Zur Wirtschaftslage: Was ist zu tun?

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Wirtschaftliche Lage und Entwicklung
Die wirtschaftliche Situation der Bundesrepublik Deutschland ist derzeit durch hohe Arbeitslosigkeit, satte Gewinne insbesondere der exportorientierten transnationalen Aktiengesellschaften bei gleichzeitigem Arbeitsplatzabbau gerade auch durch eben diese Unternehmen in Deutschland sowie durch weitgehend stagnierende oder sogar sinkende Arbeitnehmereinkommen bei gleichzeitiger Tendenz zur Verlängerung der Arbeitszeiten auf Druck der Arbeitgeber gekennzeichnet. Die Macht von Fondsverwaltern, Aktienspekulanten und sonstigen Vertretern von Firmen, deren einziges Ziel die möglichst schnelle Vermehrung des ihnen anvertrauten Kapitals ist, wächst unaufhörlich.

Das führt dazu, dass insbesondere Manager, da sie anders als selbständige und eigenverantwortliche Unternehmer befristet Angestellte und von den Großaktionären abhängig sind, jedenfalls dann, wenn diese Großaktionäre aus solchen kurzfristig denkenden und agierenden Kapitalsammel- und Profitmaximierungsfirmen – so genannten Investment- oder Kapitalanlagegesellschaften – bestehen, keine langfristigen Unternehmensstrategien entwickeln und umsetzen, sondern nur daran denken, wie sie möglichst schnell die Kosten senken, den Profit steigern sowie – um feindliche Übernahmen durch andere Kapitalgesellschaften zu verhindern – den Aktienkurs in die Höhe treiben können.

Negative Folgen
Gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich, aber auch betriebswirtschaftlich ist diese Entwicklung von Nachteil: Betriebswirtschaftlich deshalb, weil die betroffenen Unternehmen kurzfristig ausgebeutet werden und langfristig an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, denn erstens unterbleiben Investitionen, die sich nur langfristig rentieren, zweitens wird generell die strategische Planung vernachlässigt, drittens fehlen nach den Entlassungswellen erfahrene Mitarbeiter und ist es später angesichts des ramponierten Rufes umso schwieriger, kompetente neue Mitarbeiter zu gewinnen, und viertens leidet die Motivation der verbliebenen Restbelegschaft, was in der Regel nicht ohne Auswirkungen auf Produktivität, Produktqualität und Innovationsfreude bleibt. Volkswirtschaftlich ist die Entwicklung deshalb schädlich, weil sie die Zahl der Arbeitslosen erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt verringert.

Gesellschaftspolitisch schließlich führt die Entwicklung zu einer Dreiteilung der Gesellschaft in immer reicher werdende Aktien-/Kapitalbesitzer einerseits, in Arbeitnehmer, die mit Mühe ihren Lebensstandard halten können oder sogar Einbußen hinnehmen müssen, andererseits und in besitz- und machtlose, von der Teilnahme am sozialen Leben mangels Geld weitgehend ausgeschlossene Geringverdiener, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger zum Dritten. Es ist durchaus denkbar, dass diese Entwicklung, sofern sie anhält, langfristig auch politische Folgen haben wird, denn warum sollten Arbeitnehmer, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger ein politisches und wirtschaftliches System befürworten, das sie gegenüber den Kapitalbesitzern massiv und auf Dauer benachteiligt? Warum sollen Arbeitnehmer Steuern und Abgaben auf ihr Einkommen – also auf den Arbeitslohn – zahlen, Aktionäre und Unternehmer auf ihre Aktien- und Unternehmens- und Veräußerungsgewinne aber nicht oder kaum?

Vom Grundgesetz ist die uneingeschränkte Herrschaft und Unantastbarkeit des Kapitals nicht gedeckt. Dort steht: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Manager und Unternehmer dürfen dagegen derzeit ungestraft ihre Mitarbeiter bedrohen und erpressen sowie die Allgemeinheit z. B. durch Entlassungen,  Frühverrentungen, (legale) Steuertricks und Gewinnverschiebungen schädigen. Die Erpressungsstrategie – auch gegenüber dem Staat – wurde schon dargelegt. Insbesondere bei hohen Gewinnen und bei Ausschüttung statt Neuinvestition derselben ist ein solches Verhalten nicht akzeptabel. Aber auch bei Not leidenden Betrieben ist zu fragen: Ist zeitweiliger oder gar dauernder Lohnverzicht ein geeignetes Mittel, um das Unternehmen langfristig wieder wettbewerbsfähig zu machen, oder ist eine Schließung des Betriebes auf längere Sicht sowieso unvermeidlich? Was tragen die Manager, die das Unternehmen an den Rand des Ruins gewirtschaftet haben, zur Sanierung bei?

Was den Staat betrifft, so ist er an seiner schlechten finanziellen Lage und insbesondere an der miserablen finanziellen Situation der Kommunen mitschuldig: Völlig unverständlich ist z. B., dass in Deutschland viele Unternehmen trotz satter Gewinne kaum oder sogar gar keine Steuern zahlen müssen – z. B. wenn eine Kapitalanlagegesellschaft ein Unternehmen weitgehend über Kredite gekauft hat und anschließend Schulden und Tilgung dem erworbenen Unternehmen aufbürdet – und dass Veräußerungsgewinne steuerfrei sind. Schwer verständlich ist auch die Senkung des Spitzensteuersatzes trotz leerer staatlicher Kassen, die logischerweise hauptsächlich die Spitzenverdiener begünstigt. In Arbeitsplätze in Deutschland investiert wurde das so gewonnene Geld von den derart Begünstigten offensichtlich nicht oder kaum.

Gegenmaßnahmen
Angesichts der skizzierten negativen Folgen ist es notwendig, gegenzusteuern und die Macht von Fondsverwaltern, Spekulanten und Kurzzeitanlegern mit maximalen Renditeerwartungen zurückzudrängen. Zugleich müssen die Anreize für Manager wieder so gesetzt werden, dass sich für sie langfristiges strategisches Handeln mehr lohnt als kurzfristige Gewinnmaximierung auf der Basis von Ressourcenhebung und Mitarbeiterausbeutung. Ferner muss die Spaltung der Gesellschaft in reiche Kapitalbesitzer, Arbeitnehmer ohne nennenswerte Rücklagen und mittellose Geringverdiener, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger möglichst verringert werden.

Die Arbeitslosigkeit ließe sich, wie bereits erörtert, durch Qualifizierung der Arbeitslosen und Aufteilung von Arbeitsplätzen weitgehend beseitigen. Alleiniges Hoffen und Warten auf ein ausreichendes Wirtschaftswachstum wird die Arbeitslosigkeit dagegen nicht verringern. Auch Niedriglohnjobs bzw. deren Subventionierung durch Kombilöhne sind wenig sinnvoll, denn mit Einfachstjobs und Billigprodukten kann Deutschland seine Stellung auf dem Weltmarkt nicht behaupten. Darüber hinaus gebieten Anstand und volkswirtschaftliche Vernunft, dass ein Job mindestens so gut bezahlt sein muss, dass eine Einzelperson davon in Würde leben kann. Ferner sollten Löhne der Schwere und Qualifiziertheit der Arbeit Rechnung tragen. Mindestlöhne oder eine bedingungslose finanzielle Grundsicherung aller Bürger könnten ein Absinken der Löhne unter ein menschenwürdiges Niveau verhindern.

Qualifizierung und Arbeitszeitreduzierung sind auf Dauer unumgänglich: Im Produktionsbereich werden nahezu sämtliche Jobs für Ungelernte nach und nach durch Automatisierung wegfallen. Aber auch im Dienstleistungsbereich werden viele Jobs – z. B. im Verkauf, am Schalter oder an der Kasse – wegrationalisiert oder – z. B. bei der Kundenberatung – einfach gestrichen. Selbst dort, wo persönliche Hilfe unlässlich ist, z. B. bei der Alten- und Krankenpflege, wird seit Jahren die Arbeit verdichtet, immer weniger qualifiziertes, fest angestelltes Personal und viel zu wenig Zeit pro Patient / Pflegefall veranschlagt und das verbleibende Personal rücksichtslos ausgebeutet. Das ist freilich nicht nur auf das Streben der Unternehmen nach Gewinnmaximierung zurückzuführen, sondern auch auf den Geiz vieler Kunden, die nur auf den Preis achten und Qualität, Service und Kundennähe nicht honorieren, sowie – was z. B. die oft unzureichende Pflege alter und kranker Menschen in Alten- und Pflegeheimen oder die Reduzierung des "Taschengeldes" für Heimbewohner betrifft – auf den Egoismus und die Gefühlskälte des Homo oeconomicus. Geiz und Habgier sind eben nicht "geil", sondern Gift für die Gesellschaft.

Mit dem Rückgang der Arbeitslosigkeit würden – da den Arbeitgebern damit das wichtigste Droh- und Druckmittel genommen wäre – auch die Löhne wieder steigen und die Mittel wieder vorhanden sein, um den verbleibenden Arbeitslosen und den Sozialhilfeempfängern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Flankierend sollte die Teilhabe der Mitarbeiter an dem Unternehmen, bei dem sie arbeiten, gefördert werden. Das würde nicht nur den Mitarbeitern ein Zusatzeinkommen, sondern in der Regel den Unternehmern zugleich zusätzlich motivierte Mitarbeiter bescheren. Die Beteiligungen dürften allerdings nicht dazu führen, dass die Arbeitnehmer bei einem Unternehmenskonkurs nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch noch ihr gesamtes ins Unternehmen investierte Vermögen verlieren. Entsprechende Absicherungen wären notwendig.

Eine ausreichende Teilhabe der Mitarbeiter am Unternehmen, eventuell ergänzt um ein Vorkaufsrecht der Mitarbeiter und/oder des Staates bei geplanten Unternehmens- bzw. Anteilsverkäufen oder ein entsprechendes Vetorecht, wäre auch ein Schutz gegen den Verkauf und die anschließende Ausbeutung, Zerschlagung oder Schließung von zuvor häufig kerngesunden Unternehmen durch Kapitalanlagegesellschaften oder finanziell potente Konkurrenten. Allerdings muss auch ein von den Arbeitnehmern mitbestimmtes Unternehmen sich am Markt behaupten und deshalb marktgerechte Waren zu marktgerechten Preisen produzieren.

Die Manager könnte man zu langfristigem strategischem Handeln bewegen, wenn man ihr Einkommen nicht von kurzfristigen Erfolgen wie dem aktuell gestiegenen Aktienkurs als vielmehr von der mittel- und langfristigen Unternehmensentwicklung abhängig machte. So könnte z. B. eine Betriebsrente, die sich nach den durchschnittlichen Gewinnen der letzten fünfzehn oder zwanzig Jahre richtet, ein wesentlicher Bestandteil aller Managerverträge sein. Jeder Manager würde sich dann davor hüten, das Unternehmen auszuschlachten und Mitarbeiter zu entlassen, nur um den Aktienkurs in die Höhe zu treiben. Auf jeden Fall besteht Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers, da viele Aktiengesellschaften für Manager und Aufsichtsräte offenbar inzwischen zu Selbstbedienungsläden geworden sind. Die Kontrolle durch die Aktionäre funktioniert gerade bei den großen Publikumsgesellschaften, bei denen die Aktien breit gestreut sind, augenscheinlich nur ungenügend und die unternehmerische Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer ist anscheinend zu eingeschränkt, um wirkungsvoll sein zu können.

Um die Macht der Spekulanten zu brechen, müsste der Aktienkurs am besten an objektive, mittel- bis langfristige Erfolgs- bzw. Misserfolgskriterien gebunden werden und dürfte sich nicht allein nach Angebot und Nachfrage richten. Dass völlig überbewertete, keinen Gewinn erwirtschaftende Newcomer solide wirtschaftende Großunternehmen schlucken, wie es in der Hochphase der New Economy vorgekommen ist, wäre dann z. B. nicht mehr möglich. Die Furcht der Manager vor solchen Übernahmen ist begründet und einigermaßen verständlich, auch wenn sie selbst bei einer feindlichen Übernahme in der Regel keine finanzielle Not leiden müssen, wie z. B. der Fall Mannesmann / Esser gezeigt hat.

Aber auch ohne die Orientierung an objektiven Erfolgs- oder Misserfolgskriterien ließe sich die Macht der Spekulanten einschränken. Man bräuchte z. B. bloß eine längere Dauer des Aktienbesitzes bei der Besteuerung von Aktiengewinnen anlässlich von Aktienverkäufen steuermindernd bzw. eine kürzere Besitzdauer sehr viel stärker als bisher steuersteigernd zu berücksichtigen. Das setzt natürlich voraus, dass Veräußerungsgewinne nicht – wie derzeit – bereits nach wenigen Jahren gänzlich steuerfrei sind. Zusätzlich könnte man Aktienbesitzern mit zunehmender Dauer des Aktienbesitzes entsprechend mehr Stimmen bei den Aktionärsversammlungen einräumen. Denkbar wäre es auch, den Aktienbesitz von natürlichen Personen und von Fonds- bzw. Kapitalanlagegesellschaften steuerlich und aktienrechtlich unterschiedlich zu behandeln.

Grundsätzliches
Unabhängig von Nützlichkeitserwägungen stellt sich grundsätzlich die Frage, welches Maß an finanzieller Ungleichheit und damit immer zugleich auch Chancenungleichheit die Menschen hinnehmen müssen und hinzunehmen bereit sind. Dass jemand mit einer guten Produkt- oder Produktions- oder Verkaufsidee und der Fähigkeit, diese dann auch zu verwirklichen, dafür als Unternehmer finanzielle Vorteile in Form von Gewinnen erlangt, ist sicherlich in Ordnung. Allerdings wird man wohl fragen dürfen, welches Verhältnis zwischen Gewinn und Einsatz angesichts des geringen Einkommens vieler anderer, mindestens ebenso hart arbeitender Menschen ethisch gerechtfertigt ist. Bei Managern, die nicht mit ihrem eigenen Vermögen für ihre unternehmerischen Entscheidungen einstehen, stellt sich diese Frage natürlich umso dringlicher.

Sehr problematisch ist es auch, wenn Aktionäre bzw. Aktienspekulanten allein dafür, dass sie auf die "richtigen" Unternehmen oder Aktienfonds gesetzt haben, mit Profiten belohnt werden, die man, handelte es sich um Zinsen, als Wucherzinsen bezeichnen würde, und wenn diese Profite nicht auf Verkaufserfolgen der betreffenden Unternehmen, sondern auf Lohnkürzungen, Arbeitsverdichtung und Entlassungen basieren. Soll jemand, der sich an Glücksspielen wie dem Aktienmarkt – und nichts anderes als ein Glücksspiel ist das Engagement am Aktienmarkt zumindest für die meisten Privatanleger – beteiligt und dabei andere Menschen schädigt, seinen Gewinn steuerfrei oder kaum versteuert behalten dürfen, wie es derzeit in der Regel der Fall ist?

Problematisch ist gewiss auch das Erbrecht: Dass reiche Eltern ihren Kindern ihr Vermögen möglichst ungeschmälert hinterlassen möchten, ist verständlich, aber dass der Staat diesem Verlangen durch hohe Freibeträge bei der Erbschaftssteuer, niedrige Erbschaftssteuersätze bei Vererbung an die eigenen Nachkommen und die faktische Freistellung von der Erbschaftssteuer bei der Vererbung von mittelständischen Betrieben sehr weitgehend entspricht, werden Menschen, die keine reichen Eltern haben, kaum als gerecht empfinden, selbst wenn die Freistellung von der Erbschaftssteuer bei der Vererbung mittelständischer Betriebe tatsächlich betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvoll sein sollte – was bislang eine bloße Behauptung ist und erst noch zu beweisen wäre.

Gesellschaftspolitisch sind die geringen Erbschaftssteuern bzw. der Verzicht auf Erbschaftssteuern auf keinen Fall sinnvoll, denn dadurch fördert der Staat die Ausbildung bzw. Verfestigung einer Geldaristokratie, innerhalb derer das Vermögen ungeschmälert oder sogar gemehrt von Generation zu Generation vererbt wird, während jene, die wenig oder nichts besitzen, von Generation zu Generation kaum Aufstiegschancen haben. Warum z. B. kann ein entsprechend großes mittelständisches Unternehmen nicht beim Tode des Gründers (oder schon vorher) in einen Genossenschaftsbetrieb oder eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden, wobei die Erben des Gründers Anteile / Aktien in jenem Maße erhalten, der ihrem Anteil am Unternehmen nach Abzug der Erbschaftssteuer entspricht, und der Staat die ihm zustehenden Anteile an die Mitarbeiter des Unternehmens weiterverkaufen kann?

Generell gilt es, dem Grundgesetz wieder Geltung zu verschaffen und die Sozialbindung von Eigentum, insbesondere von solchem, das nicht einer angemessenen privaten Lebensführung dient, sondern für andere Menschen von existenzieller Bedeutung ist, also von Eigentum an Produktionsmitteln, z. B. Gesellschafteranteile oder Aktien, und von Eigentum an vermieteten Wohnungen, nicht nur in Sonntagsreden zu beschwören, sondern in der Praxis durchzusetzen.
 

Entstehungsjahr: 2006