Menschenrechte und Demokratie

Alternativ: Desktopversion

Homepage

Spiele wie Memory

Die Überzeugung, dass alle Menschen von Geburt an gleiche, unveräußerliche Rechte besitzen, dass sie frei geboren und zu einem von äußeren Zwängen z. B. aufgrund religiöser oder kultureller Normen oder gar nackter Gewalt freien Leben in materieller Grundsicherheit berufen sind, dass ihre Menschenrechte Vorrang vor jedem staatlichen Recht bzw. Stammes-, Sippen- oder sonstigem Gruppenrecht haben und letztlich nur durch die identischen Rechte der anderen Menschen begrenzt werden, ist im Wesentlichen eine Frucht der europäischen Aufklärung des 18. Jahrhunderts.

Eine absolute Begründung der Menschenrechte gibt es allerdings nicht: Dass jeder Mensch das Recht auf Leben und Freiheit, materielle Grundsicherheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit hat, solange er keinem anderen Menschen damit schadet, ist kein Naturgesetz, sondern eine wenn auch vernunftgemäße, auf der wissenschaftlich nachweisbaren wesentlichen Gleichheit aller Menschen basierende, aber gleichwohl nicht von jedem Menschen, jeder Gemeinschaft und jedem Staat respektierte zwischenmenschliche Übereinkunft. Geschichte und Gegenwart lehren, dass die Achtung vor dem Anderen nicht selbstverständlich ist und Versklavung, Folter, Mord etc. dem Menschen nicht wesensfremd sind.

Menschen sind jedoch nicht nur im Wesentlichen gleich, sondern zugleich im Detail verschieden: Die Rangordnung innerhalb von und zwischen Menschengruppen basierte ursprünglich – und basiert in vormodernen Gesellschaften und Subkulturen heute noch – vor allem auf den Unterschieden bezüglich Körperkraft und Aggressivität – z. B. zwischen Frauen und Männern, aber natürlich auch zwischen den Männern untereinander. In patriarchalischen Stammeskulturen und deren zeitgenössischen Nachfolgern leiten die Männer aus ihrer zumeist vorhandenen körperlichen Überlegenheit und im Durchschnitt größeren Aggressivität – die in archaischen und gesetzlosen Zeiten durchaus sinnvoll (gewesen) sein mag, z. B. um Schwangere, Mütter und Kinder vor Raubtieren oder Angehörigen fremder Horden zu schützen – nach wie vor das – oft religiös oder pseudowissenschaftlich "begründete" – Recht ab, Frauen zu benachteiligen und zu unterdrücken oder sie – bei Ungehorsam – sogar zu ermorden. Wer meint, dass Unterschiede bezüglich Körperkraft oder Aggressivität oder z. B. auch hinsichtlich Hautfarbe oder Stammeszugehörigkeit Benachteiligungen bis hin zu Unterdrückung und Mord rechtfertigen, wird sich auch kaum eines Besseren belehren lassen, solange er persönlich davon profitiert oder zu profitieren glaubt.

In modernen Gesellschaften kommt es freilich im Berufsleben und generell nicht vor allem auf die Körper-, sondern auf die Geisteskraft, die Kommunikationsfähigkeit etc. an. Eine Gesellschafts- oder Staatsform, die dem nicht Rechnung trägt, wird untergehen oder marginalisiert werden. Gesellschaften und Staaten, welche die weibliche Hälfte der Bevölkerung – z. B. unter Berufung auf den Koran oder die kulturelle Tradition – weitgehend von Bildung und Berufstätigkeit ausschließen und massiv benachteiligen, dürfen sich nicht wundern, wenn ihre wirtschaftliche Leistung hinter jener westlicher Staaten zurückbleibt. Umgekehrt sorgt der Zugang von Mädchen und Frauen zu Schul- und Berufsbildung und zum Arbeitsmarkt und die darauf beruhende Chance auf ökonomische Unabhängigkeit wohl am ehesten dafür, dass die Diskriminierung der Frauen endet.

Erstmals vor aller Welt deklariert wurden die Menschenrechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10.12.1948 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Obwohl inzwischen alle Mitglieder der UNO sich zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet haben, werden sie dennoch in weiten Teilen der Welt, z. B. in vielen afrikanischen und asiatischen Staaten sowie generell in allen undemokratischen politischen Systemen, in Theorie und Praxis missachtet.

Allerdings verweigern selbst die demokratischen, politisch, wirtschaftlich und kulturell entwickelten Staaten Europas etliche Grundrechte – z. B. die Rechte auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf Arbeit und gerechten Lohn, auf Wohlfahrt und auf Bildung oder zumindest auf Befriedigung der materiellen und soziokulturellen Grundbedürfnisse – in unterschiedlichem Ausmaß großen Gruppen von Menschen – in Deutschland z. B. Asylbewerbern und Flüchtlingen – und deren Kindern –, überhaupt vielfach Ausländern, aber auch vielen Arbeitslosen, insbesondere Empfängern von Harz IV, sowie Empfängern von Sozialhilfe und deren Angehörigen. Kurzum: Die wirtschaftlich und politisch Schwachen genießen auch in Deutschland – dem Grundgesetz zum Trotz und obwohl bei entsprechender Verteilung genug Geld zur Befriedigung aller materiellen Grundbedürfnisse zur Verfügung stände – nicht die vollen Menschenrechte.

Entstehung und Voraussetzungen von Demokratie und Menschenrechten

Die längste Zeit der Menschheitsgeschichte hindurch gab es freilich kaum ein Bewusstsein der individuellen Menschenrechte: Der Einzelne war eingebunden in zumeist patriarchalische Sippen-, Gruppen- und Stammesstrukturen, später in Feudalstrukturen mit Königen und Fürsten bzw. generell Anführern, die im Rahmen zumeist religiös begründeter Grundnormen weitgehend unumschränkt über das gemeine Volk herrschten und gesetzgeberische, ausführende und richterliche Gewalt auf sich vereinten.

Dieser Vorrang der Gemeinschaft und ihres Anführers ist offenbar in der Natur des Menschen angelegt und lässt sich auch bei unseren nächsten noch lebenden Verwandten, den Menschenaffen, beobachten: Menschen sind in strukturierten Gruppen lebende Rudeltiere. Selbst in Demokratien werden Führungspersönlichkeiten gesucht, nicht Fachleute zu Anführern gewählt, und im Bereich der Wirtschaft gibt es eine direkte Mitbestimmung der Beschäftigten nahezu nirgends – auch nicht in Deutschland. Im Unterschied zu Diktaturen und erblichen Monarchien bieten Demokratien jedoch regelmäßig die Möglichkeit des friedlichen Machtwechsels durch allgemeine und freie Wahlen in einem rechtsstaatlich geordneten Verfahren.

Ein Gesellschafts- und Staatssystem, das die Rechte des Einzelnen den Ansprüchen und Normen der Gemeinschaft weitgehend unterordnet, war lange Zeit hindurch auch durchaus sinnvoll, nämlich so lange, wie das Überleben der Gemeinschaft davon abhing, dass alle Mitglieder zuverlässig und fast automatisch ihre jeweilige Funktion innerhalb der Gemeinschaft erfüllten und bei Gefahr rasch reagiert werden konnte. Aus eben diesen Gründen gibt es noch heute auch in Demokratien sowohl in der Wirtschaft (bei einem kapitalistischen Wirtschaftssystem) als auch beim Militär kaum bzw. keine demokratischen Strukturen und nur sehr eingeschränkt Rechte des Einzelnen: Die Willensbildung und Entscheidungsfindung könnte bei demokratischen Strukturen in diesen Bereichen im Ernstfall zu lange dauern und die Freiheit des Einzelnen das Funktionieren des Ganzen gefährden.

Erst in wirtschaftlich relativ entwickelten Gesellschaften ohne permanente kriegerische Bedrohung konnte sich – z. B. in der Antike in Athen und Rom, im Mittelalter in den reichsfreien Städten, später in England und Amerika – eine Schicht von hinreichend wohlhabenden und gebildeten Bürgern etablieren, die – zum Schutz ihres Eigentums und ihrer persönlichen Freiheit vor dem willkürlichen Zugriff von Herrschern, die lediglich durch militärische Macht oder monarchische Erbfolge, aber nicht durch politische und wirtschaftliche Klugheit und die Zustimmung des Volkes legitimiert waren – politische Teilhabe und Freiheitsrechte forderten und aufgrund ihrer wirtschaftlichen Macht in unterschiedlichem Ausmaß auch erreichten. Dieser Prozess verläuft freilich oft sehr langsam: Kulturelle und politische Traditionen sind zäh und halten sich oft auch dann noch, wenn die materiellen Ursachen ihrer Entstehung längst nicht mehr existieren. Die Ausbildung lebensfähiger Demokratien erfolgte in Europa dann vor allem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Geschichte Roms, der Weimarer Republik und all der anderen Republiken, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden und wieder untergingen, zeigt freilich, dass Demokratisierung nicht unumkehrbar ist.

Betrachtet man die Geschichte der Demokratien in Europa und Nordamerika, erkennt man, dass Demokratien fast nur dann entstehen und sich behaupten können, wenn erstens ein Mindestmaß an Wohlstand und Sicherheit vorhanden ist, so dass die Bevölkerung sich nicht nach einem Erlöser aus Not und Gefahr sehnt und nicht irgendeinen Rattenfänger zum Führer macht oder als Führer akzeptiert, und wenn zweitens eine hinreichend breite Schicht von Bürgern existiert, die – schon aus Eigeninteresse – gewillt und zudem fähig ist, den demokratischen Staat zu tragen, seine Beamten und Angestellten und sein politisches Personal zu stellen und für Wohlstand und Sicherheit für alle oder zumindest für den weit überwiegenden Teil der Wählerschaft sowie für Arbeit oder sinnvolle Beschäftigung insbesondere für die jungen Männer zu sorgen. Letzteres ist erforderlich, um deren Bedürfnis nach Betätigung und Bestätigung zu befriedigen und dadurch destruktivem Verhalten vorzubeugen. Wer also den Sozialstaat im Sinne eines fürsorglichen und sozial gerechten Staates abschafft oder minimiert, gräbt womöglich der Demokratie das Grab.

Aus Sicht von Demokraten wünschenswert wäre es natürlich, wenn alle Menschen so viel politische Bildung und Selbstwertgefühl besäßen, dass sie auf Führer und Sündenböcke verzichten könnten, aber damit ist angesichts des evolutionären Erbes der Menschheit und der materiellen Verhältnisse auf absehbare Zeit wohl nicht zu rechnen.

Demokratie und Menschenrechte außerhalb Europas und Nordamerikas

Aus dem bisher Beschriebenen geht klar hervor, warum Demokratie und Menschenrechte es außerhalb Europas und Nordamerikas so schwer haben: Die meisten dortigen Staaten sind wirtschaftlich unterentwickelt und haben keine breite Schicht von Besitz- und/oder Bildungsbürgern, die – zum Schutze ihres Eigentums und/oder zur Erweiterung ihrer persönlichen Freiheitsrechte – sowohl daran interessiert als auch aufgrund ihrer wirtschaftlichen Macht auf längere Sicht dazu in der Lage wären, politische Veränderungen in Richtung Demokratisierung zu bewirken. Dass Indien trotz seiner Unterentwicklung eine Demokratie geblieben ist, ist wohl als Ausnahme von der Regel zu werten und großenteils den quasimonarchischen Führungspersönlichkeiten zu verdanken. Allerdings führen selbst wirtschaftliche Wohlfahrt und ein formal demokratisches politisches System nicht automatisch zu demokratischen Verhältnissen, wie am Beispiel Singapur zu sehen ist: Das Verlangen nach Freiheit muss schon vorhanden sein.

In Afrika dominieren immer noch archaische patriarchalische Stammesgesellschaften, die bislang jeden Versuch einer echten Demokratisierung – und auch jeden echten einheimischen Kapitalismus, der schließlich auf der Tatkraft Einzelner und auf Privateigentum basiert – zunichte gemacht haben. Der Kontinent wird fast durchgängig von "Politikern" beherrscht, die vorrangig die Mehrung ihrer eigenen Macht – oft mittels Gewalt, Kriegen und Bürgerkriegen – und ihres eigenen Besitzes bzw. des Besitzes ihrer Sippe im Sinn haben und nicht selten vom Westen mittels Entwicklungshilfe alimentiert werden. Wo – wie in Simbabwe – eine erfolg- und ertragreiche private Landwirtschaft aus kolonialer Vorzeit bestand, wurde sie von den neuen Machthabern zerstört. Deshalb gibt es in afrikanischen Ländern, die einst landwirtschaftliche Überschüsse produzierten,  nunmehr Hungersnöte. Man darf gespannt sein, ob die Republik Südafrika den gleichen Weg gehen wird.

In von islamischen Geistlichen oder von Islamisten beherrschten Ländern sorgt zusätzlich der orthodoxe Islam mit seiner Interpretation des Korans als wortwörtlicher Offenbarung Gottes für politischen und kulturellen Stillstand oder sogar Rückschritt. Auch wirtschaftlicher Erfolg ist dort nicht technischem Fortschritt zu verdanken, sondern basiert – sofern vorhanden – ausschließlich auf Ölreichtum. In China schließlich hat die Regierung zwar den Kommunismus als Wirtschaftssystem weitgehend entsorgt, wagt aber keine umfassende Demokratisierung – was angesichts des sozialen Sprengstoffes, der sich in China inzwischen angehäuft hat, und des Fehlens einer breiten staatstragenden Schicht noch nicht einmal völlig unverständlich ist.

Ohne Demokratie aber gibt es keine wirklich dauerhafte Achtung der Menschenrechte, sondern allenfalls eine zeitweilige Duldung, die von Lust und Laune bzw. dem Charakter oder dem politischen Marketing des jeweiligen Herrschers oder der jeweiligen Regierung abhängt und jederzeit wieder beendet werden kann. Erst demokratische Strukturen, rechtsstaatliche Gesetze und Verfahrensweisen, eine unabhängige Justiz, eine freie Presse, eine entsprechende politische Bildung sowie Menschen, die sich dafür einsetzen, dass diese kulturellen Errungenschaften erhalten bleiben, sorgen dafür, dass die Menschenrechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern – in der Regel1 – auch wirklich beachtet werden. Auch in Demokratien wie Deutschland kann es freilich vorkommen, dass eine Mehrheit ihre Vorurteile – oft mit pseudowissenschaftlicher Begründung – zum Gesetz erhebt und damit einer Minderheit Unrecht zufügt. Leider kann man nicht darauf vertrauen, dass das Bundesverfassungsgericht solche Gesetze in jedem Fall korrigiert.2

Förderung von Menschenrechten und Demokratie

Wie die militärischen Interventionen vor allem der USA in Afghanistan und dem Irak belegen, kann man einer Gesellschaft – bzw. in der Praxis insbesondere dem männlichen Teil einer patriarchalisch strukturierten Stammesgesellschaft – Demokratie und eine Kultur der Menschenrechte kaum mit Gewalt aufzwingen. Die gewaltfreie Arbeit der Menschenrechtsorganisationen wiederum bewirkt in der Regel nur punktuell etwas und ändert nicht die Machtstrukturen. Man kann deshalb letztlich lediglich helfen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den betreffenden Gesellschaften Wissen und Vernunft, Menschen- und Freiheitsliebe wachsen und langfristig dazu führen, dass Demokratie und Gleichberechtigung von einer Bevölkerungsmehrheit gewünscht und durchgesetzt werden. Militärische Interventionen bei Völkermord o. Ä. sind bei hinreichenden Erfolgsaussichten dagegen sicherlich sinnvoll und ethisch korrekt.

Keine hinreichende, aber eine fast unerlässliche Voraussetzung für Demokratie und Achtung vor den Menschenrechten ist – wie bereits erwähnt – ein Mindestmaß an Wohlstand: Wer ums nackte Überleben kämpft, ist kaum bereit, die Rechte anderer Menschen zu respektieren bzw. ihnen überhaupt Rechte zuzubilligen. Wenn der Westen also Demokratie und die Achtung vor den Menschenrechten fördern will, kann er z. B. zunächst dafür sorgen, dass alle Menschen sauberes Trinkwasser, genug zu essen etc. haben. Dabei ist es gewiss statthaft, Entwicklungshilfe an Fortschritte z. B. auf den Gebieten Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Bildung, Demokratisierung bzw. generell an Fortschritte bei der Verwirklichung der Menschenrechte zu koppeln.

Den Hunger bekämpft man mittel- oder langfristig am besten durch Förderung / Modernisierung der Landwirtschaft in den Entwicklungsländern, wobei man darauf achten sollte, dass keine Monokulturen entstehen und die biologische Vielfalt des jeweiligen Landes nicht zerstört wird. Kontraproduktiv ist es dagegen sowohl, die eigenen Landwirte zu subventionieren und deren überschüssige Erzeugnisse zu Dumpingpreisen oder gar als kostenlose "Hungerhilfe" in den Entwicklungsländern zu verteilen und auf diese Weise die dortigen Bauern zu ruinieren, als auch, die Bauern, Großgrundbesitzer und Regierungen in den Entwicklungsländern durch entsprechende Nachfrage und Preise dazu zu verführen oder sogar durch politischen und wirtschaftlichen Druck dazu zu erpressen, statt für die eigene Bevölkerung für den Export zu produzieren, also statt Grundnahrungsmittel z. B. Mais als Futtermittel für europäische Mastbetriebe oder Zuckerrohr als Grundlage für Biosprit anzupflanzen. Denn je weniger Grundnahrungsmittel angebaut werden, desto knapper und teurer werden sie natürlich. Deshalb kann auch der Verbraucher in den Industrienationen durch Verzicht auf üppigen Fleischkonsum und häufiges Autofahren zur Verringerung des Hungers in der Welt beitragen. Bei den meisten Produkten kann der Verbraucher allerdings nicht erkennen, unter welchen Bedingungen und auf wessen Kosten sie hergestellt wurden. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht wäre hilfreich.

Zu begrüßen ist auch, wenn Unternehmen aus Industrieländern – langfristig sowie unter Beachtung von Umwelt- und Arbeitsschutzaspekten, was mangels entsprechender nationaler Gesetze bzw. internationaler Abkommen allerdings nicht die Regel ist – in Entwicklungsländern investieren und dort Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen, auch wenn dadurch in den Industrieländern weniger Geld für Investitionen verbleibt. Solche Investitionen helfen nicht nur den Entwicklungsländern, sondern auch den Industrienationen: Die Verringerung der wirtschaftlichen Ungleichheit macht Zufriedenheit und Frieden wahrscheinlicher, erhöht in Diktaturen die Chancen auf Demokratisierung und Beachtung der Menschenrechte und reduziert Migrationswünsche und Terrorismus.

Da die Abwesenheit von Hunger und ein gewisser Wohlstand jedoch nicht zwangsläufig zu demokratischen, gerechten und gewaltfreien Verhältnissen führen, muss auch in die Bildung und die sozialen Sicherungssysteme investiert werden. Bildung ermöglicht die geistige, Wohlstand in Verbindung mit sozialer Sicherheit die materielle Unabhängigkeit des Einzelnen und befreit die Menschen in den Entwicklungsländern u. a. von dem Zwang, möglichst viele Kinder großziehen zu müssen, um zum einen von deren Arbeitskraft zu profitieren und zum anderen fürs Alter vorzusorgen. Allerdings spielen bezüglich des Kinderreichtums in patriarchalischen Stammesgesellschaften nicht nur ökonomische Gründe, sondern auch – angesichts einer Weltbevölkerung von bald 7 Milliarden Menschen längst obsolete, aber immer noch wirkmächtige – kulturelle und religiöse Normen eine große Rolle.

Kurzum: Die besten Mittel zur Verbreitung von Demokratie und einer Kultur der Menschenrechte sind wirtschaftliche Entwicklung, soziale Sicherheit und Bildung. Wer wirtschaftlich saturiert ist und persönlich frei sein möchte, tut gut daran, sich für jene Gesellschaftsform und jenes politische System zu engagieren, die Wohlstand und Freiheit für alle am ehesten gewährleisten, und das sind nach den bisherigen historischen Erfahrungen eine pluralistische Gesellschaft und eine parlamentarische Demokratie in Verbindung mit einem marktorientierten Wirtschafts- und Finanzsystem – das allerdings in stärkerem Maße als bisher staatlich bzw. vor allem supranational beaufsichtigt werden müsste, um seine Verwerfungen zu mildern, seine Umweltverträglichkeit zu garantieren und dafür zu sorgen, dass seine Früchte der ganzen Bevölkerung zugute kommen.

1 Zu den Ausnahmen in Deutschland u. a.: Christina Brüning, Im Zweifel für den Polizisten. Warum werden gewalttätige Beamte so selten verurteilt? Ein Beispiel aus Berlin, in: DIE ZEIT, 30.04.2008; Sabine Rückert, 110 – Bei Anruf Tod, in: DIE ZEIT, 03.01.2008; außerdem Amnesty Deutschlandbericht 2004 sowie, ebenfalls von Amnesty International, Täter unbekannt. Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland, Berlin 2010, sowie die entsprechenden Artikel im Amnesty Journal 08/09 2010 unter dem Gesamttitel "Täter: unbekannt – Warum Übergriffe durch die Polizei in Deutschland nur schwer aufzuklären sind und es kaum Verurteilungen gibt". Generell zum Thema: http://www.amnesty-polizei.de/

2 So wies das Bundesverfassungsgericht z. B. im Jahr 1957 eine Verfassungsbeschwerde gegen § 175 unter Hinweis auf „die sittlichen Anschauungen des Volkes“ zurück. Eine Verfassungsbeschwerde gegen § 173, der Inzest verbietet, und zwar auch den einvernehmlichen Beischlaf zwischen volljährigen leiblichen Geschwistern, der im konkreten Fall vorlag, wurde im Frühjahr 2008 vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls u. a. unter Verweis auf das allgemeine Sittengesetz zurückgewiesen. Aufgabe von menschenrechtskonformen Gesetzen des Strafrechts darf es aber nicht sein, die religiösen oder sittlichen Vorstellungen von Bevölkerungsgruppen – auch nicht der Bevölkerungsmehrheit – durchzusetzen, sondern den (körperlich, geistig, wirtschaftlich oder aufgrund seiner Friedfertigkeit) Schwächeren vor Egoismus und Willkür des (körperlich, geistig, wirtschaftlich oder aufgrund seiner Aggressivität) Stärkeren zu schützen. Auch eine eugenische Argumentation ist nicht zulässig – andernfalls müsste der Gesetzgeber z. B. auch Menschen mit Erbkrankheiten zur Enthaltsamkeit oder zur Sterilisation verpflichten oder die Abtreibung von Föten mit Behinderungen anordnen. Zudem ist die eugenische Argumentation im Falle des Inzestes nicht stichhaltig: Körperliche oder geistige Behinderungen sind bei Inzestkindern – zumindest wenn nicht bereits bei den Vorfahren über viele Generationen hinweg die Zeugung von Nachkommen zwischen nahen Verwandten üblich war – genauso selten wie sonst. In der Tierzucht ist fortgesetzte Inzucht zur Optimierung des Zuchtergebnisses sogar die Regel. Zum konkreten Fall: Beschluss und Abweichende Meinung des Richters Hassemer zum Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Februar 2008 - 2 BvR 392/07; Evelyn Finger, Das letzte Tabu, in: DIE ZEIT, 08.11.2007; Evelyn Finger, Moral der Barbaren. Das Inzestverbot gilt weiter, in: DIE ZEIT, 19.03.2008
 

Entstehungsjahr: 2008