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Ausgangslage
Es ist inzwischen allgemein bekannt, dass der menschengemachte
Treibhauseffekt, der für die weltweite rasche
Erderwärmung und die drohende
Klimakatastrophe verantwortlich ist, größtenteils auf die
Nutzung fossiler Brennstoffe, vorwiegend Erdöl und Kohle, und zu
einem geringeren Teil auf Entwaldung sowie
Land- und Viehwirtschaft
zurückzuführen ist. Die Verbrennung von Erdöl und Kohle führt zu
einem erhöhten CO2-Aufkommen, die Massentierhaltung
und Überdüngung zu einem erhöhten Aufkommen der Treibhausgase Methan und Lachgas. Die Folgen der
Erderwärmung sind u. a. die
Versauerung der Meere, ein
Anstieg des Meeresspiegels, vermehrtes Auftreten von Dürren und
Wetterkatastrophen sowie eine Verschiebung der Klimazonen. Ob es
zu Völkerwanderungen kommen wird, ist ungewiss. Das gegenwärtige
massenhafte
Artensterben und der
Artenrückgang in der Agrarlandschaft sind allerdings ein Ergebnis nicht nur des Klimawandels, sondern auch
von Wilderei, des rasanten Flächenverbrauchs
durch den Menschen, des Einschleppens invasiver Arten sowie der
chemischen Belastung durch Umweltgifte insbesondere im
Bereich der Landwirtschaft.
Maßnahmen gegen den Klimawandel
Aus der Identifizierung der Nutzung fossiler
Brennstoffe und der Viehhaltung als hauptsächliche Quellen des
menschengemachten Treibhausgasanstieges ergibt sich fast von
selbst die Antwort auf die Frage, was
man zum
Klimaschutz in Deutschland tun kann und muss, um das
1,5-Grad-Ziel noch zu
erreichen, nämlich
Strom einsparen und mit fossilen Brennstoffen erzeugten
Strom durch
Ökostrom ersetzen, im Sinne einer
Verkehrswende deutlich weniger fahren und verreisen, vor
allem nicht mit einem Pkw mit Verbrennungsmotor und
schon gar nicht mit dem Flugzeug, und viel weniger Fleisch essen.
Weltweit sind noch weitere – allerdings nicht kurzfristig
realisierbare und wirksame – Strategien denkbar, z. B. eine
Reduzierung der Geburtenrate – besonders sinnvoll in Ländern, in
denen schon jetzt das Bevölkerungswachstum das
Wirtschaftswachstum übersteigt –, außerdem eine Verringerung der
Stahl- und Zementproduktion sowie der Schifffahrt im Sinne einer
Dekarbonisierung. Was auf jeden Fall nicht hilft: darauf zu
warten, dass "die Wissenschaft" oder "die Technik" alle Probleme
noch rechtzeitig lösen werden und die Bürger(innen)/Verbraucher(innen)
damit der Mühe
entheben, Verantwortung für ihr Verhalten / ihren Konsum zu
übernehmen. Selbst wenn es in absehbarer Zeit preiswerte und
praktikable
Elektroautos bzw.
Elektrofahrzeuge geben sollte und irgendwann Rinder und
Schafe dank Gentechnik kein Methan mehr produzieren sollten: Die
Änderungen kämen höchstwahrscheinlich zu spät, das Zeitfenster
zur Begrenzung des für viele Jahrtausende unumkehrbaren
Anstieges der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 oder 2 °C
hätte sich schon
geschlossen.
Der deutsche Staat hat in den letzten zwanzig Jahren mit einigem
Erfolg schon manches für den Klimaschutz getan, wie z. B. die
Broschüre
Klimaschutz in Zahlen darlegt. Insbesondere hat er den
Ausbau der erneuerbaren Energien und die Wärmedämmung
vorangetrieben, wenn auch nicht mit hinreichender Intensität. In anderen Bereichen wie dem Ausbau des
Bahnverkehrs und des Öffentlichen Nahverkehrs oder der
Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ist
dagegen nichts passiert – teilweise, z. B. bei der Bahn oder
hinsichtlich der Lkw-Belastung der Autobahnen und Landstraßen,
hat sich die Situation sogar verschlechtert. In den Bereichen
Land- und Viehwirtschaft sowie Automobilindustrie regieren in
Deutschland nach wie vor faktisch die Lobbyisten und verhindern
bislang jeden nennenswerten Fortschritt bezüglich Umwelt- und
Klimaschutz, sofern nicht Gerichte oder die EU die
Bundesregierung dazu zwingen, aktiv zu werden. Insgesamt bleibt
die Bundesrepublik Deutschland bei der Reduzierung der
Treibhausgasemissionen inzwischen deutlich hinter dem eigenen
Ziel, die gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands bis 2020
um 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken, und den gegebenen Zusagen zurück.
U. a. folgende staatliche Maßnahmen wären meines Erachtens
geeignet, die Menge der Treibhausgase spürbar zu verringern:
Abschaltung aller Kohlekraftwerke: Es ist nicht
sinnvoll, weiterhin Kohle und speziell Braunkohle zu verstromen,
nur um den Energiekonzernen Gewinne zu
verschaffen oder die Beschäftigten noch ein paar Jahre lang
weiterzubeschäftigen. Deutschland produziert viel mehr
Strom, als es verbraucht. Besser wäre es daher, die
betroffenen Beschäftigten – sofern sie nicht, eventuell nach
einer Umschulung, andere Arbeit finden bzw. sofern man sie
besser behandeln möchte als andere Arbeitnehmer, die
betriebsbedingt gekündigt werden – vorzeitig zu verrenten
und ihnen z. B. eine Rente in Höhe der Standardrente zu zahlen. Sogar ein Weiterzahlen des vollen Lohnes bis zur
regulären Rente wäre aus Umwelt- und Klimaschutzsicht besser,
als die Beschäftigten weiterhin Umwelt und Klima schädigen zu
lassen (vgl. auch
https://www.umweltbundesamt.de/themen/braunkohleindustrie-kaum-betriebsbedingte).
Ein Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland bis
spätestens 2030 inklusive einer Stilllegung mehrerer Kraftwerke
bis 2020, so dass das selbstgesteckte Klimaziel bis zum Jahr
2020 noch erreicht werden kann, ist
durchaus machbar.
Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von
Dienstwagen, Dienstreisen, Fahrten zur Arbeit und zurück etc.:
Die steuerliche Absetzbarkeit von Dienstwagen, Dienstreisen,
Fahrten zur Arbeit und zurück etc. setzt falsche Anreize und
führt zu einer intensiven Pkw-Nutzung, die aus
Umweltschutzgründen möglichst zu vermeiden ist und die ohne diese indirekten
Zuschüsse des Staates möglicherweise unterbliebe. Die
steuerliche Absetzbarkeit von Fahrten zur Arbeit und zurück ist
zudem ungerecht gegenüber jenen, die sich kein preiswertes Haus
im Grünen fernab vom Arbeitsplatz gekauft haben, sondern sich mit einer – meistens in Relation
zur Wohungsgröße und zur Qualität des Wohnumfeldes teureren –
Mietwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes bescheiden – und die
relativ höhere Miete bzw. den entsprechenden Teil davon im
Gegensatz zu Pendlerfahrten nicht
steuerlich geltend machen können.
Förderung der Bahn und des Öffentlichen
Personennahverkehrs: Wer möchte, dass die Menschen
weniger Auto fahren, muss einen funktionierenden Öffentlichen
Personennahverkehr und Bahnverkehr anbieten. In einigen großen
deutschen Städten gibt es diesen schon, in den meisten Städten
aber nicht. Zwar wird es nicht
möglich bzw. finanzierbar sein, auch noch den kleinsten Flecken
so gut mit Bus- und Bahnverbindungen an die größeren Städte
anzubinden, dass dessen Bewohner gänzlich aufs Auto verzichten
können, aber soweit es finanziell vertretbar ist, sollten
zumindest zu den üblichen Tageszeiten und an allen Werktagen –
nachts und am Wochenende wäre es wohl ein allzu großes
Verlustgeschäft – auch die Bewohner kleinerer Ortschaften die Möglichkeit haben,
mit Bus und Bahn in angemessener Zeit sowie preiswert und sicher
zum Arbeitsplatz oder zur Schule zu gelangen. Dazu müssten die
Busse und Züge natürlich oft genug und pünktlich fahren, was
derzeit bekanntlich weitgehend nicht der Fall ist. Auch dürften Züge nicht
wegen Streiks der Lokführer oder allgemein des Bahnpersonals
ausfallen: Wer sein Auto abgeschafft hat, ist auf Bus und Bahn
zwingend angewiesen und der Staat muss dafür sorgen, dass er z.
B. seine Pflicht als Arbeitnehmer oder Schüler erfüllen kann. Ein Streik bei
Bussen und Bahnen ist nicht vergleichbar mit einem Streik in den
meisten anderen Betrieben, bei dem der Kunde auf andere
Unternehmen/Produkte ausweichen oder einfach abwarten kann.
Strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkws:
Zusätzlich CO2 einsparen und zugleich den Verkehr
stressfreier und sicherer machen kann man zudem durch strengere
Geschwindigkeitsbegrenzungen und engmaschige
Geschwindigkeitskontrollen. Vorschlag: maximal 30 km/h in der
Stadt, 70 km/h auf Landstraßen und 120 km/h auf Autobahnen. Dann hätten das Rasen und
das Drängeln endlich ein Ende.
Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die
Schiene: Viel CO2 einsparen ließe sich auch
durch eine möglichst weitgehende Verlagerung des Güterverkehrs
von der Straße auf die Schiene. Zugleich würde eine solche
Maßnahme den Stresslevel insbesondere auf Landstraßen und
Autobahnen deutlich senken. Derzeit ist leider eher das
Gegenteil der Fall. Man könnte z. B. vorschreiben, dass Güter
nur vom nächstgelegenen Bahnhof aus per Lkw zu ihrem Lieferort
gebracht werden dürfen. Bei Gütern, die gar nicht für einen
Lieferort in Deutschland bestimmt sind, sondern bezüglich derer
Deutschland als Transitland fungiert, könnte man festlegen, dass
sie generell nur auf der Schiene durch Deutschland transportiert
werden dürfen.
Verbot des "kostenlosen" Warenversands: Sowohl
hinsichtlich des CO2-Ausstoßes – sofern es sich nicht
um Elektrofahrzeuge handelt – als auch hinsichtlich der
zunehmenden Verstopfung der Innenstadtstraßen stellen die Wagen
der diversen Paketdienste ein Ärgernis dar. Dem könnte
man zumindest etwas entgegenwirken, indem man dem Kunden die
tatsächlichen Versandkosten bei jeder Bestellung z. B. im
Online-Handel in Rechnung stellt und die Kosten nicht durch Flatrates
oder Umlegung der Versandkosten auf alle Kunden verschleiert.
Auch das Phänomen, dass viele Kunden weit mehr bestellen, als
sie tatsächlich kaufen möchten, und anschließend einen Großteil
der Bestellung wieder zurückschicken, könnte
wahrscheinlich eingedämmt werden, wenn die Kunden die Kosten für
die Rücksendung selbst tragen müssten. Zugleich würde dadurch
die derzeit rasant ansteigende Menge an Kartons und sonstigem
Verpackungsmaterial reduziert.
Verbot von Pkws und Lkws mit Verbrennungsmotor: Nach
einer Übergangsfrist könnten Neuzulassungen von Pkws und Lkws
mit Verbrennungsmotor schlichtweg verboten werden – wie z. B.
auch FCKW und Asbest. Das könnte natürlich erst dann geschehen,
wenn hinreichend praktikable Elektroautos und hinreichend viele
leistungsstarke Ladestationen zur Verfügung stehen.
Aufhebung der Steuerbefreiung von Kerosin:
Flugzeuge gehören zu den stärksten CO2-Erzeugern.
Trotzdem erhebt Deutschland keine
Kerosinsteuer, die einen Anreiz für die Entwicklung
verbrauchsärmerer Flugzeuge bzw. von Flugzeugen mit anderem
Antrieb bieten oder auch einfach zu einer Reduzierung des
Luftverkehrs führen könnte. Die meisten Flugreisen sind objektiv
überflüssige Luxusreisen und wer meint, am Wochenende nach Rom,
London oder Mallorca und im Urlaub nach Afrika, Amerika, Asien
oder Australien fliegen zu müssen, sollte für diesen
Umweltfrevel meines Erachtens sehr kräftig zur Kasse gebeten
werden. Görlitz, Dresden, die Uckermark und natürlich Paderborn sind schließlich auch
schöne Reiseziele.
Einführung einer
CO2-Steuer:
Durch eine
CO2-Steuer werden fossile Brennstoffe wie Erdgas,
Kohle und Öl abhängig von ihrem CO2-Gehalt mit einer
Steuer belegt. So könnte man dafür sorgen, dass der Preis für
fossile Stoffe die gesamten Kosten widerspiegelt, die ihre
Förderung und Verwertung verursachen – also einschließlich der
Schädigung von Umwelt und Klima. Hinsichtlich der Verwendung der
Steuer gibt es u. a. den Vorschlag, die durch die Steuer
erzielten Einnahmen an die Bürger zurückzuzahlen – und zwar pro
Bürger den gleichen Betrag. Dadurch würden jene Bürger belastet,
die – z. B. durch hohen Benzin- oder Erdgasverbrauch oder
allgemein durch hohen Konsum – überdurchschnittlich viel CO2
emittieren, und jene direkt finanziell belohnt, die sich
klimafreundlich verhalten. Der
Handel mit CO2-Emissionsberechtigungen, den es in
der EU gibt, betrifft dagegen nur Kraftwerksbetreiber und große
Industriebetriebe und hat sich bislang in der Praxis infolge der
wenig ambitionierten Zielvorgaben deutscher Politiker als nicht
ausreichend für die zugesagte CO2-Reduzierung
erwiesen.
Gesetzliche Festlegung von Garantien und Garantiezeiten:
Viele Ressourcen und viel Energie und damit viel CO2
ließen sich einsparen, wenn Produkte länger hielten, als sie
derzeit tatsächlich im Durchschnitt halten. Das könnte man
dadurch erreichen, dass Garantien und Garantiezeiten z. B.
hinsichtlich der Haltbarkeit eines Produktes oder des
Reparaturservice gesetzlich vorgeschrieben werden. Bislang gibt
es nur die gesetzliche Mängelhaftung, die zeitlich und
inhaltlich sehr viel eingeschränkter ist als z. B. eine
Haltbarkeitsgarantie oder eine Vor-Ort-Reparaturgarantie über
drei oder mehr Jahre. Konkret: Eine Waschmaschine z. B. sollte
meines Erachtens mindestens zehn Jahre halten, ebenso ein PC,
ein Pkw mindestens fünfzehn Jahre. Wenn in dieser Zeit
Reparaturen anfallen, die nicht auf Unfälle oder mutwillige
Beschädigungen zurückzuführen sind, sollte die Kosten dieser
Reparaturen der Hersteller oder Händler zu tragen haben, nicht
der Käufer. Auch zusammen mit dem PC gekaufte Software, z. B. ein Windows-Betriebssystem,
sollte mindestens so lange funktionieren, wie der PC halten
sollte, also z. B. zehn Jahre, und während dieser Zeit vom
Softwarehersteller mit automatischen Updates und vor allem
Sicherheits-Updates versorgt werden.
Anordnung der Recycelbarkeit von Produkten:
Viele Rohstoffe stehen nicht in unbegrenzter Menge zur Verfügung
und ihre Förderung ist häufig mit größeren Schäden für Mensch,
Umwelt und Klima verbunden als ihre Rückgewinnung aus entsorgten
Produkten, sofern die Rohstoffe dort nicht als komplizierte
Verbundwerkstoffe/Mixmaterialien in faktisch untrennbarer Form
vorliegen. Deshalb sollte vorgeschrieben werden, dass bereits
bei der Planung und Produktion eines Produktes auf die
Trennbarkeit, Wiedergewinnbarkeit und Wiederverwertbarkeit der
verwendeten Materialien zu achten ist und nicht oder nur mit
hohen Kosten recycelbare Produkte nur dann produziert werden
dürfen, wenn keine praktikablen bzw. finanzierbaren Alternativen
zur Verfügung stehen bzw. machbar sind. Eine solche Anordnung
müsste dann natürlich auch überprüft und Verstöße müssten
spürbar sanktioniert werden. Dass von Unternehmern bzw. den
Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften begangene
Verbrechen wie Betrug oder Körperverletzung spürbar oder
überhaupt geahndet werden, ist bekanntlich in Deutschland – wenn
man sich z. B. den Umgang der Politiker(innen) mit der
Agrarindustrie oder der Automobilindustrie anschaut – keineswegs
immer der Fall.
Wiederverwertung / Vermeidung von Kunststoff:
Die Anordnung der Recycelbarkeit von Produkten ist natürlich nur
dann sinnvoll, wenn die relevanten Rohstoffe und Materialien
dann auch tatsächlich wiedergewonnen und wiederverwertet werden.
Auch das ist in Deutschland bislang nicht der Fall: Die
Kunststoffabfälle, die gesondert zu sammeln die Deutschen
bislang aufgerufen sind, werden ungefähr zur Hälfte schlichtweg
verbrannt und jener Teil, der tatsächlich wiederverwertet wird,
kann wegen der minderen Qualität meistens nur zu Granulat o. Ä.
verarbeitet werden. Da fragt man sich, ob es nicht besser wäre,
die Herstellung von Kunststoff von vornherein zu verbieten bzw.
auf jene Produkte zu beschränken, die zum einen wirklich
notwendig sind und zum anderen nicht mit natürlichen Materialien
realisiert werden können, also z. B. manche Produkte im
medizinischen oder technischen Bereich. Verpackungen,
Baumaterialien, Fahrzeuge, Elektroartikel, Haushaltswaren,
Möbel, Kleidung etc. müssen dagegen in der Regel nicht aus
Plastik sein.
Automatische Mülltrennung: Untersuchungen
ergeben regelmäßig, dass ein Großteil des Hausmülls nicht
getrennt bzw. falsch einsortiert wird. Zugleich existieren
Sortiermaschinen, die den Müll sehr viel effektiver trennen
können als jeder Mensch. Es wäre also sinnvoll, die Mülltrennung
nicht an den Verbraucher zu delegieren, sondern von
Sortiermaschinen erledigen zu lassen. Unter der Voraussetzung
der Recycelbarkeit der meisten Produkte dürfte dann kaum noch
Restmüll anfallen, der auf Deponien zu entsorgen oder zu
verbrennen ist.
Verbot der Produktion von Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren für den
Export: Neben dem Verbrauch fossiler Stoffe zur
Energiegewinnung oder als Ausgangsmaterial von Kunststoffen
trägt die Viehwirtschaft erheblich zur Entstehung von
Treibhausgasen bei. Rinder und Schafe produzieren als
Wiederkäuer Methan, ein hochwirksames Treibhausgas, viel
wirksamer als CO2.
Auch aus den Exkrementen von Rindern, Schafen und Schweinen, aus
Festmist und Gülle entweicht Methan, aus dem Festmist zudem
Lachgas, ein Treibhausgas, das für das Klima ca. 300-mal so
schädlich ist wie CO2. Um die Fleisch- und
Milchproduktion und damit die Entstehung von hochwirksamen
Treibhausgasen zu drosseln, könnte man den Export von Milch,
Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren aus Deutschland –
Deutschland ist einer der
größten Fleischexporteure weltweit und ein bedeutender
Exporteur von Milch und Milchprodukten – schlicht und
einfach verbieten: Es ist nicht einzusehen, dass die
Agrarindustrie zulasten und auf Kosten der Allgemeinheit
(Treibhausgasemissionen, Luftverschmutzung bzw.
Feinstaubbelastung, Nitrat im Grundwasser durch übermäßiges
Ausbringen von Gülle auf den Feldern zwecks Einsparung von
Entsorgungskosten, Entstehung von Antibiotika-Resistenzen durch
übermäßigen Einsatz von Antibiotika bei der Tiermast, Todesfälle
bei Menschen etc.) in Deutschland Milch und Milchprodukte,
Fleisch und Fleischwaren für den Export produziert und den
Gewinn kassiert, die Kosten zur Beseitigung der Schäden
bezüglich Umwelt, Klima und Menschen – soweit sie sich überhaupt
beseitigen lassen – aber der Allgemeinheit aufbürdet.
Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Fleischproduktion:
Hinsichtlich der Milch- und Fleischerzeugung fürs Inland kann
man – vergleichbar der oben skizzierten CO2-Steuer –
an eine Methan- und Lachgassteuer denken, die sich nach dem
Viehbestand richten müsste. Die Kosten würde die Agrarindustrie
wahrscheinlich an die Verbraucher weiterreichen, aber wenn die
Verteuerung der Produkte zu einer Verringerung des Milch- und
Fleischkonsums und damit zu einer Verringerung der
Treibhausgasemissionen führen würde, wäre eine solche Steuer
gleichwohl sinnvoll. Gut wäre es auch, mehr auf den
Tierschutz zu achten, also zuerst einmal dafür zu sorgen, dass
die bestehenden Vorschriften eingehalten werden – derzeit werden
sie es häufig nicht und die zuständigen Ämter schauen bewusst
weg, wie Tierschutzorganisationen immer wieder dokumentieren und
(vorzugsweise ehemalige oder kaltgestellte) Amtstierärztinnen
und Amtstierärzte immer wieder berichten. Außerdem sollten
derzeit noch erlaubte Tierquälereien, z. B. die Kastration von
Ferkeln ohne Betäubung, verboten werden. Das kostet natürlich
etwas, aber wenn man das Tierschutzgebot im Grundgesetz nicht
gänzlich entwerten will, muss man Handlungen, die unzweifelhaft
Tierquälereien sind, auch konsequent verbieten. Es gibt kein
Menschenrecht auf billiges Fleisch! Es ist meines Erachtens
auch nicht in Ordnung, die Verantwortung für den Tierschutz über
ein Tierschutzsiegel vollständig auf den Verbraucher abzuwälzen.
Zwar halte ich es für angemessen, dass ein Verbraucher, dem das
Tierwohl besonders am Herzen liegt, für Fleisch und Fleischwaren
aus besonders guter Tierhaltung – die nicht zwangsläufig mit
ökologischer Tierhaltung identisch ist! – mehr zahlt als für
Produkte aus konventioneller Tierhaltung, aber auch die
konventionelle Tierhaltung sollte – dem Grundgesetz und den
ethischen Werten einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung
entsprechend – bereits artgerecht und nicht tierquälerisch sein.
Der Gefahr, dass ausländische Anbieter die durch einen
angemessenen Tierschutz bedingten höheren Preise unterbieten,
weil sie keine solchen Tierschutzkosten haben, ließe sich
dadurch begegnen, dass Milch, Milchprodukte, Fleisch und
Fleischwaren nur noch aus Ländern importiert werden dürfen,
deren – tatsächliche und nachweisbare und nicht nur vom Gesetz
verlangte! – Tierschutzstandards den deutschen entsprechen oder
sie überbieten.
Streichung der Subventionen für die konventionelle
Landwirtschaft: Außer der Viehwirtschaft trägt auch die
konventionelle Landwirtschaft zum Anstieg der Treibhausgase bei,
und zwar durch die reichliche Verwendung von Mineraldünger mit
hohem Stickstoffgehalt und eben von Gülle. Dabei ist nicht nur
die übermäßige Düngung selbst klimaschädlich, sondern auch die
Produktion von Mineraldünger, von Stickstoff und
Pflanzenschutzmitteln, da sie enorm viel Energie erfordert.
Zudem wird auch eine Landwirtschaft mit gezielterem Dünger- und
Pestizideinsatz nicht genügen, um seitens der Landwirtschaft den
Klimawandel zu bewältigen. Vielmehr ist eine
Umstellung der Landwirtschaft von bestenfalls sehr
ertragreichen, aber gegenüber Dürren, Starkregen und Schädlingen
auch sehr empfindlichen Monokulturen auf eine ökologische
Landwirtschaft mit Mischkulturen und Agroforstsystemen
erforderlich. Folgerichtig sollten die Subventionen für die
konventionelle Landwirtschaft gestrichen bzw. ein ökologischer
Umbau zur Voraussetzung der Weiterzahlung von Subventionen
gemacht werden. Abgesehen von der Einsparung von Treibhausgasen
und der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Pflanzen wären als
positive Folgen auch eine Erhöhung der Artenvielfalt und eine
vielfältigere Landschaft zu erwarten.
Gesetz gegen die
Leugnung der
menschengemachten globalen Erwärmung: Die
Existenz der menschengemachten globalen Erwärmung ist inzwischen bestens belegt.
Lediglich die Auswirkungen sind im Detail strittig und können
wegen der Komplexität der Vorgänge auch gar nicht präzise
vorausgesagt werden. Obwohl der menschengemachte Klimawandel
wissenschaftlich gesichert ist, wird er immer noch geleugnet
oder relativiert, und zwar nicht nur von schlecht informierten, lernunwilligen
und/oder böswilligen Einzelnen, sondern auch sehr gezielt von
großen Konzernen, die ganz bewusst aus purem Egoismus bzw. purer
Habgier über Jahrzehnte hinweg Falschinformationen gestreut
haben und immer noch streuen, z. B. die Erdöl oder Kohle
fördernden Konzerne. Durch ihre Desinformationskampagnen haben
sie jahrzehntelang Maßnahmen
zum Klimaschutz verhindert – und verhindern sie immer noch. Die
entsprechenden Gewerkschaften haben sich dabei der
Komplizenschaft schuldig gemacht – und machen sich immer noch
der Komplizenschaft schuldig. Die
Vorstandsmitglieder und sonstigen Verantwortlichen solcher
Unternehmen müssten meines Erachtens für ihre
Desinformationskampagnen, mit denen sie – das lässt sich jetzt
schon sagen – Milliarden von gegenwärtig und zukünftig lebenden Menschen schweren Schaden
bis hin zum vorzeitigen Tod zufügen, strafrechtlich belangt werden. Dass das bis heute nicht
geschieht oder mangels geeigneter Gesetze auch gar nicht möglich
ist, stellt meines Erachtens ein eklatantes Versagen des
Rechtsstaates dar und ist eine Ermutigung für andere Unternehmer,
Manager und auch Politiker(innen), gleichfalls auf gezielte
Desinformation zum eigenen Vorteil zu setzen. Ich schlage
deshalb vor, die Leugnung des Klimawandels – vergleichbar der
Leugnung des Holocaust – unter Strafe zu stellen.
Entstehungszeit: Oktober 2018
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