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AusgangslageWir leben in einer Zeit, in der das Gemeinwohl aufgrund des Egoismus nicht nur von Einzelnen, sondern von ganzen Staaten/Nationen sowie von Unternehmen, insbesondere weltweit agierenden und die Staaten gegeneinander ausspielenden Großunternehmen, stark gefährdet ist.
Unter Gemeinwohl verstehe ich dabei nicht nur das derzeitige Wohl einzelner Gemeinwesen wie Städte oder Staaten bzw. der Bevölkerung derselben und jeder zugehörigen Einzelperson, sondern das Wohl der Menschheit insgesamt, und zwar nicht nur das Wohl der derzeit lebenden Menschen weltweit, sondern auch das Wohl zukünftiger Generationen, die meines Erachtens – ohne dass ich die weltanschaulichen und psychologischen Grundlagen dieser Meinung hier und jetzt erläutern möchte – eine lebenswerte Umwelt und hinreichende Ressourcen erben sollten. Dabei zähle ich zur Erhaltung einer lebenswerten Umwelt auch den Erhalt kultureller Denkmäler und biologischer Vielfalt z. B. in Form von artenreichen, vor Wilderern geschützten Naturschutzgebieten, Verbindungsfluren etc. von zum Überleben der spezifischen Tier- und Pflanzenwelt hinreichender Größe. Zumindest alle Eltern oder noch Eltern werden wollenden Menschen sollten diesen Zielvorstellungen auch ohne philosophische Erörterungen beipflichten können.
Zu den ethischen Pflichten der heute lebenden den künftig lebenden Menschen gegenüber gehört außerdem meines Erachtens die Minimierung von Risiken z. B. durch den Verzicht auf Atomenergie und Atomwaffen, den Verzicht auf den massenhaften Einsatz von Antibiotika und Pestiziden sowie den Verzicht auf Konsum, soweit durch diesen Umweltzerstörung und -verschmutzung sowie der Klimawandel mit seinen letztlich unkalkulierbaren Folgen gefördert werden. Das Vertrauen darauf, dass für die Probleme, die wir heute verursachen, zukünftige Generationen schon noch rechtzeitig Lösungen finden werden, halte ich für grob fahrlässig bzw. verantwortungslos. Künftige Generationen werden genug damit zu tun haben, jenen Risiken und Katastrophen vorzubeugen bzw. zu begegnen, denen wir bislang weitgehend hilflos ausgeliefert sind, z. B. starken Stürmen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Meteoriten- und Asteroideneinschlägen sowie diversen Krankheiten.
Was ist generell zu tun?
Es ist offensichtlich, dass globale Probleme nicht von einzelnen Staaten, sondern nur von allen oder zumindest allen größeren Staaten gemeinsam gelöst werden können: Der Klimawandel z. B. kann nur gestoppt werden, wenn alle Länder, die viel zur globalen Erwärmung beitragen, ihren Ausstoß von Kohlenstoffdioxid, Methan und Distickstoffmonoxid stark reduzieren. Ebenso kann eine Regulierung und gerechte Besteuerung global agierender Unternehmen nur gelingen, wenn alle relevanten Staaten zusammenarbeiten und z. B. nicht als Steuerparadiese für Unternehmen auf Kosten anderer Staaten Unternehmen anlocken. Auch globale Standards oder wenigstens Mindeststandards hinsichtlich Umweltschutz, Arbeitsschutz, Bezahlung und Arbeitnehmerrechten lassen sich nur verwirklichen, wenn alle relevanten Länder mitmachen.
Andernfalls werden die Unternehmen – soweit es ihnen z. B. unter Berücksichtigung der personellen Erfordernisse möglich ist – in jene Länder ausweichen, wo die Anforderungen an Umwelt- und Arbeitsschutz sowie das Lohnniveau am niedrigsten und die Rechte der Arbeitnehmer gering sind. Auch "Lösungen" wie jene von vielen Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben, aber transnational tätig sind, praktizierte "Lösung", in Deutschland ziemlich anständige Löhne zu zahlen und sich (mehr oder weniger) an die Umweltschutzgesetze zu halten, in Entwicklungsländern dagegen Niedrigstlöhne zu zahlen und die Umwelt zu verschmutzen oder sich so agierende Subunternehmen zu halten, sollten bei einer besseren Zusammenarbeit der Staaten nicht mehr oder zumindest nicht mehr im bisherigen Ausmaß möglich sein.
Notwendig ist also eine Stärkung internationaler und supranationaler Organisationen, z. B. der EU, eine engere und effektivere Zusammenarbeit z. B. im Rahmen von WTO, IWF und Weltbank sowie die Etablierung globaler Standards oder wenigstens Mindeststandards. Dass auch ziemlich unterschiedlich entwickelte Staaten zusammenarbeiten und sich zum Wohle aller auf gemeinsame Standards verständigen können, zeigt die Geschichte der EU, auch wenn den Einigungen häufig langwierige Verhandlungen vorausgingen. Freilich sollten Verhandlungen auf der Basis korrekter Angaben der einzelnen Staaten erfolgen und eventuell zu erwartende Befürchtungen und Widerstände der Bevölkerungen berücksichtigen, sei es durch überzeugende Aufklärung darüber, dass die Befürchtungen grundlos sind, sei es durch Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Bevölkerung, wenn die Befürchtungen nicht grundlos sind: Der Brexit hätte sich wohl vermeiden lassen, wenn die Vorteile der EU den Briten besser vermittelt worden wären und die dortigen Politiker(innen) die EU nicht jahrzehntelang für so ziemlich jeden Missstand in Großbritannien verantwortlich gemacht hätten – ein Verhalten, dass sich leider auch in etlichen anderen Mitgliedstaaten der EU beobachten lässt.
Was kann Deutschland tun?
Die Möglichkeiten einer Mittelmacht wie Deutschland sind relativ begrenzt, aber es wäre schon möglich, dass die Regierung sich in den oben genannten Organisationen mehr als bisher für globale und nicht nur nationale Interessen und insbesondere für die Interessen der Entwicklungsländer einsetzt und diese nicht vorrangig als Märkte für die Produkte deutscher Unternehmen ansieht. Auch eine Steigerung des Entwicklungshilfeetats wäre gewiss möglich. Andererseits ist Deutschland natürlich nicht in der Lage, allein auch nur die nordafrikanischen Staaten so weit politisch zu stabilisieren und wirtschaftlich zu fördern, dass z. B. der Flüchtlingsstrom aus diesen Staaten versiegt, weil sie selbst den Menschen hinreichende Sicherheit und Freiheit und hinreichende politische und wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten bieten.
Bei der Entwicklungshilfe sollte darauf geachtet werden, dass sie tatsächlich der Entwicklung dient und weder Katastrophenhilfe ist noch Großprojekte beinhaltet, die vorzugsweise Unternehmen in Deutschland Aufträge verschaffen sollen und den Machthabern in den Entwicklungsländern Prestigeojekte. Die Förderung von Bildung und Ausbildung dürfte wohl die beste und nachhaltigste Form der Entwicklungshilfe sein. Akuthilfe, medizinische Hilfe etc. sollte man dagegen nach Möglichkeit jenen überlassen, die schnelle, vorzeigbare Erfolge sehen wollen und zum Teil auch benötigen, um weiterhin Spendengelder zu erhalten, also z. B. den bekannten Hilfsorganisationen.
Außerdem sollte meines Erachtens Entwicklungshilfe nur an Länder gegeben werden, bei denen die berechtigte Aussicht besteht, dass die Hilfe auch Früchte trägt und nicht alle Erfolge beim nächsten Regimewechsel oder Bürgerkrieg wieder zunichte gemacht werden. Auch sollte bei den Regierenden der Wille erkennbar sein, die Lebensbedingungen der Bevölkerung insgesamt und nicht nur ihre eigenen und die ihrer Anhänger und Verwandten zu verbessern. Schließlich ist es nicht der Sinn von Entwicklungshilfe, dass die Armen der reichen Länder die Reichen der armen Länder mästen.
Hinsichtlich des Umgangs mit Großunternehmen sollte sich Deutschland meines Erachtens dafür einsetzen, dass Unternehmen aufgespalten werden, wenn sie eine bestimmte branchenspezifische Größe überschreiten. Es ist ein Fehler, Unternehmen so groß werden zu lassen, dass der Staat sie – um soziale Verwerfungen zu vermeiden – nicht scheitern lassen kann, sondern mit vielen Millionen oder sogar mit Milliarden Euro retten muss. Auch der politische Einfluss bzw. das Erpressungspotential von Großunternehmen lässt es angeraten erscheinen, die übermäßige Konzentration von wirtschaftlicher und damit – in demokratischen Staaten, deren regierende Politiker auf eine florierende Wirtschaft angewiesen sind, wenn sie wiedergewählt werden wollen – letztlich auch politischer Macht zu verhindern.
Schon jetzt ist es so, dass bei Konflikten zwischen Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerinteressen einerseits und dem Profitinteresse von Unternehmen bzw. deren Eigentümern andererseits Politiker(innen) den Profitinteressen der Unternehmer/Aktionäre/Manager häufig Vorrang vor den Interessen der Allgemeinheit oder zumindest der großen Mehrheit der Bevölkerung – also der Wähler(innen)! – einräumen. Im Zweifelsfall muss dann die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft als Argument herhalten – selbst wenn es sich um Unternehmen handelt, die gar nicht international tätig sind und die auch keine internationale Konkurrenz zu fürchten haben, weil ihre Märkte und Produkte/Dienstleistungen rein regional sind.
Eine Erhöhung der Standards bezüglich Umweltschutz, Arbeitsschutz, Bezahlung und Arbeitnehmerrechten in den wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern würde dieses Argument weitgehend entkräften. Allerdings würden dadurch Importe nach Deutschland in der Regel teurer werden, sofern die Importe aus vormaligen Niedriglohnländern stammen und dort die Produktivität nicht in gleichem Maße wie die Löhne steigt. Grundsätzlich sollte dennoch meines Erachtens der Wettbewerb zwischen Unternehmen auf der Basis der Verbesserung der Produkte und Produktionsabläufe ausgetragen werden, nicht aber auf dem Rücken der Arbeitnehmer durch Niedrigstlöhne oder skavereiähnliche Arbeitsverhältnisse – und auch nicht auf dem Rücken der Verbraucher durch irreführende Werbung, versteckte Preiserhöhungen, schleichende Produktverschlechterungen oder miserablen Service.
Eine Besonderheit stellen jene Großunternehmen dar, die faktisch ein Monopol in ihrer Branche besitzen und dieses aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten oder deshalb, weil es sich um ein quasi "natürliches" Monopol handelt, wohl auf absehbare Zeit nicht verlieren werden. Facebook z. B. hat wegen der schieren Menge seiner Mitglieder kaum Konkurrenz zu fürchten – alle anderen ähnlichen "sozialen" Netzwerke sind wegen der weitaus geringeren Mitgliederzahl für die meisten an einem "sozialen" Netzwerk Interessierten uninteressant, sofern es sich nicht um Spezialinteressen handelt. Um bei solchen Unternehmen – sofern sie wirtschaftlich und/oder politisch relevant sind – Machtmissbrauch zu verhindern, ist eine staatliche bzw. internationale Regulierung erforderlich. Google z. B. kann Unternehmen in den Ruin treiben und Facebook kann in erheblichem Maße Wahlen beeinflussen, und zwar mit Mitteln, die jedem verantwortungsvollen Journalismus Hohn sprechen (vgl. zu Google und Facebook auch Die Interessen der Konzerne sind nicht die Interessen der Bevölkerung).
Was kann in Deutschland getan werden?
Deutschland geht es insgesamt gut – aber nicht allen in gleichem Maße. Gäbe es nicht Abstiegsängste und tatsächlich Abgestiegene und Angst vor Überfremdung und Arbeitsplatzkonkurrenten und Enttäuschung über Politiker(innen), dann hätte die AfD nicht den Zulauf, den sie zumindest derzeit hat, und die Zahl der Nichtwähler wäre nicht regelmäßig größer als die Zahl der Wähler von CDU oder SPD.
Überfremdungsängste
Man sollte einerseits nach Möglichkeit die Ausländerfeinde mit "normalen", nicht straffällig gewordenen und nicht salafistischen Ausländern in Kontakt bringen, um sie davon zu überzeugen, dass ihre Befürchtungen weitgehend unbegründet sind, und muss andererseits abwarten, bis sich die Migranten integriert haben – darf und sollte die Integration aber auch aktiv fordern und fördern, z. B. durch Deutschkurse und Staatskundeunterricht, durch das Erscheinen von Eltern bei Elternsprechtagen, durch das Mitmachen in Vereinen etc. Grundlegende Werte wie Freiheit des Einzelnen, Achtung vor den Gesetzen und den Rechten der Mitmenschen, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Akzeptanz Andersfühlender und -denkender, Religionsfreiheit und Vorrang der Verfassung vor jeder Religion stehen nicht zur Disposition: Wer die genannten Werte nicht teilt, sollte nicht nach Deutschland kommen bzw. Deutschland verlassen. Auch "Sekundärtugenden" wie Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Fleiß, Ordnung und Sauberkeit können bei der Integration hilfreich sein. Nicht zwingend notwendig sind dagegen die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen, regelmäßiger Verzehr von Eisbein mit Sauerkraut u. Ä. (vgl. zu diesem Themenbereich auch Werke der Barmherzigkeit: Flüchtlingen helfen, Was tun gegen Dschihadismus? und Gehört der Islam zu Deutschland?).
Arbeitsplatzkonkurrenz / Qualifizierung / Grundsicherung
Die nicht grundsätzlich unbegründete Angst vor Arbeitsplatzkonkurrenten insbesondere auf dem Niedriglohnsektor könnte einerseits durch eine Qualifizierung von Menschen ohne Berufsausbildung oder -abschluss und andererseits durch eine hinreichende und bedingungslose finanzielle Grundsicherung von Langzeitarbeitslosen, deren Aussichten auf einen neuen Job z. B. wegen ihres Alters, ihrer schlechten physischen oder psychischen Verfassung oder deshalb, weil sie alleinerziehend sind und kleine Kinder zu versorgen haben, auf absehbare Zeit oder dauerhaft gegen null tendieren, erheblich gemindert werden. Wer als Arbeitsloser vom Arbeitsamt nicht dauernd mit unsinnigen Ansinnen schikaniert wird, obwohl offensichtlich ist, dass er aus einem der gerade genannten Gründe derzeit oder dauerhaft keinen Job finden wird, und finanziell halbwegs über die Runden kommt oder wer als beruflich Qualifizierter deutlich bessere Chancen auf dem Arbeitmarkt hat als die meisten Flüchtlinge, hat eigentlich keinen guten Grund, aus Protest eine rechtsradikale Partei zu wählen (vgl. zu diesem Thema auch Ist die Demokratie noch zu retten? und Vorschlag für ein gestaffeltes bedingungsloses Grundeinkommen).
Weiterbildung
Ein Recht auf eine Weiterbildungsmaßnahme und eine Verlängerung des Bezuges von Arbeitslosengeld I um die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme machen meines Erachtens dann Sinn, wenn die Weiterbildung die Chancen auf eine anschließende Arbeitsaufnahme tatsächlich deutlich erhöht und die Weiterbildung keine reine Beschäftigungstherapie ist, die lediglich die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I verlängern soll und vielleicht zusätzlich der psychischen Stabilisierung dient. Eine Weiterbildung mit Aussicht auf eine anschließende Arbeitsaufnahme sollte deshalb auch nicht erst nach Ablauf bzw. kurz vor Ablauf der regulären Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld I angetreten werden, sondern sobald klar geworden ist, dass für den betreffenden Arbeitslosen in seinem bisherigen Beruf keine Beschäftigungschancen mehr bestehen.
Außerdem ist meines Erachtens nicht einzusehen, warum der Rechtsanspruch auf eine Weiterbildungsmaßnahme mit Bezug von Arbeitslosengeld I nicht auch Hartz-IV-Empfängern zugutekommen sollte, die zum Teil – z. B. wegen befristeter Arbeitsverträge – gar nicht die Möglichkeit hatten, Ansprüche auf Arbeitslosengeld I zu erwerben. Vielen Hartz-IV-Empfängern ohne Berufs- oder sogar ohne Schulabschluss könnte mit einer Weiterbildung wahrscheinlich geholfen werden. Fakt bezüglich Älterer ist freilich auch, dass aller in Sonntagsreden von Unternehmern gern bekundeten Wertschätzung von älteren Beschäftigten zum Trotz 50-Jährige oder sogar schon 45-Jährige, die arbeitslos werden, in Deutschland kaum Chancen haben, noch einmal einen regulären und anständig bezahlten Arbeitsplatz zu finden – auch nicht nach einer Weiterbildung.
Schonvermögen
Subjektiv erstrebenswerter als eine Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I bei Antritt einer Weiterbildung dürfte deshalb für viele Arbeitslose, die das Abrutschen in Hartz IV vor Augen haben, eine gesetzliche Regelung sein, die beinhaltet, dass ihre bisherigen Ersparnisse nicht auf das Arbeitslosengeld II, also die frühere Sozialhilfe, angerechnet werden, denn genau diese Anrechnung empfinden wohl die meisten Arbeitslosen, wenn sie ohne eigene Schuld arbeitslos geworden sind und trotz eifrigen Bemühens während des Bezuges von Arbeitslosengeld I keinen angemessenen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, als ungerecht – zumal im Wissen um Personen, die nichts gespart, sondern alles ausgegeben haben. Ein Schonvermögen von 300,- Euro pro Lebensjahr ist meines Erachtens zu gering, denn viele Menschen dürften pro Jahr wesentlich mehr gespart haben. Die Höhe des Schonvermögens sollte sich deshalb meiner Meinung nach an der durchschnittlichen Sparquote orientieren.
Managergehälter
Damit sind wir beim Problem der sozialen Gerechtigkeit. Dieses Problem wird gerne mit Hinweis auf die Millionengehälter der Vorstandsmitglieder und zumal Vorstandsvorsitzenden von Großunternehmen erörtert, insbesondere von ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, die ihrem jeweiligen Unternehmen Schaden zugefügt haben, aber trotzdem noch Boni und Abfindungen in Höhe von vielen Millionen kassieren – in der Regel erstaunlicherweise mit Billigung durch Arbeitnehmervertreter (also Gewerkschaftsvertreter) und SPD-Politiker im Aufsichtsrat. Dass hier etwas schiefläuft und dass das etwas damit zu tun hat, dass in den Aufsichtsräten großenteils die Vorstandsmitglieder und -vorsitzenden anderer Unternehmen sitzen, dass sich hier also sozusagen die Mitglieder einer Managerkaste gegenseitig immer weiter die Bezüge erhöhen, scheint mir plausibel zu sein.
Das zu korrigieren ist aber meines Erachtens Aufgabe der Aktionäre, die nicht gezwungen sind, die Vorstandsmitglieder mit Millionen zu beschenken, selbst wenn diese keine Leistung oder sogar eine negative Leistung erbringen oder erbracht haben, nicht des Gesetzgebers. Die steuerliche Absetzbarkeit der Gehälter von Führungskräften zu begrenzen halte ich dagegen für angemessen: Warum soll der Steuerzahler unangemessen hohe Managergehälter, die weit über jenem Betrag liegen, den ein Angestellter braucht, um sehr gut zu leben, mitfinanzieren?
Einkommen- und Erbschaftsteuer
Andererseits ist es verwunderlich, dass zwar hohe Managergehälter immer wieder kritisiert werden, kaum jemals aber die teilweise noch viel höheren Einkommen von Sport- und Medienstars, von den gigantischen Einnahmen mancher Unternehmer und Großaktionäre ganz zu schweigen. Hier spielt offenbar der Sympathiefaktor eine entscheidende Rolle. Im Übrigen scheint mir der beste Weg, Großverdiener zur Finanzierung des Gemeinwohls heranzuzuiehen, eine entsprechend gestaltete Steuergesetzgebung zu sein. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer und eine Anhebung der Erbschaftsteuer bzw. eine Senkung der Freibeträge und Streichung von Ausnahmen sollten meines Ertachtens keine Tabus sein. Und dass Unternehmenserben häufig kaum oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen müssen, halte ich weder für gerecht noch für sachlich gerechtfertigt: Ein Unternehmenserbe, der nicht fähig ist, im Laufe etlicher Jahre die fällige Erbschaftsteuer zu erwirtschaften, ist wohl kein guter Unternehmer und sollte das Unternehmen vielleicht besser an jemanden verkaufen, der es kann (vgl. zur Steuergesetzgebung auch Vorschläge für ein besseres Steuersystem).
Prekäre Arbeitsverhältnisse
Weitere Ärgernisse hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit sind Leiharbeit, befristete Arbeitsverträge, Arbeit auf Abruf und zunehmend auch Werkverträge. Alle diese Instrumente sollen den Unternehmen eigentlich ermöglichen, flexibel auf sich ändernde Auftragslagen zu reagieren, wobei schon diese Begründung für irreguläre Arbeitsverhältnisse meines Erachtens dürftig ist, denn der Staat hat meiner Meinung nach lediglich für gleiche, nicht aber für – aus Arbeitgebersicht – bestmögliche Rahmenbedingungen für alle Unternehmen zu sorgen. Konkret: Es gehört nicht zu den Aufgaben eines freiheitlichen und sozialen Staates, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen auf jede erdenkliche – auch unethische – Weise Lohnkosten vermeiden können und die Beschäftigten aus Angst vor Arbeitsplatz- und/oder Lohnverlust psychisch zu Sklaven werden. Tatsächlich werden die irregulären Arbeitsverhältnisse inzwischen häufig auch dazu genutzt, die Löhne zu drücken – Leiharbeiter bekommen häufig einen sehr viel geringeren Lohn als die Stammbelegschaft – und Beschäftigte unter Dauerstress zu setzen, denn die meisten befristet Beschäftigten und auch die meisten Leiharbeiter hoffen darauf, in die Stammbelegschaft übernommen zu werden, und sind entsprechend unterwürfig und leidensbereit. Ganz offensichtlich gibt es in etlichen Branchen noch einen derartigen Arbeitskräfteüberfluss, dass die Unternehmen sich eine solche Praxis erlauben können.
In welchem Umfang und mit welchen psychischen und finanziellen Folgen es Arbeit auf Abruf inzwischen gibt, hat der Verfasser erst im März 2017 durch den Artikel Bei Anruf Arbeit von Julia Friedrichs, erschienen in DIE ZEIT und auf CORRECTIV, erfahren. "Arbeit auf Abruf" basiert auf dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. In Paragraph 12 des Gesetzes heißt es: „Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat.“ Das unternehmerische Risiko bezüglich des Arbeitnehmerlohnes wird auf diese Weise fast vollständig auf den Arbeitnehmer abgewälzt. Der Arbeitgeber muss laut Gesetz zwar eigentlich vier Tage vorher Bescheid geben, wenn er seine Mitarbeiter zur Arbeit rufen will, aber in der Praxis sind die Beschäftigten, die durchweg im Niedriglohnbereich arbeiten, auf das Geld angewiesen und deshalb bereit, selbst dann zu kommen, wenn sie erst frühmorgens für den gleichen Tag angefordert werden. Die Betroffenen schieben also faktisch einen ständigen unbezahlten Bereitschaftsdienst – und können häufig von ihrem Job noch nicht einmal auskömmlich leben.
Ein Instrument zur Lohnreduzierung – häufig sogar zur Umgehung des Mindestlohnes – und zur Disziplinierung sind oft auch Werkverträge, bei deren missbräuchlicher Anwendung einem formal selbständigen Werkvertragsnehmer für viel Arbeit eine relativ geringe Festsumme gezahlt wird. Dabei ist der formal selbständige Werkvertragsnehmer in der Regel nur für diesen einen "Kunden" tätig, der faktisch sein Arbeitgeber ist, aber als Werkvertragsgeber die Kosten für Sozialbeiträge und oft auch beim tatsächlichen Studenlohn sparen kann.
Was kann man gegen den Missbrauch von Leiharbeit, befristeten Arbeitsverträgen, Arbeit auf Abruf und Werkverträgen tun?
Leiharbeit
Der Missbrauch von Leiharbeit ließe sich unterbinden, wenn den Leiharbeitern von Anfang an – also nicht erst nach etlichen Monaten – der gleiche Lohn und die gleichen Zulagen und Extras gezahlt werden müssten wie der Stammbelegschaft. Dann nämlich würden Leiharbeiter für die Unternehmen – da die Zeitarbeitsfirma auch noch bezahlt werden muss – teurer als die Beschäftigten der Stammbelegschaft und das Unternehmen würde bei konstantem Mehrbedarf die Stammbelegschaft vergrößern, nicht den Anteil der Leiharbeiter.
Befristete Arbeitsverträge
Der Missbrauch von befristeten Arbeitsverträgen, der gerade bei jungen Menschen dazu führen kann, dass ihnen eine Lebens- und Familienplanung faktisch unmöglich gemacht wird, ließe sich verhindern, wenn die Befristung immer an triftige Gründe geknüpft sein müsste. Eine Vertretung bei längerer Krankheit oder eine Elternzeitvertretung lassen sich meines Erachtens tifttig begründen, Kettenverträge oder eine Befristung über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre dagegen kaum. Denn die langfristig regulär anfallende Arbeit sollte nicht dauerhaft von Beschäftigten mit befristeten Verträgen erledigt werden. Wenn klar wird, dass eine befristet beschäftigte Person Daueraufgaben wahrnimmt und dabei nicht eine unbefristet beschäftigte, aber längerfristig erkrankte oder in Elternteilzeit befindliche oder sonstwie längerfristig verhinderte Person der Stammbelegschaft vertritt, sollte sie sich auf eine unbefristetete Stelle einklagen können. Ferner sollten befristet Beschäftigte das Recht haben, jederzeit außerordentlich zu kündigen, um bei einem anderen Unternehmen eine unbefristete Stelle annehmen zu können.
Eine Befristung eines Arbeitsvertrages ohne einen weiteren sachlichen Grund als jenen, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens unvorhersehbar ist, halte ich nur dann für legitim, wenn die befristet beschäftigte Person bei einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens im Zeitraum der Befristung anschließend quasi automatisch unbefristet weiterbeschäftigt wird. Eine Befristung des Arbeitsvertrages "nur" deshalb, um die neue Mitarbeiterin / den neuen Mitarbeiter besser einschätzen zu können, also faktisch zur Verlängerung der Probezeit, halte ich dagegen nicht für legitim, denn dafür ist die Probezeit da, über deren angemessene Länge man freilich diskutieren kann. Insbesondere in Großunternehmen wird es aber wohl immer jene Fälle geben, in denen während der Probezeit oder der Dauer des befristeten Vertrages sehr engagierte Personen sich anschließend deutlich weniger engagieren oder sich sogar regelmäßig auf Kosten des Arbeitgebers und zulasten der Kolleginnen und Kollegen für zwei bis drei Tage krankmelden.
Arbeit auf Abruf
Der Missbrauch von "Arbeit auf Abruf" ließe sich entweder durch ein generelles Verbot solcher Arbeitsverträge, wie es in Österreich existiert, leicht beseitigen oder aber zumindest einschränken, indem man entweder die Personengruppen näher definiert, denen solche Verträge angeboten werden dürfen – z. B. nur Studierenden oder Personen zwischen Schulabschluss und Studium – und/oder indem man die Anzahl der pro Woche mindestens zu entlohnenden Stunden erhöht, nämlich von 10 Stunden – das ist der derzeitige Standard – auf z. B. 30 Stunden.
Werkverträge
Der Missbrauch von Werkverträgen ließe sich verhindern, wenn überprüft würde, ob es sich bei dem zu erbringenden "Werk" um die typischen, weisungsgebundenen Tätigkeiten eines Festangestellten handelt und ob der Werkvertragserfüller, sofern er nicht bei einem Subunternehmen beschäftigt ist, nur diesen einen "Kunden" hat, also kein Selbständiger, sondern ein Scheinselbständiger ist. Wenn ein Gericht feststellt, dass der Werkvertrag nach den gerade genannten Kriterien ungültig ist, sollte der Werkvertragsbeschäftigte einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten müssen – und zwar bei jenem Unternehmen, bei dem bzw. für das er tatsächlich gearbeitet hat, nicht bei jenem Subunternehmen, das ihn zur Erfüllung des angeblichen Werkvertrages entsandt hat, um z. B. Schweinehälften zu zerteilen oder Automobile zu montieren oder in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu putzen, zu kochen oder sogar zu pflegen. Außerdem sollte er eine Entschädigung für den missbräuchlichen Einsatz erhalten, die so hoch ist, dass sie das Unternehmen von weiterem Missbrauch abschreckt. Zumindest für ausländische Arbeitnehmer und für Beschäftigte von Subunternehmen sollten die Gewerkschaften stellvertretend klagen dürfen.
Rente / Absicherung im Alter
Ein erhebliches Problem wird auf Deutschland in den nächsten Jahren zukommen, wenn es im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung deutlich mehr Rentner(innen) und Hochbetagte geben wird, darunter etliche, die unterbrochene Erwerbsbiographien aufweisen und/oder im Niedriglohnsektor tätig waren und entsprechend geringe Rentenansprüche haben. Nun ist es nicht allein vom zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Berufstätigen und Rentner(inne)n abhängig, ob beide gut leben können, sondern auch von der Arbeitsproduktivität, aber Gedanken machen sollte man sich schon, wie Verteilungskämpfe zwischen Jungen und Alten zu verhindern sind und Rentner(inne)n mit geringen Rentenansprüchen gleichwohl eine auskömmliche Rente gezahlt werden kann.
Möglich wäre z. B. eine Grundrente etwa in Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das würde die Gesamtkosten nicht wesentlich erhöhen, weil sowieso jede(r) Rentner(in), deren/dessen Einkommen unter der Grundsicherung liegt, Anspruch auf Aufstockung hat. Allerdings wird diese Aufstockung bislang nicht von allen Berechtigten in Anspruch genommen. Eine zweite Möglichkeit, speziell niedrige Renten nach und nach überproportional anzuheben, wäre die Einführung von festen Sockelbeträgen bei Rentenerhöhungen, wie sie bei Tarifabschlüssen zunehmend üblich werden – und zwar aus gutem Grund, denn die prozentuale Erhöhung vergrößert den absoluten Abstand zwischen den Entgelten unterschiedlich qualifizierter Berufsgruppen immer weiter und verstärkt so die soziale Spaltung und die Unzufriedenheit in Deutschland.
Pflegeheime / Pflegekosten
Ein wahrer Horror ist für jeden Durchschnittsverdiener die Vorstellung, dass er selbst oder der Partner in ein Pflegeheim muss. Für die Pflegebedürftige / den Pflegebedürftigen kann der Heimaufenthalt deshalb zum Horror werden, weil die Verhältnisse in deutschen Pflegeheimen wegen unzureichender Personalausstattung und des überwiegenden Einsatzes von Hilfskräften statt von ausgebildeten Alten- oder Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie wegen des Fehlens einer hinreichenden ärztlichen Betreuung teilweise skandalös sind: Selbst bei den gemeinnützigen, also nicht an Profitmaximierung interessierten Heimen mit gutem Leumund, in denen betagte und pflegebedürftige Verwandte des Verfassers ihre letzten Lebensjahre verbrachten, waren die Pflegebedürftigen nicht vor Vernachlässigung geschützt und praktisch rechtlos, sofern sie nicht Verwandte hatten, die sie regelmäßig besuchten und ihre Rechte gegenüber Pflegepersonal und Heimleitung geltend machten. Für alle jene Heiminsassen, die keine solchen Verwandten haben, müsste es eine kontinuierliche Kontrolle ihrer Situation durch kritische Außenstehende geben. Die derzeitigen Kontrollmechanismen reichen bei weitem nicht aus. Freilich nützt alle Kontrolle nichts, wenn die Personaldecke so dünn ist, dass eine angemessene Pflege schlicht und einfach nicht möglich ist.
Für die Partnerin oder den Partner der/des Pflegebedürftigen mit durchschnittlicher oder geringer Rente wird der Heimaufhalt deshalb schnell zum finanziellen Fiasko, weil der Eigenanteil an den Heimkosten (sogenannte Hotelkosten für Unterkunft und Verpflegung, außerdem auf den Heimbewohner anteilig abgewälzte Investitionskosten und zudem noch jener Teil der Pflegekosten, der von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt wird) in der Regel höher ist als die Standardrente und erst recht höher als der tatsächliche durchschnittliche Zahlbetrag der Versichertenrenten in Deutschland, und zwar auch bei keineswegs luxuriös ausgestatteten Heimen. Das hat häufig zur Folge, dass sowohl die/der Pflegebedürftige als auch der Partner / die Partnerin je nach ihren Ersparnissen bzw. ihrem Vermögen mehr oder weniger schnell verarmen und zu Sozialfällen werden. Die Bedrohung durch einen notwendig werdenden Heimaufenthalt bei Pflegebedürftigkeit hängt damit wie ein Damoklesschwert über jeder und jedem, die/der nicht über überdurchschnittliche Einkünfte oder ein überdurchschnittliches Vermögen verfügt oder eine (bei ausreichenden Leistungen teure) private Pflege-Zusatzversicherung abgeschlossen hat.
Meines Erachtens wäre es angemessen, wenn die vollen Pflegekosten und die vollen Investitionskosten analog zur gesetzlichen Krankenversicherung von den Pflegekassen oder partiell vom Staat bzw. den Bundesländern übernommen würden und "nur" die "Hotelkosten" von der/dem Pflegebedürftigen oder seinem Partner / seiner Partnerin getragen werden müssten. Zudem sollten knallhart gewinnorientierte, nicht gemeinnützige Krankenhäuser und Pflegeheime meines Erachtens generell verboten werden, weil die Gewinnorientierung nach allen bisherigen Erfahrungen immer zu einer deutlichen Verschlechterung der Pflegesituation im Vergleich zur Pflegesituation bei gemeinnützigen Unternehmen und zu einer Interessenverlagerung der Krankenhaus- und Heimbetreiber sowie in der Folge auch der Ärzte und Pflegekräfte weg von den Interessen und Bedürfnissen der Patienten/Pflegebedürftigen hin zu den eigenen finanziellen Interessen führt. Vorrangige Gewinnorientierung hat deshalb meiner Meinung nach in Krankenhäusern und Pflegeheimen – und im Prinzip auch in Arztpraxen! – nichts zu suchen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Tipps zur Gesundung des Gesundheitssystems und Wie finde ich einen gnädigen Tod?).
Zukunft der Arbeit
Sofern nicht Katastrophen, Kriege, Seuchen, Diktaturen u. Ä. dazwischenkommen und die Menschen es schaffen, über sprachliche, religiöse und kulturelle Grenzen hinweg zu kooperieren, der Gier zu entsagen, sich zu bescheiden, Umweltverschmutzung und -zerstörung zu stoppen, mit den natürlichen Ressourcen hauszuhalten und die derzeitige Wegwerfwirtschaft durch eine Kreislaufwirtschaft zu ersetzen, geht die Menschheit wahrscheinlich einer glücklichen Zukunft entgegen.
Das Problem der Arbeitslosigkeit ließe sich leicht beseitigen, wenn Erwerbsarbeit nicht für die meisten Menschen im arbeitsfähigen Alter die einzige und nur bei Vollzeitbeschäftigung ausreichende Einnahmequelle wäre. Denn das hat zur Folge, dass trotz ständiger Produktivitätsfortschritte immer noch krampfhaft das Wirtschaftswachstum gefördert wird, obwohl die materiellen Grundbedürfnisse aller Menschen weltweit bereits jetzt problemlos befriedigt werden könnten – eine gleichmäßigere und sinnvollere Verteilung des erwirtschafteten Reichtums vorausgesetzt.
Die Tatsache, dass noch im 19. Jahrhundert in Deutschland der
weitaus größte Teil der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig
war, heute dagegen nur noch ca. 2 Prozent, zeigt nicht nur den
technischen Fortschritt, sondern offenbart im Umkehrschluss
auch, dass inzwischen weitaus mehr als die Hälfte der
Beschäftigten in Deutschland mit Dienstleistungen oder der
Produktion von Waren ihr Geld verdienen, die eben nicht
lebensnotwendig, sondern größtenteils überflüssig, wenn auch
vielleicht unterhaltsam oder prestigeträchtig oder sonstwie
tatsächlich oder vermeintlich von Nutzen sind. Jedenfalls wird
offensichtlich weitaus mehr gearbeitet, als notwendig wäre, und
wenn es zum einen mehr Teilzeitstellen gäbe und zum anderen
sogenannte einfache, aber gleichwohl größtenteils unverzichtbare
Tätigkeiten im sozialen und handwerklichen Bereich etc. so gut
bezahlt würden, dass man davon auch bei einer
Teilzeitbeschäftigung leben kann, gäbe es das Problem der
Arbeitslosigkeit nicht mehr. Alternativ sollte man über ein die
Teilzeitbeschäftigung berücksichtigendes gestaffeltes
bedingungsloses Grundeinkommen nachdenken (vgl.
Vorschlag für ein
gestaffeltes bedingungsloses Grundeinkommen). Dass man mit
der gewonnenen Freizeit durchaus sinnvoll umgehen kann, zeigen
viele rüstige und sich engagierende Rentnerinnen und Rentner Tag
für Tag.
Entstehungszeit: März 2017