Was können wir glauben?
Was sollen wir tun?

 

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Was wir glauben, hängt in der Kindheit und häufig weit darüber hinaus davon ab, was unsere Eltern und sonstigen Bezugspersonen uns an Glauben lehren und vor allem vorleben. Entscheidend für unseren Glauben sind dabei in der Regel weniger die religiösen Lehren im Detail, sondern die religiösen Rituale sowie die Beobachtungen, ob und wie sich der Glaube auf das Leben der Gläubigen auswirkt. Konkret: Fragen nach der Dreifaltigkeit, der Gottmenschheit Jesu, dem Sühnecharakter des Kreuzestodes Jesu oder der Jungfräulichkeit Mariens vor, während und nach der Empfängnis Jesu sind zunächst von geringem Interesse, während der Gefühlsgehalt von Gottesdiensten, das Gottesbild der Eltern und anderer Bezugspersonen sowie das verständnisvolle und hilfreiche oder eher rücksichtslose und hartherzige Handeln der Gläubigen und der religiösen Autoritäten gewöhnlich großen Einfluss auf die Religiosität der Heranwachsenden haben.

In der Pubertät werden mit wachsender Selbständigkeit und wachsendem Wissen in der Regel auch die religiösen Überzeugungen überprüft. Sofern nicht bereits vorher durch persönliche negative Erfahrungen mit betont gottgläubigen Menschen Glaubenszweifel geweckt wurden, stellen sie sich zumindest bei wissbegierigen und nachdenklichen Menschen spätestens jetzt ein, und zwar mit zunehmender Kenntnis der nicht immer rühmlichen Geschichte und Gegenwart der meisten, zumal der zu weltlicher Macht gelangten Religionsgemeinschaften, der Unverständlichkeit oder sogar Widersprüchlichkeit ihrer Lehren, der Unvereinbarkeit ihrer Lehren mit den Lehren anderer, mit dem gleichen Wahrheitsanspruch auftretender Religionen und Konfessionen sowie der Infragestellung aller dieser Wahrheitsansprüche durch die Naturwissenschaften, die eine zwar nicht vollständige, aber doch ziemlich erfolgreiche und überzeugende Welterklärung ohne Gottes- und Seelenhypothese liefern. Übrig bleiben häufig eine diffuse Sehnsucht nach Sinn, Hoffnung, Orientierung und Geborgenheit trotz aller offensichtlichen Zufälligkeiten des Daseins und aller Schicksalsschläge sowie ein diffuser Glaube an irgendeine höhere Macht.1

Als Resultat solcher Zweifel und Überlegungen und von Erkenntnissen der Religionskritik lässt sich Folgendes festhalten:2

  • Die Existenz eines Gottes oder mehrerer Götter sowie von Seelen oder ähnlichen Wesenheiten, die unabhängig vom Körper existieren können und nach dem Tod des Körpers weiterleben oder sogar in neuen, nicht zwangsläufig menschlichen Körpern wiedergeboren werden, ist nicht bewiesen, weder naturwissenschaftlich noch logisch. Alle so genannten Gottesbeweise sind spätestens seit Kant obsolet und unzweifelhafte Selbstoffenbarungen Gottes oder übernatürlicher Mächte sind bislang nicht überzeugend dokumentiert.
     
  • Der Wahrheitsanspruch der Religionen lässt sich nicht überprüfen. Ob die übernatürlichen Geschehnisse und Offenbarungen, auf die sich viele Religionen berufen, tatsächlich historische Begebenheiten sind oder lediglich von den Religionsgründern als Phänomene der Außenwelt wahrgenommene innere Visionen und subjektiv als evident erfahrene Gewissheiten, ist nicht zu klären.
     
  • Auch alle so genannten Wunder und sonstigen für übernatürlich gehaltenen Phänomene, die im Zusammenhang mit religiösen Überzeugungen vorkommen, sind keine klaren Beweise für die Wahrheit einer bestimmten Religion. Denn erstens kommen (jedenfalls bislang) unerklärliche Ereignisse wie z. B. Spontanheilungen, Stigmatisationen, Visionen etc. auch außerhalb religiöser Zusammenhänge vor und zweitens können praktisch alle Religionen solche oder vergleichbare Phänomene vorweisen, weshalb sie als Wahrheitskriterium ausscheiden.
     
  • Die Glaubensinhalte der verschiedenen Religionen widersprechen einander. Sie können folglich auch deshalb nicht alle objektiv wahr sein. Welche Glaubensinhalte man angesichts dessen dennoch für akzeptabel hält, sollte bei Erwachsenen – sofern sie religiöse Bedürfnisse haben –  von einer kritischen Prüfung der Glaubenslehren unter den Aspekten der Plausibilität bzw. Vernunftgemäßheit sowie der Auswirkungen der Lehren – und der religiösen Praxis – auf das eigene Wohl und das Wohl der Mitmenschen abhängen. Denn wozu taugt eine Religion, wenn sie den Menschen nicht hilft, ihr Leben (und ihr Sterben) zu meistern?
     
  • Trotz aller Differenzen im Detail geben fast alle Religionsgemeinschaften ihren Mitgliedern Empfehlungen bzw. Anweisungen für einen guten Umgang miteinander und mit Fremden, die sich im Wesentlichen erstaunlich ähneln. Allerdings ist der Kreis derer, die pfleglich zu behandeln sind, bei den verschiedenen Religionen unterschiedlich groß: Buddhisten und Christen z. B. sollen sogar ihre Feinde lieben, während Stammesreligionen Mitgefühl mit und Rücksichtnahme auf Anders- oder Ungläubige weitgehend fremd sind.
     

Ethische Empfehlungen / Ge- und Verbote im Christentum

Die bekanntesten religiösen Ge- und Verbote sind im abendländischen Kulturkreis vermutlich die 10 Gebote. Aus ihnen und den übrigen Geboten der Tora ergibt sich als Hauptgebot bezüglich der Mitmenschen das Gebot der Nächstenliebe. Es verpflichtet dazu, den Mitmenschen nicht nur nicht zu schaden, sondern ihnen zu helfen und dabei auch den eigenen Besitz einzusetzen, wie z. B. das Gleichnis vom barmherzigen Samariter zeigt.

Jesus geht an anderer Stelle sogar noch weit darüber hinaus und empfiehlt das Verschenken des gesamten Vermögens an die Armen (Mk 10,17-25). Da eine solche Forderung dem natürlichen menschlichen Besitz- und Sicherheitsstreben widerspricht, sind ihm hierin nur wenige Christen gefolgt, z. B. Elisabeth von Thüringen und Franz von Assisi. Die Institution Kirche selbst hat das Armutsgebot spätestens nach ihrer Etablierung als römische Staatskirche weitgehend verdrängt und verdrängt es zumindest in Deutschland noch heute. Weder empfiehlt sie den Wohlhabenden mit Nachdruck Verzicht noch leistet sie selber solchen: Katholischen und evangelischen Geistlichen geht es in Deutschland finanziell gut. Ferner sind die Ausbeutung und die (erwartete) Selbstausbeutung der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen nicht geringer als in staatlichen Instituten und meistens noch nicht einmal geringer als in privaten, also vorrangig bis ausschließlich gewinnorientierten Unternehmen. Die Einrichtungen von Caritas und Diakonie, die Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft werden zudem allesamt nur zum geringsten Teil (wenn überhaupt) von den Kirchen finanziert, sondern von den Steuerzahlern sowie von den Alten, Pflegebedürftigen, Kranken und Eltern selbst.3 Die Kirchensteuern dagegen werden größtenteils für die Bezahlung des kirchlichen Personals im engeren Sinne, insbesondere der Pfarrer und Pfarrerinnen, verwendet.

Auch bezüglich der übrigen Gebote geht Jesus nach dem Matthäusevangelium in der Bergpredigt weit über die im Alten Testament genannten Forderungen hinaus:

"Als Jesus die vielen Menschen sah, stieg er auf einen Berg. Er setzte sich, und seine Jünger traten zu ihm. Dann begann er zu reden und lehrte sie. Er sagte: Selig, die arm sind vor Gott; denn ihnen gehört das Himmelreich. Selig die Trauernden; denn sie werden getröstet werden. Selig, die keine Gewalt anwenden; denn sie werden das Land erben. Selig, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit; denn sie werden satt werden. Selig die Barmherzigen; denn sie werden Erbarmen finden. Selig, die ein reines Herz haben; denn sie werden Gott schauen. Selig, die Frieden stiften; denn sie werden Söhne Gottes genannt werden. Selig, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihnen gehört das Himmelreich. ...
Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht töten; wer aber jemand tötet, soll dem Gericht verfallen sein. Ich aber sage euch: Jeder, der seinem Bruder auch nur zürnt, soll dem Gericht verfallen sein; und wer zu seinem Bruder sagt: Du Dummkopf!, soll dem Spruch des Hohen Rates verfallen sein; wer aber zu ihm sagt: Du (gottloser) Narr!, soll dem Feuer der Hölle verfallen sein. Wenn du deine Opfergabe zum Altar bringst und dir dabei einfällt, dass dein Bruder etwas gegen dich hat, so lass deine Gabe dort vor dem Altar liegen; geh und versöhne dich zuerst mit deinem Bruder, dann komm und opfere deine Gabe. ...
Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen. ...
Ferner ist gesagt worden: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt, muss ihr eine Scheidungsurkunde geben. Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch. ...
Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Auge für Auge und Zahn für Zahn. Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin. Und wenn dich einer vor Gericht bringen will, um dir das Hemd wegzunehmen, dann lass ihm auch den Mantel. Und wenn dich einer zwingen will, eine Meile mit ihm zu gehen, dann geh zwei mit ihm. Wer dich bittet, dem gib, und wer von dir borgen will, den weise nicht ab.
Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen. Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel werdet; denn er lässt seine Sonne aufgehen über Bösen und Guten, und er lässt regnen über Gerechte und Ungerechte. Wenn ihr nämlich nur die liebt, die euch lieben, welchen Lohn könnt ihr dafür erwarten? Tun das nicht auch die Zöllner? Und wenn ihr nur eure Brüder grüßt, was tut ihr damit Besonderes? Tun das nicht auch die Heiden? Ihr sollt also vollkommen sein, wie es auch euer himmlischer Vater ist."
(Mt. 5,1-48)

In der Feldrede des Lukasevangeliums (Lk 6,17-49) finden sich ähnliche Gedanken.4

Auch wenn die Texte erst Jahrzehnte nach dem Tod Jesu entstanden und folglich keine genauen Wiedergaben der Worte Jesu sind, wird man ihnen doch entnehmen dürfen, dass das Hauptanliegen Jesu eine unbedingte Menschenliebe war, die selbst die Feinde einschließt und sich nicht nur in Taten äußert, sondern auch die Gedanken bestimmt.

Aus praktischen Erwägungen heraus wurden die Gebote der Bergpredigt und die Empfehlung Jesu, den gesamten Besitz an die Armen zu verschenken, schon bald mit vielerlei Rechtfertigungen relativiert: Es ist eben erfahrungsgemäß weder leicht noch sinnvoll, auch die linke Wange hinzuhalten, wenn man auf die rechte geschlagen wird, und es ist nicht nur eine Zumutung, seinen gesamten Besitz aufgeben zu sollen, sondern es bringt auch den Armen nicht viel, wenn man ihnen seinen gesamten Besitz schenkt, aber nicht dafür sorgt, dass sie auf Dauer ihr Auskommen haben. Investitionen in Arbeitsplätze, Bildung und Infrastruktur sind langfristig effektiver. Trotz aller Relativierungen der Forderungen Jesu sind materielle Anspruchslosigkeit, Gewaltlosigkeit, Großzügigkeit, Güte, Mitgefühl, Hilfsbereitschaft, Nachsicht, Barmherzigkeit, Rücksichtnahme etc. bzw. generell eine Haltung der Nächsten- und auch Feindesliebe aber Werte, die von den christlichen Kirchen niemals grundsätzlich in Frage gestellt wurden – freilich häufig auch nicht gelebt oder konsequent angestrebt wurden.5

Noch zwei Anmerkungen: Ohne Androhung von Gericht und Hölle kommt der Jesus der Evangelien selbst in der Bergpredigt nicht aus. So menschlich verständlich jedoch Strafandrohungen für Fehlverhalten sind, so wenig vertragen sie sich mit der Liebe, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit, die Christen Gott zuschreiben. Unendliche Strafen für endliche Vergehen zu verhängen – und alle menschlichen Verbrechen sind notwendigerweise endlich, wie schrecklich sie auch sein mögen –, ist weder gerecht noch gar barmherzig. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es mit der Willensfreiheit und also auch mit der Schuldfähigkeit des Menschen sowieso nicht weit her ist.6 Fazit: Falls es die Hölle gibt, muss sie – entgegen der offiziellen Lehre der Kirchen – logischerweise leer sein. Wer ein strafloses Erlassen aller Schuld für ungerecht hält, mag ans Fegefeuer glauben. Das Gleichnis vom verlorenen Sohn legt freilich eine Haltung des bedingungslosen Verzeihens nahe.

Aus dem gleichen Grund kann man die Kreuzigung Jesu kaum noch als Sühneopfer für die Sünden der Menschheit verstehen. Für die Urchristen war der Gedanke des Sühneopfers zwar ganz selbstverständlich, denn blutige Opfer zur Versöhnung eines Gottes oder einer Göttin waren fester Bestandteil aller ihnen bekannten Religionen – auch des Judentums. Wenn man aber ernsthaft an einen Gott glaubt, der die Liebe selbst ist, wie kann man dann zugleich glauben, dass dieser Gott den Kreuzestod eines Menschen oder sogar seines eigenen Sohnes fordert – anstatt allen Schuldigen ihre Schuld einfach ohne Gegenleistung zu erlassen?7

Zweite Anmerkung: Jesus verschärft in der Bergpredigt die Forderungen der 10 Gebote hinsichtlich der Verbote, zu töten und die Ehe zu brechen, insofern, als er nicht nur schädigendes Reden und Tun, sondern bereits den Gedanken daran bzw. entsprechende Gefühle zur Sünde erklärt. Das ist äußerst problematisch: Erstens kann kein Mensch bestimmen, welche Gedanken und Phantasien ihm spontan in den Sinn kommen und welche Gefühle ihn spontan ergreifen, und zweitens hilft es nichts, diese Gedanken und Gefühle mit Macht zu verdrängen, weil sie sich dann erst recht aufdrängen (Rebound-Effekt). Aus psychologischer Sicht ist es besser, negative Gedanken und Gefühle ohne moralische Bewertung im Geiste durchzuspielen. Schließlich kann man Gedanken und Gefühle, die einem bewusst sind, besser kontrollieren als solche, die man unterdrückt, und aus einem Wunsch oder Gedanken – z. B. fremdzugehen oder jemanden zu beleidigen oder umzubringen – folgt nicht zwangsläufig die entsprechende Tat – sonst wären wir wahrscheinlich alle längst schon zu Mördern geworden.8

Die gleiche Problematik taucht beim 10. Gebot auf, hier allerdings bereits im Alten Testament selbst und nicht erst bei Jesus: Das Verbot, des Nächsten Frau und Haus etc. zu begehren, ist ein Verbot von Gefühlen, nämlich zum einen des Neides und zum anderen der Habsucht. Gefühle kann man sich aber nicht einfach verbieten, sondern lediglich zu kontrollieren versuchen.

Andererseits kann man sich natürlich bemühen, einen Geisteszustand zu erreichen, in dem man ohne psychische Anstrengung gewohnheitsmäßig ständig auf seine Gedanken und Gefühle achtet, sie kontrolliert und so dafür sorgt, dass sie – bzw. andernfalls eventuell daraus resultierende Worte und Taten – weder einem selbst noch den Mitmenschen schaden. Allerdings hat das Christentum kaum mentale Techniken entwickelt, die geeignet sind, einen solchen Zustand herbeizuführen – im Gegensatz zum Buddhismus, der eine Fülle von Meditationstechniken bietet, um Affekte und Gedanken zu lenken und zum Zustand des Nirwanas zu gelangen.
 

Ethik des Buddhismus

Obwohl die religiösen Konzepte von Buddhismus und Christentum sich radikal unterscheiden, sind die ethischen Ziele doch weitgehend identisch – nur beruhen sie im Christentum auf dem Vorbild und den Empfehlungen Jesu, während sie im Buddhismus Früchte der Selbstbefreiung von Gier und Habgier, Zorn und Hass, Verblendung und Unwissenheit sowie der Entwicklung von Güte und Mitgefühl nicht nur mit allen Mitmenschen einschließlich der Feinde, sondern mit allen fühlenden Lebewesen sind.

Es ist unmittelbar einsichtig, dass persönliche Bedürfnislosigkeit, Mitgefühl und Güte sowie Einsicht in die Gründe menschlichen Fehlverhaltens fast zwangsläufig zur Nächstenliebe und Feindesliebe führen.
 

Mögliche positive Auswirkungen des Glaubens

Als mögliche positive Auswirkungen des Glaubens neben – bzw. zum Teil auch in Konkretisierung – der Nächsten- und Feindesliebe sind u. a. zu nennen:9

  • Akzeptieren des Todes

    Es ist evident, dass der Glaube an ein ewiges, glückseliges Leben nach dem Tod im Reich Gottes helfen kann, Altern, Krankheit und Tod zu akzeptieren. Die Hoffnung auf Überwindung der eigenen Sterblichkeit dürfte einer der Hauptgründe für das Entstehen von Religionen gewesen sein. Der Buddhist kennt diesen Trost zwar nicht und strebt die Reinkarnation nicht an, aber wenn er durch Meditation zu Selbstlosigkeit und Freiheit von Begierden und letztlich zum Zustand des Nirwanas gelangt ist, braucht er ebenfalls vor dem Tod keine Furcht mehr zu haben.
     
  • Akzeptieren von Leid

    Alle großen Religionen lehren ihre Gläubigen, Leid, Misserfolge und Schicksalsschläge zu erdulden. Die abrahamitischen Religionen bieten dazu u. a. die Geschichte von Hiob. Letztlich läuft die Erklärung darauf hinaus, dass auch das Leid für den Menschen gut ist – wir aber häufig nicht erkennen können, wieso und warum, und deshalb nur gläubig Gott vertrauen können. Für Nichtgläubige dürfte diese Erklärung freilich in vielen Fällen unbefriedigend sein – auch wenn unbestreitbar ist, dass die Erfahrung von Leid Menschen reifer, gelassener und gütiger machen kann. Gleichwohl: Religion kann Gläubigen offensichtlich helfen, Leid zu ertragen und Unabänderliches gelassen hinzunehmen.
     
  • Dankbarkeit gegenüber Gott und den Mitmenschen

    Alle großen Religionen lehren ihre Gläubigen Dankbarkeit – insbesondere gegenüber Gott, sofern die jeweilige Religion den Glauben an einen personalen Gott beinhaltet, aber auch gegenüber den Eltern, Lehrern und allen sonstigen Menschen, die einem Gutes getan haben oder noch tun. Dankbarkeit tut dabei nicht nur jenen gut, denen wir sie entgegenbringen, sondern erwiesenermaßen auch uns selbst: Wir fühlen uns besser/zufriedener, wenn wir dankbar sind, und dürfen zudem darauf hoffen, dass derjenige, dem wir (aufrichtig) danken, auch in Zukunft bereit sein wird, uns zu helfen. Zudem ist Dankbarkeit – insbesondere in Verbindung mit materieller Bedürfnislosigkeit und mit Freiheit von Begierden – ein wirksamer Schutz gegen den Neid und verwandte Gefühle wie Eifersucht und Rachsucht.
     
  • Vergebungsbereitschaft

    Alle großen Religionen ermuntern ihre Gläubigen – zumeist unter Hinweis darauf oder sogar als Vorbedingung dafür, dass auch Gott dem Menschen seine Schuld erlässt –, erlittenes Unrecht zu vergeben. Unter psychologischem Aspekt kann man Vergebungsbereitschaft freilich nicht einfach einfordern, sondern lediglich dazu ermutigen. Schließlich hat wohl schon jeder Mensch die Erfahrung eigener Vergebungsbedürftigkeit gemacht. Deshalb lohnt es sich in der Regel, geduldig abzuwarten, bis das Opfer psychisch in der Lage ist, dem Täter zu verzeihen. Aufrichtige Reue des Täters und angemessene Wiedergutmachungsleistungen seitens des Täters oder ersatzweise des Staates sowie Verständnis der psychischen Defizite des Täters können diesen Prozess möglicherweise beschleunigen – wobei Bewährungs-, Gefängnis- und nicht dem Opfer zufließende Geldstrafen allerdings nicht als Wiedergutmachungsleistungen des Täters an das Opfer gelten können, denn sie helfen dem Opfer nicht.

    Die Fähigkeit zu vergeben kommt dabei nicht nur dem Täter zugute, sofern dieser einsichtig ist und Vergebung wünscht, sowie der Gesellschaft, insofern Vergebung und Versöhnung friedensstiftend wirken, sondern auch dem Opfer selbst, da seine Vergebungsbereitschaft ihm hilft, den Vorgang zu bewältigen und nicht weiter Zeit und Energie in Wut- und Rachegefühle zu investieren.
     
  • Werteorientierung

    Fast alle Religionen vermitteln ihren Gläubigen normative ethische Werte, häufig sogar detaillierte Regeln, was sie zu tun und zu lassen und wie sie ihren Tagesablauf zu gestalten haben. Derartige Anweisungen entlasten davon, sich selbst Gedanken darüber machen zu müssen, was richtig bzw. gut und was falsch bzw. böse ist, und geben den Gläubigen die Gewissheit, das Gottgefällige zu tun oder zumindest anzustreben.10 Nichtgläubige müssen dagegen Zeit und Kraft investieren, um für sich selbst zu klären, was sie als gut oder böse definieren und wie sie sich in konkreten Situationen verhalten wollen – es sei denn, sie übernehmen einfach die Wertvorstellungen anderer als religiöser Autoritäten, z. B. der Eltern oder Lehrer, und sparen sich so das eigene Nachdenken. Manche Verbote wie z. B. "Du sollst nicht töten." – jedenfalls nicht ohne triftigen Grund und keine Mitglieder der eigenen Bezugsgruppe – sind zudem kulturübergreifend vorgegeben.
     
  • Zuversicht, Lebensmut, Optimismus, Gesundheit

    Etliche – vorwiegend amerikanische – Untersuchungen haben ergeben, dass Gläubige insgesamt mit mehr Zuversicht, Lebensmut und Optimismus in die Zukunft blicken als Nichtgläubige. Sie werden zudem tendenziell seltener krank und erholen sich schneller wieder von Krankheiten. Das gilt insbesondere auch für Depressionen. Außerdem leben sie im Durchschnitt offenbar etwas länger.

    Eine der Ursachen dieser Phänomene könnte die bessere Stressbewältigung sein: Wer Gottvertrauen hat und auf himmlische Hilfe hofft, wird nicht so leicht den Mut verlieren, sich überfordert fühlen oder gar verzweifeln. Sein Immunsystem und sein Kreislauf werden weniger belastet. Eine weitere Ursache dürfte wohl schlichtweg der gesündere Lebensstil vieler Gottgläubiger sein: Wer nicht raucht, nichts und nur wenig Alkoholisches trinkt, nicht unmäßig isst, nicht ständig auf Achse ist, um nur nichts zu verpassen, und nicht im Übermaß arbeitet, nur weil er viel Geld verdienen will oder süchtig nach Anerkennung ist oder sich für unersetzlich hält, sondern ein geregeltes, ruhiges und friedvolles Leben führt, hat einfach bessere Chancen, gesund zu bleiben und alt zu werden.

    Gottvertrauen und Optimismus bergen freilich auch die Gefahr der Sorglosigkeit und der Gleichgültigkeit gegenüber negativen Entwicklungen wie Klimawandel, Ressourcenverschwendung sowie Umweltverschmutzung und -zerstörung.
     

Mögliche negative Auswirkungen des Glaubens

Damit sind wir bei den Schattenseiten des Glaubens bzw. des Wirkens von Religionsgemeinschaften:

  • Jenseits- statt Diesseitsorientierung

    Die Fokussierung auf ein ewiges Leben nach dem Tod kann dazu führen, dass das irdische Leben abgewertet und lediglich unter dem Aspekt der Vorbereitung aufs Jenseits quasi als Probezeit zur Erlangung des Seelenheils wahrgenommen wird. Als Folge investieren die Gläubigen viel Zeit und Kraft und Geld in religiöse Projekte (Pyramiden-, Tempel- und Kirchenbau, Gebete und Gottesdienste, Unterhalt der Geistlichkeit, Spenden an Mönche und Nonnen, Geschenke und Stiftungen an Stifte und Klöster, Kirchensteuer), die dann zur Bewältigung irdischer Probleme (Armut, Krankheit, Unwissenheit, wirtschaftliche und politische Unterdrückung etc.) nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch ist ein Mensch, der das Leben nur als Durchgangsstadium betrachtet, in der Regel von vornherein nur mäßig daran interessiert, die Verhältnisse grundlegend zum Besseren hin zu ändern – sofern er sie nicht sowieso für gottgewollt hält.

    Allerdings haben sowohl in der evangelischen als auch in der katholischen Kirche die Diesseitsorientierung und damit das Engagement für ein glückliches oder zumindest erträgliches Leben (bereits auf Erden) in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen.
     
  • Akzeptieren von vermeidbarem Leid

    Eine ähnliche Gefahr der Inaktivität statt sinnvoller und Erfolg versprechender Aktivitäten besteht bezüglich des Akzeptierens von Leid als unvermeidlichem Bestandteil des Lebens. Zwar ist es aus psychologischer Sicht gut, sich mit Unabänderlichem abzufinden, aber die – früher seitens der Kirchen durchaus übliche – Verklärung des Leidens als geduldig zu ertragende Prüfung Gottes oder gar als Mitwirken am Erlösungswerk Jesu kann dazu führen, dass auch vermeidbares Leid (Armut, heilbare Krankheiten, behandelbare Schmerzen, wirtschaftliche und politische Unterdrückung etc.) nicht bekämpft, sondern als gottgewollt hingenommen wird.

    Die weitgehende Untätigkeit der Kirchen bezüglich der Bekämpfung strukturellen Unrechts z. B. dürfte – außer aus der Tatsache, dass Geistliche, die selbst im Wohlstand leben, naturgemäß dazu neigen, eher mit den Wohlhabenden als mit den Habenichtsen solidarisch zu sein – auch aus der Hochschätzung des Leidens und der Geringschätzung des (irdischen) Glücks resultieren.
     
  • Vorschnelles Verzeihen

    Vergebung zu erlangen bzw. zu vergeben kann sowohl für den Täter als auch für das Opfer psychisch entlastend sein. Allerdings sollte das Vergeben nicht vorschnell erfolgen und insbesondere nicht das Nachdenken über die Gründe der Tat und notwendige Konsequenzen ersetzen. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um einen harmlosen Dummejungenstreich handelte, sondern dem Opfer gravierende physische und/oder psychische und/oder finanzielle Schäden zugefügt wurden oder wenn man damit rechnen muss, dass der Täter eventuellen guten Vorsätzen zum Trotz ohne Erziehungsmaßnahmen bzw. ohne eine psycho- oder zumindest verhaltenstherapeutische Behandlung erneut solche oder schlimmere Taten begehen wird.11

    Konkret: Eltern haben nicht nur ein natürliches Recht, sondern auch eine gesellschaftliche Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder. Wenn sie nicht willens oder nicht fähig sind, ihrem Kind Selbstdisziplin, gesetzeskonformes Verhalten, Achtung gegenüber den Mitmenschen etc. beizubringen, und wenn auch die Schule – deren vornehmste Aufgabe das Wecken und Befriedigen von Wissensdurst ist, nicht das Ausgleichen von Erziehungsdefiziten – das Kind nicht mehr auf den rechten Weg zurückführen kann, muss der Staat – möglichst frühzeitig – mit Erziehungshilfen eingreifen und notfalls den Eltern das Sorgerecht entziehen. Die bisher übliche Praxis des Abwartens, bis es zu spät und das Kind zum Dieb, Räuber, Schläger und eventuell Todschläger geworden ist, ist für alle Beteiligten die schlechteste Lösung. Faktisch macht sich der Staat dadurch mitschuldig an den Verbrechen.12

    Noch heikler, nämlich schwieriger zu erkennen und zu beweisen und zu ahnden sind Untaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität (White Collar Crime). Dazu zählen neben Straftaten wie Betrug, Insiderhandel, gezielter Desinformation, Preisabsprachen, Steuerhinterziehung etc. meines Erachtens auch etliche Taten, die strafrechtlich nicht verfolgt werden, obwohl den Opfern mutwillig und bewusst psychischer und materieller Schaden zugefügt wird.

    So begeht z. B. der Manager einer Aktiengesellschaft, der ohne betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten wie einer dauerhaft schlechten Auftragslage oder Rationalisierungsdruck aufgrund starker Konkurrenz, sondern einzig, um die Personalkosten zu senken und dadurch den Aktienkurs und seine daran gekoppelten Bonuszahlungen in die Höhe zu treiben, Mitarbeiter entlässt (und die verbleibenden Mitarbeiter entsprechend stärker belastet), meiner Meinung nach zumindest im ethischen Sinne ein Verbrechen. Vorschnelle Vergebung ist auch hier unangebracht, zumal vielfach noch nicht einmal ein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist. Vielmehr sollte ein solches Verhalten, wenn es schon nicht strafrechtlich erfasst werden kann, so doch wenigstens sozial durch deutliche öffentliche Missbilligung sanktioniert werden.13
     
  • Vermittlung falscher Werte und Handlungsweisen

    Die meisten Religionsgemeinschaften kennen grundlegende, in der Regel für den Einzelnen und die Gemeinschaft sinnvolle Ge- und Verbote wie " Du sollst den Sabbat/Sonntag heiligen.", "Du sollst Vater und Mutter ehren.", "Du sollst nicht töten.", "Du sollst nicht ehebrechen.", "Du sollst nicht stehlen.", "Du sollst kein falsches Zeugnis geben." und "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau oder Haus etc." Zusätzlich stellen viele Religionsgemeinschaften aber auch weniger sinnvolle bis unsinnige, manchmal sogar ausgesprochen diskriminierende und menschenfeindliche Forderungen. So sind das islamische Kopftuchgebot für Frauen bzw. generell die gravierende juristische Benachteiligung der Frauen im Islam oder das katholische und orthodoxe Verbot der Priesterweihe für Frauen eindeutig diskriminierend, die diversen Fastengebote und die Verbote, bestimmte Nahrungsmittel zu verzehren, die es in fast allen Religionen gibt, schlichtweg unsinnig und das Verbot körperlicher Liebe, das Religionsgemeinschaften wie die katholische und die orthodoxe Kirche, evangelikale Christen und der orthodoxe Islam Schwulen und Lesben auferlegen, höchst menschenfeindlich.14

    Besonders eng, unbarmherzig sowie weitgehend unvernünftig und unsinnig sind die Vorschriften der katholischen Kirche im Bereich der Sexualmoral – und das ist nicht nur für Katholiken von Bedeutung, da die katholische Kirche der Ansicht ist, dass ihre Sittengesetze für alle Menschen auf der ganzen Welt – also auch Nicht- und Andersgläubige – gelten, und immer und überall bestrebt ist, sie in staatliche Gesetze umzusetzen. Deshalb kann kein Zweifel daran bestehen, dass es in Deutschland nicht nur keine Eingetragenen Partnerschaften gäbe, sondern dass jeglicher Sex zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, außerdem vorehelicher Sex, Sex außerhalb der Ehe, die Begünstigung solchen Sexes (Kuppelei), ferner Ehescheidungen, schließlich das Verschreiben, der Verkauf und das Benutzen von Verhütungsmitteln jeglicher Art sowie Schwangerschaftsabbrüche egal aus welchem Grund (z. B. Vergewaltigung) gesetzlich verboten wären, wenn die katholische Kirche der Gesetzgeber wäre.

    Aus dem gleichen Grund entlässt die katholische Kirche – in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, das den kirchlichen Dienst durch die Gewährung eines kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes zur arbeitsrechtlichen Sonder- bzw. nahezu Freizone macht – Schwule und Lesben, sobald sie eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, ebenso wie wiederverheiratete Geschiedene aus dem kirchlichen Dienst in die Arbeitslosigkeit – selbst wenn die betreffenden Personen gar nicht der katholischen Kirche angehören und dieser Umstand dem kirchlichen Arbeitgeber bei der Einstellung derselben bekannt war. Der Gesetzgeber sollte deshalb zumindest verbieten, dass Einrichtungen, die ganz bewusst und sogar aufgrund schriftlich fixierter Richtlinien Menschen diskriminieren, staatliche Gelder erhalten. Ginge es ausschließlich nach der katholischen Kirche, wären z. B. auch Herr Westerwelle nicht Außenminister und Herr Wulff nicht Bundespräsident geworden, denn der eine ist praktizierender Schwuler, der andere wiederverheirateter Geschiedener.

    Erinnert sei ferner an das gewaltsame Vorgehen der Kirchen und ihrer Anhänger z. B. bei der Missionierung (und Unterdrückung und Ausplünderung und Ermordung) von "Heiden" bis ins vergangene Jahrhundert hinein, bei der Bekämpfung von "Ketzern" oder gegenüber den Juden.15 Entsprechendes gilt für den Islam – mit dem Unterschied, dass dort die Ausbreitung des Glaubens mit Gewalt bereits vom Religionsgründer Mohammed selbst praktiziert wurde, während Jesus Gewalt ablehnte.

    Als abschreckende Beispiele für Länder, in denen heute noch religiöse Normen die Grundlage der staatlichen Gesetzgebung bilden und deshalb Unfreiheit, Unvernunft und Staatsterror herrschen, seien Iran und Saudi-Arabien genannt.
     
  • Tugendterror und Höllenangst

    Ob eine Religion vorwiegend positive oder überwiegend negative Auswirkungen auf die Psyche der Gläubigen hat, hängt – beim Glauben an einen personalen Gott – wesentlich vom Gottesbild ab. Wer an einen gütigen, gnädigen, wohlwollenden und hilfreichen Gott glaubt, wird voll Zuversicht in die Zukunft blicken, sich in der Regel bemühen, selbst gütig, gnädig, wohlwollend und hilfsbereit zu sein, keine harten Strafen bei Fehlverhalten und Versagen fürchten und insgesamt von seinem Glauben psychisch und eventuell auch physisch profitieren.

    Wer dagegen an einen in erster Linie "gerechten", strengen und strafenden Gott glaubt, der von den Gläubigen die Einhaltung detaillierter, zum Teil vernunftwidriger Ge- und Verbote z. B. gemäß einem oft mehrere hundert Seiten umfassenden Katechismus verlangt und die Übertretung seiner Vorschriften grausam ahndet, wird furchtsam und mutlos in die Zukunft blicken, in der Regel selbst engherzig und engstirnig, oft auch unbarmherzig und starrsinnig werden, das Leben als Last und die Erde als Jammertal empfinden.
     

Fazit

Was also können wir glauben? Was sollen wir tun?

Angesichts der überwiegend positiven Auswirkungen des Glaubens an einen gütigen und hilfreichen Gott auf den Gläubigen selbst, aber indirekt auch auf seine Umgebung und die Gesellschaft insgesamt wird man den an einen solchen Gott Glaubenden raten dürfen, ihren Glauben zu pflegen und gemäß den Hauptgeboten ihres Glaubens (Nächsten- und eventuell sogar Feindesliebe) zu handeln. Was die konkreten Glaubensinhalte und ethischen Normen und Verhaltensregeln im Detail betrifft, wird man sie dagegen zur Vorsicht, zu konsequenter Nutzung ihres Verstandes und zur Prüfung der Normen und Regeln im Lichte von Vernunft und Menschenliebe mahnen müssen. Falls offizielle Lehren und Handlungsanweisungen ihrer jeweiligen Glaubensgemeinschaft diese Prüfung nicht bestehen sollten, sollten sie diese dann logischerweise auch nicht glauben bzw. nicht befolgen und nach Möglichkeit auf die Irrtümer und Unzulänglichkeiten hinweisen, wie es z. B. für Schwule und Lesben die HuK tut.

Auch Personen, die religiös erzogen wurden, aber inzwischen Glaubenszweifel und geistige Distanz zur real existierenden Kirche entwickelt haben oder denen der Glaube sogar ganz abhanden gekommen ist, wird man nicht zwangsläufig zum Kirchenaustritt raten müssen, wenn sie z. B. noch gerne am kirchlichen Leben teilnehmen und sich etwa in einer konkreten Gemeinschaft von Gläubigen gut aufgehoben fühlen. Man kann schließlich durchaus aus anderen Gründen als tiefer Gläubigkeit einer Religionsgemeinschaft angehören, z. B. auch deshalb, weil man wesentliche ethische Werte mit deren Mitgliedern teilt oder weil man seine Religionsgemeinschaft als stabilisierenden gesellschaftlichen Faktor schätzt und trotz aller Unzulänglichkeiten unterstützen möchte. Manche Leute gehören auch "nur" deshalb einer Kirche an, um in einem kirchlichen Bereich oder kirchlich geprägten Umfeld arbeiten zu können.

Wer aber zwar noch Kirchenmitglied ist, jedoch nicht (mehr) glaubt und auch keinen sozialen, beruflichen oder politischen Grund sieht, in der Kirche, in die er als Säugling hineingetauft wurde, zu bleiben, sollte im eigenen finanziellen Interesse aus der Kirche austreten, sofern er Kirchensteuern zahlen muss.
 

Die Alternative: Ethik ohne Religion

Auch wenn kirchliche Würdenträger (Meisner, Mixa, Müller, Dyba etc.) es nicht gerne hören und bisweilen wahrheitswidrig das Gegenteil behaupten:16 Ethisches Handeln ohne religiöses Fundament ist nicht nur möglich, sondern dürfte der Normalfall sein.

Die meisten Menschen stehlen, töten, lügen und betrügen nicht etwa deshalb nicht, weil sie die 10 Gebote oder den Katechismus kennen, sondern weil sie in ihrer Kindheit und Jugend gelernt und verinnerlicht haben, dass man (normalerweise) nicht stiehlt, tötet, lügt und betrügt, außerdem keine Gewalt anwendet und niemanden beleidigt oder bedroht oder demütigt oder einschüchtert oder erpresst oder sonstwie ohne Not physisch oder psychisch schädigt, so wie man auch selbst nicht bestohlen, belogen, betrogen, geschlagen oder sonstwie physisch oder psychisch geschädigt werden möchte. Und sie haben das in der Regel auch dann gelernt, wenn sie in areligiösen Elternhäusern, Schulen und Staaten aufgewachsen sind. Konkret: Die Kriminalitätsrate in überdurchschnittlich religiösen Ländern wie den USA oder Italien ist keineswegs niedriger als jene in so genannten entchristlichten Ländern wie Schweden oder Norwegen oder als z. B. in Japan. Auch gibt es genügend Beispiele für selbstloses Handeln von Agnostikern und Atheisten sowie für sehr selbstsüchtiges Handeln von Gottgläubigen.

Erwachsene richten sich offensichtlich im Normalfall nicht bewusst nach Verhaltensregeln, die auf religiösen Überzeugungen beruhen, sondern sie wiederholen und variieren je nach Situation die in Kindheit und Jugend vielhundertfach eingeübten Verhaltensweisen. Entscheidend für deren Akzeptanz sind die Liebe und die sowohl klare Grenzen setzende als auch zunehmend eigene, selbst verantwortete Entscheidungen des Kindes und Jugendlichen fördernde Erziehungskunst der erwachsenen Bezugspersonen, also meistens der Eltern und Lehrer.17

Gerechtigkeitsempfinden und Altruismus müssen dem Menschen ebenfalls nicht erst im Gottesdienst oder Religionsunterricht beigebracht werden, sondern sind – wie allerdings ebenso der Egoismus – grundlegende menschliche Wesenszüge, die man stärken, aber auch schwächen kann und die ein Zusammenleben der Menschen in Gruppen – und damit das Überleben der Menschheit – überhaupt erst ermöglichten und nach wie vor ermöglichen. Ein großes Problem der Menschheitsgeschichte war und ist freilich, dass fremde Gruppen bzw. deren Mitglieder von Natur aus kein Mitgefühl, kein Wohlwollen und keine Hilfsbereitschaft erwarten können und häufig sogar bekämpft wurden und werden.18

Schließlich sei erwähnt, dass es im Prinzip sehr wohl denkbar ist, ganz ohne religiöse Grundlage allein mit Vernunft und in Kenntnis der Stärken und Schwächen des Menschen ein Gemeinwesen zu schaffen, in dem jeder Mensch im Rahmen seiner Fähigkeiten sowie begrenzt durch die identischen Rechte seiner Mitbürger die Möglichkeit hat, selbstbestimmt zu leben und glücklich zu werden. Die Politische Philosophie kennt solche Entwürfe. In der Praxis freilich werden die Chancen weitgehend durch Herkunft und Elternhaus vorherbestimmt und die persönliche Freiheit in der Regel durch wirtschaftliche Zwänge eingeschränkt.

Häufig ist es die erfolgreiche Durchsetzung von Partikularinteressen der wirtschaftlich Mächtigen und politisch Einflussreichen (Manager, Unternehmer, Verwalter von Aktienfonds, Großaktionäre, Spekulanten, Vermögensverwalter und reiche Erben, Besitzer von Boulevardmedien, Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater bzw. deren Verbände) mit Hilfe von Lobbyismus und Parteispenden, die auch in einer Demokratie Gerechtigkeit verhindert. Bisweilen hat man sogar den Eindruck, nur bedingt in einer Demokratie zu leben, sondern in mancherlei Hinsicht in einer Plutokratie mit demokratischer Fassade.

Was der Staat tun kann, um ein halbwegs gerechtes und friedliches Miteinander zu ermöglichen, habe ich bereits in Zufriedenheit und Glück, Kritik des reinen Kapitalismus, Brauchen wir Staatsbetriebe? sowie passim skizziert. Einkommens- und Vermögensunterschiede wird es freilich immer geben, solange Besitz als Statussymbol gilt, und gewalttätige Psychopathen werden wohl auch in Zukunft geboren werden. Aber dagegen, dass Menschen lieblos oder falsch oder gar nicht erzogen werden, keine Ausbildung und keine Arbeit bekommen und dann aus Frust, Gier oder Wut sowie häufig alkoholisiert Verbrechen begehen, kann man eine Menge machen.
 

1 Vgl. Sie dazu z. B. den Beitrag von Christian Modehn "Da muss doch noch etwas sein...“ Wenn Menschen noch an ein „Höheres Wesen“ glauben in der Sendung "Lebenszeichen" des WDR vom 13.05.2010.

2 Vgl. Sie zu den Ursachen und Auswirkungen des Glaubens auch: Woher kommen wir? Wer sind wir? Wohin gehen wir? sowie Homophobie und Schwulenhass – Ursachen und Gegenmaßnahmen

3 Sogar die Bischöfe, Weihbischöfe und weitere kirchliche Würdenträger werden in den meisten Bundesländern nicht von der Kirche, sondern vom Staat bezahlt – als Ausgleich für die Aufhebung der geistlichen Fürstentümer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zugunsten weltlicher Fürstentümer (Reichsdeputationshauptschluss). Die Nachkommen jener weltlichen deutschen Fürsten, die gleichfalls 1803 oder später ihre Fürstentümer verloren, erhalten dagegen meines Wissens weder von der Bundesrepublik insgesamt noch von einzelnen Bundesländern Apanagen.

4 Die Evangelien sind freilich zumindest auf den ersten Blick nicht völlig widerspruchsfrei. Neben den Aufforderungen zur Nächsten- und Feindesliebe findet sich auch der Satz "Meint ihr, dass ich gekommen bin, Friede auf Erden zu bringen? Ich bin nicht gekommen, Friede zu bringen, sondern das Schwert." (Mt. 10,34). Allerdings geht aus dem Kontext und aus Lukas 12,51, wo es heißt: „Meint ihr, ich sei gekommen, um Frieden auf die Erde zu bringen? Nein, sage ich euch, nicht Frieden, sondern Entzweiung.“, hervor, dass offenbar nicht gemeint ist, dass Jesu Jünger zum Schwert greifen sollen, sondern dass sie damit rechnen müssen, aufgrund ihres Glaubens angefeindet und umgebracht zu werden.
In den heiligen Schriften anderer Religionen finden sich sogar zahlreiche Widersprüche, die man selbst bei engelsgleicher Gutwilligkeit nicht weginterpretieren kann. So steht z. B. im Koran (Sure 2, Vers 256): "In der Religion gibt es keinen Zwang." Andererseits jedoch wird gefordert (Sure 9, Vers 3): "Tötet die Heiden, wo immer ihr sie findet. Greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf."
Vgl. Sie zu den Widersprüchen z. B. den Artikel "Zurück zur Religion?" von Hans-Willi Weis, PSYCHOLOGIE HEUTE compact Heft 19, Weinheim 2008, sowie das Buch "Denn sie wissen nicht, was sie glauben" von Franz Buggle, Reinbek 1992 und Aschaffenburg 2004 (überarbeitete und erweiterte Neuauflage).

5 Vgl. Sie zu möglichen praktischen Konsequenzen für das persönliche Handeln z. B. den Abschnitt "Was kann ich selbst tun?" in Wirtschaftspolitik – Irrwege und Auswege – Überlegungen zum guten Leben.

6 Vgl. Sie zu Strafen, alternativen Maßnahmen und den Ursachen von Gewalt z. B. Staatliches Gewaltmonopol und Pflichten des Staates. Wie Frust, Demütigungen, Wut, Eifersucht, Gier oder auch einfach Alkoholgenuss im Übermaß zu Kontrollverlust und Verbrechen führen können, zeigen anschaulich z. B. die Geschichten in den Büchern "Verbrechen" und "Schuld" von Ferdinand von Schirach, München 2009 bzw. München 2010.

7 Vgl. Sie dazu z. B. den Beitrag von Matthias Morgenroth Ist das Kreuz für uns gestorben? Fragen an die Opfertodtheologie in der Sendung "Lebenszeichen" des WDR vom 02.04.2010.

8 Vgl. Sie dazu z. B. den Beitrag von Ute Naumann Ich hätte ihn umbringen können ... Die Macht der bösen Gedanken in der Sendung "Lebenszeichen" des WDR vom 01.08.2010.

9 Vgl. Sie dazu z. B. den Artikel "Glaube, Hoffnung, Gelassenheit: Das therapeutische Wissen der Religionen" von Nikolas Westerhoff, PSYCHOLOGIE HEUTE, 7/2010.

10 Vgl. Sie dazu z. B. die Artikel "Die Suche nach Gewissheit" von Matthias Jung und das Gespräch "Fundamentalismus ist das Gegenteil jedes wirklichen Glaubens" mit Werner Huth in "Glaubenssachen. Religion. Spiritualität. Esoterik", PSYCHOLOGIE HEUTE compact Heft 19, Weinheim 2008.

11 Vgl. Sie dazu z. B. den Artikel "Der Fluch der Bewährung. Der 20-jährige Marco aus Berlin schlägt wahllos und brutal zu, seit Jahren immer wieder. Warum bekommt ihn niemand in den Griff, die Mutter nicht, die Jugendrichter nicht, die Sozialbetreuer nicht?" von Kerstin Kohlenberg in DIE ZEIT, 08.07.2010, sowie das Buch "Das Ende der Geduld. Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter" von Kirsten Heisig, Freiburg im Breisgau 2010.

12 Vgl. Sie dazu z. B.: Staatliches Gewaltmonopol und Pflichten des Staates

13 Vgl. Sie zur Wirtschaftsethik z. B. Gedanken zur Wirtschaftsethik. Wie wenig Verantwortung insbesondere hochrangige Banker gegenüber ihren Mitmenschen und dem Gemeinwesen empfinden, zeigt z. B. eindringlich das Buch "Strukturierte Verantwortungslosigkeit. Berichte aus der Bankenwelt" von Claudia Honegger, Sighard Neckel und Chantal Magnim, Berlin 2010.

14 Vgl. Sie zur Homophobie z. B.: Homophobie und Schwulenhass – Ursachen und Gegenmaßnahmen

15 Vgl. Sie zu den dunklen Kapiteln der Kirchengeschichte z. B. die sehr ergiebigen, allerdings nicht unumstrittenen kirchenkritischen Werke von Karlheinz Deschner.

16 Vgl. Sie dazu z. B. den – ziemlich polemischen, aber inhaltlich korrekten – Aufsatz Das Märchen von der Bedeutung christlicher Wertevermittlung von Ursula Neumann in der Zeitschrift MIZ, Ausgabe 4/98.

17 Vgl. Sie dazu z. B. "Die Kindheit. Wie sie uns prägt, wie sie uns fordert, wie wir mit ihr leben lernen", PSYCHOLOGIE HEUTE compact Heft 25, Weinheim 2010.

18 Vgl. Sie zu grundlegenden menschlichen Wesenszügen z. B. Wesenszüge des Menschen. Außer gegen Mitglieder fremder Gruppen können sich die Aggressionen einer Gruppe auch gegen ein – eventuell in irgendeiner Form gehandicaptes oder sonstwie abweichendes – Mitglied der eigenen Gruppe richten, das dann gemobbt wird und quasi als Blitzableiter für die negativen Emotionen der übrigen Gruppenmitglieder fungiert. Vgl. Sie dazu z. B. den Artikel "Die Sadisten von Hilchenbach. Auf einem städtischen Bauhof im Siegerland quälten Arbeiter jahrelang ihren körperlich behinderten Kollegen" von Sabine Rückert in DIE ZEIT, 22.07.2010.
 

Entstehungsjahr: 2010
 

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