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Abmahnung wegen "Memory"
Schreiben der Kanzlei vom 27.02.2003
............ .. ./. Dr. Ulrich Willmes
Unser Zeichen: N-6730
Sehr geehrter Herr Dr. Willmes,
wir bestätigen den Eingang Ihres
Schreibens vom 26. Februar 2003, in dem Sie uns mitteilten, dass
Sie unser Schreiben vom 20. Februar 2003 inhaltlich prüfen
lassen wollten und es Ihnen deshalb nicht möglich sei, bis zum
27. Februar 2003 zu antworten.
Sie werden Verständnis
dafür haben, dass angesichts der von der Rechtsprechung an das
Kriterium der Eilbedürftigkeit für die Erlangung einstweiligen
Rechtsschutzes angelegten strengen Kriterien sich unsere
Mandantschaft lediglich mit einer Fristverlängerung bis zum
05.
März 2003
einverstanden erklären
kann. Sollte uns bis dahin, zumindest vorab per Telefax, die
geforderte rechtsverbindliche Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung nicht vorliegen, werden wir unserer
Mandantin raten, ihre Ansprüche unter Inanspruchnahme
gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.
Mit freundlichen
Grüßen
(handschriftliche
Unterschrift)
(handschriftliche Unterschrift)
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Rechtsanwalt
Patentanwalt
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