Drittes Antwortschreiben vom
01.03.2003
Ihr Zeichen: N-6730
Ihr Schreiben vom 27.02.2003
Sehr geehrter Herr
.....,
sehr geehrter Herr Dr. .....,
vielen Dank für Ihr
Schreiben vom 27.02.2003 und die Einräumung der
Fristverlängerung! Allerdings hatte ich Ihnen bereits am frühen
Morgen des 27.02.2003 - sicherlich vor Fertigstellung Ihres
Schreibens vom gleichen Tage - per Fax in aller Kürze
geantwortet.
Hiermit erkläre ich erneut ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht, jedoch rechtsverbindlich, dass ich meine
hobbymäßig selbst erstellten, auf der privaten, nicht
gewerbsmäßig genutzten WWW-Seite http://ulrich.willmes.bei.t-online.de/Memory.html
zum kostenlosen Download angebotenen Spiele und alle Spiele
dieser Art, die ich in Zukunft noch erstellen sollte, nicht mehr
"Memory-Spiel" oder "Memory-Game" oder "Memory" nennen werde.
Die von Ihnen geltend gemachten Kosten von 2.781,10 Euro werde
ich aber nach wie vor nicht freiwillig übernehmen, zumal mir
inzwischen zur Kenntnis gelangt ist, dass Sie an zahlreiche
Privatpersonen und Unternehmen fast identische, nur bezüglich
weniger Sätze voneinander abweichende Abmahnschreiben geschickt
haben. Zumindest in meinem Falle haben Sie zudem diese
abweichenden Sätze weitgehend einfach aus der beanstandeten
WWW-Seite herauskopiert. Ihr Arbeitsaufwand war also äußerst
gering. Dass Sie überdies in Ihrem Schreiben vom 20.02.2003
mehrere unzutreffende Behauptungen geäußert haben und dass die
Abmahnung in summa der Grundlage entbehrt, wurde bereits in
meinem Schreiben vom 26.02.2003 aufgezeigt.
Gleichwohl bin ich immer noch bereit, Ihnen zwecks friedlicher
Beilegung des Konfliktes 50,- Euro für Ihre Bemühungen zu
überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(handschriftliche Unterschrift)