Pflicht und Freiheit

 

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Ausgangslage

In den letzten Jahrzehnten war es nicht populär, von Pflichten zu sprechen. Nachdem bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts religiöse Vorschriften und gesellschaftliche Konventionen und in der Folge auch staatliche Gesetze insbesondere Frauen und Minderheiten diskriminiert und in ihrer Freiheit eingeschränkt hatten – Ehefrauen z. B. durften bis 1977 in Westdeutschland nur dann berufstätig sein, wenn das „mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war, für Ehemänner gab es eine solche Einschränkung dagegen nicht, und der § 175, der schwulen Sex unter Strafe stellte, wurde erst 1969 und 1973 entschärft und 1994 ersatzlos gestrichen –, gelten Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung inzwischen immer mehr Menschen als erstrebenswerte Ziele – und zwar zu Recht, da sie ein deutlich leidfreieres, zufriedeneres und hinsichtlich der Gleichbehandlung bezüglich Rechten und Pflichten gerechteres Leben ermöglichen.

Dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, wie es das Grundgesetz verspricht, sind freilich Grenzen gesetzt, nämlich durch die Rechte der anderen Menschen  und ihre Ansprüche an uns, die sich allein schon aus unserer Mitgliedschaft in Staat und Gesellschaft und unserer Nutznießung der gemeinsamen Einrichtungen und Initiativen (öffentliche Infrastruktur, öffentlich-rechtliche Informations- und Bildungsmedien, Rechtsstaatlichkeit, Schutz durch Polizei, Bundeswehr usw., staatliche Kitas, Kindergärten, Schulen, Berufs- und Hochschulen, Sozialstaatlichkeit, gesetzliche Versicherungen gegen grundlegende Lebensrisiken, idealerweise Sorge für gute und bezahlbare Wohnungen, Maßnahmen zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz usw.) ergeben. Zu diesen Ansprüchen an uns / ethischen Pflichten unsererseits gehören wesentlich rücksichts- und verantwortungsvolles Reden und Handeln und darüber hinaus auch der Einsatz für die Fortführung dieses Systems – mindestens durch die Wahl einer Partei, die für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und nachhaltige Zukunftsvorsorge steht.

Die ethischen Pflichten als Mitglied von Gesellschaft und Staat erschöpfen sich nicht darin, Steuern zu zahlen und sich an die Gesetze zu halten. Rücksichts- und verantwortungsvolles Verhalten bedeutet vielmehr, nicht nur zum eigenen Wohl zu handeln, sondern auch das Wohl der anderen Menschen und künftiger Generationen zu berücksichtigen und auf dieser Grundlage verantwortbare Entscheidungen zu treffen, die sowohl einem selbst genügend Spielraum für ein gutes Leben lassen als auch andere Menschen und künftige Generationen nicht übervorteilen oder schädigen. Wer Kinder hat, sollte solche Entscheidungen gewohnt sein.

Allerdings beschränkt sich der Zeithorizont auch bei vielen Eltern leider auf fünf oder maximal zehn Jahre – zu kurz angesichts der für Menschen ziemlich langsamen, nach geologischen Maßstäben aber rasent schnellen Veränderungen durch Erderwärmung und Artensterben. Da das Gefühl hier also weitgehend versagt, weil die Veränderungen sich zu langsam vollziehen, als dass Menschen sie als Katastrophe empfinden könnten, bleiben nur Appelle an die Vernunft und eventuell Simulationen der bevorstehenden Katastrophen, um genug Menschen und vor allem Politiker*innen zu schnellen und tiefgreifenden Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen und zur Verlangsamung des Artensterbens – z. B. dadurch, dass 30 % Deutschlands, und zwar die Gebiete mit der höchsten Biodiversität, unter Naturschutz gestellt und durch Korridore miteinander verbunden werden – zu motivieren. Falls das nicht hilft, wird die Menschheit wohl eine der verheerendsten Katastrophen ihrer bisherigen Geschichte erleben.

Corona-Maßnahmen und Impfpflicht

Wie schwer es sein kann, für Maßnahmen zu werben und sie durchzusetzen, die dem langfristigen Wohl der Menschheit dienen, aber vom Einzelnen Einsicht und eventuell Einschränkungen verlangen, zeigen die Diskussionen um und die – zum Teil gewalttätigen – Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen und Impfangebote. Auch wenn man festhalten muss, dass die Tatsache, dass die Ge- und Verbote sich von Bundesland zu Bundesland und teilweise von Stadt zu Stadt unterschieden und unterscheiden und dabei gefühlt alle paar Tage wechseln, nicht unbedingt zur Akzeptanz der Schutzmaßnahmen beitrug und beiträgt und dass bei der Impfkampne zur Erst- und Zweitimpfung und jetzt wieder bei der Kampagne zur Drittimpfung viel Optimierungspotenzial bestand und besteht, ist die Impfgegnerschaft von Teilen der Bevölkerung dennoch erstaunlich: Schließlich schützen Menschen, die sich gegen Corona impfen lassen, in erster Linie sich selbst vor schweren Krankheitsverläufen und eventuell dem Tod, während das Risiko, durch die Impfung schwere Gesundheitsschäden zu erleiden, minimal ist. Zugleich tragen Geimpfte dazu bei, dass das Virus sich weniger schnell ausbreitet und eine Überlastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen vermieden wird.

Reicht dieser eine Grund aus – weitere wesentliche Gründe sehe ich nicht, denn auch Geimpfte können sich anstecken und das Virus dann weitergeben, obgleich geimpfte Infizierte weniger ansteckend sind als ungeimpfte Infizierte –, um eine allgemeine Impfpflicht zu rechtfertigen? Oder gibt es Maßnahmen, mit denen auch ohne eine allgemeine Impfpflicht eine Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen vermieden werden kann?

Fakt ist, dass noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um Menschen dazu zu bewegen, sich impfen zu lassen. Folgendes wäre machbar:

  • Man könnte die Suche nach einem Impftermin erleichtern bzw. die Impfgelegenheiten vermehren und an vielen Stellen wohnortnahe Impfungen anbieten: Bislang waren sogar betagte und hochbetagte Menschen häufig gezwungen, übers Internet einen Impftermin zu buchen und – falls erfolgreich – ein oft ziemlich wohnortfernes Impfzentrum aufzusuchen oder aber – als Alternative – bei Impfangeboten ohne Termin eventuell mehrere Stunden lang im Winter draußen in einer Warteschlange zu stehen oder aber – weitere Alternative – beim Hausarzt einen Impftermin zu vereinnbaren – sofern denn der Hausarzt überhaupt gegen Corona impft und man einen Hausarzt hat. Allerdings musste und muss man nicht nur bei den Impfzentren, sondern auch bei den Hausärzt*innen nicht selten mit mehrmonatigen Wartezeiten rechnen. Schon mit einem erleichterten Zugang zu Corona-Impfungen ließe sich die Impfquote wahrscheinlich deutlich erhöhen. Auch Impfungen in Betrieben, Schulen, Heimen usw. weit über das bisherige Maß hinaus wären sinnvoll: Sie kämen nicht nur den Impfwilligen, sondern auch den Betrieben zugute, weshalb jedes Unternehmen, das dazu in der Lage ist, solche Impfungen organisieren sollte. Eine Übersicht darüber, wer bereits wann und wie oft geimpft ist, würde die Organisation natürlich erleichtern.
     
  • Ferner könnte man bei allen jenen Menschen, die entweder generell Angst vor Impfungen haben oder speziell Angst vor der Impfung gegen Corona, versuchen, diese Ängste im persönlichen Gespräch abzubauen. Wenn eine persönlich bekannte Vertrauens- oder Respektsperson die Risiken – auch die sehr seltenen schweren Nebenwirkungen –, aber ebenso die bei weitem überwiegenden Chancen einer Impfung gegen Corona erläutert, dürfte das eher eine Wirkung haben als Appelle des Bundeskanzlers oder des Gesundheitsministers im Fernsehen oder in der Zeitung. Ein solches Gespräch könnten Freund*innen, Kolleg*innen, Verwandte, eventuell auch Vorgesetzte führen. Voraussetzungen sind eine Vertrauensbasis und seitens der Vertrauens- oder Respektsperson ein hinreichendes Wissen bezüglich Corona. Es gibt durchaus Unternehmen, in denen fast alle Beschäftigten sich haben impfen lassen.
     
  • Jenen Menschen, die sich haben impfen lassen, sollten keine grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen mehr auferlegt werden. Natürlich ist zu empfehlen, weiterhin genügend Abstand zu halten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, aber Personen, die dreifach oder – wie in wenigen Monaten zu erwarten – vierfach geimpft sind bzw. das nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft Angemessene getan haben, sollten sich wieder ohne Beschränkung der Personenzahl treffen können und dafür auch keinen zusätzlichen Test benötigen. Wer so viel getan hat, um sich und andere Menschen zu schützen, und dadurch ja auch tatsächlich das Risiko von Ansteckungen und schweren Erkrankungen deutlich verringert hat, sollte in eigener Verantwortung das verbleibende Risiko managen dürfen. Das könnte für Unschlüssige ein Anreiz sein, sich doch noch impfen zu lassen. Aufgabe des Staates ist es, dafür zu sorgen, dass die Impfungen schnell und unkompliziert erfolgen können – ohne abstürzende Server, ohne dutzende vergebliche Versuche, beim Impfzentrum oder beim Hausarzt einen Termin zu ergattern, ohne monatelange Wartezeiten auf einen Termin, ohne stundenlanges Schlangestehen draußen in der Kälte bei Impfgelegenheiten ohne vorherige Terminbuchung, und ohne weite oder umständliche Wege mit dem Wagen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen zu müssen.
     
  • Schließlich sollte man auch über Geld sprechen. Von jenen Menschen, die sich aus Gesundheitsgründen haben impfen lassen, werden sich dann zwar viele ärgern, aber wenn es nützt und finanzierbar ist, sollte man Impfunwillige, die bereit sind, sich für Geld impfen zu lassen, dann eben dafür bezahlen. Wenn man es nicht tut und stattdessen mehr Arbeitsausfälle, Krankenhausaufenthalte, Todesfälle und Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Kauf nimmt, kostet das auch Geld, und zwar möglicherweise mehr. Zumindest für Geringverdiener*innen könnte eine Geldprämie meines Erachtens durchaus ein Anreiz sein, sich doch noch impfen zu lassen.

Falls alle Versuche, durch Überzeugen oder Überreden oder durch Anreize sozialer oder finanzieller Art eine hinreichend hohe Impfquote zu erreichen, scheitern sollten, sollte man eine Impfpflicht einführen. Fraglich ist freilich, ob es gleich eine allgemeine Impfpflicht sein muss: Wer die jeweils medizinisch sinnvolle Anzahl von Impfungen gegen Corona – derzeit drei, bald wohl vier – erhalten hat, ist in der Regel hinreichend gegen einen schweren Krankheitsverlauf geschützt. Deshalb muss man meines Erachtens nur für jene eine Impfpflicht erlassen, die mit Menschen zu tun haben, die trotz vollständiger – derzeit dreifacher, bald wohl vierfacher – Impfung nicht gut gegen Corona geschützt sind, also Menschen mit nicht mehr so starkem oder bereits stark beanspruchtem Immunsystem, also vor allem ältere und kranke/vorerkrankte Menschen.

Demnach müsste eine Impfpflicht für folgende Personen gelten:

  • Für alle Personen, die berufsmäßig mit älteren oder kranken/vorerkrankten Menschen zu tun haben, also für alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen, Apotheken, Friseursalons, Fußpflegepraxen, bei Pflegediensten usw., aber auch alle Verkäufer*innen, Lieferanten usw., denn auch ältere und kranke/vorerkrankte Menschen gehen essen oder einkaufen / müssen einkaufen gehen oder lassen sich Waren liefern.
     
  • Vollständig geimpft – also derzeit dreifach, bald wohl vierfach – sein sollten neben den Beschäftigten auch alle Gäste von Restaurants, Theatern, Opernhäusern, Bibliotheken usw. Zwar muss man als älterer oder kranker/vorerkrankter Mensch diese Stätten nicht zwangsläufig besuchen, aber solche Besuche erhöhen doch wesentlich die Lebensqualität, so dass man das Interesse älterer oder kranker/vorerkrankter Menschen daran, ohne große Furcht vor einer Corona-Ansteckung dorthin gehen zu können, und das Interesse Impfunwilliger, ungeimpft dorthin gehen zu dürfen, gegeneinander abwägen muss. Meines Erachtens könnte ein Kompromiss so aussehen, dass bei Stätten, die bevorzugt von Älteren besucht werden, eine vollständige Impfung die Einlassvoraussetzung ist, bei Bars, Diskotheken, Clubs usw. dagegen ein negatives Schnelltestergebnis genügt.
     
  • Vollständig geimpft sollten idealerweise auch die Nutzer*innen öffentlicher Verkehrsmittel sein, denn viele Ältere sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und die Ansteckungsgefahr ist in vollen Bussen und Bahnen erfahrungsgemäß groß. Dass man in Bussen und Bahnen derzeit noch ungeimpft mitfahren darf und in der Regel auch nicht überprüft wird, ob man ein negatives Testergebnis vorweisen kann, ist aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll und beruht auf wirtschaftlichen, nicht auf virologischen Erwägungen.
     
  • Zu fragen ist, ob für die Angehörigen von Älteren und Kranken/Vorerkrankten eine Impfpflicht eingeführt werden muss. Zwar sollte man erwarten, dass sich die Angehörigen aus Verantwortungsbewusstsein ihren älteren oder kranken/vorerkrankten Verwandten gegenüber auch ohne Impfpflicht impfen und testen lassen, aber darf man angesichts der auf einer völligen Überschätzung des Risikos schwerer Nebenwirkungen bei einer Impfung gegen Corona beruhenden Ängste der Impfunwilligen darauf vertrauen? Oder muss der Staat das Interesse älterer und kranker/vorerkrankter Menschen, nicht von den eigenen Angehörigen mit Corona angesteckt und eventuell getötet zu werden, durch eine entsprechende Impfpflicht durchsetzen?
     
  • Schließlich ist zu definieren, ab wann Menschen "älter" oder "krank/vorerkrankt" sind. Das ist insbesondere im Berufsleben wichtig, denn wenn bereits alle 60-Jährigen trotz Drei- oder Vierfachimpfung vor einer Corona-Ansteckung geschützt werden müssen, bedeutet das, dass für alle Kolleg*innen und Vorgesetzten, die mit ihnen Kontakt haben, eine Impfpflicht bestehen muss. Da bislang die weitaus meisten Corona-Todesfälle Über-70- und vor allem Über-80-Jährige betrafen, und zwar in der Zeit, bevor Impfstoffe zur Verfügung standen, ist es vielleicht vertretbar, auf eine Impfpflicht für die Kolleg*innen und Vorgesetzten zu verzichten und eine Impfung gegen Corona in den Unternehmen lediglich dringend zu empfehlen.
    Sie ist freilich auch deshalb dringend zu empfehlen, weil über den Gesundheits- bzw. Krankheitszustand der Beschäftigten in Unternehmen in der Regel keine präzisen Kenntnisse vorliegen und also ein angepasster Schutz kranker/vorerkrankter und damit durch Corona besonders gefährdeter Personen nicht möglich ist. Diesbezüglich könnte nur eine vollständige Impfung aller Beschäftigten – soweit nicht in Einzelfällen medizinische Gründe dagegensprechen, z. B. die Einnahme von Immunsuppressiva – helfen.

Festzuhalten ist, dass die Frage, ob es in Deutschland eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona geben soll, angesichts der großen Vorteile und der sehr seltenen schweren Nebenwirkungen der Impfungen gegen Corona keine ethische Frage mehr ist. Der Nutzen für alle einschließlich der/des zu Impfenden selbst überwiegt nach allen bisherigen, inzwischen vielmillionenfachen Erfahrungen die Risiken so sehr, dass eine allgemeine Impfpflicht nicht nur ethisch verantwortbar ist, sondern dass jeder Mensch sich verpflichtet fühlen sollte, zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer Menschen sich impfen zu lassen. Wer sich nicht gegen Corona impfen lässt, obwohl aus medizinischer Sicht bei ihm nichts dagegenspricht, schadet nicht nur sich selbst, sondern auch allen anderen Menschen, und zwar sowohl in gesundheitlicher als auch in sozialer und finanzieller Hinsicht.

Es ist deshalb nur zu fragen, ob eine allgemeine Impfpflicht praktikabel und durchsetzbar ist oder ob eine Impfpflicht für bestimmte Personengruppen ausreicht.

"Soziale" Medien

Dass es so überraschend viele "Querdenker", Impfgegner und Corona-Leugner gibt, obwohl die Existenz des Virus und der Nutzen von Schutzmaßnahmen wie Mund-Nase-Bedeckungen, Abstandhalten, Händewaschen, Lüften und vor allem Impfungen längst nachgewiesen sind, und dass die "Querdenker", Impfgegner und Corona-Leugner mit unangemeldeten, von Rechtsradikalen organisierten Demonstrationen den Rechtsstaat vorzuführen versuchen können, hat ganz wesentlich mit den sogenannten sozialen Medien zu tun. Im Gegensatz zu seriösen Medien wie die meisten Zeitungen und Zeitschriften, die ein Redaktionsteam besitzen, das sich in der Regel der Wahrheit verpflichtet weiß, veröffentlichen und verbreiten die sogenannten sozialen Medien nahezu jede Lüge und sogar Aufrufe zu Gewalt und Mord. Wer sich Tag für Tag oder Nacht für Nacht in einem solchen Lügengespinst aufhält, glaubt schließlich irgendwann, dass dort entweder die sogenannte schweigende Mehrheit endlich zu Wort kommt oder aber eine Gruppe von "Eingeweihten", und schließt sich der Gruppenmeinung an, denn Menschen sind gewöhnlich nicht gerne Außenseiter und fühlen sich stark und wichtig und völlig im Recht, wenn sie in einer Gruppe mitlaufen können.

Ich habe bereits in mehreren Texten – u. a. in Reguliert die Internetriesen!, Freiheit und Verantwortung und Was tun gegen Populisten? – auf die Gefahren durch die sogenannten sozialen Medien für Rechtsstaat und Demokratie hingewiesen und Vorschläge zur Eindämmung von Lügen, Hass und Hetze gemacht. Es wird höchste Zeit, dass sich der demokratische Rechtsstaat wirksam dagegen wehrt, damit in Deutschland nicht bald Zustände wie in den USA herrschen, wo mehr als ein Jahr nach der Abwahl Donald Trumps und trotz zahlreicher Gerichtsurteile und Stimmenachzählungen, die die Abwahl Donald Trumps stets bestätigt haben, immer noch rund drei Viertel der Republikaner Donald Trump glauben, dass ihm der Wahlsieg "gestohlen" worden sei, und Mitte Januar 2022 erst 62 Prozent der Bevölkerung zweifach und 23 Prozent dreifach geimpft sind.
 

Entstehungszeit: Januar 2022
 

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