Alternativ:
Mobilversion
Homepage
Spiele wie Memory
Ausgangslage
In den letzten Jahrzehnten war es nicht populär, von Pflichten
zu sprechen. Nachdem bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts
religiöse Vorschriften und gesellschaftliche Konventionen und in
der Folge auch staatliche Gesetze insbesondere Frauen und
Minderheiten diskriminiert und in ihrer Freiheit eingeschränkt
hatten –
Ehefrauen z. B. durften bis 1977 in Westdeutschland nur dann
berufstätig sein, wenn das „mit ihren Pflichten in Ehe und
Familie vereinbar“ war, für Ehemänner gab es eine solche
Einschränkung dagegen nicht, und der
§
175, der schwulen Sex unter Strafe stellte, wurde erst 1969
und 1973 entschärft und 1994 ersatzlos gestrichen –, gelten
Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung inzwischen immer mehr Menschen
als erstrebenswerte Ziele – und zwar zu Recht, da sie ein
deutlich leidfreieres, zufriedeneres und hinsichtlich der
Gleichbehandlung bezüglich Rechten und Pflichten gerechteres
Leben ermöglichen.
Dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, wie es das
Grundgesetz verspricht, sind freilich Grenzen gesetzt, nämlich
durch die Rechte der anderen Menschen und ihre Ansprüche
an uns, die sich allein schon aus unserer Mitgliedschaft in
Staat und Gesellschaft und unserer Nutznießung der gemeinsamen
Einrichtungen und Initiativen (öffentliche Infrastruktur,
öffentlich-rechtliche Informations- und Bildungsmedien,
Rechtsstaatlichkeit, Schutz durch Polizei, Bundeswehr usw.,
staatliche Kitas, Kindergärten, Schulen, Berufs- und
Hochschulen, Sozialstaatlichkeit, gesetzliche Versicherungen
gegen grundlegende Lebensrisiken, idealerweise Sorge für gute
und bezahlbare Wohnungen, Maßnahmen zum Klima-, Umwelt- und
Naturschutz usw.) ergeben. Zu diesen Ansprüchen an uns /
ethischen Pflichten unsererseits gehören wesentlich rücksichts-
und verantwortungsvolles Reden und Handeln und darüber hinaus
auch der Einsatz für die Fortführung dieses Systems – mindestens
durch die Wahl einer Partei, die für Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und nachhaltige
Zukunftsvorsorge steht.
Die ethischen Pflichten als Mitglied von Gesellschaft und Staat
erschöpfen sich nicht darin, Steuern zu zahlen und sich an die
Gesetze zu halten. Rücksichts- und verantwortungsvolles
Verhalten bedeutet vielmehr, nicht nur zum eigenen Wohl zu
handeln, sondern auch das Wohl der anderen Menschen und
künftiger Generationen zu berücksichtigen und auf dieser
Grundlage verantwortbare Entscheidungen zu treffen, die sowohl
einem selbst genügend Spielraum für ein gutes Leben lassen als
auch andere Menschen und künftige Generationen nicht
übervorteilen oder schädigen. Wer Kinder hat, sollte solche
Entscheidungen gewohnt sein.
Allerdings beschränkt sich der
Zeithorizont auch bei vielen Eltern leider auf fünf oder maximal
zehn Jahre – zu kurz angesichts der für Menschen ziemlich
langsamen, nach geologischen Maßstäben aber rasent schnellen
Veränderungen durch Erderwärmung und Artensterben. Da das Gefühl
hier also weitgehend versagt, weil die Veränderungen sich zu langsam
vollziehen, als dass Menschen sie als Katastrophe empfinden
könnten, bleiben nur Appelle an die Vernunft und eventuell
Simulationen der bevorstehenden Katastrophen, um genug Menschen
und vor allem Politiker*innen zu schnellen und tiefgreifenden
Maßnahmen
zur Reduzierung von Treibhausgasen und zur Verlangsamung des
Artensterbens – z. B. dadurch, dass 30 % Deutschlands, und zwar
die Gebiete mit der höchsten Biodiversität, unter Naturschutz
gestellt und durch Korridore miteinander verbunden werden – zu
motivieren. Falls das nicht hilft, wird die Menschheit wohl eine
der verheerendsten Katastrophen ihrer bisherigen
Geschichte erleben.
Corona-Maßnahmen und Impfpflicht
Wie schwer es sein kann, für Maßnahmen zu werben und sie
durchzusetzen, die dem langfristigen Wohl der Menschheit dienen,
aber vom Einzelnen Einsicht und eventuell
Einschränkungen verlangen, zeigen die Diskussionen um und die –
zum Teil gewalttätigen – Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen
und Impfangebote. Auch wenn man festhalten muss, dass die
Tatsache, dass die Ge- und Verbote sich von Bundesland zu
Bundesland und teilweise von Stadt zu Stadt unterschieden und
unterscheiden und dabei gefühlt alle paar Tage wechseln, nicht
unbedingt zur Akzeptanz der Schutzmaßnahmen beitrug und beiträgt
und dass bei der Impfkampne zur Erst- und Zweitimpfung und jetzt
wieder bei der Kampagne zur Drittimpfung viel
Optimierungspotenzial bestand und besteht, ist die
Impfgegnerschaft von Teilen der Bevölkerung dennoch erstaunlich:
Schließlich schützen Menschen, die sich gegen Corona impfen
lassen, in erster Linie sich selbst vor schweren
Krankheitsverläufen und eventuell dem Tod, während das Risiko,
durch die Impfung schwere Gesundheitsschäden zu erleiden,
minimal ist. Zugleich tragen Geimpfte dazu bei, dass das Virus
sich weniger schnell ausbreitet und eine Überlastung der
Krankenhäuser und der Intensivstationen vermieden wird.
Reicht dieser eine Grund aus – weitere wesentliche Gründe sehe
ich nicht, denn auch Geimpfte können sich anstecken und das
Virus dann weitergeben, obgleich geimpfte Infizierte weniger
ansteckend sind als ungeimpfte Infizierte –, um eine allgemeine
Impfpflicht zu rechtfertigen? Oder gibt es Maßnahmen, mit denen
auch ohne eine allgemeine Impfpflicht eine Überlastung der
Krankenhäuser und Intensivstationen vermieden werden kann?
Fakt ist, dass noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft
sind, um Menschen dazu zu bewegen, sich impfen zu lassen.
Folgendes wäre machbar:
- Man könnte die Suche nach einem Impftermin erleichtern bzw. die
Impfgelegenheiten vermehren und an vielen Stellen wohnortnahe
Impfungen anbieten: Bislang waren sogar betagte und hochbetagte
Menschen häufig gezwungen, übers Internet einen Impftermin zu
buchen und – falls erfolgreich – ein oft ziemlich wohnortfernes
Impfzentrum aufzusuchen oder aber – als Alternative – bei
Impfangeboten ohne Termin eventuell mehrere Stunden lang im
Winter draußen in einer Warteschlange zu stehen oder aber –
weitere Alternative – beim Hausarzt einen Impftermin zu
vereinnbaren – sofern denn der Hausarzt überhaupt gegen
Corona impft und man einen Hausarzt hat. Allerdings musste
und muss man nicht nur bei den Impfzentren, sondern auch bei
den Hausärzt*innen nicht selten mit mehrmonatigen
Wartezeiten rechnen. Schon mit einem erleichterten Zugang zu
Corona-Impfungen ließe sich die Impfquote wahrscheinlich
deutlich erhöhen. Auch Impfungen in Betrieben, Schulen,
Heimen usw. weit über das bisherige Maß hinaus wären
sinnvoll: Sie kämen nicht nur den Impfwilligen, sondern auch
den Betrieben zugute, weshalb jedes Unternehmen, das dazu in
der Lage ist, solche Impfungen organisieren sollte. Eine
Übersicht darüber, wer bereits wann und wie oft geimpft ist,
würde die Organisation natürlich erleichtern.
- Ferner könnte man bei allen jenen Menschen, die entweder
generell Angst vor Impfungen haben oder speziell Angst vor
der Impfung gegen Corona, versuchen, diese Ängste im
persönlichen Gespräch abzubauen. Wenn eine persönlich
bekannte Vertrauens- oder Respektsperson die Risiken – auch
die sehr seltenen schweren Nebenwirkungen –, aber ebenso die
bei weitem überwiegenden Chancen einer Impfung gegen Corona
erläutert, dürfte das eher eine Wirkung haben als Appelle
des Bundeskanzlers oder des Gesundheitsministers im
Fernsehen oder in der Zeitung. Ein solches Gespräch könnten
Freund*innen, Kolleg*innen, Verwandte, eventuell auch
Vorgesetzte führen. Voraussetzungen sind eine
Vertrauensbasis und seitens der Vertrauens- oder
Respektsperson ein hinreichendes Wissen bezüglich Corona. Es
gibt durchaus Unternehmen, in denen fast alle Beschäftigten
sich haben impfen lassen.
- Jenen Menschen, die sich haben impfen lassen, sollten
keine grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen mehr auferlegt
werden. Natürlich ist zu empfehlen, weiterhin genügend
Abstand zu halten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen,
aber Personen, die dreifach oder – wie in wenigen
Monaten zu erwarten – vierfach geimpft sind bzw.
das nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft Angemessene
getan haben,
sollten sich wieder ohne Beschränkung der Personenzahl
treffen können und dafür auch keinen zusätzlichen Test
benötigen. Wer so viel getan hat, um sich und andere
Menschen zu schützen, und dadurch ja auch tatsächlich das
Risiko von Ansteckungen und schweren Erkrankungen deutlich
verringert hat, sollte in eigener Verantwortung das
verbleibende Risiko managen dürfen. Das könnte für
Unschlüssige ein Anreiz sein, sich doch noch impfen zu
lassen. Aufgabe des Staates ist es, dafür zu sorgen, dass
die Impfungen schnell und unkompliziert erfolgen können –
ohne abstürzende Server, ohne dutzende vergebliche Versuche,
beim Impfzentrum oder beim Hausarzt einen Termin zu
ergattern, ohne monatelange Wartezeiten auf einen Termin,
ohne stundenlanges Schlangestehen draußen in der Kälte bei
Impfgelegenheiten ohne vorherige Terminbuchung, und ohne
weite oder umständliche Wege mit dem Wagen oder mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen zu müssen.
- Schließlich sollte man auch über Geld sprechen. Von
jenen Menschen, die sich aus Gesundheitsgründen haben impfen
lassen, werden sich dann zwar viele ärgern, aber wenn es
nützt und finanzierbar ist, sollte man Impfunwillige, die
bereit sind, sich für Geld impfen zu lassen, dann eben dafür
bezahlen. Wenn man es nicht tut und stattdessen mehr
Arbeitsausfälle, Krankenhausaufenthalte, Todesfälle und
Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Kauf nimmt, kostet
das auch Geld, und zwar möglicherweise mehr. Zumindest für
Geringverdiener*innen könnte eine Geldprämie meines
Erachtens durchaus ein Anreiz sein, sich doch noch impfen zu
lassen.
Falls alle Versuche, durch Überzeugen oder Überreden oder durch
Anreize sozialer oder finanzieller Art eine hinreichend hohe
Impfquote zu erreichen, scheitern sollten, sollte man eine
Impfpflicht einführen. Fraglich ist freilich, ob es gleich eine
allgemeine Impfpflicht sein muss: Wer die jeweils medizinisch
sinnvolle Anzahl von Impfungen gegen Corona – derzeit drei, bald
wohl vier – erhalten hat, ist in der Regel hinreichend gegen
einen schweren Krankheitsverlauf geschützt. Deshalb muss man
meines Erachtens nur für jene eine Impfpflicht erlassen, die mit
Menschen zu tun haben, die trotz vollständiger – derzeit
dreifacher, bald wohl vierfacher – Impfung nicht gut gegen
Corona geschützt sind, also Menschen mit nicht mehr so starkem
oder bereits stark beanspruchtem Immunsystem, also vor allem
ältere und kranke/vorerkrankte Menschen.
Demnach müsste eine Impfpflicht für folgende Personen gelten:
- Für alle Personen, die berufsmäßig mit älteren oder
kranken/vorerkrankten Menschen zu tun haben, also für alle Beschäftigten
in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen,
Apotheken, Friseursalons, Fußpflegepraxen, bei
Pflegediensten usw., aber auch alle Verkäufer*innen,
Lieferanten usw., denn auch ältere und kranke/vorerkrankte Menschen gehen
essen oder einkaufen / müssen einkaufen gehen oder lassen
sich Waren liefern.
- Vollständig geimpft – also derzeit dreifach, bald wohl
vierfach – sein sollten neben den Beschäftigten auch alle
Gäste von Restaurants, Theatern, Opernhäusern, Bibliotheken
usw. Zwar muss man als älterer oder kranker/vorerkrankter Mensch diese
Stätten nicht zwangsläufig besuchen, aber solche Besuche
erhöhen doch wesentlich die Lebensqualität, so dass man das
Interesse älterer oder kranker/vorerkrankter Menschen daran, ohne große Furcht
vor einer Corona-Ansteckung dorthin gehen zu können, und das
Interesse Impfunwilliger, ungeimpft dorthin gehen zu dürfen,
gegeneinander abwägen muss. Meines Erachtens könnte ein
Kompromiss so aussehen, dass bei Stätten, die bevorzugt von
Älteren besucht werden, eine vollständige Impfung die
Einlassvoraussetzung ist, bei Bars, Diskotheken, Clubs usw.
dagegen ein negatives Schnelltestergebnis genügt.
- Vollständig geimpft sollten idealerweise auch die
Nutzer*innen öffentlicher Verkehrsmittel sein, denn viele
Ältere sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und
die Ansteckungsgefahr ist in vollen Bussen und Bahnen
erfahrungsgemäß groß. Dass man in Bussen und Bahnen derzeit
noch ungeimpft mitfahren darf und in der Regel auch nicht
überprüft wird, ob man ein negatives Testergebnis vorweisen
kann, ist aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll und beruht
auf wirtschaftlichen, nicht auf virologischen Erwägungen.
- Zu fragen ist, ob für die Angehörigen von Älteren und
Kranken/Vorerkrankten eine Impfpflicht eingeführt werden muss. Zwar sollte
man erwarten, dass sich die Angehörigen aus
Verantwortungsbewusstsein ihren älteren oder kranken/vorerkrankten
Verwandten gegenüber auch ohne Impfpflicht impfen und testen
lassen, aber darf man angesichts der auf einer völligen
Überschätzung des Risikos schwerer Nebenwirkungen bei einer Impfung
gegen Corona beruhenden Ängste der Impfunwilligen darauf vertrauen? Oder muss der Staat das
Interesse älterer und kranker/vorerkrankter Menschen, nicht von den
eigenen Angehörigen mit Corona angesteckt und eventuell
getötet zu werden, durch eine entsprechende Impfpflicht
durchsetzen?
- Schließlich ist zu definieren, ab wann Menschen "älter"
oder "krank/vorerkrankt" sind. Das ist insbesondere im
Berufsleben wichtig, denn wenn bereits alle 60-Jährigen
trotz Drei- oder Vierfachimpfung vor einer Corona-Ansteckung
geschützt werden müssen, bedeutet das, dass für alle
Kolleg*innen und Vorgesetzten, die mit ihnen Kontakt haben,
eine Impfpflicht bestehen muss. Da bislang die weitaus
meisten Corona-Todesfälle Über-70- und vor allem
Über-80-Jährige betrafen, und zwar in der Zeit, bevor
Impfstoffe zur Verfügung standen, ist es vielleicht
vertretbar, auf eine Impfpflicht für die Kolleg*innen und
Vorgesetzten zu verzichten und eine Impfung gegen Corona in
den Unternehmen lediglich dringend zu empfehlen.
Sie ist
freilich auch deshalb dringend zu empfehlen, weil über den
Gesundheits- bzw. Krankheitszustand der Beschäftigten in
Unternehmen in der Regel keine präzisen Kenntnisse vorliegen
und also ein angepasster Schutz kranker/vorerkrankter und damit durch
Corona besonders gefährdeter Personen nicht möglich ist.
Diesbezüglich könnte nur eine vollständige Impfung aller
Beschäftigten – soweit nicht in Einzelfällen medizinische
Gründe dagegensprechen, z. B. die Einnahme von
Immunsuppressiva – helfen.
Festzuhalten ist, dass die Frage, ob es in Deutschland eine
allgemeine Impfpflicht gegen Corona geben soll, angesichts der
großen Vorteile und der sehr seltenen schweren Nebenwirkungen
der Impfungen gegen Corona keine ethische Frage mehr ist. Der
Nutzen für alle einschließlich der/des zu Impfenden selbst
überwiegt nach allen bisherigen, inzwischen vielmillionenfachen
Erfahrungen die
Risiken so sehr, dass eine allgemeine Impfpflicht nicht nur
ethisch verantwortbar ist, sondern dass jeder Mensch sich
verpflichtet fühlen sollte, zum eigenen Schutz und zum Schutz
anderer Menschen sich impfen zu lassen. Wer sich nicht gegen
Corona impfen lässt, obwohl aus medizinischer Sicht bei ihm
nichts dagegenspricht, schadet nicht nur sich selbst, sondern
auch allen anderen Menschen, und zwar sowohl in gesundheitlicher
als auch in sozialer und finanzieller Hinsicht.
Es ist deshalb nur zu fragen, ob eine allgemeine Impfpflicht
praktikabel und durchsetzbar ist oder ob eine Impfpflicht für
bestimmte Personengruppen ausreicht.
"Soziale" Medien
Dass es so überraschend viele "Querdenker", Impfgegner und
Corona-Leugner gibt, obwohl die Existenz des Virus und der
Nutzen von Schutzmaßnahmen wie Mund-Nase-Bedeckungen,
Abstandhalten, Händewaschen, Lüften und vor allem Impfungen
längst nachgewiesen sind, und dass die "Querdenker", Impfgegner
und Corona-Leugner mit unangemeldeten, von Rechtsradikalen
organisierten Demonstrationen den Rechtsstaat vorzuführen
versuchen können, hat ganz wesentlich mit den sogenannten
sozialen Medien zu tun. Im Gegensatz zu seriösen Medien wie die
meisten Zeitungen und Zeitschriften, die ein Redaktionsteam
besitzen, das sich in der Regel der Wahrheit verpflichtet weiß,
veröffentlichen und verbreiten die sogenannten sozialen Medien
nahezu jede Lüge und sogar Aufrufe zu Gewalt und Mord. Wer sich
Tag für Tag oder Nacht für Nacht in einem solchen Lügengespinst
aufhält, glaubt schließlich irgendwann, dass dort entweder die
sogenannte schweigende Mehrheit endlich zu Wort kommt oder aber
eine Gruppe von "Eingeweihten", und schließt sich der
Gruppenmeinung an, denn Menschen sind gewöhnlich nicht gerne
Außenseiter und fühlen sich stark und wichtig und völlig im
Recht, wenn sie in einer Gruppe mitlaufen können.
Ich habe bereits in mehreren Texten – u. a. in
Reguliert die Internetriesen!,
Freiheit und Verantwortung und
Was tun gegen
Populisten? – auf die Gefahren durch die sogenannten
sozialen Medien für Rechtsstaat und Demokratie hingewiesen und
Vorschläge zur Eindämmung von Lügen, Hass und Hetze gemacht. Es
wird höchste Zeit, dass sich der demokratische Rechtsstaat
wirksam dagegen wehrt, damit in Deutschland nicht bald Zustände
wie in den USA herrschen, wo mehr als ein Jahr nach der Abwahl
Donald Trumps und
trotz zahlreicher Gerichtsurteile und Stimmenachzählungen, die
die Abwahl Donald Trumps stets bestätigt haben, immer noch
rund drei Viertel der Republikaner Donald Trump glauben, dass
ihm der Wahlsieg "gestohlen" worden sei, und
Mitte Januar 2022 erst 62 Prozent der Bevölkerung zweifach und
23 Prozent dreifach geimpft sind.
Entstehungszeit: Januar 2022
nach oben
|