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Wann ist das Leben lebenswert?
Mit einer
Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine
Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder
bestimmte Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen.
Der Bevollmächtigte entscheidet also erforderlichenfalls an
Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und
uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten
voraus. Bitte beachten Sie: Ehepartner / Partner und Kinder sind
nicht automatisch bevollmächtigt, sondern bedürfen ebenfalls
einer schriftlichen Bevollmächtigung.
Eine Vorsorgevollmacht muss
schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben sein,
Sie kann von einer weiteren Person oder von mehreren weiteren Personen bezeugt oder
notariell beurkundet werden. Im Internet gibt es zahlreiche
Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht, z. B. vom
Bundesjustizministerium oder von der auf Medizinrecht
spezialisierten
Rechtsanwaltssozietät Putz & Steldinger. Eine
juristische Beratung ist dennoch sinnvoll.
Vorsorgevollmacht
Hiermit erteile ich, [Vorname
Nachname], geb. am [Geburtstag] in [Geburtsort], wohnhaft in
[Postleitzahl Ort, Straße Hausnummer], Herrn [Vorname
Nachname], geb. am [Geburtstag] in [Geburtsort], wohnhaft in
[Postleitzahl Ort, Straße Hausnummer, Telefonnummer mit
Vorwahl], Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten
vollen Umfanges zu vertreten, in denen eine Vertretung rechtlich
zulässig ist.
Der Bevollmächtigte darf Untervollmachten erteilen und
widerrufen.
Diese Vollmacht soll durch meinen Tod nicht erlöschen.
Diese Vollmacht erstreckt sich auch auf alle Angelegenheiten der
Personensorge, insbesondere der Gesundheitssorge.
Der Bevollmächtigte darf für mich auch in Untersuchungen meines
Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe
einwilligen.
Dies gilt auch für besonders risikoreiche Eingriffe, bei denen
die Gefahr besteht, dass ich dadurch sterbe oder einen schweren
und länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904
BGB). Hierzu entbinde ich alle Ärzte und Pflegepersonen
gegenüber dem Bevollmächtigten von ihrer Schweigepflicht.
Er ist ebenfalls berechtigt, meinen Aufenthalt zu bestimmen,
insbesondere auch über eine notwendig werdende Einweisung bzw.
dauernde oder zeitweise Unterbringung in einem Krankenhaus oder
in einem Pflegeheim mit Freiheitsentziehung zu entscheiden und
die Einwilligung in notwendige unterbringungsähnliche Maßnahmen
wie z. B. das Anbringen von Bettgittern bzw. Bauchgurten oder
die medikamentöse Ruhigstellung zu erteilen (§ 1906 BGB).
Mir ist bewusst, dass diese Vollmacht umfassend und generell
ist. Ich weise den Bevollmächtigten darauf hin, dass
- für die Einwilligungen in
Maßnahmen, die in den §§ 1904 und 1906 BGB geregelt sind, die
Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes benötigt wird,
- mein in einer gesonderten
Patientenverfügung geäußerter Wille konsequent zu beachten
ist.
Ort, Datum, Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers
Ich, [Vorname Nachname], geb. am [Geburtstag] in [Geburtsort],
wohnhaft in [Postleitzahl Ort], [Straße Hausnummer],
bestätige, dass [Anrede Vorname Nachname] die Vollmacht im
Vollbesitz ihrer/seiner geistigen Kräfte unterschrieben hat.
Ort, Datum, Unterschrift der Zeugin / des Zeugen
Entstehungsjahr: 2010
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