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Abmahnung wegen "Memory"

Viertes Antwortschreiben vom 15.03.2003
 

Ihr Zeichen: N-6730
Ihr Schreiben vom 14.03.2003

Sehr geehrter Herr .....,
sehr geehrter Herr Dr. .....,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.03.2003!

In der dem Schreiben beiliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung haben Sie aber nicht nur, wie es anlässlich Ihres Anrufes am 13.03.2003 vereinbart worden war, meine Unterlassungserklärung vom 01.03.2003 um eine Vertragsstrafenandrohung ergänzt, sondern auch meine Formulierungen durch solche ersetzt, die mir nicht präzise genug sind: Ich möchte nicht das Risiko eingehen, wegen jeglichen Gebrauches der Wörter "Memory" oder "Memory-Spiele" oder "Memory-Games" 5.500,- Euro zahlen zu müssen. Deshalb habe ich selbst eine Erklärung formuliert und unterschrieben beigefügt. Mehr gäbe das Markenrecht meines Erachtens für Ihre Mandantschaft selbst dann nicht her, wenn die Abmahnung berechtigt wäre.

Zur Höhe der Vertragsstrafe, die nach allgemeiner Rechtsauffassung und Rechtsprechung höher als der durch einen Vertragsbruch zu erzielende Gewinn sein soll: Die von mir hobbymäßig erstellten und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten Spiele sind Freeware, also kostenlos. Logischerweise wäre deshalb bereits eine Vertragsstrafe von 0,01 Euro höher als meine gesamten Einnahmen aus dem Zurverfügungstellen der Spiele.

Die 200,- Euro, die ich Ihnen für Ihre Bemühungen - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - zwecks friedlicher Beilegung des Konfliktes einmalig zu zahlen bereit bin, wie ebenfalls anlässlich Ihres Anrufes vom 13.03.2003 vereinbart, habe ich heute auf das von Ihnen angegebene Konto bei der ........ .... ....... überwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

(handschriftliche Unterschrift)