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Abmahnung wegen "Memory"Abmahnschreiben vom 20.02.2003
............ .. ./. Dr. Ulrich Willmes
Markenschutzverletzung an den Marken ... ..., ... .. ..., IR R
... ... und EU ... ... ... MEMORY® der ............ ..
Unser Zeichen: N-6730
Sehr geehrter Herr Dr. Willmes,
wir zeigen an, dass wir die Firma ............ .. (vormals ....
..... ...... ....), ................... ., D-..... .........,
und deren Tochtergesellschaften in Fragen des gewerblichen
Rechtsschutzes, insbesondere in Markenangelegenheiten vertreten.
Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Unserer Mandantin ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie unter der
Domain
www.ulrich.willmes.bei.t-online.de/Memory.html mehr als
hundert virtuelle Legekartenspiele mit 9 bis 64 Bildpaaren
größtenteils zum Download, teils als Online-Spiele unter den
Bezeichnungen "Memory-Spiele" bzw. "Memory-Games" anbieten und
bewerben. Bei den mit ToolBook erstellten Spielen gibt das Spiel
das jeweils zu findende Bild vor, bei den mit JavaScript
entwickelten Spielen zeigen die Karten nur einen Bildausschnitt,
wobei das jeweilige Gesamtbild erst zu sehen ist, wenn der
Spieler ein Kartenpaar gefunden hat. Bei jedem Spiel muss der
Spieler versuchen, durch Anklicken die zusammengehörigen
Kartenmotive zu finden. Als Kartenmotive geben Sie "Abstrakte
Motive", "Stereogramme", "Konkrete Motive" und weitere
Erwachsenen-Motive vor.
Wir erlauben uns
darauf hinzuweisen, dass die ............ .. sowohl Inhaberin
der deutschen Markeneintragungen ... ... MEMORY® und ... .. ... Memory® ist, als auch der korrespondierenden internationalen
Markeneintragung R ... ..., die u.a. in der Schweiz Schutz
genießt, sowie der Gemeinschaftsmarkeneintragung ... ... ...
ist.
Unsere Mandantschaft
vertreibt seit Jahrzehnten unter der geschützten Marke MEMORY®
äußerst erfolgreich entsprechende Legekartenspiele. Aus den hier
lediglich beispielhaft beigefügten Presseberichten zum ...
Geburtstag des Legekartenspiels MEMORY® aus dem Hause unserer
Mandantschaft ist der Schluss zu ziehen, dass es sich hier um
eine äußerst bekannte Marke handelt. Die unter der Marke MEMORY®
vertriebenen Legekartenspiele stehen deshalb repräsentativ für
den Erfolg der Unternehmensgruppe der ............ ...
Beispielhaft legen wir einen erst kürzlich im Handelsblatt
veröffentlichten Artikel bei, der diese Auffassung bestätigt.
Durch die Verwendung
der Bezeichnung "Memory-Spiele" bzw. "Memory-Games" greifen Sie
in die Rechte unserer Mandantschaft an der Marke MEMORY®, die
für "Legekartenspiele" und somit für identische Waren
eingetragen ist, ein. Eine Zustimmung unserer Mandantschaft zur
Nutzung und Verwendung dieser Marke durch Sie besteht nicht.
Auch Ihr eigener Hinweis auf Ihrer Website "..Insbesondere ist "Memory"
ein eingetragenes Warenzeichen der ............ .." vermag an
dieser Tatsache nichts zu ändern. Vielmehr wird dadurch
deutlich, dass Sie sich ungeachtet dieser Ihnen bekannten
Information offensichtlich über die Rechte unserer Mandantschaft
hinwegsetzen.
Als Inhaber einer
Internetdomain sind Sie mit Fragen des gewerblichen
Rechtsschutzes vertraut und können sicherlich nachvollziehen,
dass bei einem so wertvollen Kennzeichen wie MEMORY® die
Markeninhaberin strikt darauf achten muss, dass jegliche
Benutzung unterbleibt, die geeignet ist, die Kennzeichnungskraft
der Marke negativ zu beeinträchtigen.
Namens und in
Vollmacht unserer Mandantschaft haben wir sie deshalb
aufzufordern, die hier beiliegende strafbewehrte Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung bis
27.
Februar 2003
(hier eingehend)
abzugeben. Der guten
Ordnung halber erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass nur
durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung das Interesse unserer Mandantschaft, zur
Durchsetzung ihrer Ansprüche kurzfristig ein Gericht anzurufen,
ausgeräumt werden kann. Eine Einstellung der
schutzrechtsverletzenden Handlung, die neben der Schaltung von
Links auch die Verwendung von Suchmaschineneinträgen und die
Verwendung von sogenannten Meta-Tags umfasst, reicht hierzu
nicht aus. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist müssen wir
unserer Mandantschaft raten, ihre Rechte auf dem gerichtlichen
Wege durchzusetzen. Zu Ihrer Information legen wir beispielhaft
eine neutralisierte Kopie einer einstweiligen Verfügung des
Landgerichts ....... I vom ... ......... .... bei, die in einem
Parallelverfahren ergangen ist.
Unsere Mandantschaft
hat uns ausdrücklich darum gebeten darauf hinzuweisen, von einer
direkten Kontaktaufnahme mit ihr Abstand zu nehmen und
ausschließlich mit unserer Sozietät zu korrespondieren.
Mit freundlichen
Grüßen
(handschriftliche
Unterschrift)
(handschriftliche Unterschrift)
...... .....
.. .. .....
Rechtsanwalt
Patentanwalt
Anlagen
Datenbankausdrucke zu o.g. Marken
Presseberichte / Artikel aus Handelsblatt
Beschluss des LG ....... I vom ..........
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
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