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Einige grundsätzliche Überlegungen
Der Besitz von Eigentum scheint zu den Grundbedürfnissen der
meisten Menschen zu zählen und der Erwerb und die Mehrung von
Eigentum sind für viele Menschen offenbar wichtige Ziele, die sie oftmals unter Einsatz von viel Zeit und
Energie anstreben. Sofern sie dies tun, indem sie legale Produkte
oder Dienstleistungen zu angemessenen Preisen anbieten, mehren sie dadurch in der Regel nicht
nur ihren eigenen, sondern auch den allgemeinen Wohlstand. Damit
sie, sofern sie Arbeitnehmer beschäftigen, diese nicht
übermäßig ausbeuten – einen Mehrwert möchte natürlich
jedes Privatunternehmen mit seinen Beschäftigten erzielen, und
das ist wohl auch legitim –, gibt es Gewerkschaften sowie
das Arbeits- und Sozialrecht. Die gesetzliche Unterstützung ist
insbesondere für Arbeitnehmer in Branchen und Betrieben wichtig,
in denen es keine starken oder sogar gar keine Gewerkschaften
und keine Tarifbindung gibt, also vor allem in Kleinbetrieben
und Unternehmen des Dienstleistungssektors.
Das System hat auch Schattenseiten: Wenn Arbeit
und Gewinn nicht ständig umverteilt werden, tendiert das System
dazu, dass infolge von Rationalisierung, Automatisierung und
Digitalisierung immer weniger Arbeit benötigt
und immer mehr Gewinn durch Maschinen und Software
generiert wird und dann vorwiegend in die Taschen der
Unternehmer bzw. bei Aktiengesellschaften der Manager und
Aktionäre fließt, während der Wohlstand der Arbeitnehmer
zumindest relativ, nicht selten aber auch absolut sinkt.
Hinzu
kommt, dass mit der weltweiten Öffnung der Märkte ab ca. 1980 in
den damaligen Ländern der zweiten und dritten Welt ein riesiges
Heer an billigen Arbeitskräften zur Verfügung stand. Das führte
dazu, dass viele Industriezweige wie die Textilindustrie, die
Eisen- und Stahlindustrie, die Automobilindustrie oder
die Produktion von Computern und vielen weiteren technischen
Geräten ganz oder teilweise von Europa und den USA vor allem nach Asien verlagert
wurden und die entsprechenden Beschäftigten in Europa und den
USA arbeitslos wurden und häufig nur noch deutlich schlechter
bezahlte Arbeitsplätze fanden – wenn überhaupt.
Außerdem rächt sich nun in zunehmendem Maße, dass Produktion,
Verteilung und Konsum von Gütern seit Beginn der
Industrialisierung weitgehend ohne Berücksichtigung der Folgen
für die Umwelt und für künftige Generationen vorgenommen wurden.
Von den Kohle und Erdöl fördernden und verarbeitenden Industrien
wurden
sogar die unternehmensintern frühzeitig richtig prognostizierten
negativen Folgen bezüglich der Klimakatastrophe viele
Jahrzehnte lang aus reinem Profitinteresse gegenüber der
Öffentlichkeit wider eigenes besseres Wissenr gänzlich oder
bezüglich der entscheidenden Rolle der Verbrennung von Kohle und
Erdöl durch den Menschen in Zweifel gezogen. Die Folgen
sind Klimakatastrophe, Umweltkatastrophe und
Ressourcenkatastrophe. Um sie vielleicht noch halbwegs in den
Griff zu bekommen, sind neben einer Reduzierung der
Weltbevölkerung durch strikte Geburtenkontrolle zumindest in
Afrika und Asien u. a. materieller Verzicht insbesondere auch in
den USA und in Europa notwendig (vgl.
Maßnahmen
zur Treibhausgasreduzierung). Die Hoffnung oder sogar
Behauptung von Politiker(inne)n, dass technische Innovationen in
allernächster Zeit alle Einschränkungen überflüssig machen
werden, ist meines Erachtens Wunschdenken – oder zynisch.
Und bei Einschränkungen stellt sich natürlich die Frage: Was ist
unentbehrlich, was überflüssig? Wer
muss auf was verzichten?
Definition des Notwendigen und des Überflüssigen und der
sich aus dem Überfluss ergebenden Pflichten hinsichtlich einiger
wichtiger Kostenpunkte
Mobilität
Bei
der Definition des Unentbehrlichen muss man nicht bei null anfangen:
Es gibt den
Warenkorb für Sozialhilfe- bzw. Hartz-IV-Empfänger und auch
der Autor dieses Textes hat sich schon in verschiedenen Texten,
z. B. in Was
braucht der Mensch? oder
Was ist gerecht?,
dazu Gedanken gemacht. Bei aller berechtigten
Kritik am Warenkorb geht aus ihm doch immerhin hervor, was
der Mensch nach Ansicht der meisten Politiker(innen) zweifellos
nicht benötigt, nämlich z. B. ein eigenes Auto. Selbst Personen,
die auf dem Lande leben, brauchen laut dem Warenkorb kein
eigenes Auto, denn mit den für die Mobilität vorgesehenen 20
oder 30 Euro im Monat kann nicht der Unterhalt oder gar Kauf
eines Pkw finanziert werden. Da ein Pkw also nicht notwendig
ist, sollten sein Erwerb und Unterhalt und insbesondere der
Kraftstoffverbrauch hoch besteuert werden, um einerseits die
Bürger(innen) zu veranlassen, weniger zu fahren und sparsamere
bzw. am besten klimaneutrale Autos zu kaufen und andererseits
Einnahmen z. B. für den Ausbau des öffentlichen
Personennahverkehrs zu generieren. Die Zahlung solcher Steuern
und Abgaben wäre eine Verpflichtung, die sich aus dem Besitz und
Gebrauch eines Pkw als eines nicht zwingend notwendigen und für
Mitmenschen, Klima und Umwelt in hohem Maße schädlichen
Eigentums ergibt. Dass Flugreisen und weite Bahnfahrten laut dem
Warenkorb nicht notwendig sind, dürfte ebenfalls klar sein, denn wie weit
kommt man per Flugzeug oder Bahn mit 20 oder 30 Euro –
sofern die Preise kostendeckend sind?
Die übrigen Punkte des Warenkorbs, z. B. ca. 2 Euro
monatlich für Bildungsausgaben, ca. 8 Euro monatlich für
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen oder ca. 30 Euro
monatlich für Bekleidung und Schuhe, möchte ich nicht alle im
Detail hinterfragen. Klar dürfte jedenfalls sein, dass bei einer
solchen Beschränkung auf das Wesentliche seitens aller
Bürger(innen) die Reduzierung des CO2-Ausstoßes für
die Bundesrepublik Deutschland auch ohne – natürlich
gleichwohl zu begrüßende – wunderbare technische
Innovationen kein Problem mehr darstellen dürfte. Nur auf zwei
Punkte sei noch eingegangen, nämlich auf die ca. 130 Euro
monatlich für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke sowie auf
die Mietkosten.
Nahrung
130 Euro pro Monat fürs Essen und Trinken entsprechen ungefähr 4,33 Euro pro Tag. Davon
kann man sich ausreichend ernähren, wenn man selbst kochen kann
(vgl. z. B.
https://www.berlin.de/special/gesundheit-und-beauty/rezepte/5435-216-hartzivkochbuchgutkochenmitdemregelsatz.html
und
https://kalender-365.de/kochrezepte/billigerezepte.php).
Teures Fleisch kann man sich davon allerdings nicht leisten und
relativ preiswertes Fleisch wie Hackfleisch, Rinderleber oder Hühnerfleisch
auch nicht jeden Tag. Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger müssen
quasi von Staats wegen immer wieder einmal einen
Veggieday einlegen. Es ist also nach Ansicht der meisten
Politiker(innen) – nicht nur der Partei Bündnis 90/Die Grünen – nicht notwendig, jeden Tag Fleisch zu essen,
– und es ist übrigens auch nicht gesundheitsfördernd.
Da die Massentierhaltung und die schiere Menge der in
Deutschland bei der Tiermästung anfallenden Exkremente (Gülle)
zudem in hohem Maße klima- und umweltschädlich und die
Haltungsbedingungen meistens tierquälerisch sind, sollten die
Politiker(innen) endlich die notwendigen Konsequenzen ziehen und
erstens den Export von Tieren, Fleisch und Fleischwaren aus
Deutschland generell verbieten, damit in Deutschland möglichst
nur noch soviel produziert wird, wie tatsächlich benötigt wird,
zweitens den Import von Tieren, Fleisch und Fleischwaren aus
anderen Staaten untersagen, sofern nicht unzweifelhaft
nachgewiesen wird, dass die Tiere dort artgerecht gehalten und
schmerzfrei getötet werden, und drittens dem Tierschutz in
deutschen Ställen Geltung verschaffen. Eine konsequente Tier-,
Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik hätte natürlich
auch für den Konsumenten ihren Preis und ließe deshalb – was
sinnvoll wäre – den Fleischkonsum sinken, aber eine anständige
Behandlung und schmerzfreie Tötung von Nutztieren sollte in
Deutschland eigentlich selbstverständlich sein.
Ein mehr als gerade noch ausreichendes Einkommen und Vermögen
verpflichtet also meines Erachtens dazu, als Verbraucher(in) bewusst ethisch
– also z. B. möglichst mit Rücksicht auf Klima-, Umwelt-, Arten-
und Tierschutz sowie auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der
Beschäftigten in anderen Ländern, sofern es sich um ganz oder
zum Teil importierte Produkte handelt – zu konsumieren und sich
als Bürger(in) dafür einzusetzen – zumindest durch die Wahl
entsprechend motivierter Parteien –, dass der Gesetzgeber dafür
sorgt, dass man sich in Zukunft nicht mehr selbst darum kümmern
muss, dass der Einkauf ethisch korrekt ist, weil ausschließlich
ethisch korrekt hergestellte Produkte angeboten werden. Wie das
gelingen könnte, habe ich im Text
Paradigmenwechsel skizziert. Damit auch Sozialhilfe- bzw.
Hartz-IV-Empfänger sich die ethisch korrekt hergestellten
Produkte in angemessenem Umfang leisten können und nicht jeden
Tag Veggieday haben, müssten die Regelsätze entsprechend erhöht
werden. Grundsätzliche Überlegungen zum Halten und Töten von
Tieren enthält der Text
Tierhaltung und Tierschutz – Darf man Tiere nutzen und töten?.
Wohnung
Die Wohnkosten – bei Gering- und Normalverdienern zumindest in
größeren Städten in der Regel die Miete und die Mietnebenkosten
– gehören meistens zu den größten Ausgaben eines Haushalts.
Durch den Zuzug von immer mehr Personen in die größeren Städte
sind dort Engpässe entstanden, die von etlichen Vermietern
inzwischen dazu genutzt werden, bei Neuvermietungen – und
zunehmend auch bei bestehenden Mietverhältnissen – die Miete
kräftig zu erhöhen, ohne dass diese Erhöhung durch
Verbesserungen der Wohnung gerechtfertigt wäre. Wenn langjährige
Mieter die Mieterhöhung nicht akzeptieren, versuchen manche
Vermieter, sie mittels Eigenbedarfskündigungen loszuwerden,
wobei der Eigenbedarf häufig nur vorgetäuscht ist.
Meines
Erachtens verpflichtet das Eigentum an einer Mietwohnung bzw. an
mehreren Mietwohnungen oder – bei Wohnungsunternehmen – an einer
Vielzahl von Mietshäusern/Wohnungsanlagen in ethischer Hinsicht
und im Sinne des Grundgesetzes dazu, auch die berechtigten
Interessen der Mieter an einem dauerhaften Mietverhältnis und an
Mieten, deren Entwicklung an jene der Löhne und Renten angepasst
ist und die jedenfalls nicht plötzlich sprunghaft steigen, nur
weil der Wohnungsmarkt es gerade hergibt, zu berücksichtigen.
Eigenbedarfskündigungen sollten meines Erachtens nur möglich
sein, wenn die eigenen Eltern oder Kinder die Wohnung benötigen
– und wenn diese dann nach kurzer Zeit wieder ausziehen, also
der Eigenbedarf offenbar nur vorgetäuscht war, sollte das für
die Vermieterin / den Vermieter nicht nur zivilrechtliche,
sondern auch fühlbare strafrechtliche Konsequenzen haben.
Bei Neuvermietungen kann man meiner Meinung nach dagegen nicht
erwarten, dass eine Vermieterin / ein Vermieter aus reinem
Altruismus auf mögliche Mieteinnahmen verzichtet. Es ist
vielmehr Aufgabe der Politiker(innen), dafür zu sorgen, dass die
Grundbedürfnisse der Menschen erfüllt werden und genügend
Wohnungen zur Verfügung stehen, so dass die Mieten auch bei
Neuvermietungen bezahlbar bleiben. Was dafür getan werden kann,
habe ich in dem Text
Marktmacht und
Staatsmacht skizziert.
Andererseits sollten sich meines Erachtens auch Mieter und
Häuslebauer fragen, wieviel Wohnraum sie wirklich benötigen:
Jeder zusätzlich verbaute Quadratmeter erhöht nicht nur die
Kosten, sondern schadet durch Flächenverbrauch,
Ressourcenverbrauch und Energieverbrauch der Umwelt und dem
Klima. Für Hartz-IV-Empfänger werden 40 bis 50 Quadratmeter
Wohnfläche für eine Einzelperson, ca. 60 Quadratmeter für zwei
Personen und jeweils zusätzlich 15 Quadratmeter für jede weitere
Person vom Staat als angemessen erachtet. Der Autor kann aus
eigener Erfahrung bestätigen, dass man damit hinkommt, hält
allerdings auch 60 Quadratmeter für eine Einzelperson und 90
Quadratmeter für zwei Personen für vertretbar – und ausreichend.
Eigentum verpflichtet – Kapitalbesitzer und Unternehmer
/ Manager / Großaktionäre
Kapitalbesitzer
Neben jenen 50 % der Bevölkerung Deutschlands, die über keine
nennenswerten Ersparnisse verfügen (weniger
als 15.000 Euro) oder sogar verschuldet sind, gibt es auch
eine Mittelschicht, deren Mitglieder jeweils über ein Vermögen
von mehreren hunderttausend Euro verfügen, über deren Anlage
sich die Besitzer(innen) meines Erachtens nicht nur im Hinblick
auf die Vermögensmehrung oder den Vermögenserhalt, sondern auch
im Hinblick auf die ethischen Aspekte der Geldanlage Gedanken
machen sollten. Soweit das Geld nicht in selbst genutzten oder
vermieteten Immobilien steckt, sollten sich Kapitalbesitzer
meines Erachtens verpflichtet fühlen, ihr Geld nur in
nachhaltige Fonds bzw. entsprechende Unternehmen zu investieren
–
was allerdings nicht gerade leicht ist, da die
Nachhaltigkeitskriterien bei jedem Fond andere sind.
Unternehmer / Manager / Großaktionäre
Unternehmer
/ Manager / Großaktionäre, also Personen, die das operative
Geschäft und die strategische Ausrichtung von Unternehmen
als deren Eigentümer oder stellvertretend für die Eigentümer
bestimmen, sind verpflichtet, sich an die Gesetze zu halten –
offensichtlich keine Selbstverständlichkeit, wie das Verhalten
der Finanzinstitute, der Automobilindustrie, der Agrarindustrie
oder
der Pharmaindustrie – z. B. die absehbar über eine Million Morde
der Pharmafamilie Sackler mittels Oxycontin – oder von
Internetkonzernen wie Google und Facebook, die immer wieder
durch gravierende Gesetzesbrüche auffallen, erkennen lässt.
Darüber hinaus sollten – und das widerspricht der in den
Wirtschaftswissenschaften immer noch vorherrschenden Ideologie –
Unternehmen meines Erachtens verpflichtet werden, nicht nur die
eigenen Profitinteressen, sondern stets auch das Gemeinwohl zu
berücksichtigen, und zwar in einem umfassenden Sinne, wie ich
ihn in
Paradigmenwechsel skizziert habe. Freilich ist das
schwierig, solange nicht auch die Konkurrenzunternehmen,
sofern solche existieren, freiwillig oder gezwungenermaßen das
Gemeinwohl berücksichtigen. Tatsache ist aber, dass die von
Marktradikalen gern zitierte unsichtbare Hand des Marktes weder zuverlässig dafür
sorgt, dass alle Menschen zu akzeptablen Preisen mit dem
Notwendigen versorgt werden, wie z. B. die derzeitige
Wohnungsnot in deutschen Städten zeigt, noch gar dafür, dass die zum Überleben der Menschheit notwendigen
Voraussetzungen bezüglich Klima, Umwelt und Ressourcen erhalten
bleiben. Es muss also auch im Bereich der Wirtschaft endlich
vorgesorgt und nicht einfach nur drauflosgewirtschaftet und
später dann – und zwar erfahrungsgemäß vorzugsweise vom
Staat bzw. vom Steuerzahler – der Schaden beseitigt werden, denn
zur Beseitigung der Schäden dürfte es bald häufig zu spät sein –
und ist es hinsichtlich der menschengemachten Erderwärmung und
des Artensterbens schon jetzt zu spät. Lediglich die schlimmsten
diesbezüglichen Folgen lassen sich bei sofortigem Handeln
vielleicht noch verhindern.
Wie die Eigentumsverhältnisse sind, ist übrigens nicht
zwangsläufig ausschlaggebend für den Grad der
Gemeinwohlorientierung eines Unternehmens: Ein Unternehmen in
Staatsbesitz oder im Besitz der Beschäftigten oder ein
Genossenschaftsunternehmen oder ein gemeinnütziges Unternehmen
wirtschaften nicht automatisch sozialer, umweltschonender,
nachhaltiger oder erfolgreicher als ein Unternehmen in
Familienbesitz oder eine Aktiengesellschaft. Allerdings ist
gerade bei einer Aktiengesellschaft mit
renditegierigen Investmentgesellschaften als Aktionären die Gefahr
groß, dass die rasche Erzielung maximalen Gewinns das Denken der
Manager dominiert und jede Gemeinwohlorientierung fehlt. Was man
dagegen tun könnte, habe ich bereits in
Paradigmenwechsel skizziert: Der Gesetzgeber müsste zum
einen einen verbindlichen Katalog von gemeinwohlorientierten
Unternehmensregeln und -zielen neben der Gewinnerzielung
festlegen und zum anderen eine unternehmensinterne, mit
umfassenden Beteiligungs- und Zugriffsrechten ausgestattete
Instanz schaffen, die die Einhaltung der Regeln und die
Fokussierung auf die gemeinwohlorientierten Ziele ständig
einfordert und überwacht sowie die Ergebnisse protokolliert und
veröffentlicht, quasi als institutionalisiertes
gesellschaftliches Gewissen des Unternehmens und als ethisches
Controlling.
Bei Aktiengesellschaften im Streubesitz wiederum besteht die
Gefahr, dass Vorstand und Aufsichtsrat – der in der Regel
ebenfalls großenteils aus Managern oder ehemaligen Managern
besteht – schalten und walten, wie sie wollen, das Unternehmen
als Selbstbedienungsladen zur Selbstbereicherung verstehen und
ebenfalls auf Gemeinwohlorientierung verzichten, soweit sie
können. Um das zu verhindern, könnte man z. B. das
Wirtschaftsministerium ermächtigen, treuhänderisch die
Interessen der Kleinanleger zu vertreten, oder man könnte einen
Staatsfond einrichten, der sich an Unternehmen in Streubesitz
beteiligt und dann Druck auf Vorstand und Aufsichtsrat ausüben
kann, sofern er genug Aktien des jeweiligen Unternehmens
besitzt. Solange freilich selbst die Gewerkschaftsvertreter im
Aufsichtsrat Gehaltsexzesse und unternehmerische
Fehlentscheidungen ermöglichen und mittragen, kann man meines
Erachtens den Managern kaum vorwerfen, dass sie ihre Position
ausnutzen.
Die Besitzer(innen) von Familienunternehmen dagegen – und dazu
zählen faktisch auch Aktiengesellschaften, bei denen eine
Familie aufgrund eines großen Aktienpaketes den beherrschenden
Einfluss besitzt – planen in der Regel langfristiger als Manager
und sind stärker am langfristigen Erfolg und Erhalt des
Unternehmens, weniger an kurzfristigen Gewinnentnahmen
interessiert. Sofern sie in einer Region verwurzelt sind und
Wert auf ihr öffentliches Ansehen legen, sind sie häufig auch
bereit, sich für die Region zu engagieren und sich
gemeinwohlorientierter zu geben als auf den Quartalsgewinn
fixierte Manager. Ein ständiges ethisches Controlling im oben
beschriebenen Sinne ersetzt das allerdings nicht. Zudem haben
Familienunternehmen nicht selten ihre ganz eigenen Probleme, z.
B. fehlende oder unfähige oder zerstrittene Erben oder auch
Patriarchen, die sich nicht aufs Altenteil zurückziehen wollen.
Ein angebliches Problem, das vom Verband der Familienunternehmen
jahrelang immer wieder gerne öffentlich thematisiert wurde,
existiert freilich überhaupt nicht, nämlich jenes, dass die
Erbschaftsteuern Familienunternehmen bei der Übergabe an die
Nachkommen ruinieren könnten. Die
Erbschaftsteuern für Unternehmenserben waren in Deutschland
schon immer so niedrig, dass jeder halbwegs geschickte
Unternehmer sie mühelos erwirtschaften konnte, und gemäß dem
geltenden Erbschaftsteuergesetz vom 4.11.2016 braucht ein
halbwegs geschickt agierender Unternehmenserbe sogar überhaupt
keine Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen zu zahlen.
Unternehmenserben werden damit gegenüber Erben z. B. von
Geldvermögen, aber auch gegenüber Unternehmensgründern, die ihr
Unternehmen bekanntlich nicht geschenkt bekommen, sondern – wenn
auch nicht unbedingt hart erarbeiten, so doch jedenfalls –
selbst erwirtschaften müssen, massiv bevorzugt. Um des
Unternehmenserhalts notwendig ist diese Bevorzugung nicht: Der
Staat könnte das für die Erbschaftsteuer aufzubringende Geld im
Unternehmen belassen und jedes Jahr seinen Anteil am
Unternehmensgewinn kassieren. Bei Aktienpaketen oder
Mietshäusern, die vererbt werden, könnte er übrigens
entsprechend verfahren. Die Aktien oder Unternehmensanteile
könnte er in einem "Bürgerfonds" bündeln.
Eigentum und Einkommen als Stabilisatoren der Demokratie,
aber: Wohlstand ist nicht alles
Eigentum und ein hinreichendes Einkommen halten zumindest die
große Mehrheit der Bürger(innen) davon ab, Parteien zu wählen,
die die Demokratie aushöhlen oder abschaffen wollen. Wenn es
jemandem wirtschaftlich gut geht, ist er an Revolutionen gewöhnlich nicht interessiert – es sei denn, eine
Partei oder ein Demagoge schaffen es, ihm einzureden, dass es
ihm schlecht geht oder bald schlecht gehen wird oder aber viel
besser gehen könnte, wenn da nicht Personengruppen – Farbige,
Flüchtlinge, generell Ausländer oder auch wahlweise Sozialisten,
Kapitalisten, Schwule, Muslime, Atheisten oder sonstige
Andersartige oder -gläubige – wären, die ihn übervorteilen und
ausbeuten oder Verbrechen begehen oder ihn gar – wie Islamisten
und sonstige Terroristen – töten möchten.
Eine Regierung muss also erstens für innere und äußere
Sicherheit und zweitens dafür sorgen, dass es den meisten
Menschen wirtschaftlich und mental gut geht. Da die momentane
wirtschaftliche Situation der meisten Menschen in Deutschland –
Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, Geringverdiener, die
Kinder derselben und die Mehrheit der Rentnerinnen ausgenommen –
ganz komfortabel ist, muss es ein mentales Problem geben, das
dazu führt, dass Menschen nicht CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis
90/Die Grünen oder Die Linke wählen. Und es gibt dieses Problem:
Status- und Zukunftsangst.
Wer z. B. Angst vor Altersarmut oder Arbeitsplatzverlust hat
oder wer unzufrieden mit seiner Lebenssituation ist, keine
Aussicht auf Besserung erkennen kann und sich selbst für nicht
hinreichend geachtet hält, während gleichzeitig andere Menschen,
z. B. Flüchtlinge, seiner Meinung nach ungerechtfertigterweise
beschenkt und hofiert werden, wählt derzeit die AfD. Wer das
ändern möchte, muss den Menschen eine sichere Lebensperspektive
bieten – wie es sie in der DDR bei aller Ärmlichkeit der
Verhältnisse bis zum wirtschaftlichen Kollaps des Systems zu
geben schien. Er muss also – ganz konkret – für eine
ausreichende Grundrente, stabile bzw. nur langsam steigende
Mieten und dauerhafte, gut bezahlte Arbeitsplätze sorgen.
Letztere gibt es gerade in den ostdeutschen Bundesländern kaum.
Die Folge: Wer seine Ausbildung oder sein Studium im Osten mit
Erfolg absolviert hat, geht anschließend in den Westen, weil er
dort mehr verdienen kann. Auch der absolute Vorrang der Wünsche
der Wirtschaft vor den Bedürfnissen der Menschen, den wir seit
mindestens zwanzig Jahren in Deutschland erleben, muss endlich
ein Ende haben: Der Staat sollte nicht nur der
Erfüllungsgehilfe der Wirtschaft sein.
Bei Menschen, bei denen sich die rechtsradikale Gesinnung
bereits verfestigt hat und die auch eine Verbesserung der
Lebensverhältnisse nicht mehr zurückholen kann, und bei
Unternehmen, die rechtsradikale Aktivitäten unterstützen, also
z. B.
Facebook, Twitter, YouTube und Google, sollte der Staat
Härte zeigen und sowohl von sich aus alle Drohungen,
Beleidigungen, Lügen, Hassbotschaften sowie Aufrufe zu Gewalt
bis hin zum Mord konsequent verfolgen und spürbar ahnden, als
auch die Unternehmen, die diese Inhalte verbreiten, zivil- und
strafrechtlich spürbar zur Verantwortung ziehen. Ein Bußgeld von
zwei Millionen Euro z. B., das Facebook für einen offensichtlich
verlogenen NetzDG-Bericht
laut Bundesamt für Justiz zahlen soll, ist meines Erachtens
ein schlechter Witz: Angesichts von
Milliardengewinnen in jedem einzelnen Quartal wären zwei
Milliarden Euro als Strafe wohl angemessener.
Entstehungszeit: Juli 2019
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