Vorschlag für ein gestaffeltes bedingungsloses Grundeinkommen

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Ausgangslage

In Deutschland wird immer wieder, aber bislang ohne praktische Auswirkungen diskutiert, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen geeignet wäre, Probleme unseres Wirtschaftssystems (Wegfall von Arbeitsplätzen als Folge von Automatisierung, Verschlechterung der Situation derzeit hauptsächlich der wenig qualifizierten, zunehmend aber auch der besser qualifizierten Arbeitnehmer, Selbständigen und Kleinunternehmer, Verschiebung der Wertschöpfung von der Arbeit zum Kapital) zu lösen oder zumindest zu mildern. Dabei wird meistens davon ausgegangen, dass das bedingungslose Grundeinkommen etwa in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums an alle Bürgerinnen und Bürger gezahlt wird – unabhängig davon, ob diese noch über weitere Einnahmen z. B. aus Erwerbsarbeit, Renten oder Vermögen verfügen. Nicht zuletzt die weitgehende Unvorhersehbarkeit der Konsequenzen einer solchen radikalen Umstellung hat bisher verhindert, dass sie realisiert wurde, obwohl ein bedingungsloses Grundeinkommen vermutlich erheblich zur Befriedung der Gesellschaft beitragen könnte.

Vorschlag

Deshalb sei vorgeschlagen, das volle bedingungslose Grundeinkommen nur an jene zu zahlen, die keine Erwerbsarbeit ausüben und auch sonst über keine regelmäßigen ausreichenden Einnahmen wie z. B. Renten verfügen. In Deutschland gibt es in Form des Arbeitslosengeldes II, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt ein verwandtes Grundeinkommen bereits, aber dieses Grundeinkommen ist nicht bedingungslos, sondern meistens an die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme und an eine Bedürftigkeitsprüfung geknüpft. Dagegen schlage ich vor, das bedingungslose Grundeinkommen wirklich bedingungslos zu gewähren, also ohne Zwang zur Suche nach / Aufnahme von Erwerbsarbeit und ohne die Verpflichtung, zunächst vorhandenes Vermögen aufzubrauchen. Lediglich regelmäßige Erwerbsarbeit und Renten sollen berücksichtigt werden.

Das Vermögen sollte deshalb unberücksichtigt bleiben, weil die große Mehrheit der Bevölkerung sowieso kein nennenswertes Vermögen besitzt und die negativen gesellschaftlichen und politischen Folgen der Angst vieler Arbeitnehmer, dieses Wenige bei längerer Arbeitslosigkeit auch noch zu verlieren, nämlich Anfälligkeit für Duckmäusertum einerseits und radikale Ideologien andererseits, meines Erachtens in keiner vernünftigen Relation zum finanziellen Nutzen stehen, den die Allgemeinheit durch die Anrechnung dieses Vermögens hat. Wer dagegen wirklich reich ist, sollte sowieso wesentlich mehr an Steuern zahlen müssen, als das bedingungslose Grundeinkommen beträgt. Außerdem wird er in der Regel erwerbstätig sein, z. B. als Selbständiger oder Unternehmer. Eine Kumulation von Vermögen über Generationen hinweg und damit auch von wirtschaftlicher Macht und – in Demokratien – politischem Einfluss sollte meines Erachtens durch eine angemessen hohe Schenkungs- und Erbschaftssteuer verhindert oder zumindest abgeschwächt werden.1

Wenn jemand einer Erwerbsarbeit nachgeht, aber nicht in Vollzeit, soll ihm das bedingungslose Grundeinkommen anteilig gewährt werden: Wer eine halbe Stelle hat, soll das halbe bedingungslose Grundeinkommen hinzuerhalten; wer eine Drittelstelle hat, soll auf zwei Drittel des bedingungslosen Grundeinkommens Anspruch haben. Bei Selbständigen und Kleinunternehmern ist es allerdings kaum möglich, die zeitliche Inanspruchnahme zu ermitteln. Bei ihnen könnte aber immerhin wie bei Rentnern das Einkommen ohne Berücksichtigung eventuell vorhandenen Vermögens bedingungslos aufgestockt werden, wenn es unter dem soziokulturellen Existenzminimum liegt.

Die finanzielle Unterstützung in Form eines anteiligen bedingungslosen Grundeinkommens bei Menschen mit einer Teilzeitstelle scheint mir aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Viele Betroffene haben deshalb nur eine Teilzeitstelle, weil der Arbeitsmarkt keine Vollzeitstelle füt sie hergab, obwohl sie eine solche suchten: Diese Menschen sind also nicht nur Teilzeitbeschäftigte, sondern zugleich auch Teilzeitarbeitslose. Viele weitere Betroffene können deshalb nur in Teilzeit arbeiten, weil sie noch andere Aufgaben erfüllen müssen oder möchten: Sie kümmern sich z. B. um Kinder, Kranke oder Pflegebedürftige oder engagieren sich sozial, kulturell oder politisch. Natürlich gibt es auch Menschen, die in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihre Hobbys oder fürs Nichtstun zu haben. Das mag einem vielleicht als nicht ganz so lobenswert erscheinen, ist aber sicherlich kein triftiger Grund, ihnen ein anteiliges bedingungsloses Grundeinkommen zu versagen, wenn man andererseits Menschen, die gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen, aus welchen Gründen auch immer, ein volles bedingungsloses Grundeinkommen gewährt. Außerdem dürfte es sich angesichts eines vollen bedingungslosen Grundeinkommens bei voller Arbeitslosigkeit für viele relativ gering entlohnte Teilzeitbeschäftigte finanziell überhaupt nur dann lohnen, einer Teilzeiterwerbsarbeit nachzugehen, wenn sie zusätzlich ein anteiliges bedingungsloses Grundeinkommen erhalten.

Das vorgeschlagene Modell hätte zur Folge, dass Arbeitgeber mehr als bisher um potenzielle Arbeitnehmer werben und über dem soziokulturellen Existenzminimum liegende Löhne zahlen müssten und sich nicht mehr darauf verlassen könnten, dass es aufgrund des faktischen Zwanges zur Erwerbsarbeit immer genügend Menschen gibt, die auch für Niedrigst- bzw. Mindestlöhne und unter schlechten Bedingungen zu arbeiten bereit sind. Natürlich werden die Unternehmen dann in noch stärkerem Maße als bisher versuchen, Arbeiten zu automatisieren, aber zum einen ist es meines Erachtens wünschenswert, standardisierbare Tätigkeiten von Maschinen erledigen zu lassen, und zum anderen wird es wohl auch in absehbarer Zukunft genug nicht standardisierbare Tätigkeiten im handwerklichen, kaufmännischen, sozialen, künstlerischen und wissenschaftlichen Bereich geben, um jeden Menschen, der es wünscht, wenn nicht mit einer Vollzeit-, so doch mit einer Teilzeitstelle zu versorgen.

Grundsätzlich würde das gestaffelte bedingungslose Grundeinkommen, auch wenn es nicht jedem gewährt würde, sondern nur jenen, die keine Vollzeitstelle und keine ausreichende Rente haben, zu einer (weiteren) Humanisierung der Arbeitswelt führen. Es würde Geringverdienern und von Arbeitslosigkeit Bedrohten Ängste nehmen und zum sozialen Frieden beitragen. Natürlich würde es auch eine Umverteilung von oben nach unten bewirken – aber angesichts der derzeitigen krassen Einkommens- und Vermögensunterschiede in Deutschland wäre der Einkommensverlust für die Wohlhabenden und Reichen wahrscheinlich so gering, dass sie sich in ihrer privaten Lebensführung entweder gar nicht oder kaum merkbar einschränken müssten. Ihnen würde höchstens vom Überfluss etwas genommen.

Finanzierung

Da das Einkommen aus Erwerbsarbeit aufgrund der fortschreitenden Automatisierung, des demografischen Wandels und einer Zunahme von Teilzeitstellen langfristig weiter sinken wird, kommt zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens meines Erachtens neben einer Erhöhung indirekter Steuern wie der Mehrwertsteuer auch eine Wertschöpfungsabgabe in Betracht. Darüber hinaus könnten und sollten die – in Deutschland fast nicht existenten – Erbschafts- und Schenkungssteuern deutlich erhöht werden.

Wieviel Geld nötig ist, um ein gestaffeltes bedingungsloses Grundeinkommen zu finanzieren, lässt sich nicht genau vorhersehen, denn es hängt in beträchtlichem Maße davon ab, wie viele Menschen sich mit dem soziokulturellen Existenzminimum begnügen würden. Das aber ist nicht wirklich voraussagbar, auch wenn in einer Leistungs- und Konsumgesellschaft zu erwarten ist, dass es zumindest anfangs nicht allzu viele Menschen sein werden. Die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens für Kinder, Jugendliche und Teilzeitbeschäftigte würde aber auf jeden Fall Steuererhöhungen irgendeiner Art notwendig machen. Im Vergleich zu einem bedingungslosen Grundeinkommen in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums für alle Bürgerinnen und Bürger dürfte ein gestaffeltes bedingungsloses Grundeinkommen gleichwohl die preiswertere Alternative sein und dennoch einen vergleichbaren Beitrag zur Befriedung der Gesellschaft leisten.

1 Vgl. Sie zum Thema Steuern auch den Text Vorschläge für ein besseres Steuersystem.
 

Entstehungszeit: Februar 2016