Schreiben der Kanzlei vom 27.02.2003
............ .. ./. Dr. Ulrich Willmes
Unser Zeichen: N-6730
Sehr geehrter Herr Dr. Willmes,
wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 26. Februar 2003, in dem Sie uns mitteilten, dass Sie unser Schreiben vom 20. Februar 2003 inhaltlich prüfen lassen wollten und es Ihnen deshalb nicht möglich sei, bis zum 27. Februar 2003 zu antworten.
Sie werden Verständnis dafür haben, dass angesichts der von der Rechtsprechung an das Kriterium der Eilbedürftigkeit für die Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes angelegten strengen Kriterien sich unsere Mandantschaft lediglich mit einer Fristverlängerung bis zum
05. März 2003
einverstanden erklären kann. Sollte uns bis dahin, zumindest vorab per Telefax, die geforderte rechtsverbindliche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht vorliegen, werden wir unserer Mandantin raten, ihre Ansprüche unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
(handschriftliche Unterschrift) (handschriftliche Unterschrift)
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Rechtsanwalt
Patentanwalt
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