Was ist gerecht?

 

Alternativ: Mobilversion

Homepage

Spiele wie Memory

Was ist gerecht? Was ist ungerecht? Das ist nicht immer leicht zu entscheiden.

Manches wird jeder im westlichen Kulturkreis aufgewachsene Mensch ohne zu zögern für Unrecht halten, z. B. Mord, Raub, Diebstahl, Erpressung, Gewalt, Androhung von Gewalt, Betrug. Aber schon diese scheinbar selbstverständlichen Ansichten werden nicht von allen Menschen weltweit geteilt: In manchen Weltgegenden gelten heute noch Gewalt, Raub und Mord gegenüber Fremden bzw. Angehörigen fremder Sippen, Stämme, Völker oder Religionsgemeinschaften als gerecht und natürlich. Insbesondere trifft das auf Gegenden zu, in denen es keine funktionierende staatliche Ordnung und kein Gewaltmonopol des Staates1 und damit keine Rechtssicherheit gibt, sondern jeder Mensch, allenfalls unterstützt von seiner Familie oder Sippe, ohne den Schutz einer staatlichen Ordnung zu überleben versuchen muss. Die Bereitschaft, zum eigenen Vorteil und dem von Verwandten Gewalt gegen Nichtverwandte anzuwenden, war nach den überlieferten Zeugnissen sogar die längste Zeit der Menschheitsgeschichte hindurch vorhanden und offenbar überlebensnotwendig.

Auch in unserer Kultur, in der körperliche Gewalt in der Regel verpönt bzw. strafbar ist, tritt die evolutionär verwurzelte Gewaltbereitschaft immer noch regelmäßig zutage, z. B. bei Raufereien und Prügeleien unter Jungen, männlichen Jugendlichen und jungen Männern, oder – in mehr oder weniger zivilisierter Form – bei diversen Sportarten, z. B. Boxen oder Fußballspielen. Und sogar das Töten von Menschen ist auch in unserem Kulturkreis durchaus noch gesellschaftsfähig, und zwar im Krieg, wo geboten und belobigt wird, was sonst verboten und strafbar ist, und ganz normale Menschen ganz schnell zu Massenmördern mutieren.2

Selbst innerhalb ein und derselben Gemeinschaft oder Gesellschaft gab und gibt es unterschiedliche Rechte und Rechtsnormen z. B. je nach Geschlecht, Herkunft und Stand bzw. sozialer Stellung. So besaßen auch in europäischen Staaten Frauen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein weniger Rechte als Männer, obwohl bezüglich Intelligenz und sonstiger wesentlich menschlicher Eigenschaften zwischen Männern und Frauen kein Unterschied besteht und Männer lediglich – jedenfalls im Durchschnitt – körperlich stärker, aggressiver und herrschaftsbewusster sind – nach Dominanz strebende Männchen halt, wie sie für alle Menschenaffenarten typisch sind. Darüber hinaus waren Recht und Gerichtsbarkeit die längste Zeit der Menschheitsgeschichte hindurch nach Ständen oder Kasten oder Vermögensgruppen differenziert: Adelige, Bürger, Leibeigene und Sklaven wurden nach jeweils anderen Maßstäben beurteilt und das Zensuswahlrecht gewichtete die Stimmen der Wähler nach deren Steueraufkommen oder Besitz.

Unsere Vorstellungen von Recht und Unrecht sind also brüchig und widersprüchlich und außer einer gewissen angeborenen Scheu, den nächsten Verwandten schweren Schaden zuzufügen, haben viele Menschen offenbar keine nennenswerten natürlichen Hemmungen, sich auf Kosten anderer Menschen Vorteile zu verschaffen, um im Konkurrenzkampf um knappe Güter wie Wohlstand bzw. Reichtum, gesellschaftliche Anerkennung oder Fortpflanzungschancen zu reüssieren. Dass die meisten Menschen durchaus, und zwar schon als Kleinkinder, unfaires Verhalten erkennen und Mitgefühl empfinden können,3 führt offensichtlich nicht automatisch dazu, dass sie sich selbst immer fair verhalten. Es gibt freilich auch Menschen – und unter Straftätern dürften sie überproportional stark vertreten sein –, die aufgrund hirnorganischer oder psychischer Schäden überhaupt nicht zur Einfühlung in die Empfindungen anderer Menschen und damit auch kaum zu einem fairen Verhalten fähig sind.
 

Grundlagen des Rechts

Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben und nicht sich selbst und die eigene Klientel zu bevorzugen ist folglich weitgehend eine Kulturleistung. Im Laufe der europäischen Geschichte haben sich grundlegende Rechtsstandards herausgebildet, die inzwischen von fast allen Staaten – zumindest in der Theorie, wenn auch häufig nicht in der Praxis – als Basis der Gesetzgebung und Rechtsprechung anerkannt werden. Bisheriger Höhepunkt der Rechtsentwicklung ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die im Falle ihrer Verwirklichung jedem Menschen ein Leben in Freiheit und Würde ermöglichen würden. Allerdings sind die Menschenrechte in keinem Land der Welt vollständig realisiert. In Deutschland z. B. gibt es etwa bezüglich der Verwirklichung des Rechtes auf angemessene Arbeit und angemessenen Lohn ganz gravierende Defizite, die durch Hartz IV (Verpflichtung von Arbeitslosen zu unterbezahlten, berufsfremden, reguläre Arbeitsplätze vernichtenden Jobs wie Ein-Euro-Jobs, Minijobs, Leiharbeit und befristeten Arbeitsverhältnissen) noch bedeutend vergrößert wurden.

Artikel 23 (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

  1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
     
  2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
     
  3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

Bei aller real existierenden Unterschiedlichkeit des Rechtsempfindens in Abhängigkeit von Kultur und Wirtschaftssystem lassen sich jedoch sehr wohl allein mit Hilfe der Vernunft einige fundamentale Rechtsgrundsätze formulieren:

  • Da alle Menschen von Natur aus im Wesentlichen gleich und alle Differenzen nach Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Haarfarbe, Nasenform oder sonstigen äußeren Merkmalen, Religion, sexueller Orientierung etc. gegenüber den wesentlichen Übereinstimmungen in den grundlegenden intellektuellen Fähigkeiten sowie den grundlegenden Gefühlen und Bedürfnissen – z. B. Sicherheit, Anerkennung und Liebe – marginal sind, haben alle Menschen logischerweise auch die gleichen Rechte und Pflichten.
     
  • Die vornehmste Pflicht eines jeden Menschen ist es, keinem anderen – jetzt oder zukünftig lebenden – Menschen zu schaden – es sei denn in Notwehr. Die Pflicht ergibt sich logischerweise aus dem Wunsch und dem Recht jedes Menschen, von keinem anderen Menschen geschädigt zu werden. Diese Goldene Regel findet sich in allen Kulturen und meint durchaus nicht nur körperliche Schäden, sondern auch psychische Schäden – z. B. durch Missachtung, Beleidigung oder Bedrohung – sowie materielle Schäden, und zwar nicht nur solche, die auf physischer Gewalt beruhen, also Raub und Diebstahl, sondern auch solche, die auf psychischer Gewalt, also z. B. auf Betrug, Erpressung oder Übervorteilung beruhen. Letzteres findet man häufig bei Verträgen zwischen ungleich starken Partnern, z. B. zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (insbesondere in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit) oder zwischen Konzernen und Konsumenten (Stichwort: Verbraucherschutz). Auch das Gemeinwesen insgesamt als die Gesamtheit seiner Mitglieder ist – außer bei Notwehr – ethisch verpflichtet, alles zu unterlassen, was einzelnen Mitgliedern, zukünftigen Generationen oder den Mitgliedern anderer Gemeinwesen schaden könnte.
     
  • Es gibt aber nicht nur die Pflicht, niemandem zu schaden, sondern zusätzlich jene, anderen Menschen zu helfen, und zwar logischerweise in jenen Situationen und in jenen Maßen, in denen man selbst Hilfe zu erhalten wünscht. Damit ist nicht nur Notfallhilfe z. B. bei Unfällen oder Überfällen gemeint, sondern auch finanzielle Hilfe z. B. bei Arbeitslosigkeit, zeitweiliger Erkrankung oder Erwerbsunfähigkeit als Folge von Alter, Krankheit, Behinderung oder Kleinkinderbetreuung. Die Situationen und das Ausmaß der Hilfe können natürlich nicht von jedem Einzelnen selbst festgelegt, sondern müssen gesellschaftlich ausgehandelt und gesetzlich geregelt werden – und die Ergebnisse fallen in den verschiedenen Ländern je nach Staatsverständnis und dem Grad der zwischenmenschlichen Solidarität recht unterschiedlich aus. Die sehr unterschiedlichen Vorstellungen von Selbstverantwortlichkeit und Solidarität dürften einer der Hauptgründe dafür sein, dass es transnationale Verträge über wechselseitige Hilfen nicht nur im Verteidigungsfall und die damit verbundenen Pflichten bezüglich einer untereinander abgestimmten Wirtschafts- und Sozialpolitik bislang selbst in der EU nur ansatzweise gibt.
     
    In Staaten wie den USA, in denen die Bürger dem Staat mehrheitlich misstrauen, wenig Steuern zahlen und gegen alle Erfahrung und Vernunft glauben, dass ungeachtet höchst unterschiedlicher Elternhäuser, unterschiedlicher Begabungen und sonstiger unterschiedlicher Startvoraussetzungen sowie der Zu- und Wechselfälle des Lebens jeder seines eigenen Glückes Schmied sein könne,4 sind die sozialen Verhältnisse und die öffentliche Infrastruktur entsprechend schlecht sowie die Kriminalitätsrate hoch, während in Ländern wie Norwegen oder Schweden, in denen von Staat und Gesellschaft erwartet wird, ungleiche Startbedingungen nach Möglichkeit auszugleichen und bei der Bewältigung der Wechselfälle des Lebens wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu helfen, die sozialen Verhältnisse und die öffentliche Infrastruktur entsprechend gut sind sowie die Kriminalitätsrate niedrig.5
     
    Speziell in Deutschland haben es gerade jene Bevölkerungsgruppen, denen es finanziell überwiegend gut bis sehr gut geht, nämlich Beamte, Freiberufler, Unternehmer, höhere Angestellte sowie alle, die nicht vorrangig von Arbeitslohn, sondern von Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen etc. leben, geschafft, sich weitgehend aus der Solidargemeinschaft auszuklinken. Sie zahlen nichts oder kaum etwas in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung ein und häufig – dank diverser Steuerschlupflöcher und des Einheitssteuersatzes auf Kapitalerträge – auch relativ wenig Steuern.

Natürlich gibt es trotz der dargelegten, für jeden verständigen Menschen guten Willens leicht einsehbaren Rechtsgrundsätze immer wieder Streitfälle und Streitfragen. Oft geht es dabei um Ansprüche auf bestimmte Güter. Zu einer gerechten Gesellschaft gehört deshalb, dass es allgemein bekannte und gesellschaftlich anerkannte Gesetze gibt, die die konkreten Rechte der Bürger regeln und schützen – und nicht etwa deren Grundrechte verletzen – sowie geregelte, transparente und gesellschaftlich allgemein akzeptierte Verfahren für eine unparteiische Rechtsprechung. Freilich darf man von den Bürgern andererseits erwarten, dass sie nicht wegen jeder Kleinigkeit oder ohne jede Aussicht auf Erfolg eine Klage einreichen. Ein solcher Missbrauch des Gerichts durch Kläger und Rechtsanwälte – von denen manche angesichts der auch bei verlorenen Prozessen anfallenden Anwaltsgebühren gerne sogar von vornherein aussichtslose Fälle übernehmen – sollte vom Gericht finanziell bestraft werden können.
 

Gerechter Lohn?

Ob das Arbeitseinkommen eines Menschen gerecht ist, lässt sich oft nur schwer beurteilen, denn es gibt insbesondere bei arbeitsteiligen und intellektuell anspruchsvollen Tätigkeiten kaum objektive Bewertungskriterien. Man wird deshalb häufig auf Kriterien wie Ausbildungsgang und Berufserfahrung zurückgreifen müssen. Und selbst bei scheinbar exakt erfassbaren Tätigkeiten wie dem Vertrieb ist es gefährlich, nur auf vermeintlich objektive Daten wie den kurzfristigen Verkaufserfolg zu achten, denn dieser Erfolg könnte mit mittel- oder langfristigen Vertrauensverlusten bezahlt worden sein. Wie aber will man z. B. den Wert des Aufbaus einer soliden und langfristigen Kundenbeziehung finanziell exakt erfassen?

Offensichtlich ist dagegen, dass das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genannt wird, weder weltweit noch auch nur in Deutschland umgesetzt ist. So werden in Kleinbetrieben in der Regel für die gleiche Arbeit geringere Löhne gezahlt als in mittelgroßen Betrieben und dort wiederum weniger als in großen Konzernen. Der Grund dafür ist, dass in einer Marktwirtschaft der Gewinn eines Unternehmens, nicht die Gerechtigkeit darüber entscheidet, was an Löhnen gezahlt werden kann, und die Gewinne großer Unternehmen sind in der Regel aufgrund ihrer Marktmacht nicht nur absolut, sondern auch prozentual größer als jene von Kleinbetrieben. Zudem werden je nach Branche für gleiche oder vergleichbar schwere und anspruchsvolle Tätigkeiten unterschiedliche Löhne gezahlt. Denn manchen Branchen – z. B. der Automobil- oder der Pharmaindustrie – ist es gelungen, für ihre prestigeträchtigen Produkte zumindest in Deutschland Preise durchzusetzen, die weit über den Herstellungskosten liegen. Folglich können sie hohe Löhne zahlen. Dagegen werden z. B. Alten- und Krankenpfleger relativ schlecht bezahlt, weil in Deutschland Sozialausgaben im Allgemeinen und Alter und Krankheit im Besonderen nur als nahezu unvermeidbare Übel gelten und es sich außerdem um typische Frauenberufe handelt.

Allerdings sollte es meines Erachtens Grenzen der Lohnungleichheit geben: Ein Unternehmen, das seinen Beschäftigten keine Löhne zahlen kann, von denen diese leben können, ist nicht wettbewerbsfähig und sollte geschlossen werden, und ein Unternehmen, das z. B. seine Monopolstellung in einer strukturschwachen Region bzw. die hohe Arbeitslosigkeit in einer Region dazu nutzt, seinen Beschäftigten keine angemessenen Löhne zu zahlen, obwohl es genug Gewinn macht, handelt ethisch verwerflich. Ein gesetzlicher Mindestlohn könnte dieses Übel zwar nicht völlig beseitigen, aber zumindest mindern.

Darüber hinaus wird oft selbst innerhalb ein und desselben Betriebes die gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnt: So verdienen in der Privatwirtschaft Männer in der Regel mehr als Frauen und die Stammbelegschaft wesentlich mehr als Leiharbeiter. Dafür gibt es überhaupt keinen vernünftigen Grund außer dem Profitinteresse des Unternehmers oder der Aktionäre und folglich sollte eine solche Ungleichbehandlung angeprangert und bestraft werden. Damit das geschehen kann, müssten die Übervorteilten natürlich zunächst einmal erfahren, dass und in welchem Ausmaß sie übervorteilt werden. Hilfreich wäre deshalb die Veröffentlichung der Einkommen aller Beschäftigten im Intranet des Unternehmens. Man muss ja nicht sofort dem Vorbild Schwedens oder Norwegens folgen, wo die Finanzämter alle Steuer- und Einkommensdaten im Internet veröffentlichen – offenbar mit dem Erfolg, dass die Steuerehrlichkeit gestiegen ist.6
 

Leistungsgerechtigkeit?

Aber nicht nur mit dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit hapert es weltweit und auch in Deutschland und wird es aufgrund der unterschiedlichen Gewinne der Unternehmen wohl auch in Zukunft hapern, sondern auch mit der leistungsgerechten Bezahlung – wenn man unter leistungsgerechter Bezahlung eine der beruflichen Qualifikation, der Tätigkeit und dem Arbeitsaufwand entsprechende Bezahlung versteht und nicht eine Bezahlung, die der jeweiligen Marktnachfrage entspricht.

Konkret: Wenn es z. B. weniger Informatiker gibt, als von Unternehmen nachgefragt werden, steigt im Durchschnitt das Informatikergehalt, weil die Unternehmen zumindest bei Neueinstellungen bereit sind, höhere Gehälter als zuvor zu zahlen, obwohl sich an der Qualifikation und Arbeitsleistung der Informatiker nichts geändert hat. Es könnte also passieren, dass die länger dem Unternehmen angehörenden und wegen ihres Alters vielleicht nicht mehr ganz so leicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelbaren oder auch inzwischen lokal gebundenen, jedenfalls auf ihren derzeitigen Arbeitsplatz angewiesenen Informatiker nunmehr weniger verdienen als die frisch examinierten, obwohl sie nicht weniger und nicht weniger gut arbeiten als diese. Ist das gerecht oder ungerecht?

Ferner: Wenn es mehr Maschinenbauer gibt, als von Unternehmen nachgefragt werden, sinkt im Durchschnitt das Maschinenbauergehalt, weil die Unternehmen zumindest bei Neueinstellungen unter Hinweis auf die zahlreichen Bewerber die Gehälter drücken können, obwohl sich an der Qualifikation und Arbeitsleistung der Maschinenbauer nichts geändert hat. Wenn nun das Studium der Informatik und das des Maschinenbaus vergleichbar schwer sind und die Einkommen von Informatikern und Maschinenbauern dementsprechend bisher gleich hoch waren, sind dann die Einkommensunterschiede zwischen den neu eingestellten Informatikern und den neu eingestellten Maschinenbauern gerecht oder ungerecht? Wahrscheinlich wird der Normalbürger die Einkommensunterschiede als ungerecht empfinden, der Wirtschaftswissenschaftler dagegen als gerecht.

Zwischen etlichen Berufsgruppen mit vergleichbar langer und schwerer Ausbildung und vergleichbar anspruchsvoller Tätigkeit sind die Einkommensunterschiede aufgrund der unterschiedlichen Marktnachfrage bzw. des übergroßen Angebotes im Durchschnitt sogar extrem, z. B. zwischen Geisteswissenschaftlern und Betriebswirten. Auch niedergelassene Ärzte, insbesondere Fachärzte und Zahnärzte, verfügen über ein Einkommen, das deutlich höher ist als das der meisten anderen Universitätsabsolventen und sich nicht allein mit der Länge und Schwere der Ausbildung oder dem Qualifikationsgrad der Tätigkeit erklären lässt, sondern nur mit dem – ob gerechtfertigt oder ungerechtfertigt – hohen Ansehen des Berufsstandes in der Öffentlichkeit und der Verhandlungsmacht der Ärzteverbände.7

Völlig losgelöst von jeder Leistung im Sinne von beruflicher Qualifikation oder Arbeitsaufwand sind schließlich die Vergütungen von Managern großer Aktiengesellschaften. Sie orientieren sich in der Regel – jedenfalls in der Theorie – am mittel- und langfristigen Unternehmensgewinn und werden in der Praxis von Managerkollegen im Aufsichtsrat des betreffenden Unternehmens bewilligt, die ihrerseits wiederum auf das Wohlwollen der Managerkollegen im Aufsichtsrat des sie beschäftigenden Unternehmens vertrauen können.

Ist eine solche Vergütungspraxis gerecht bzw. leistungsgerecht? Dass die finanzielle Selbstbedienung von Managern über den Aufsichtsrat nicht gerecht ist, wird jeder bejahen. Aber wie leistungsgerecht ist die Vergütung nicht nach Ausbildung oder Arbeitsaufwand oder Anzahl der Mitarbeiter, sondern nach dem Unternehmenserfolg? Und wenn entsprechend dem Unternehmenserfolg gezahlt wird: Inwieweit haben die Manager den Unternehmenserfolg – wenn er denn eintritt – tatsächlich selbst bewirkt bzw. inwieweit ist der Erfolg einfach glücklichen Umständen oder den Mitarbeitern geschuldet?

Außerdem: Ist es gerecht, dass ein Mitarbeiter, der eine Verbesserung vorschlägt, die zu einer beträchtlichen Senkung der Produktionskosten führt, oder der eine wesentliche Produktverbesserung vorschlägt, die zu einem beträchtlich höheren Absatz des Produktes führt, nicht am Gewinn beteiligt wird, sondern bestenfalls eine vergleichsweise bescheidene Einmalzahlung erhält, während die Manager aufgrund ihrer direkten oder indirekten Beteiligung am Unternehmensgewinn in viel höherem Maße finanziell von der Verbesserung profitieren? Ähnliches gilt für das Verhältnis von Wissenschaftlern und Unternehmen: Ist es gerecht, wenn Unternehmen über Drittmittelprojekte an den Universitäten junge Wissenschaftler zu Tarifen des Öffentlichen Dienstes mit befristeten Verträgen für sich arbeiten lassen, aber den Gewinn aus der Vermarktung der Innovationen, die daraus eventuell resultieren, fast vollständig für sich behalten?

Das Gegenteil von Ärzten, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Managern und sonstigen Bestverdienern sind in finanzieller Hinsicht ungelernte Arbeitskräfte, eventuell sogar ohne Schulabschluss, und Arbeitskräfte mit einer relativ geringwertigen Ausbildung, z. B. Friseure, Lageristen oder Fensterputzer bzw. Gebäudereiniger. Da es inzwischen sehr viel weniger reguläre Arbeitsplätze für Ungelernte und gering Qualifizierte gibt als Ungelernte und gering Qualifizierte, können die Arbeitgeber die Löhne in diesem Segment des Arbeitsmarktes fast nach Belieben drücken und zahlen oft Löhne, von denen selbst Vollzeitbeschäftigte nicht leben können, so dass sie zusätzlich Hartz IV beantragen müssen. Und für solche Dumpinglöhne müssen viele Ungelernte und gering Qualifizierte nicht nur den ganzen Tag praktisch pausenlos, sondern oft auch körperlich hart arbeiten und schaden damit langfristig ihrer Gesundheit. Gerecht oder ungerecht?

Der Gesetzgeber unterstützt dieses Lohndumping, indem er Langzeitarbeitslose verpflichtet, jede nicht sittenwidrige Tätigkeit anzunehmen, also z. B. Ein-Euro-Jobs, Minijobs, Leiharbeitjobs und insbesondere auch untertariflich bezahlte Jobs. Die so Beschäftigten tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr auf und nicht wenige Politiker behaupten dann, die Arbeitslosigkeit sei gesunken. Statt regulärer Arbeitsplätze wurden jedoch im Grunde lediglich Scheinjobs geschaffen.

Der ethisch richtige Umgang mit dem Problem bestünde dagegen meines Erachtens in Maßnahmen wie der Qualifizierung der nicht oder ungenügend oder falsch Qualifizierten, einer Gleichstellung der Leiharbeiter mit dem Stammpersonal bezüglich des Lohns und sonstiger Vergütungen, der Abschaffung von Ein-Euro-Jobs und Minijobs, weil sie reguläre Arbeitsplätze vernichten, der Festlegung eines allgemeinen Mindestlohns, der bei einer Vollzeitstelle ein Einkommen über dem Sozialhilfesatz für eine Einzelperson garantieren müsste, der Förderung von Teilzeitstellen, eventuell der Schaffung eines zweiten, staatlich finanzierten Arbeitsmarktes mit Arbeitsplätzen im sozialen und kulturellen Bereich und – falls das alles noch nicht ausreicht, um die Arbeitslosigkeit zu beseitigen – einer allgemeinen Verkürzung der Arbeitszeit – mit oder ohne oder mit teilweisem Lohnausgleich, je nach Situation des Unternehmens.

Im Übrigen ist es nicht so, dass es auf dem regulären Arbeitsmarkt keinen Stellenbedarf für Menschen ohne Hochschulabschluss mehr gibt: Wir müssen nur bereit sein, die Arbeitsplätze zu finanzieren und die Unternehmen zu zwingen, genügend Service zu bieten. In der Alten- und Krankenpflege z. B. arbeiten sich viele Beschäftigte krank, weil der Pflegeschlüssel häufig unzureichend ist, und bei der Bahn, bei der Post, bei den Banken und im Einzelhandel werden permanent Stellen abgebaut, obwohl partiell ein hoher Beratungsbedarf besteht.

Inzwischen sind Unternehmen dazu übergegangen, Mitarbeiter zu entlassen und als Leiharbeiter zu wesentlich geringeren Löhnen und schlechteren Konditionen wieder einzustellen, Zudem werden reguläre Arbeitsplätze in – für das Unternehmen wesentlich günstigere – Minijobs gesplittet oder sogar reguläre Arbeitskräfte durch praktisch kostenlose Ein-Euro-Jobber ersetzt.8 Hartz IV macht's möglich.9
 

Reichtum durch harte Arbeit?

Eines der liebsten Märchen von Unternehmern und Managern ist die Geschichte des Aufstiegs vom Tellerwäscher zum Multimillionär – und zwar vor allem durch Fleiß und harte Arbeit. Nun ist es sicherlich tatsächlich so, dass viele Unternehmer und Manager viel Zeit und Energie aufwenden, um ihr Unternehmen bzw. das Unternehmen, bei dem sie angestellt sind, zum Erfolg zu führen. Dieser Einsatz ist aber weder eine notwendige noch eine hinreichende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg:

Ein Unternehmer, der gute Produkt- oder Dienstleistungs- oder allgemein Geschäftsideen, gute Mitarbeiter und ein gutes Gespür für die Bedürfnisse und Wünsche von Menschen hat, kann auch ohne Fleiß und harte Arbeit höchst erfolgreich sein und sehr reich werden. So haben z. B. weder Bill Gates noch Warren Buffett noch viele andere Multimilliardäre wirklich geschuftet, um reich zu werden. Ein Unternehmer dagegen, der keine guten Produkt- oder Dienstleistungs- oder allgemein Geschäftsideen, keine guten Mitarbeiter und kein Gespür für die Bedürfnisse und Wünsche von Menschen hat, wird trotz allen Fleißes und harter Arbeit finanziell ziemlich erfolglos bleiben – genauso wie viele abhängig Beschäftigte oder Unternehmer ohne Beschäftigte, die trotz harter Arbeit kaum jemals wirklich reich werden.

Eine wesentliche Voraussetzung, um wirklich reich und nicht nur einigermaßen wohlhabend zu werden, ist in der Regel die Fähigkeit, andere Menschen für sich arbeiten zu lassen und für die verkauften Produkte und Dienstleistungen mehr Geld zu erlösen, als die Herstellungskosten einschließlich der Lohnkosten sowie die sonstigen Aufwendungen betragen. Bei einer Massenproduktion preiswerter Verbrauchsgüter oder auch einer Einzelproduktion sehr komplexer und teurer Investitionsgüter kann ein Unternehmer auf diese Weise durchaus sehr reich werden. Wenn der Absatz einbricht, z. B. weil die Bedürfnisse oder Techniken sich gewandelt haben und der Unternehmer auf diesen Wandel nicht oder nicht angemessen reagiert hat, kann er seinen Reichtum oder Teile desselben freilich auch wieder verlieren, sofern er sein Geld nicht rechtzeitig aus dem Unternehmen herausgezogen hat.

Es gibt dagegen nur wenige Möglichkeiten, reich zu werden, ohne selbst andere Menschen Produkte und Dienstleistungen herstellen zu lassen, diese mit Gewinn zu verkaufen oder zu vermarkten und den Gewinn selbst einzubehalten, wie es Unternehmer, am Gewinn beteiligte Manager sowie Aktionäre tun. Eine dieser Möglichkeiten besteht darin, reichen Unternehmern und Managern zu hohen Preisen exklusive Produkte, z. B. Kunstwerke, zu verkaufen und auf diese Weise am Reichtum der Reichen zu partizipieren. Letztlich wird hierbei der Unternehmensgewinn bzw. ein Teil desselben von Unternehmern und Managern an Künstler und Galeristen weitergereicht.

Eine andere Möglichkeit, ziemlich reich zu werden, ohne selbst andere Menschen Produkte und Dienstleistungen herstellen zu lassen, eröffnet sich für Menschen, die außergewöhnliche und sehr nachgefragte Fähigkeiten z. B. auf musikalischem oder sportlichem oder schauspielerischem Gebiet besitzen: Da offensichtlich sehr viele Menschen bereit sind, für solche Darbietungen zu zahlen, können derartig begabte Menschen selbst dann, wenn jeder der vielen Zuschauer oder -hörer nur eine relativ kleine Summe zahlt, es nicht nur zu Ruhm, sondern auch zu beträchtlichem Reichtum bringen. Berühmte Maler, Bildhauer etc. verdanken also ihren Reichtum vorrangig den Reichen, berühmte Popstars, Sportstars, Schauspieler etc. im Wesentlichen den Normal- oder sogar Geringverdienern.

Wie ist nun der Erwerb solchen Reichtums zu bewerten? Ist es gerecht, dass der eine ohne allzu viel eigene Anstrengung unter Ausnutzung seiner Mitmenschen zu riesigem Reichtum gelangt, während mancher andere sich abrackert, eventuell sogar durch die Arbeit gesundheitliche Schäden erleidet und trotzdem bisweilen noch nicht einmal genug verdient, um davon leben zu können?

Im Falle der Popstars, Sportstars, Schauspieler etc. ist die Lage meines Erachtens in der Regel klar: Sofern die Hörer und Zuschauer freiwillig für die Darbietungen zahlen, ist der Reichtum gerecht erworben. Man mag verwundert sein, wenn Geringverdiener freiwillig den Reichtum von Rennfahrern oder Fußballspielern mehren, aber das ist schließlich ihre eigene freie Entscheidung. Bei den Malern, Bildhauern etc. hängt die Legitimität des Reichtums dagegen davon ab, ob die reichen Käufer ihren Reichtum rechtschaffen erworben haben. Manchmal ist die Antwort einfach: Ein Maler, der einem Mafia-Boss ein Bild verkauft, dürfte wissen, dass er blutbeflecktes Geld annimmt. Wie aber ist das Einbehalten des Gewinns durch Unternehmer / Aktionäre / am Gewinn beteiligte Manager ethisch zu beurteilen? Ist es gerecht oder ungerecht?10

Meines Erachtens lässt sich die Frage nicht generalisierend beantworten. Einen Lohn für seinen Wagemut wird ein Unternehmer, der Geld und Zeit und Arbeitskraft investiert, ohne sicher sein zu können, dass die Produkte und Dienstleistungen anschließend auch in hinreichendem Maße nachgefragt werden, wohl erwarten dürfen – und dieser Lohn sollte gerechterweise größer sein als jener von Managern vergleichbar großer Unternehmen, die kein eigenes Geld riskieren und in der Regel persönlich finanziell gut abgesichert sind. Andererseits wird man unter ethischem – und bei qualifizierten Mitarbeitern ebenso unter betriebswirtschaftlichem – Aspekt erwarten dürfen, dass ein erfolgreicher Unternehmer auch seinen Beschäftigten gute Löhne zahlt und sie nicht schikaniert und ausbeutet, wie es zumal in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, in denen die Beschäftigten keine realistische Jobalternative haben, leicht vorkommen kann.

Letztlich ist es eine innerbetriebliche Frage, wie viel jedem Beteiligten – Beschäftigten, Managern, Unternehmern bzw. Aktionären – gerechterweise vom Gewinn zusteht und wie viel vom Gewinn neu investiert werden muss, um das Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten oder noch wettbewerbsfähiger zu machen. Wenn die Konkurrenz groß ist, dürfte sich der Unternehmensgewinn sowieso in Grenzen halten, und wenn die Konkurrenz fehlt, sollte der Staat dafür sorgen, dass sie entstehen kann, notfalls durch Aufspaltung des Monopolkonzerns. Falls es sich um ein natürliches Monopol handelt und die Menschen auf die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens angewiesen sind, sollte das Unternehmen verstaatlicht oder zumindest stark reguliert werden, um eine Übervorteilung der Konsumenten durch überhöhte Preise zu verhindern.11
 

Finanzmärkte: Wirtschaft als Glücksspiel

Schon die Investitionsentscheidungen eines Unternehmens, das konkrete Waren und Dienstleistungen anbietet, enthalten immer – falls es sich nicht um ein Monopolunternehmen mit garantiertem Absatz handelt – ein mehr oder minder großes unternehmerisches Risiko. Gleichwohl basieren die Entscheidungen in der Regel auf rationalen Überlegungen und sind nicht willkürlich. Es gibt aber einen Bereich der Wirtschaft, der sich inzwischen fast völlig von der Realwirtschaft abgekoppelt hat und – abgesehen von dem Gesetz nach verbotenen, in der Praxis aber offenbar üblichen Insidergeschäften – nahezu Glücksspielcharakter angenommen hat, nämlich die Finanzmärkte.

Der trotz ihrer offensichtlichen Falschheit immer noch vorherrschenden wirtschaftswissenschaftlichen Theorie nach verhalten sich Anleger rational und legen ihr Geld dort an, wo der größte Gewinn zu erwarten ist. Die Praxis – z. B. Spekulationsblasen einerseits, Kursverluste auch bei Aktien sehr wettbewerbsfähiger und gewinnträchtiger Unternehmen bei einem allgemeinen Absacken des Kursniveaus andererseits – aber lehrt, dass Anleger sich häufig nicht rational verhalten, sondern sich meistens der Masse anschließen und in vielen Fällen aufgrund von unbegründeten Mutmaßungen, Gerüchten, falschen Empfehlungen oder Warnungen etc. kaufen und verkaufen. Und wie beim Aktienmarkt verhält es sich inzwischen auch bei den anderen Finanzmärkten: Es werden Kredite vergeben, ohne die Bonität des Kreditnehmers ausreichend geprüft zu haben. Es werden Devisen gekauft und verkauft, ohne vorher die Chancen und Risiken soweit als möglich kalkuliert zu haben. Bei der inzwischen üblichen Kürze der Haltedauer bzw. der Schnelligkeit der Transaktionen ist das auch kaum noch machbar. Ein zusätzliches Beschleunigungs- und Risikomoment stellt der automatisierte bzw. algorithmische Handel dar, der bereits zu bedrohlichen Situationen geführt hat.12 Wie ist das alles ethisch zu bewerten? Handeln die Teilnehmer der Finanzmärkte gerecht oder ungerecht? Und wenn sie ungerecht handeln: Wie kann man ihnen Einhalt gebieten?

Wenn die Wetten an den Finanzmärkten keine Auswirkungen auf Dritte hätten, sondern wie z. B. Sportwetten im Wesentlichen lediglich eine Umverteilung von Vermögen zwischen den Wettpartnern zur Folge hätten, wäre daran ethisch nichts auszusetzen – jedenfalls dann nicht, wenn alle Beteiligten auf gleicher Augenhöhe agieren und nicht ahnungslosen Kleinanlegern von Bankern z. B. Lehman-Zertifikate oder sonstige risikoreiche Papiere als risikolose Geldanlagen aufgeschwatzt werden. Tatsächlich hatten und haben aber Kredite, Aktienkurse, Devisenkurse etc. sehr wohl massive Auswirkungen auf die Realwirtschaft, und zwar dann, wenn sie nicht auf vernünftigen Einschätzungen beruhen, stets negative Auswirkungen, weil irrationale Kreditvergaben und Kurse ein rationales Kalkulieren und Wirtschaften der Teilnehmer der Realmärkte unmöglich machen. Daraus folgt in ethischer Hinsicht: Wer ohne Kenntnis der wirtschaftlichen Situation von potenziellen Kreditnehmern, von Unternehmen oder Ländern spekuliert und damit womöglich das Unheil herbeiführt oder herbeizuführen hilft, das er fürchtet oder auf das er gar spekuliert, schadet ohne Not anderen Menschen und tut somit Unrecht, und zwar ganz unabhängig davon, ob er selbst am Ende finanziell zu den Gewinnern oder zu den Verlierern zählt. Denn jeder Mensch trägt für die absehbaren Folgen seines Tuns Verantwortung.

Für die Staaten, die die Bedingungen für das Agieren an den Finanzmärkten festlegen, folgt aus der partiellen Irrationalität der Finanzmärkte, dass sie langfristiges Investieren fördern, auf kurzfristige Kursgewinne ausgerichtetes Spekulieren dagegen bestrafen sollten. Vorschläge dazu gibt es genug – sie müssten von der Staatengemeinschaft bzw. zumindest den wirtschaftlich maßgeblichen Staaten "nur noch" umgesetzt werden.13 Aber die Banker und sonstigen Finanzjongleure haben offenbar immer noch genug Macht und Einfluss, um eine wirksame Regulierung zu verhindern.
 

Bildungs- und Chancengerechtigkeit

Wenn es darum geht, ohne unmittelbare Änderung der Besitzverhältnisse Gerechtigkeit zu fördern, ist die Förderung von Bildungs- und Chancengerechtigkeit zweifellos das Mittel der Wahl. Es dürfte – zumindest in Deutschland und anderen Ländern, die sich als Sozialstaat definieren – unstrittig sein, dass es nicht allein Aufgabe der Eltern, sondern auch Aufgabe des Staates ist, für eine den Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerecht werdende – und damit zugleich dem Staat und der Gesellschaft nützende – Erziehung, Bildung und Ausbildung zu sorgen – und zwar notfalls auch gegen den Willen der Eltern, sofern diese nicht fähig oder nicht willens sind, ihre Kinder zu fördern und sie zu mindestens gesetzestreuen, besser noch rechtschaffenen und am Gemeinwohl interessierten Bürgern zu erziehen.14

Das Bemühen um Bildungs- und Chancengerechtigkeit im beschriebenen Sinne befreit den Gesetzgeber allerdings nicht von der ethischen Pflicht, darüber hinaus langfristig auch dafür zu sorgen, dass sich Besitz- und damit Machtverhältnisse nicht über Generationen hinweg verfestigen. Dass ein cleverer Unternehmer oder Manager sehr viel mehr verdient als z. B. selbst ein Nobelpreisträger für Chemie oder Physik oder Medizin oder als ein hervorragender Ingenieur oder als sonst jemand, der mehr zum Fortschritt der Menschheit beiträgt als ein gewöhnlicher Unternehmer oder Manager, mag man angesichts der positiven Wirkungen des unternehmerischen Handelns hinsichtlich Warenvielfalt etc. noch verschmerzen, auch wenn es wohl kaum wirklich gerecht ist, aber wenn sogar noch die Urururenkel des cleveren Unternehmers oder Managers ohne jede eigene Leistung als der, tüchtige Manager bzw. einen geschickten Vermögensverwalter zu finden und einzustellen, vom Reichtum des Vorfahren profitieren, dürfte das wohl eindeutig nicht mehr gerecht sein.

Denn Chancengerechtigkeit umfasst mehr als nur Bildungsgerechtigkeit: Besitz eröffnet Chancen, die Bildung allein nicht bietet, und zwar nicht nur durch die Möglichkeit, den eigenen Besitz nach eigenem Gutdünken – und zum eigenen Vorteil – einzusetzen, sondern z. B. auch dadurch, dass die Herkunft aus einem vermögenden Elternhaus die Chancen auf eine gute berufliche Position nicht nur im Bereich der Wirtschaft deutlich verbessert.15 Deshalb ist eine gravierend ungleiche Vermögensverteilung zumindest dann ungerecht, wenn sie die Folge von Erbschaften und nicht von eigenen Aktivitäten ist.16
 

Generationengerechtigkeit

Neben der Gerechtigkeit gegenüber den Zeitgenossen und der Bildungs- und Chancengerechtigkeit gegenüber der nächsten Generation ist die Gerechtigkeit gegenüber zukünftigen Generationen ein wesentlicher Bestandteil eines umfassend gerechten Verhaltens. Während der längsten Zeit der Menschheitsgeschichte war diese Gerechtigkeit allerdings relativ irrelevant, weil die Möglichkeiten, künftigen Generationen schweren Schaden zuzufügen, ziemlich begrenzt waren.

Heute jedoch haben die Menschen die Möglichkeiten und nehmen sie leider auch wahr, die Lebenschancen ihrer Nachkommen auf viele Millionen Jahre, also auf unvorstellbar lange Zeiträume hinaus zu beeinträchtigen, z. B. durch die Produktion von Atommüll. Sie haben ferner trotz mehrerer Abrüstungsverträge nach wie vor die Möglichkeit, die gesamte Menschheit schlagartig durch einen Atomkrieg auszulöschen. Darüber hinaus verändert der Mensch das Weltklima, plündert die Rohstoffvorräte und reduziert drastisch die Artenvielfalt durch die Besiedlung und wirtschaftliche Nutzung bislang noch unberührter Lebensräume, durch die Ersetzung kleinteiliger Kulturlandschaften durch großflächige Monokulturen sowie durch die Überfischung und Verschmutzung der Meere. Kurzum: Der Mensch zerstört seine eigenen Lebensgrundlagen, wie es der Club of Rome bereits 1972 in seinem Bericht "Die Grenzen des Wachstums" vorausgesagt hat. Daran hat sich seitdem trotz mancher Fortschritte in einzelnen Ländern bei der Begrenzung der Umweltverschmutzung und trotz etlicher Klimakonferenzen und Bemühungen um einen besseren Artenschutz leider im Wesentlichen und weltweit betrachtet nichts geändert.

Da von den Unternehmen realistischer- und – aus betriebswirtschaftlicher Sicht jedes einzelnen, im Konkurrenzkampf stehenden Unternehmens – vernünftigerweise keine freiwilligen Leistungen bezüglich Umweltschutz und Ressourcenschonung zu erwarten sind, müssten der Staat bzw. die Weltstaatengemeinschaft bzw. die wirtschaftlich und politisch stärksten Staaten Generationengerechtigkeit forcieren. Dazu wären einerseits umweltfreundliche und ressourcenschonende Verfahren zur Energie- und Gütererzeugung zu fordern und zu fördern bzw. am besten der Energieverbrauch durch Verfahren zur besseren Energienutzung zu minimieren, die dann noch notwendige Energiegewinnung ganz auf die Nutzung erneuerbarer Energien umzustellen sowie die Gütererzeugung und der Güterverbrauch soweit als möglich zu einer Kreislaufwirtschaft umzubauen, bei der wertvolle Rohstoffe aus den verbrauchten Gütern zurückgewonnen und zur Produktion neuer Güter eingesetzt werden. Andererseits wird man letztlich manches einfach weltweit unter Strafandrohung verbieten müssen, nämlich z. B.

  • die Einleitung von ungeklärten, teilweise giftigen Abwässern sowie von unverrottbarem Plastikmüll etc. in Flüsse und Meere,
     
  • Technologien, die ein von keiner Versicherung tragbares Risiko darstellen und/oder deren Abfallprodukte nicht sicher entsorgt werden können,
     
  • die weitere Vernichtung von Naturlandschaften und natürlichen Lebensräumen nicht domestizierter Tiere durch Besiedlung oder intensive wirtschaftliche Nutzung,
     
  • großflächige Monokulturen, die langfristig zu Bodenerosion, Versteppung und Wüstenbildung führen,
     
  • die Überdüngung der Äcker,
     
  • die Überfischung der Meere,
     
  • die industrielle Produktion von Gasen, die zum Klimawandel beitragen,
     
  • sowie den unkontrollierten Abbau von Bodenschätzen.

Einige dieser Probleme lassen sich theoretisch auch marktwirtschaftlich lösen, z. B. der ungehemmte Verbrauch von Ressourcen durch eine drastische Verteuerung derselben. Aber in der Praxis verteuern sich die knapper werdenden Ressourcen erfahrungsgemäß erst dann erheblich, wenn ein Großteil der weltweiten Vorräte bereits verschwendet wurde, wie man am Beispiel der Erdöl- und Erdgasgewinnung oder der Abholzung der Regenwälder leicht erkennen kann. Und schließlich ist es Aufgabe des Staates, die Bürger vor Dieben, Räubern und Vandalen zu schützen – nur eben auch die zukünftigen Bürger vor den derzeit lebenden.
 

1 Vgl. Sie zum Gewaltmonopol des Staates und seinen Folgen für Staat, Täter und Opfer z. B. den Text Staatliches Gewaltmonopol und Pflichten des Staates.

2 Vgl. Sie dazu z. B. den Roman "Heldenangst" von Gabriel Chevallier, aus dem Französischen von Stefan Glock, München 2010, sowie das Buch "Soldaten – Protokolle vom Kämpfen, Töten und Sterben" von Sönke Neitzel und Harald Welzer, Frankfurt a. M. 2011.

3 Vgl. Sie dazu z. B. den Artikel "Wie die Moral zur Welt kommt – Werden wir mit moralischen Instinkten geboren? Oder müssen wir moralische Ideen erst mühsam erlernen? Die Entwicklungspsychologie hat Erstaunliches über das moralische Empfinden bereits bei Kleinkindern herausgefunden – und die Debatte über Universalität und Rationalität der Moral neu belebt" von Paul Bloom, PSYCHOLOGIE HEUTE, 11/2010, S. 59-64.

4 Vgl. Sie zu zwanghaftem Optimismus und zum Glauben an die Machbarkeit des Glücks z. B. die Bücher "Smile or Die. Wie die Ideologie des positiven Denkens die Welt verdummt" von Barbara Ehrenreich, München 2010, und "Das 11. Gebot. Mit Gelassenheit das Leben meistern" von Ursula Nuber, München 2010, sowie den Text Zufriedenheit und Glück.

5 Vgl. Sie zu den Systemunterschieden z. B. den Text Freiheit statt Solidarität? Welchen Staat wollen wir?

6 Vgl. Sie zu Steuern, Steuergerechtigkeit und Steuerehrlichkeit z. B. den Text Vorschläge für ein besseres Steuersystem.

7 Vgl. Sie zu den Schwächen des Gesundheitssystems in Deutschland und möglichen Korrekturen z. B. den Text Tipps zur Gesundung des Gesundheitssystems.

8 Vgl. Sie zum Einsatz von Ein-Euro-Jobbern und zu den Ergebnissen von Hartz IV z. B.: Julia Friedrichs, Eva Müller und Boris Baumholt, Wir und Hartz IV. Wie die Arbeitsmarktreform seit ihrer Einführung vor fünf Jahren das Leben von drei Familien verändert hat, in: DIE ZEIT, ZEITmagazin, 30.09.2010.

9 Die Hauptintention von Hartz IV, nämlich vormaligen Gutverdienern nicht zeitlich unbegrenzt eine – aus Steuermitteln finanzierte – hohe Arbeitslosenhilfe zu zahlen, ist meines Erachtens gerecht, und zwar speziell gegenüber jenen, die für das gleiche oder sogar weniger Geld arbeiten müssen. Die Repressionen jedoch, mit denen Langzeitarbeitslose zu Bewerbungen und zur Arbeit gezwungen werden sollen, sind meines Erachtens ungerecht, denn der Staat konnte und kann seine dann im Gegenzug bestehende ethische Verpflichtung, jedem Langzeitarbeitslosen gemäß dem oben zitierten Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einen anständigen Arbeitsplatz anzubieten, ganz offensichtlich nicht erfüllen, sondern meistens nur Ein-Euro-Jobs offerieren.
Gerechterweise ist aber nicht nur der Arbeitslose ethisch verpflichtet, sich um eine angemessene – nicht irgendeine! – Arbeit zu bemühen, sondern das Gemeinwesen – nicht die Wirtschaft! – ist seinerseits ethisch verpflichtet, für angemessene Arbeitsplätze zu sorgen. Vollends sinnlos ist die Verpflichtung von wegen Alters oder Krankheit oder einfach wegen des völligen Fehlens geeigneter Stellen definitiv nicht mehr vermittelbaren Langzeitarbeitslosen dazu, innerhalb bestimmter Zeiträume eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen zu schreiben, obwohl alle Beteiligten wissen, dass keine dieser Bewerbungen auch nur zu einem Vorstellungsgespräch führen wird.
Vgl. Sie zu den negativen psychischen Auswirkungen sinnloser Bewerbungen z. B.: Patricia Thivissen, Manchmal macht Aufgeben glücklich. Menschen, die unerreichbare Ziele aufgeben, anstatt sie weiter zu verfolgen, geht es besser, Interview mit Martin Tomasik, PSYCHOLOGIE HEUTE, 7/2010, S. 12, sowie die Dissertation von Herrn Tomasik: Martin J. Tomasik, Developmental barriers and the benefits of disengegement, Friedrich-Schiller-Universität, Jena 2008, ausgezeichnet mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung.

10 Vgl. Sie dazu z. B. die Texte Gedanken zur Wirtschaftsethik und Kritik des reinen Kapitalismus.

11 Vgl. Sie dazu z. B. den Text Brauchen wir Staatsbetriebe?

12 Vgl. Sie dazu z. B.: Heike Buchter, Mark Schieritz und Arne Storn, Sind Spekulanten böse? Überall auf dem Globus verwetten sie Billionen auf Wertpapier, Währungen und Rohstoffe. Ihr Kalkül verändert die Welt. Eine Rundreise zu Großinvestoren, Hedgefonds-Chefs und Sekundenhändlern, in: DIE ZEIT, 02.09.2010.

13 Vgl. Sie dazu z. B. die Texte Gedanken zur Wirtschaftsethik, Kritik des reinen Kapitalismus und Zur Wirtschaftslage: Was ist zu tun? sowie das ebenso informative wie amüsante Buch "Anleitung zur Weltverbesserung. Das machen wir doch mit links" von Robert Misik, Berlin 2010.

14 Dass die Praxis in Deutschland nicht dem Ideal entspricht und etliche Kinder – insbesondere Unterschichtkinder – falsch oder unzureichend erzogen und nicht ihrem Potenzial entsprechend gefördert werden, ist inzwischen allgemein bekannt. Vgl. Sie dazu z. B. den Artikel "Vom ersten Tag an. Wer Kinder vor Armut, Vernachlässigung oder Gewalt schützen will, muss früh anfangen – am besten schon vor ihrer Geburt. Eine Aufgabe für Familienhebammen" von Martin Spiewak in: DIE ZEIT, 09.06.2011.
Dass selbst intensive Bemühungen, eine falsche oder unzureichende Erziehung bzw. eine Null-Bock-Haltung, wie auch immer sie entstanden sein mag, im Erwachsenenalter noch zu korrigieren, bisweilen nicht fruchten, zeigt z. B. der Artikel "Kein Bock. Jungen Hartz-IV-Empfängern werden von den Arbeitsagenturen Jobs angeboten, vielfach ohne Erfolg. Wollen sie nicht arbeiten, oder können sie nicht? Zwei Fälle aus München" von Christian Schüle in: DIE ZEIT, 18.11.2010.
In solchen Fällen wird man sich wohl damit begnügen müssen, den Betreffenden Hartz IV zu zahlen und zu hoffen, dass sie nicht straffällig werden. Falls die Betreffenden Kinder haben, sollte man freilich darauf achten, dass diese nicht ihren Eltern nacheifern, und sie deshalb möglichst früh mit anderen Ansichten und Lebensstilen konfrontieren. Im Übrigen gibt es aber natürlich bei vielen Arbeitsplätzen auch gute Gründe, von ihnen nicht gerade begeistert zu sein. Vgl. Sie dazu z. B. den Text Kein Recht auf Faulheit?

15 Vgl. Sie zum Thema z. B.: Michael Hartmann, Der Mythos von den Leistungseliten, Frankfurt/Main 2002, oder: Klaus Schubert, Leistungseliten: Die Bedeutung sozialer Herkunft als Selektionskriterium für Spitzenkarrieren, Hamburg 2006, oder: Julia Friedrichs, Gestatten: Elite. Auf den Spuren der Mächtigen von morgen, Hamburg 2008.

16 Vgl. Sie zur Erbschaftssteuer und sonstigen Steuern z. B. den Text Vorschläge für ein besseres Steuersystem.
 

Entstehungsjahr: 2010
 

nach oben