Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung

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Ausgangslage

Es ist inzwischen allgemein bekannt, dass der menschengemachte Treibhauseffekt, der für die weltweite rasche Erderwärmung und die drohende Klimakatastrophe verantwortlich ist, größtenteils auf die Nutzung fossiler Brennstoffe, vorwiegend Erdöl und Kohle, und zu einem geringeren Teil auf Entwaldung sowie Land- und Viehwirtschaft zurückzuführen ist. Die Verbrennung von Erdöl und Kohle führt zu einem erhöhten CO2-Aufkommen, die Massentierhaltung und Überdüngung zu einem erhöhten Aufkommen der Treibhausgase Methan und Lachgas. Die Folgen der Erderwärmung sind u. a. die Versauerung der Meere, ein Anstieg des Meeresspiegels, vermehrtes Auftreten von Dürren und Wetterkatastrophen sowie eine Verschiebung der Klimazonen. Ob es zu Völkerwanderungen kommen wird, ist ungewiss. Das gegenwärtige massenhafte Artensterben und der Artenrückgang in der Agrarlandschaft sind allerdings ein Ergebnis nicht nur des Klimawandels, sondern auch von Wilderei, des rasanten Flächenverbrauchs durch den Menschen, des Einschleppens invasiver Arten sowie der chemischen Belastung durch Umweltgifte insbesondere im Bereich der Landwirtschaft.

Maßnahmen gegen den Klimawandel

Aus der Identifizierung der Nutzung fossiler Brennstoffe und der Viehhaltung als hauptsächliche Quellen des menschengemachten Treibhausgasanstieges ergibt sich fast von selbst die Antwort auf die Frage, was man zum Klimaschutz in Deutschland tun kann und muss, um das 1,5-Grad-Ziel noch zu erreichen, nämlich Strom einsparen und mit fossilen Brennstoffen erzeugten Strom durch Ökostrom ersetzen, im Sinne einer Verkehrswende deutlich weniger fahren und verreisen, vor allem nicht mit einem Pkw mit Verbrennungsmotor und schon gar nicht mit dem Flugzeug, und viel weniger Fleisch essen. Weltweit sind noch weitere – allerdings nicht kurzfristig realisierbare und wirksame – Strategien denkbar, z. B. eine Reduzierung der Geburtenrate – besonders sinnvoll in Ländern, in denen schon jetzt das Bevölkerungswachstum das Wirtschaftswachstum übersteigt –, außerdem eine Verringerung der Stahl- und Zementproduktion sowie der Schifffahrt im Sinne einer Dekarbonisierung. Was auf jeden Fall nicht hilft: darauf zu warten, dass "die Wissenschaft" oder "die Technik" alle Probleme noch rechtzeitig lösen werden und die Bürger(innen)/Verbraucher(innen) damit der Mühe entheben, Verantwortung für ihr Verhalten / ihren Konsum zu übernehmen. Selbst wenn es in absehbarer Zeit preiswerte und praktikable Elektroautos bzw. Elektrofahrzeuge geben sollte und irgendwann Rinder und Schafe dank Gentechnik kein Methan mehr produzieren sollten: Die Änderungen kämen höchstwahrscheinlich zu spät, das Zeitfenster zur Begrenzung des für viele Jahrtausende unumkehrbaren Anstieges der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 oder 2 °C hätte sich schon geschlossen.

Der deutsche Staat hat in den letzten zwanzig Jahren mit einigem Erfolg schon manches für den Klimaschutz getan, wie z. B. die Broschüre Klimaschutz in Zahlen darlegt. Insbesondere hat er den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Wärmedämmung vorangetrieben, wenn auch nicht mit hinreichender Intensität. In anderen Bereichen wie dem Ausbau des Bahnverkehrs und des Öffentlichen Nahverkehrs oder der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ist dagegen nichts passiert – teilweise, z. B. bei der Bahn oder hinsichtlich der Lkw-Belastung der Autobahnen und Landstraßen, hat sich die Situation sogar verschlechtert. In den Bereichen Land- und Viehwirtschaft sowie Automobilindustrie regieren in Deutschland nach wie vor faktisch die Lobbyisten und verhindern bislang jeden nennenswerten Fortschritt bezüglich Umwelt- und Klimaschutz, sofern nicht Gerichte oder die EU die Bundesregierung dazu zwingen, aktiv zu werden. Insgesamt bleibt die Bundesrepublik Deutschland bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen inzwischen deutlich hinter dem eigenen Ziel, die gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands bis 2020 um 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken, und den gegebenen Zusagen zurück.

U. a. folgende staatliche Maßnahmen wären meines Erachtens geeignet, die Menge der Treibhausgase spürbar zu verringern:

Abschaltung aller Kohlekraftwerke: Es ist nicht sinnvoll, weiterhin Kohle und speziell Braunkohle zu verstromen, nur um den Energiekonzernen Gewinne zu verschaffen oder die Beschäftigten noch ein paar Jahre lang weiterzubeschäftigen. Deutschland produziert viel mehr Strom, als es verbraucht. Besser wäre es daher, die betroffenen Beschäftigten – sofern sie nicht, eventuell nach einer Umschulung, andere Arbeit finden bzw. sofern man sie besser behandeln möchte als andere Arbeitnehmer, die betriebsbedingt gekündigt werden – vorzeitig zu verrenten und ihnen z. B. eine Rente in Höhe der Standardrente zu zahlen. Sogar ein Weiterzahlen des vollen Lohnes bis zur regulären Rente wäre aus Umwelt- und Klimaschutzsicht besser, als die Beschäftigten weiterhin Umwelt und Klima schädigen zu lassen (vgl. auch https://www.umweltbundesamt.de/themen/braunkohleindustrie-kaum-betriebsbedingte). Ein Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland bis spätestens 2030 inklusive einer Stilllegung mehrerer Kraftwerke bis 2020, so dass das selbstgesteckte Klimaziel bis zum Jahr 2020 noch erreicht werden kann, ist durchaus machbar.

Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Dienstwagen, Dienstreisen, Fahrten zur Arbeit und zurück etc.: Die steuerliche Absetzbarkeit von Dienstwagen, Dienstreisen, Fahrten zur Arbeit und zurück etc. setzt falsche Anreize und führt zu einer intensiven Pkw-Nutzung, die aus Umweltschutzgründen möglichst zu vermeiden ist und die ohne diese indirekten Zuschüsse des Staates möglicherweise unterbliebe. Die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrten zur Arbeit und zurück ist zudem ungerecht gegenüber jenen, die sich kein preiswertes Haus im Grünen fernab vom Arbeitsplatz gekauft haben, sondern sich mit einer – meistens in Relation zur Wohungsgröße und zur Qualität des Wohnumfeldes teureren – Mietwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes bescheiden – und die relativ höhere Miete bzw. den entsprechenden Teil davon im Gegensatz zu Pendlerfahrten nicht steuerlich geltend machen können.

Förderung der Bahn und des Öffentlichen Personennahverkehrs: Wer möchte, dass die Menschen weniger Auto fahren, muss einen funktionierenden Öffentlichen Personennahverkehr und Bahnverkehr anbieten. In einigen großen deutschen Städten gibt es diesen schon, in den meisten Städten aber nicht. Zwar wird es nicht möglich bzw. finanzierbar sein, auch noch den kleinsten Flecken so gut mit Bus- und Bahnverbindungen an die größeren Städte anzubinden, dass dessen Bewohner gänzlich aufs Auto verzichten können, aber soweit es finanziell vertretbar ist, sollten zumindest zu den üblichen Tageszeiten und an allen Werktagen – nachts und am Wochenende wäre es wohl ein allzu großes Verlustgeschäft – auch die Bewohner kleinerer Ortschaften die Möglichkeit haben, mit Bus und Bahn in angemessener Zeit sowie preiswert und sicher zum Arbeitsplatz oder zur Schule zu gelangen. Dazu müssten die Busse und Züge natürlich oft genug und pünktlich fahren, was derzeit bekanntlich weitgehend nicht der Fall ist. Auch dürften Züge nicht wegen Streiks der Lokführer oder allgemein des Bahnpersonals ausfallen: Wer sein Auto abgeschafft hat, ist auf Bus und Bahn zwingend angewiesen und der Staat muss dafür sorgen, dass er z. B. seine Pflicht als Arbeitnehmer oder Schüler erfüllen kann. Ein Streik bei Bussen und Bahnen ist nicht vergleichbar mit einem Streik in den meisten anderen Betrieben, bei dem der Kunde auf andere Unternehmen/Produkte ausweichen oder einfach abwarten kann.

Strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkws: Zusätzlich CO2 einsparen und zugleich den Verkehr stressfreier und sicherer machen kann man zudem durch strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen und engmaschige Geschwindigkeitskontrollen. Vorschlag: maximal 30 km/h in der Stadt, 70 km/h auf Landstraßen und 120 km/h auf Autobahnen. Dann hätten das Rasen und das Drängeln endlich ein Ende.

Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene: Viel CO2 einsparen ließe sich auch durch eine möglichst weitgehende Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Zugleich würde eine solche Maßnahme den Stresslevel insbesondere auf Landstraßen und Autobahnen deutlich senken. Derzeit ist leider eher das Gegenteil der Fall. Man könnte z. B. vorschreiben, dass Güter nur vom nächstgelegenen Bahnhof aus per Lkw zu ihrem Lieferort gebracht werden dürfen. Bei Gütern, die gar nicht für einen Lieferort in Deutschland bestimmt sind, sondern bezüglich derer Deutschland als Transitland fungiert, könnte man festlegen, dass sie generell nur auf der Schiene durch Deutschland transportiert werden dürfen.

Verbot des "kostenlosen" Warenversands: Sowohl hinsichtlich des CO2-Ausstoßes – sofern es sich nicht um Elektrofahrzeuge handelt – als auch hinsichtlich der zunehmenden Verstopfung der Innenstadtstraßen stellen die Wagen der diversen Paketdienste ein Ärgernis dar. Dem könnte man zumindest etwas entgegenwirken, indem man dem Kunden die tatsächlichen Versandkosten bei jeder Bestellung z. B. im Online-Handel in Rechnung stellt und die Kosten nicht durch Flatrates oder Umlegung der Versandkosten auf alle Kunden verschleiert. Auch das Phänomen, dass viele Kunden weit mehr bestellen, als sie tatsächlich kaufen möchten, und anschließend einen Großteil der Bestellung wieder zurückschicken, könnte wahrscheinlich eingedämmt werden, wenn die Kunden die Kosten für die Rücksendung selbst tragen müssten. Zugleich würde dadurch die derzeit rasant ansteigende Menge an Kartons und sonstigem Verpackungsmaterial reduziert.

Verbot von Pkws und Lkws mit Verbrennungsmotor: Nach einer Übergangsfrist könnten Neuzulassungen von Pkws und Lkws mit Verbrennungsmotor schlichtweg verboten werden – wie z. B. auch FCKW und Asbest. Das könnte natürlich erst dann geschehen, wenn hinreichend praktikable Elektroautos und hinreichend viele leistungsstarke Ladestationen zur Verfügung stehen.

Aufhebung der Steuerbefreiung von Kerosin: Flugzeuge gehören zu den stärksten CO2-Erzeugern. Trotzdem erhebt Deutschland keine Kerosinsteuer, die einen Anreiz für die Entwicklung verbrauchsärmerer Flugzeuge bzw. von Flugzeugen mit anderem Antrieb bieten oder auch einfach zu einer Reduzierung des Luftverkehrs führen könnte. Die meisten Flugreisen sind objektiv überflüssige Luxusreisen und wer meint, am Wochenende nach Rom, London oder Mallorca und im Urlaub nach Afrika, Amerika, Asien oder Australien fliegen zu müssen, sollte für diesen Umweltfrevel meines Erachtens sehr kräftig zur Kasse gebeten werden. Görlitz, Dresden, die Uckermark und natürlich Paderborn sind schließlich auch schöne Reiseziele.

Einführung einer CO2-Steuer: Durch eine CO2-Steuer werden fossile Brennstoffe wie Erdgas, Kohle und Öl abhängig von ihrem CO2-Gehalt mit einer Steuer belegt. So könnte man dafür sorgen, dass der Preis für fossile Stoffe die gesamten Kosten widerspiegelt, die ihre Förderung und Verwertung verursachen – also einschließlich der Schädigung von Umwelt und Klima. Hinsichtlich der Verwendung der Steuer gibt es u. a. den Vorschlag, die durch die Steuer erzielten Einnahmen an die Bürger zurückzuzahlen – und zwar pro Bürger den gleichen Betrag. Dadurch würden jene Bürger belastet, die – z. B. durch hohen Benzin- oder Erdgasverbrauch oder allgemein durch hohen Konsum – überdurchschnittlich viel CO2 emittieren, und jene direkt finanziell belohnt, die sich klimafreundlich verhalten. Der Handel mit CO2-Emissionsberechtigungen, den es in der EU gibt, betrifft dagegen nur Kraftwerksbetreiber und große Industriebetriebe und hat sich bislang in der Praxis infolge der wenig ambitionierten Zielvorgaben deutscher Politiker als nicht ausreichend für die zugesagte CO2-Reduzierung erwiesen.

Gesetzliche Festlegung von Garantien und Garantiezeiten: Viele Ressourcen und viel Energie und damit viel CO2 ließen sich einsparen, wenn Produkte länger hielten, als sie derzeit tatsächlich im Durchschnitt halten. Das könnte man dadurch erreichen, dass Garantien und Garantiezeiten z. B. hinsichtlich der Haltbarkeit eines Produktes oder des Reparaturservice gesetzlich vorgeschrieben werden. Bislang gibt es nur die gesetzliche Mängelhaftung, die zeitlich und inhaltlich sehr viel eingeschränkter ist als z. B. eine Haltbarkeitsgarantie oder eine Vor-Ort-Reparaturgarantie über drei oder mehr Jahre. Konkret: Eine Waschmaschine z. B. sollte meines Erachtens mindestens zehn Jahre halten, ebenso ein PC, ein Pkw mindestens fünfzehn Jahre. Wenn in dieser Zeit Reparaturen anfallen, die nicht auf Unfälle oder mutwillige Beschädigungen zurückzuführen sind, sollte die Kosten dieser Reparaturen der Hersteller oder Händler zu tragen haben, nicht der Käufer. Auch zusammen mit dem PC gekaufte Software, z. B. ein Windows-Betriebssystem, sollte mindestens so lange funktionieren, wie der PC halten sollte, also z. B. zehn Jahre, und während dieser Zeit vom Softwarehersteller mit automatischen Updates und vor allem Sicherheits-Updates versorgt werden.

Anordnung der Recycelbarkeit von Produkten: Viele Rohstoffe stehen nicht in unbegrenzter Menge zur Verfügung und ihre Förderung ist häufig mit größeren Schäden für Mensch, Umwelt und Klima verbunden als ihre Rückgewinnung aus entsorgten Produkten, sofern die Rohstoffe dort nicht als komplizierte Verbundwerkstoffe/Mixmaterialien in faktisch untrennbarer Form vorliegen. Deshalb sollte vorgeschrieben werden, dass bereits bei der Planung und Produktion eines Produktes auf die Trennbarkeit, Wiedergewinnbarkeit und Wiederverwertbarkeit der verwendeten Materialien zu achten ist und nicht oder nur mit hohen Kosten recycelbare Produkte nur dann produziert werden dürfen, wenn keine praktikablen bzw. finanzierbaren Alternativen zur Verfügung stehen bzw. machbar sind. Eine solche Anordnung müsste dann natürlich auch überprüft und Verstöße müssten spürbar sanktioniert werden. Dass von Unternehmern bzw. den Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften begangene Verbrechen wie Betrug oder Körperverletzung spürbar oder überhaupt geahndet werden, ist bekanntlich in Deutschland – wenn man sich z. B. den Umgang der Politiker(innen) mit der Agrarindustrie oder der Automobilindustrie anschaut – keineswegs immer der Fall.

Wiederverwertung / Vermeidung von Kunststoff: Die Anordnung der Recycelbarkeit von Produkten ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn die relevanten Rohstoffe und Materialien dann auch tatsächlich wiedergewonnen und wiederverwertet werden. Auch das ist in Deutschland bislang nicht der Fall: Die Kunststoffabfälle, die gesondert zu sammeln die Deutschen bislang aufgerufen sind, werden ungefähr zur Hälfte schlichtweg verbrannt und jener Teil, der tatsächlich wiederverwertet wird, kann wegen der minderen Qualität meistens nur zu Granulat o. Ä. verarbeitet werden. Da fragt man sich, ob es nicht besser wäre, die Herstellung von Kunststoff von vornherein zu verbieten bzw. auf jene Produkte zu beschränken, die zum einen wirklich notwendig sind und zum anderen nicht mit natürlichen Materialien realisiert werden können, also z. B. manche Produkte im medizinischen oder technischen Bereich. Verpackungen, Baumaterialien, Fahrzeuge, Elektroartikel, Haushaltswaren, Möbel, Kleidung etc. müssen dagegen in der Regel nicht aus Plastik sein.

Automatische Mülltrennung: Untersuchungen ergeben regelmäßig, dass ein Großteil des Hausmülls nicht getrennt bzw. falsch einsortiert wird. Zugleich existieren Sortiermaschinen, die den Müll sehr viel effektiver trennen können als jeder Mensch. Es wäre also sinnvoll, die Mülltrennung nicht an den Verbraucher zu delegieren, sondern von Sortiermaschinen erledigen zu lassen. Unter der Voraussetzung der Recycelbarkeit der meisten Produkte dürfte dann kaum noch Restmüll anfallen, der auf Deponien zu entsorgen oder zu verbrennen ist.

Verbot der Produktion von Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren für den Export: Neben dem Verbrauch fossiler Stoffe zur Energiegewinnung oder als Ausgangsmaterial von Kunststoffen trägt die Viehwirtschaft erheblich zur Entstehung von Treibhausgasen bei. Rinder und Schafe produzieren als Wiederkäuer Methan, ein hochwirksames Treibhausgas, viel wirksamer als CO2. Auch aus den Exkrementen von Rindern, Schafen und Schweinen, aus Festmist und Gülle entweicht Methan, aus dem Festmist zudem Lachgas, ein Treibhausgas, das für das Klima ca. 300-mal so schädlich ist wie CO2. Um die Fleisch- und Milchproduktion und damit die Entstehung von hochwirksamen Treibhausgasen zu drosseln, könnte man den Export von Milch, Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren aus Deutschland – Deutschland ist einer der größten Fleischexporteure weltweit und ein bedeutender Exporteur von Milch und Milchprodukten – schlicht und einfach verbieten: Es ist nicht einzusehen, dass die Agrarindustrie zulasten und auf Kosten der Allgemeinheit (Treibhausgasemissionen, Luftverschmutzung bzw. Feinstaubbelastung, Nitrat im Grundwasser durch übermäßiges Ausbringen von Gülle auf den Feldern zwecks Einsparung von Entsorgungskosten, Entstehung von Antibiotika-Resistenzen durch übermäßigen Einsatz von Antibiotika bei der Tiermast, Todesfälle bei Menschen etc.) in Deutschland Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischwaren für den Export produziert und den Gewinn kassiert, die Kosten zur Beseitigung der Schäden bezüglich Umwelt, Klima und Menschen – soweit sie sich überhaupt beseitigen lassen – aber der Allgemeinheit aufbürdet.

Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Fleischproduktion: Hinsichtlich der Milch- und Fleischerzeugung fürs Inland kann man – vergleichbar der oben skizzierten CO2-Steuer – an eine Methan- und Lachgassteuer denken, die sich nach dem Viehbestand richten müsste. Die Kosten würde die Agrarindustrie wahrscheinlich an die Verbraucher weiterreichen, aber wenn die Verteuerung der Produkte zu einer Verringerung des Milch- und Fleischkonsums und damit zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen führen würde, wäre eine solche Steuer gleichwohl sinnvoll.
Gut wäre es auch, mehr auf den Tierschutz zu achten, also zuerst einmal dafür zu sorgen, dass die bestehenden Vorschriften eingehalten werden – derzeit werden sie es häufig nicht und die zuständigen Ämter schauen bewusst weg, wie Tierschutzorganisationen immer wieder dokumentieren und (vorzugsweise ehemalige oder kaltgestellte) Amtstierärztinnen und Amtstierärzte immer wieder berichten. Außerdem sollten derzeit noch erlaubte Tierquälereien, z. B. die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung, verboten werden. Das kostet natürlich etwas, aber wenn man das Tierschutzgebot im Grundgesetz nicht gänzlich entwerten will, muss man Handlungen, die unzweifelhaft Tierquälereien sind, auch konsequent verbieten. Es gibt kein Menschenrecht auf billiges Fleisch!
Es ist meines Erachtens auch nicht in Ordnung, die Verantwortung für den Tierschutz über ein Tierschutzsiegel vollständig auf den Verbraucher abzuwälzen. Zwar halte ich es für angemessen, dass ein Verbraucher, dem das Tierwohl besonders am Herzen liegt, für Fleisch und Fleischwaren aus besonders guter Tierhaltung – die nicht zwangsläufig mit ökologischer Tierhaltung identisch ist! – mehr zahlt als für Produkte aus konventioneller Tierhaltung, aber auch die konventionelle Tierhaltung sollte – dem Grundgesetz und den ethischen Werten einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung entsprechend – bereits artgerecht und nicht tierquälerisch sein. Der Gefahr, dass ausländische Anbieter die durch einen angemessenen Tierschutz bedingten höheren Preise unterbieten, weil sie keine solchen Tierschutzkosten haben, ließe sich dadurch begegnen, dass Milch, Milchprodukte, Fleisch und Fleischwaren nur noch aus Ländern importiert werden dürfen, deren – tatsächliche und nachweisbare und nicht nur vom Gesetz verlangte! – Tierschutzstandards den deutschen entsprechen oder sie überbieten.

Streichung der Subventionen für die konventionelle Landwirtschaft: Außer der Viehwirtschaft trägt auch die konventionelle Landwirtschaft zum Anstieg der Treibhausgase bei, und zwar durch die reichliche Verwendung von Mineraldünger mit hohem Stickstoffgehalt und eben von Gülle. Dabei ist nicht nur die übermäßige Düngung selbst klimaschädlich, sondern auch die Produktion von Mineraldünger, von Stickstoff und Pflanzenschutzmitteln, da sie enorm viel Energie erfordert. Zudem wird auch eine Landwirtschaft mit gezielterem Dünger- und Pestizideinsatz nicht genügen, um seitens der Landwirtschaft den Klimawandel zu bewältigen. Vielmehr ist eine Umstellung der Landwirtschaft von bestenfalls sehr ertragreichen, aber gegenüber Dürren, Starkregen und Schädlingen auch sehr empfindlichen Monokulturen auf eine ökologische Landwirtschaft mit Mischkulturen und Agroforstsystemen erforderlich. Folgerichtig sollten die Subventionen für die konventionelle Landwirtschaft gestrichen bzw. ein ökologischer Umbau zur Voraussetzung der Weiterzahlung von Subventionen gemacht werden. Abgesehen von der Einsparung von Treibhausgasen und der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Pflanzen wären als positive Folgen auch eine Erhöhung der Artenvielfalt und eine vielfältigere Landschaft zu erwarten.

Gesetz gegen die Leugnung der menschengemachten globalen Erwärmung: Die Existenz der menschengemachten globalen Erwärmung ist inzwischen bestens belegt. Lediglich die Auswirkungen sind im Detail strittig und können wegen der Komplexität der Vorgänge auch gar nicht präzise vorausgesagt werden. Obwohl der menschengemachte Klimawandel wissenschaftlich gesichert ist, wird er immer noch geleugnet oder relativiert, und zwar nicht nur von schlecht informierten, lernunwilligen und/oder böswilligen Einzelnen, sondern auch sehr gezielt von großen Konzernen, die ganz bewusst aus purem Egoismus bzw. purer Habgier über Jahrzehnte hinweg Falschinformationen gestreut haben und immer noch streuen, z. B. die Erdöl oder Kohle fördernden Konzerne. Durch ihre Desinformationskampagnen haben sie jahrzehntelang Maßnahmen zum Klimaschutz verhindert – und verhindern sie immer noch. Die entsprechenden Gewerkschaften haben sich dabei der Komplizenschaft schuldig gemacht – und machen sich immer noch der Komplizenschaft schuldig. Die Vorstandsmitglieder und sonstigen Verantwortlichen solcher Unternehmen müssten meines Erachtens für ihre Desinformationskampagnen, mit denen sie – das lässt sich jetzt schon sagen – Milliarden von gegenwärtig und zukünftig lebenden Menschen schweren Schaden bis hin zum vorzeitigen Tod zufügen, strafrechtlich belangt werden. Dass das bis heute nicht geschieht oder mangels geeigneter Gesetze auch gar nicht möglich ist, stellt meines Erachtens ein eklatantes Versagen des Rechtsstaates dar und ist eine Ermutigung für andere Unternehmer, Manager und auch Politiker(innen), gleichfalls auf gezielte Desinformation zum eigenen Vorteil zu setzen. Ich schlage deshalb vor, die Leugnung des Klimawandels – vergleichbar der Leugnung des Holocaust – unter Strafe zu stellen.
 

Entstehungszeit: Oktober 2018