Viertes Antwortschreiben vom 15.03.2003
Ihr Zeichen: N-6730
Ihr Schreiben vom 14.03.2003
Sehr geehrter Herr
.....,
sehr geehrter Herr Dr. .....,
vielen Dank für Ihr
Schreiben vom 14.03.2003!
In der dem Schreiben beiliegenden Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung haben Sie aber nicht nur, wie es
anlässlich Ihres Anrufes am 13.03.2003 vereinbart worden war,
meine Unterlassungserklärung vom 01.03.2003 um eine
Vertragsstrafenandrohung ergänzt, sondern auch meine
Formulierungen durch solche ersetzt, die mir nicht präzise genug
sind: Ich möchte nicht das Risiko eingehen, wegen jeglichen
Gebrauches der Wörter "Memory" oder "Memory-Spiele" oder "Memory-Games"
5.500,- Euro zahlen zu müssen. Deshalb habe ich selbst eine
Erklärung formuliert und unterschrieben beigefügt. Mehr gäbe das
Markenrecht meines Erachtens für Ihre Mandantschaft selbst dann
nicht her, wenn die Abmahnung berechtigt wäre.
Zur Höhe der Vertragsstrafe, die nach allgemeiner
Rechtsauffassung und Rechtsprechung höher als der durch einen
Vertragsbruch zu erzielende Gewinn sein soll: Die von mir
hobbymäßig erstellten und der Allgemeinheit zur Verfügung
gestellten Spiele sind Freeware, also kostenlos. Logischerweise
wäre deshalb bereits eine Vertragsstrafe von 0,01 Euro höher als
meine gesamten Einnahmen aus dem Zurverfügungstellen der Spiele.
Die 200,- Euro, die ich Ihnen für Ihre Bemühungen - ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht - zwecks friedlicher Beilegung
des Konfliktes einmalig zu zahlen bereit bin, wie ebenfalls
anlässlich Ihres Anrufes vom 13.03.2003 vereinbart, habe ich
heute auf das von Ihnen angegebene Konto bei der ........ ....
....... überwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
(handschriftliche Unterschrift)