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Steuern dienen in erster Linie zur
Finanzierung der Staatsausgaben. Einige Steuern sollen darüber
hinaus zugleich dem Anwachsen von Vermögensunterschieden
entgegenwirken (z. B. Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer) oder
Verhalten beeinflussen (z. B. Steuern auf alkoholische Getränke,
Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Stromsteuer).
Das Steuersystem sollte gerecht
sein, womit in der Regel gemeint ist, dass Personen mit höherem
Einkommen auch höhere Steuern zahlen sollen, und zwar nicht nur
absolut, sondern auch prozentual. Eine Flat Tax wird von einer
großen Mehrheit der Bevölkerung als ungerecht abgelehnt. Schon
die Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf weniger als 50
Prozent selbst bei Einkommensmultimillionären und Milliardären
kann man als problematisch ansehen. Das tatsächliche
soziokulturelle Existenzminimum sollte dagegen steuerfrei sein.
Außerdem sollte das Steuersystem einfach und transparent und
weitestgehend frei von Ausnahmen und Abschreibungsmöglichkeiten sein,
um unnötige Erhebungskosten zu vermeiden und
Personen und Unternehmen, die sich Steuerberater oder ganze
Rechtsabteilungen leisten und Steuersparmodelle wahrnehmen
können, gegenüber weniger finanzkräftigen Steuerzahlern nicht zu
bevorzugen.
Diese Ausführungen können natürlich
nur Anregungen geben, denn schließlich bin ich weder Jurist noch
Steuerexperte. Die (verfassungs)gerichtsfeste und
schlupflochsichere Ausformulierung von ebenso praktikablen wie
gerechten Steuergesetzen bleibt Aufgabe des Gesetzgebers.
Personensteuern
Um der Transparenz und Gerechtigkeit
willen sollte meines Erachtens bei den
direkten Personensteuern zwischen einer Steuer auf selbst
oder überwiegend selbst erarbeitetes Einkommen (z. B. Lohn oder Einkommen von
Selbständigen ohne Mitarbeiter oder mit nur wenigen
Mitarbeitern) und auf nicht selbst
erarbeitetes Einkommen (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen,
Pachteinnahmen, Veräußerungsgewinne, Schenkungen, Erbschaften,
Unternehmergewinne im Sinne von Gewinnen eines Unternehmers, die
nicht von ihm selbst, sondern von
abhängig Beschäftigten erarbeitet wurden, und abzüglich
eventueller Reinvestitionen)
unterschieden werden. Nicht selbst erarbeitetes Einkommen müsste
meines Erachtens um der Leistungsgerechtigkeit und des sozialen
Ausgleichs willen deutlich höher besteuert werden als selbst
erarbeitetes Einkommen.
Eine niedrigere Besteuerung von
Kapitaleinkommen als von Erwerbseinkommen oder eine Flat Tax von
25 Prozent bei der Besteuerung nicht selbst erarbeiteten
Einkommens verletzen das Rechtsempfinden einer großen Mehrheit
der Bevölkerung,
vertiefen die sowieso schon beträchtliche finanzielle und
mentale Kluft zwischen jenen Menschen, die von ihrer Arbeit
leben müssen, und jenen, die von den Erträgen ihres Vermögens
leben können, und verringern das Vertrauen der Bevölkerung in
die Gerechtigkeit der Gesetze. Warum z. B. soll die Vermögens-
und Einkommensmilliardärin Susanne Klatten auf ihre Dividenden
und Veräußerungsgewinne nur 25 Prozent Steuern zahlen, während
viele Menschen, die gezwungen sind zu arbeiten, einen höheren
persönlichen Steuersatz haben? Falls der Grund für die niedrige
Besteuerung die Hoffnung ist, dass Frau Klatten und andere
Vermögende ihr Vermögen dann nicht ins Ausland verschieben,
sollten Wege gesucht und gefunden werden, das zu verhindern,
aber es sollte nicht Unrecht zum Gesetz erklärt werden.
Damit Unternehmer und reiche
Privatiers sich nicht durch einen Umzug z. B. in Nachbarstaaten
vor der Steuer drücken können, plädiere ich für eine Regelung,
nach der zumindest bei nicht selbst erarbeitetem Einkommen im
Konfliktfall jenem Land, in dem das Einkommen tatsächlich und
überwiegend erarbeitet wurde, und nicht jenem Land, in dem der
Empfänger des Einkommens seinen Hauptwohnsitz hat oder die
Unternehmensleitung residiert, die entsprechende Steuer zusteht.
Im Einzelfall kann es bei
der Abgrenzung von selbst erarbeitetem und nicht selbst
erarbeitetem Einkommen zu Definitionsproblemen kommen: Ist z. B. ein
Managergehalt ein selbst erarbeitetes oder ein überwiegend von
den Mitarbeitern erarbeitetes Einkommen? Der Einfachheit halber
schlage ich deshalb vor, jedes Einkommen, welches das Gehalt einer
Ministerin / eines Ministers übersteigt, als nicht
selbst erarbeitet zu werten.
Die Erhebung der Steuer auf nicht
selbst erarbeitetes Einkommen könnte in allen Fällen, in denen
Geldinstitute beteiligt sind, also fast immer, derart
erfolgen, dass zunächst der Steuerhöchstsatz angenommen und der
entsprechende Betrag vom Geldinstitut einbehalten und an den
Staat abgeführt wird. Bei Miet- und Pachteinnahmen und
Unternehmergewinnen wäre eine solche automatische Einbehaltung
zwar schwieriger zu realisieren als bei Zinsen und Dividenden,
aber wahrscheinlich dennoch machbar. Ausnahmen bei Gefährdung
der Liquidität eines Unternehmens müssten möglich sein. Über die Einkommensteuererklärung könnten
die Bezieher von Kapitaleinkommen sich den eventuell zuviel
gezahlten Betrag dann im nächsten Jahr zurückholen. Auf diese
Weise ließe sich das Verschweigen von – inländischem –
Kapitaleinkommen weitgehend verhindern.
Die Steuer auf selbst
erarbeitetes Einkommen und jene auf nicht selbst erarbeitetes
Einkommen dürften natürlich nicht völlig unabhängig voneinander
erhoben werden: Wer z. B. auf sein selbst erarbeitetes Einkommen – noch
ohne Berücksichtigung des nicht selbst erarbeiteten Einkommens
bei der Berechnung des Steuersatzes – 35 % Steuern zahlen
muss, darf nicht beim nicht selbst erarbeiteten Einkommen einen
niedrigeren Steuersatz gewährt bekommen, auch wenn das nicht
selbst erarbeitete Einkommen gering sein sollte. Vielmehr
müssten zunächst das selbst erarbeitete und das nicht selbst
erarbeitete Einkommen zusammengerechnet und daraus ein
vorläufiger Steuerbetrag nach dem Tarif für selbst erarbeitetes
Einkommen berechnet werden. In einem weiteren Schritt müsste das
nicht selbst erarbeitete Einkommen dann noch einmal gesondert
nach einem progressiven Tarif besteuert werden, dessen
Ausgestaltung die Höhe des bereits berechneten vorläufigen
Steuerbetrages berücksichtigen könnte. Beide Steuerbeträge
zusammen ergäben dann die Gesamtsteuer.
Der Steuertarif müsste regelmäßig
der Inflation angepasst werden, um versteckte Steuererhöhungen
zu vermeiden. Wenn der Steuertarif nämlich nicht kontinuierlich
angepasst wird, führt selbst eine Einkommenssteigerung, die
lediglich die Inflation ausgleicht, aufgrund des progressiv
verlaufenden Steuertarifs zu einem höheren Steuersatz und damit
zu einer größeren Steuerbelastung, obwohl das Nettorealeinkommen
unverändert bleibt.
Bei der Berechnung der
Einkommensteuer auf Erwerbsarbeit könnte man manche
Minderungsmöglichkeiten streichen: Warum z. B. soll die Fahrt
zum und vom Arbeitsplatz steuerlich absetzbar sein, also
derjenige, der sein Häuschen großzügig und günstig weit weg auf
dem Lande gebaut hat, anstatt arbeitsplatznah, aber beengter und
teurer in der Stadt zur Miete zu wohnen, dafür belohnt werden?
Warum z. B. soll Berufskleidung teilweise vom Staat und damit
von der Allgemeinheit und nicht vom Arbeitgeber finanziert
werden?
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Insbesondere bei der Erbschaft- und
Schenkungsteuer wären meines Erachtens eine deutliche Anhebung,
eine progressive Steigerung
und die Streichung aller Freibeträge gerechtfertigt. Warum soll
jemand, der ohne jede eigene Leistung und ohne jedes eigene
Risiko zu Besitz gelangt, von dem geschenkten / geerbten Vermögen nicht der
Allgemeinheit und damit indirekt u. a. jenen Menschen, die nicht
das Glück hatten, vermögende Erblasser zu haben, ein Gutteil abgeben? Wenn andere Länder keine
oder nur eine sehr niedrige Erbschaftsteuer erheben, um z. B.
Unternehmer oder reiche Privatiers aus dem Ausland anzulocken,
spricht das nicht gegen die Berechtigung der Erbschaftsteuer,
sondern für die Notwendigkeit europa- bzw. möglichst weltweiter
gerechter Regelungen. Dass europäische Staaten anderen
europäischen Staaten reiche Steuerzahler – z. B. durch Verzicht
auf Erbschaftsteuern und/oder Kapitalertragsteuern oder durch
sehr niedrige entsprechende Steuersätze – abspenstig machen und dabei weder
politische noch wirtschaftliche Konsequenzen befürchten müssen, ist meines
Erachtens nicht auf Dauer hinnehmbar. Der politische und
wirtschaftliche Druck auf derart egoistisch agierende
Steueroasen müsste deutlich erhöht werden.
Gegen Erbschaftsteuern werden –
nicht zuletzt von potenziellen Erben und Erblassern – einige
Standardeinwände vorgebracht, die hier kurz besprochen seien: Nicht stichhaltig ist das Argument,
die Erbschaftsteuer werde auf
bereits versteuertes Einkommen erhoben. Denn dass der Erblasser auf
sein Einkommen eventuell bereits Steuern gezahlt hat, ist
irrelevant: Der Erbe selbst hat eben noch keine Steuern für
dieses sein zusätzliches Einkommen gezahlt. Außerdem ist die
faktische Doppelbesteuerung von Einkommen sowieso eher die Regel
als die Ausnahme (Mehrwertsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer
etc.).
Nicht überzeugend ist auch das
Argument, die Erbschaft sei quasi die Belohnung für die
Zuwendung, die erwachsene Kinder ihren alten und kranken,
eventuell pflegebedürftigen Eltern zuvor zuteil werden ließen.
Denn weder können alle erwachsenen Kinder, die ihre Eltern im
Alter pflegen, mit einer nennenswerten Erbschaft rechnen, noch
pflegen alle Kinder, die mit einer nennenswerten Erbschaft
rechnen können, ihre alten Eltern, noch ist eine Erbschaft
überhaupt Lohn für geleistete Arbeit. Wenn es für die Pflege von
Angehörigen Nachlässe bei der Erbschaftssteuer gibt, ist das
unfair gegenüber allen jenen Angehörigen, die ihre mittellosen
Verwandten aufopfernd pflegen, obwohl sie keine Erbschaft zu
erwarten haben. Vielmehr sollte der Staat über die
Pflegeversicherung pflegende Angehörige angemessen unterstützen. Eine Erbschaft
dagegen ist
ein posthumes Geschenk des Erblassers an den Erben und
es gibt keinen vernünftigen Grund, ein solches Geschenk nicht zu
versteuern, und zwar als nicht selbst erarbeitetes Einkommen.
Ebenfalls kein wirklich gutes Argument gegen Erbschaftsteuern ist
schließlich jenes, Betriebserben müssten
von Erbschaftsteuern befreit werden, damit die Betriebe und
Arbeitsplätze erhalten bleiben. Denn auch
bei mittelständischen Betrieben ist es in den meisten Fällen
möglich, den Betrieb in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, so
dass die Erbschaftsteuer dem Staat in Form entsprechender Anteile
gezahlt werden könnte. Auch sind die Erben eines Unternehmers
nicht immer ebenfalls begnadete Unternehmer, weshalb ein Verkauf
des Unternehmens oft die bessere Lösung ist.
Die Erbschaftsteuer und das gesamte
Erbrecht ließen sich übrigens sehr vereinfachen, wenn man
die Differenzierungen nach Verwandtschaftsgrad, die
Pflichtteilregelungen etc. wegließe: Warum soll ein Erblasser
nicht frei entscheiden dürfen, wem er sein Vermögen vermacht,
und Pflichtteile berücksichtigen müssen? Warum sollen
Ehepartner, Kinder etc. bei der Erbschaftsteuer besser gestellt
sein als andere Personen, die dem Erblasser emotional eventuell
sehr viel näher stehen? Warum soll eine Erbschaft an
irgendwelche möglicherweise weit entfernte Verwandte gehen
statt an die Staat, also die Gemeinschaft aller Bürger, wenn kein Testament
vorliegt?
Grundsätzlich sollte meines
Erachtens möglichst jeder erwachsene Mensch in der Lage sein oder befähigt
werden, für sich selbst zu sorgen. Andernfalls entstehen
Abhängigkeiten, die die Freiheit mindern. Ein erwachsener Mensch
sollte also zur Existenzsicherung nicht auf Familienangehörige oder Erbschaften
– und natürlich nach Möglichkeit auch nicht auf den Staat –
angewiesen sein, aber andererseits auch nicht für Familienangehörige, für deren Existenz
er nicht verantwortlich ist, finanziell sorgen müssen. Kinder
sollten folglich nicht für ihre Eltern aufkommen müssen, wenn
diese pflegebedürftig sind, noch Eltern für ihre Kinder, wenn
diese erwachsen und arbeitslos sind. Es ist Aufgabe des Staates und nicht der Familie, in Notlagen
finanziell einzuspringen, und u. a.
dafür darf er Steuern erheben, auch und gerade Erbschaftsteuern,
die meines Erachtens zu den gerechtesten Steuerarten überhaupt
zählen.
Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer
Bei einer entsprechend hohen
Besteuerung von Dividenden, nicht im Unternehmen verbleibenden
Unternehmergewinnen, Veräußerungsgewinnen etc. könnte auf eine zusätzliche
Besteuerung von Körperschaften verzichtet werden, sofern die nicht ausgeschütteten
Gewinne wieder im Inland investiert werden. Ins Ausland
transferierte Gewinne wären dagegen von der Körperschaft wie
nicht selbst erarbeitetes Einkommen zu versteuern. Meines
Erachtens ist eine solche Regelung ethisch statthaft, denn das
ins Ausland transferierte Vermögen wird ebenso wie die im Inland
ausgeschütteten Gewinne nicht mehr bzw. jedenfalls nicht
unmittelbar und erkennbar für Investitionen in Deutschland
genutzt – und allein die volkswirtschaftlich sinnvolle Reinvestition in Deutschland rechtfertigt meiner Meinung nach
den Verzicht auf eine Besteuerung von in Deutschland erzielten
Gewinnen durch den deutschen Staat.
Indirekte Steuern /
Mehrwertsteuer
Indirekte Steuern, insbesondere die
Mehrwertsteuer, machen einen Großteil des gesamten
Steueraufkommens auf. Man wird auf sie nicht verzichten können,
auch wenn sie die Einkommensschwächeren relativ stärker belasten
als die Vielverdiener, die nicht gezwungen sind, den größten
Teil ihres Einkommens oder sogar das ganze Einkommen sofort wieder für den täglichen Bedarf
auszugeben. Immerhin ist bei den indirekten Steuern eine
Differenzierung nach lebensnotwendigen Waren und nach
Luxusgütern möglich und sollte auch konsequent durchgeführt
werden.
Aufteilung der Steuereinnahmen
auf Bund, Länder und Gemeinden
In Deutschland existiert ein komplizierter Finanzausgleich
zwischen Bund und Ländern, den Ländern untereinander sowie den
Kommunen und dem jeweiligen Land, der letztlich zum Ziel hat,
innerhalb der Länder und zwischen den Ländern annähernd gleiche
Lebensverhältnisse zu schaffen. In der Praxis profitieren vom
Finanzausgleich allerdings nicht nur Länder mit schlechten
Ausgangsbedingungen, sondern auch solche mit einer schlechten
Wirtschafts- und Bildungspolitik.
Deshalb wäre es sinnvoll, zum einen
die
Kleinstaaten abzuschaffen – was allerdings nur diese selbst bzw.
deren Bevölkerung beschließen könnten – und stattdessen einige wenige
annähernd gleichgewichtige Länder zu schaffen, zum anderen den
Kommunen und Ländern für jeden Einwohner einen
bundesweit einheitlichen Betrag zur Verfügung zu stellen. Dieser
Betrag ergäbe sich aus dem Gesamtbetrag der gemeinsamen Steuern
abzüglich des prozentual festgelegten Anteiles des Bundes und
eines ebenfalls prozentual festgelegten Anteiles für Notfälle,
geteilt durch die Gesamtzahl der Einwohner der Bundesrepublik
Deutschland. In Notfällen wie z. B. bei Naturkatastrophen könnte
das Kabinett dem betroffenen Land Sonderzuweisungen zubilligen.
Außerdem muss den Ländern und Kommunen weiterhin erlaubt sein,
zusätzlich eigene Steuern und Abgaben zu erheben.
Damit die Länder und Kommunen mit dem zugewiesenen Geld auch
auskommen können, muss verhindert werden, dass ihnen immer neue
kostenintensive Aufgaben ohne oder ohne ausreichenden
finanziellen Ausgleich aufgebürdet werden. Bezüglich der
Ansprüche des Bundes an die Länder besitzt der Bundesrat diese
Veto- und Korrektivfunktion. Bezüglich der Ansprüche eines
Landes / des Bundes an die Kommunen gibt es bislang kein entsprechendes
Verfassungsorgan, das direkte oder indirekte finanzielle
Zumutungen an die Kommunen blockieren oder einen angemessenen
finanziellen Ausgleich erzwingen könnte. Wenn die kommunale
Selbstverwaltung wirklich eine Selbstverwaltung sein soll und
man nicht will, dass Bund und Land sie durch finanzielle
Vorgaben faktisch beseitigen können, ist ein solches
Verfassungsorgan auf Bundes- und Landesebene erforderlich.
Entstehungsjahr: 2007
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