern und steht deshalb zunächst einmal auf
deren Seite. Ebay hat auch kein Interesse an niedrigen Auktionspreisen, da
das Unternehmen dann geringere Provisionen kassieren würde, und
hat deshalb objektiv auch kein Interesse daran, das heimliche
Hochbieten wirksam zu verhindern. Bestenfalls wird bei allzu vielen Beschwerden bisweilen ein Account gesperrt
– aber der Verkäufer
kann umgehend einen neuen anlegen und wie bisher
weitermachen. Denken Sie deshalb immer daran, dass nicht alle Ebay-Mitglieder redlich und ehrlich sind, und agieren und reagieren Sie
entsprechend vor- und umsichtig.
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