Was braucht der Mensch? Vom steuerfreien Existenzminimum und notwendigen Luxus

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In Deutschland müssen Millionen von Menschen mit jenem Geld auskommen, das ihnen der Bundestag als soziokulturelles Existenzminimum zubilligt. Offiziell wird das Existenzminimum alle fünf Jahre aus der Verbrauchsstatistik errechnet und zwischenzeitlich angepasst. In Wirklichkeit aber wird die Statistik jedes Mal so lange manipuliert – die Auswahl der Artikel wird geändert oder es werden bei einzelnen Artikeln aus dem "Warenkorb" prozentuale Abschläge vorgenommen –, bis jener Betrag als Regelsatz herauskommt, den die Bundestagsabgeordneten den Bedürftigen als Existenzminimum – und cum grano salis den Steuerpflichtigen als Grundfreibetrag – zuzubilligen bereit sind. Auch die zwischenzeitliche Anpassung erfolgt nicht entsprechend der Inflationsrate im Bereich der lebensnotwendigen materiellen Güter, wie es erforderlich wäre. Die Festlegung des Existenzminimums ist damit ein weitgehend willkürlicher politischer Akt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9.2.2010 die Willkürelemente sowie die pauschale Bemessung der Leistungen nach Hartz IV insbesondere im Hinblick auf die Leistungen für Kinder und Jugendliche als verfassungswidrig verworfen (Pressemitteilung und Urteil). Daraufhin haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, den Regelbedarf für Erwachsene zum Januar 2011 um 5 € auf 364 € zu erhöhen. Seit Januar 2021 beträgt der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene 446 €. Außerdem gibt es für Kinder und Jugendliche auf Antrag Hilfen aus dem sogenannten Bildungspaket mit Sachleistungen wie Zuschüssen zum Schulmittagessen.

Auch zur Grundsicherung hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen, nämlich am 23.7.2014, geurteilt (Pressemitteilung und Urteil) und die sozialrechtlichen Regelbedarfsleistungen für derzeit noch verfassungsgemäß erklärt.

Zu den Millionen Armen zählen Empfänger von Arbeitslosengeld II und gegebenenfalls deren Ehefrauen / Ehemänner sowie die noch nicht erwachsenen Kinder, außerdem Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt (bis 2003 "Sozialhilfe"), z. B. bedürftige, derzeit nicht erwerbsfähige Personen oder auch vollstationär untergebrachte Pflegebedürftige, Alte und Behinderte, deren Einkommen und Vermögen für die Heimkosten nicht langt, darüber hinaus Rentnerinnen und Rentner, deren Rente unter dem Sozialhilfesatz liegt. Bei Rentner(innen) und dauernd voll Erwerbsunfähigen heißt der staatliche Zuschuss seit 2003 offiziell ebenfalls nicht mehr "Sozialhilfe", sondern Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. An der Sache selbst hat sich durch die Umbenennung aber nicht viel geändert. Allerdings sind bei der Grundsicherung Eltern und Kinder innerhalb großzügig bemessener Einkommensgrenzen nicht mehr zu Zahlungen für die bedürftigen Kinder / Eltern verpflichtet.

Zu den Empfängern von Arbeitslosengeld II gehören nicht nur Arbeitslose, sondern auch Hunderttausende von Arbeitnehmern, deren Lohn zum Leben nicht ausreicht. Bei Kleinstgewerbetreibenden, Akademikern ohne feste Anstellung etc. ist die Situation oft nicht besser.

Auf das vom Bundestag festgelegte monatliche Existenzminimum wird das Kindergeld angerechnet, so dass Bedürftige faktisch kein Kindergeld erhalten. Zum Regelsatz hinzu kommen Miete und Heizkosten für eine Wohnung von angemessener Größe. Der Betrag kann bei Arbeitslosen drastisch gekürzt werden, wenn sie sich z. B. weigern, einen der fragwürdigen, ebenso wie die Minijobs in vielen Fällen reguläre Arbeitsplätze vernichtenden 1-Euro-Jobs anzunehmen, oder nicht pünktlich einer Vorladung der Arbeitsagentur nachkommen. Sowohl nach den Erhebungen der Hans-Böckler-Stiftung als auch nach den Erfahrungen der Wohlfahrtsverbände, z. B. der Caritas und der Diakonie, reichen diese Beträge zwar mit Mühe zum puren Überleben, aber keinesfalls zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben aus. Das ist nicht verwunderlich, denn die Beträge sind seit Jahren nicht mehr nennenswert erhöht worden und auf jeden Fall eben nicht entsprechend der Inflationsrate, während die Preise gerade für unverzichtbare Güter wie z. B. Energie und Lebensmittel im gleichen Zeitraum deutlich gestiegen sind.

Ich selbst wüsste nicht, wie ich von einem so geringen monatlichen Betrag Lebensmittel, Strom, Telefon, Internetanschluss, Haushaltswaren, Reinigungsmittel, Kleidung und Schuhe, Zeitung, Zeitschriften, Bücher etc. bezahlen sollte, von nicht unbedingt notwendigen Ausgaben für Einladungen von und Besuche bei Freunden und Verwandten, Eintrittskarten, Restaurantbesuche, Urlaubsreisen, Hobbys, Geschenke, Spenden etc. einmal ganz abgesehen. Erst recht habe ich Zweifel, ob ich die Selbstdisziplin aufbrächte, davon monatlich noch Geld zurückzulegen, um auf Notfälle – z. B. Reparaturbedürftigkeit oder Totalausfall der Waschmaschine, des Herdes oder des Kühlschrankes – vorbereitet zu sein, wie es der Gesetzgeber von Hilfeempfängern erwartet. Zwangsweise mit so wenig Geld auszukommen, ist schon eine bewundernswerte Leistung, zu der die meisten jener Gut- und Besserverdiener, Wirtschafts"weisen", Wirtschafts"wissenschaftler" und Wirtschaftsfunktionäre, die das Arbeitslosengeld II für noch zuviel an Hilfe halten, wahrscheinlich nicht fähig wären.

Kinder und Jugendliche müssen sogar von noch weitaus niedrigeren Sozialhilfesätzen leben: Ihre materielle Armut hat deshalb in aller Regel massive negative Auswirkungen auf den schulischen Erfolg und die soziale Integration. Geld für Bildung, also z. B. für Schulbedarf, Schulbücher, sonstige Lernmittel, PC, Fahrten zur Schule oder gar Nachhilfeunterricht, ist im Regelsatz nicht vorgesehen. Das sogenannte Bildungspaket ist nicht so bemessen, dass es diesen Mangel ausgleichen kann. Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit in der Schule, bei der Ausbildung und im Beruf gibt es aber nicht, wenn die Elternhäuser völlig unterschiedliche Startvoraussetzungen und Hilfestellungen bieten und der Staat diese Unterschiede nicht ausgleicht.

Die geringe Höhe des Arbeitslosengeldes II – und zugleich der Sozialhilfe für nicht (mehr) erwerbsfähige Personen – wird oft mit dem Lohnabstandsgebot begründet. Das verwundert insofern, als die Löhne in Deutschland nicht nur für Arbeiten, die keine Berufsausbildung erfordern, sondern zunehmend auch bei Ausbildungsberufen und sogar bei Beschäftigungen im kulturellen Bereich, die ein Hochschulstudium voraussetzen, oftmals so gering sind, dass sie nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu sichern, so dass die Betroffenen zusätzlich noch Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Ein Lohnabstand liegt hier also gar nicht vor, sondern müsste durch eine Erhöhung der Niedrigstlöhne erst hergestellt werden.

Ganz offensichtlich ist die geringe Bezahlung in allen diesen Fällen nicht durch eine geringe Wertschöpfung bedingt, sondern durch das Überangebot an Arbeitssuchenden, die bereit oder gezwungen sind, zu nahezu jedem noch so niedrigen Lohn ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Die Niedrigstlöhne z. B. von Reinigungskräften lassen sich nicht mit Konkurrenz aus Asien erklären. Nur ein gesetzlicher Mindestlohn, der einen deutlichen Abstand zum tatsächlichen Existenzminimum aufweist, eine sinnvolle Qualifizierung der nicht oder unzureichend oder falsch Qualifizierten, eine Verkürzung der Arbeitszeiten und eventuell ein an keine Bedingungen geknüpftes Grundeinkommen etwa in Höhe der Sozialhilfe – oder ein immerwährendes wundersames Wirtschaftswachstum, an das ich aber nicht glaube – können diese Ausbeutung beenden.

Möglicherweise sind ein gesetzlicher Mindestlohn, eine Verkürzung der Arbeitszeiten – sei es nun Wochen-, Jahres- oder Lebensarbeitszeit – sowie Qualifizierungsmaßnahmen einem bedingungslosen Grundeinkommen vorzuziehen, jedenfalls dann, wenn absehbar wäre, dass allzu viele Menschen sich mit einem solchen Grundeinkommen begnügen würden. Das hinge freilich sicherlich sehr davon ab, wie hoch das Grundeinkommen wäre, welches Einkommen durch Erwerbsarbeit im individuellen Fall zusätzlich erzielt werden könnte und inwieweit diese Erwerbsarbeit den individuellen Interessen entgegenkäme. Erwiesenermaßen liegt nicht jeder Mensch, der genug Geld hat, um nicht arbeiten zu müssen, den ganzen Tag nur auf der faulen Haut. Andererseits könnte ein bedingungsloses Grundeinkommen in Kombination mit einem gesetzlichen Mindestlohn wesentlich dazu beitragen, die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu entspannen und Zwangsarbeit zu verhindern. Kombilöhne dagegen – wie z. B. die Ergänzung der unter dem Existenzminimum liegenden Löhne durch Arbeitslosengeld II – haben faktisch zur Folge, dass der Arbeitgeber nicht nur den Billiglöhner, sondern zusätzlich auch noch den Staat ausbeutet.

Da das Existenzminimum nicht besteuert werden darf, hat die Höhe desselben erhebliche Folgen für den Steuerzahler und die Steuereinnahmen des Bundes: Je höher das Existenzminimum angesetzt wird, desto weniger Steuern muss der Steuerzahler – bei unveränderten Steuersätzen – zahlen und desto geringer sind die Steuereinnahmen des Bundes. Wohl nicht zuletzt deshalb wird das soziokulturelle Existenzminimum –  und cum grano salis damit auch der steuerliche Grundfreibetrag – vom Finanzminister und Bundestag so niedrig angesetzt. Auf die Zahl der Arbeitslosen haben dagegen die Höhe der Sozialhilfe bzw. des Arbeitslosengeldes II sowie die ganzen Strafmaßnahmen für angeblich oder tatsächlich arbeitsunwillige Arbeitslose überhaupt keinen Einfluss: Es mangelt schließlich nicht an Arbeitswilligen – viele davon arbeiten ja sogar schon zu Löhnen unterhalb des bereits sehr niedrig angesetzten Existenzminimums –, sondern an geeigneten Arbeitsplätzen und an geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen.

Was ist zu tun?

Schritte zur mittelfristigen Reduzierung der Arbeitslosigkeit wurden bereits in den Texten Gut leben, Zur Wirtschaftslage: Was ist zu tun?, Kein Recht auf Faulheit? und Freiheit statt Solidarität? Welchen Staat wollen wir? skizziert. Zu diesen Schritten zählen z. B. eine bessere Erziehung und Ausbildung, mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung, eventuell ein an keine entwürdigenden Bedingungen wie z. B. Arbeitssuche um jeden Preis geknüpftes Grundeinkommen etwa in Höhe der Sozialhilfe, Arbeitszeitverkürzungen mit oder ohne oder mit teilweisem Lohnausgleich (je nach Situation des Unternehmens), mehr Teilzeitarbeitsplätze (und zwar nicht nur Halbtagsstellen, sondern z. B. auch Zweidrittel- und Dreiviertelstellen), die Förderung fähiger und zugleich integrer Manager – was möglicherweise die vorherige Zerschlagung der Seilschaften innerhalb der und sogar zwischen den Großunternehmen (z. B. über die Aufsichtsräte) erfordert –, ferner Änderungen des Aktienrechts mit dem Ziel der Förderung langfristiger, nicht nur am Shareholder Value und an den Eigeninteressen der Manager, sondern auch an den Interessen der Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Öffentlichkeit und Umwelt orientierter Unternehmensstrategien, außerdem die Einrichtung eines zweiten Arbeitsmarktes für Beschäftigungsverhältnisse im sozialen und kulturellen Bereich.

Die genannten Maßnahmen könnten die Zahl der Arbeitslosen und die Gefahr der Ausbeutung insbesondere gering qualifizierter Arbeitnehmer durch skrupellose Arbeitgeber deutlich vermindern, allerdings die zumindest zeitweise Arbeitslosigkeit insbesondere von Menschen ohne Berufsausbildung wahrscheinlich nicht völlig beseitigen. Zudem verbleiben als Hilfeempfänger die nicht (mehr) erwerbsfähigen Personen, also z. B. viele Rentner(innen). Die Zahl bedürftiger Rentner(innen) wird in den kommenden Jahren durch die Zunahme unterbrochener Erwerbsbiographien und die in den vergangenen Jahrzehnten erfolgte und immer noch erfolgende Absenkung der Renten und Rentenansprüche sogar erheblich steigen. Das Problem der Festlegung des soziokulturellen Existenzminimums nicht nach Kassenlage, sondern nach den tatsächlichen, unabweisbaren Bedürfnissen der Bedürftigen wird sich also nicht von selbst erledigen.

Deshalb schlage ich vor, den tatsächlichen Bedarf von einer unabhängigen Kommission ohne Geheimniskrämerei ermitteln zu lassen. Dieser Kommission sollten nicht zuletzt Personen angehören, die die Praxis und die Preise kennen, also z. B. Sozialarbeiter und Geringverdiener. Dabei dürfte sich vermutlich zeigen, dass insbesondere die Beträge für Kinder und Jugendliche viel zu niedrig sind. Das Existenzminimum müsste meines Erachtens außerdem so hoch angesetzt sein, dass die Hilfeempfänger nicht aus purer Not bei offenbar unethisch – wenn auch anscheinend legal – agierenden Unternehmen wie Aldi, Lidl und vielen anderen Discountern einkaufen müssen.

Die erforderlichen Mehrausgaben und die Steuerausfälle durch die höheren Freibeträge bei der Einkommensteuer wären dadurch zu kompensieren, dass man die Steuerprogression oberhalb der Freibeträge entsprechend steiler ansteigen lässt, die immer noch zahlreichen Steuerschlupflöcher schließt und – falls das noch nicht ausreicht – den Einkommensteuerhöchstsatz heraufsetzt. Außerdem könnte man Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne etc. – gezielt stärker besteuern: Diese Einnahmen beruhen – im Gegensatz zum Lohn / Gehalt / Entgelt – nicht auf eigener Leistung, sondern auf der – anders als Raub, Diebstahl und offensichtlicher Betrug freilich legalen – Abschöpfung der Wertschöpfung anderer Menschen, oft von miserabel entlohnten Arbeiterinnen und Arbeitern in Entwicklungsländern.

Auch die Erbschaftssteuer könnte man erhöhen – und die Freibeträge abschaffen: Warum sollen die einen Omas Häuschen und Sparverträge steuerfrei erben dürfen, während die anderen ihr Häuschen aus versteuertem Einkommen selbst finanzieren müssen? Warum sollen reiche Familien ihr Vermögen fast ohne eigene Leistung – es gibt schließlich Manager und Vermögensverwalter – und nahezu ungeschmälert von Erbschaftssteuern über Generationen oder sogar Jahrhunderte hinweg erhalten oder sogar mehren können, während umgekehrt arme Leute nur sehr geringe Chancen haben, in die Mittel- oder Oberschicht aufzusteigen? Auch das Argument, Betriebserben müssten von Erbschaftssteuern befreit werden, damit die Betriebe und Arbeitsplätze erhalten bleiben, ist wenig stichhaltig, denn auch bei mittelständischen Betrieben wäre es in vielen Fällen möglich, den Betrieb in eine Genossenschaft oder Aktiengesellschaft umzuwandeln und die Erbschaftssteuer dem Staat in Form entsprechender Anteile zu zahlen. Dieser wiederum könnte seine Anteile verkaufen – z. B. an die Beschäftigten des Betriebes – und so Kasse machen.

Weitere Überlegungen enthält der Text Vorschläge für ein besseres Steuersystem.

Was braucht der Mensch?

Unabhängig davon, welcher Betrag in Deutschland als soziokulturelles Existenzminimum zu werten ist, stellt sich grundsätzlich die Frage, was der Mensch eigentlich zum Leben wirklich braucht und ob es sinnvoll ist, dass Milliarden von Menschen acht Stunden am Tag und fünf oder sechs Tage in der Woche mit dem Herstellen von Gütern und dem Verrichten von Diensten beschäftigt sind, die es in früheren Zeiten gar nicht gab und die für ein erfülltes Leben offenbar nicht notwendig sind. Und auch wenn diese Dinge zwar nicht notwendig, aber doch wenigstens schön oder nützlich sind: Braucht man sie in dieser Menge und in dieser Qualität oder wäre es nicht vielleicht besser, etwas weniger und weniger gehetzt zu arbeiten und dafür etwas geruhsamer, allerdings eventuell auch etwas weniger luxuriös zu leben, also weniger Zeit und Nerven gegen Geld und weniger Geld gegen überflüssige Güter einzutauschen? Die für die meisten Menschen wichtigsten – immateriellen – Güter, nämlich Zuneigung, Anerkennung und Lebenslust, kann man sowieso nicht kaufen, sondern nur geschenkt bekommen und selber schenken.

Konkret: Brauchen Sie das Übermaß an Werbung? Manchmal ist Werbung ganz nett und witzig und unterhaltsam, in Ausnahmefällen sogar informativ und wahr, aber brauchen Sie den ganzen nervtötenden Rest? Für all diesen Schrott müssen Menschen arbeiten; all diese Werbung wird über die Produktpreise mitbezahlt und verteuert die Produkte oft ganz erheblich. Verzichten Sie also auf Produkte, für die viel Werbung gemacht wird.

Was brauchen Sie an Unterhaltung? Fünf, zehn, fünfzig Fernsehprogramme? Oder vielleicht gar keinen Fernseher, sondern nur etwas Vernünftiges zum Lesen und vielleicht ab und zu noch das Radio? Wie viele CDs und DVDs sind notwendig, um glücklich zu sein? Wäre es nicht sinnvoller, CDs und DVDs bzw. deren Inhalte zu leihen oder zu tauschen und nicht stets neue zu kaufen?

Benötigen Sie ein Auto, auch wenn Ihr Arbeitsplatz ganz in der Nähe der Wohnung liegt oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist? Lohnt sich, wenn die Entfernung groß ist, vielleicht ein Umzug, um Zeit und Geld zu sparen und die Nerven zu schonen? Gibt es Mitfahrgelegenheiten? Falls Sie auf ein Auto angewiesen sind: Muss es ein Mercedes oder BMW sein oder reicht auch ein Kleinwagen? Ist es machbar und sinnvoll, dass Sie sich einen Wagen mit mehreren Personen teilen?

Zur Kleidung: Muss man wirklich jede Mode mitmachen oder sollte man Kleidung vielleicht nicht nur nach dem Aussehen, sondern auch nach der Nützlichkeit und Haltbarkeit aussuchen? Muss man die Kleidung wirklich jeden Tag wechseln und waschen, auch wenn sie weder verschmutzt noch verschwitzt ist?

Notwendiger Luxus

Andererseits gibt es natürlich Luxus, den der Mensch offenbar über das rein Zweckmäßige und Lebensnotwendige hinaus benötigt und den sich jede Kultur im Rahmen ihrer materiellen Ressourcen leistet. Ein großer und wichtiger Luxus ist z. B. das Nichtstun, die Muße, das zweckfreie Genießen des Schönen. Kein Mensch, der es sich leisten konnte, hat früher gearbeitet: Arbeit galt als notwendiges Übel, als Strafe Gottes. Sie war jahrtausendelang Sache von Sklaven und Leibeigenen. Erst Calvin kam auf die abstruse Idee, die Arbeit zum Lebenssinn zu adeln.

Das Schöne, das man genießen will, muss natürlich, sofern es sich nicht um Naturschönheit, sondern um Kunstschönheit handelt, zunächst einmal geschaffen werden: Die freien und angewandten Künste sind folglich der zweite große Luxus, den sich faktisch alle Völker und Stämme zumindest in rudimentärer Form leisten. Auch weltliche und religiöse Feiern kann man zur Kunst zählen, insofern sie zweckfrei und ästhetisch gestaltet sind.

Der dritte große Luxus, den sich Menschen leisten, ist die Liebe, sei es als irdische oder als himmlische Liebe, als Eros, Caritas oder Agape. Immer geht es dabei letztlich darum, seinen Egoismus hintanzustellen und für andere Menschen da zu sein – fürwahr ein Luxus, aber ein Luxus, der sowohl den Gebenden als auch den Nehmenden glücklich machen kann. Dazu fähig sind allerdings erfahrungsgemäß nur Menschen, die selber schon Liebe erfahren haben.
 

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Entstehungsjahr: 2007