Vorsorgevollmacht

 

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Wann ist das Leben lebenswert?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen. Der Bevollmächtigte entscheidet also erforderlichenfalls an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Bitte beachten Sie: Ehepartner / Partner und Kinder sind nicht automatisch bevollmächtigt, sondern bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Bevollmächtigung.

Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben sein, Sie kann von einer weiteren Person oder von mehreren weiteren Personen bezeugt oder notariell beurkundet werden. Im Internet gibt es zahlreiche Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht, z. B. vom Bundesjustizministerium oder von der auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwaltssozietät  Putz & Steldinger. Eine juristische Beratung ist dennoch sinnvoll.
 

Vorsorgevollmacht

Hiermit erteile ich, [Vorname Nachname], geb. am [Geburtstag] in [Geburtsort], wohnhaft in [Postleitzahl Ort, Straße Hausnummer], Herrn [Vorname Nachname], geb. am [Geburtstag] in [Geburtsort], wohnhaft in [Postleitzahl Ort, Straße Hausnummer, Telefonnummer mit Vorwahl], Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten vollen Umfanges zu vertreten, in denen eine Vertretung rechtlich zulässig ist.

Der Bevollmächtigte darf Untervollmachten erteilen und widerrufen. Diese Vollmacht soll durch meinen Tod nicht erlöschen.

Diese Vollmacht erstreckt sich auch auf alle Angelegenheiten der Personensorge, insbesondere der Gesundheitssorge.

Der Bevollmächtigte darf für mich auch in Untersuchungen meines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen.

Dies gilt auch für besonders risikoreiche Eingriffe, bei denen die Gefahr besteht, dass ich dadurch sterbe oder einen schweren und länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 BGB). Hierzu entbinde ich alle Ärzte und Pflegepersonen gegenüber dem Bevollmächtigten von ihrer Schweigepflicht.

Er ist ebenfalls berechtigt, meinen Aufenthalt zu bestimmen, insbesondere auch über eine notwendig werdende Einweisung bzw. dauernde oder zeitweise Unterbringung in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim mit Freiheitsentziehung zu entscheiden und die Einwilligung in notwendige unterbringungsähnliche Maßnahmen wie z. B. das Anbringen von Bettgittern bzw. Bauchgurten oder die medikamentöse Ruhigstellung zu erteilen (§ 1906 BGB).

Mir ist bewusst, dass diese Vollmacht umfassend und generell ist. Ich weise den Bevollmächtigten darauf hin, dass

  • für die Einwilligungen in Maßnahmen, die in den §§ 1904 und 1906 BGB geregelt sind, die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes benötigt wird,
  • mein in einer gesonderten Patientenverfügung geäußerter Wille konsequent zu beachten ist.


Ort, Datum, Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers

Ich, [Vorname Nachname], geb. am [Geburtstag] in [Geburtsort], wohnhaft in [Postleitzahl Ort], [Straße Hausnummer], bestätige, dass [Anrede Vorname Nachname] die Vollmacht im Vollbesitz ihrer/seiner geistigen Kräfte unterschrieben hat.


Ort, Datum, Unterschrift der Zeugin / des Zeugen
 

Entstehungsjahr: 2010
 

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