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Ausgangslage
Wir leben in einer Zeit, in der das Gemeinwohl aufgrund des
Egoismus nicht nur von Einzelnen, sondern von ganzen
Staaten/Nationen sowie von Unternehmen, insbesondere weltweit
agierenden und die Staaten gegeneinander ausspielenden
Großunternehmen, stark gefährdet ist.
Unter Gemeinwohl verstehe ich dabei nicht nur das derzeitige
Wohl einzelner Gemeinwesen wie Städte oder Staaten bzw. der
Bevölkerung derselben und jeder zugehörigen Einzelperson,
sondern das Wohl der Menschheit insgesamt, und zwar nicht nur
das Wohl der derzeit lebenden Menschen weltweit, sondern auch
das Wohl zukünftiger Generationen, die meines Erachtens – ohne
dass ich die weltanschaulichen und psychologischen Grundlagen dieser Meinung hier
und jetzt erläutern möchte – eine lebenswerte Umwelt und
hinreichende Ressourcen erben sollten. Dabei zähle ich zur
Erhaltung einer lebenswerten Umwelt auch den Erhalt kultureller
Denkmäler und biologischer Vielfalt z. B. in Form von
artenreichen, vor Wilderern geschützten Naturschutzgebieten,
Verbindungsfluren etc. von zum Überleben der spezifischen Tier-
und Pflanzenwelt hinreichender Größe. Zumindest alle Eltern oder
noch Eltern werden wollenden Menschen sollten diesen
Zielvorstellungen auch ohne philosophische Erörterungen
beipflichten können.
Zu den ethischen Pflichten der heute lebenden den künftig
lebenden Menschen gegenüber gehört außerdem meines Erachtens die
Minimierung von Risiken z. B. durch den Verzicht auf Atomenergie
und Atomwaffen, den Verzicht auf den massenhaften Einsatz von
Antibiotika und Pestiziden sowie den Verzicht auf Konsum, soweit durch diesen
Umweltzerstörung und -verschmutzung sowie der Klimawandel mit
seinen letztlich unkalkulierbaren Folgen gefördert werden. Das
Vertrauen darauf, dass für die Probleme, die wir heute
verursachen, zukünftige Generationen schon noch rechtzeitig
Lösungen finden werden, halte ich für grob fahrlässig bzw.
verantwortungslos. Künftige Generationen werden genug damit zu
tun haben, jenen Risiken und Katastrophen vorzubeugen bzw. zu
begegnen, denen wir bislang weitgehend hilflos ausgeliefert
sind, z. B. starken Stürmen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen,
Meteoriten- und Asteroideneinschlägen sowie diversen Krankheiten.
Was ist generell zu tun?
Es ist offensichtlich, dass globale Probleme nicht von einzelnen
Staaten, sondern nur von allen
oder zumindest allen größeren Staaten gemeinsam gelöst werden
können: Der Klimawandel z. B. kann nur gestoppt werden, wenn alle Länder, die viel zur
globalen Erwärmung beitragen, ihren Ausstoß von
Kohlenstoffdioxid, Methan und Distickstoffmonoxid stark
reduzieren. Ebenso kann eine Regulierung und gerechte
Besteuerung global agierender Unternehmen nur gelingen, wenn
alle relevanten Staaten zusammenarbeiten und z. B. nicht als
Steuerparadiese für Unternehmen auf Kosten anderer Staaten
Unternehmen anlocken. Auch globale Standards oder wenigstens
Mindeststandards hinsichtlich Umweltschutz, Arbeitsschutz,
Bezahlung und Arbeitnehmerrechten lassen sich nur verwirklichen,
wenn alle relevanten Länder mitmachen.
Andernfalls werden die
Unternehmen – soweit es ihnen z. B. unter Berücksichtigung der
personellen Erfordernisse möglich ist – in jene Länder
ausweichen,
wo die Anforderungen an Umwelt- und Arbeitsschutz sowie das
Lohnniveau am niedrigsten und die Rechte der Arbeitnehmer gering
sind. Auch "Lösungen" wie jene von vielen Unternehmen, die ihren
Hauptsitz in Deutschland haben, aber transnational tätig sind,
praktizierte "Lösung", in Deutschland ziemlich anständige Löhne zu
zahlen und sich (mehr oder weniger) an die Umweltschutzgesetze
zu halten, in Entwicklungsländern dagegen Niedrigstlöhne zu
zahlen und die Umwelt zu verschmutzen oder sich so agierende
Subunternehmen zu halten, sollten bei einer besseren
Zusammenarbeit der Staaten nicht mehr oder zumindest nicht mehr im bisherigen Ausmaß
möglich sein.
Notwendig ist also eine Stärkung internationaler und
supranationaler Organisationen, z. B. der EU, eine engere und
effektivere Zusammenarbeit z. B. im Rahmen von
WTO,
IWF und
Weltbank sowie die Etablierung globaler Standards oder
wenigstens Mindeststandards. Dass auch ziemlich unterschiedlich
entwickelte Staaten zusammenarbeiten und sich zum Wohle aller
auf gemeinsame Standards verständigen können, zeigt die
Geschichte der EU, auch wenn den Einigungen häufig langwierige
Verhandlungen vorausgingen. Freilich sollten Verhandlungen auf
der Basis korrekter Angaben der einzelnen Staaten erfolgen und
eventuell zu erwartende Befürchtungen und Widerstände der Bevölkerungen
berücksichtigen, sei es durch überzeugende Aufklärung darüber,
dass die Befürchtungen grundlos sind, sei es durch
Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Bevölkerung,
wenn die Befürchtungen nicht grundlos sind: Der Brexit hätte
sich wohl vermeiden lassen, wenn die Vorteile der EU den Briten
besser vermittelt worden wären und die dortigen Politiker(innen)
die EU nicht jahrzehntelang für so ziemlich jeden Missstand in
Großbritannien verantwortlich gemacht hätten – ein Verhalten,
dass sich leider auch in etlichen anderen Mitgliedstaaten der
EU beobachten lässt.
Was kann Deutschland tun?
Die Möglichkeiten einer Mittelmacht wie Deutschland sind
relativ begrenzt, aber es wäre schon möglich, dass die
Regierung sich in den oben genannten Organisationen mehr
als bisher für globale und nicht nur nationale Interessen und
insbesondere für die Interessen der Entwicklungsländer einsetzt
und diese nicht vorrangig als Märkte für die Produkte deutscher
Unternehmen ansieht. Auch eine Steigerung des
Entwicklungshilfeetats wäre gewiss möglich. Andererseits ist
Deutschland natürlich nicht in der Lage, allein auch
nur die nordafrikanischen Staaten so weit politisch zu
stabilisieren und wirtschaftlich zu fördern, dass z. B. der
Flüchtlingsstrom aus diesen Staaten versiegt, weil sie
selbst den Menschen hinreichende Sicherheit und Freiheit und
hinreichende politische und wirtschaftliche
Entfaltungsmöglichkeiten bieten.
Bei der Entwicklungshilfe sollte darauf geachtet werden, dass
sie tatsächlich der Entwicklung dient und weder
Katastrophenhilfe ist noch Großprojekte beinhaltet, die
vorzugsweise Unternehmen in Deutschland Aufträge verschaffen
sollen und den Machthabern in den Entwicklungsländern
Prestigeojekte. Die Förderung von Bildung und Ausbildung
dürfte wohl die beste und nachhaltigste Form der
Entwicklungshilfe sein. Akuthilfe, medizinische Hilfe etc.
sollte man dagegen nach Möglichkeit jenen überlassen, die
schnelle, vorzeigbare Erfolge sehen wollen und zum Teil auch
benötigen, um weiterhin Spendengelder zu erhalten, also z. B.
den bekannten Hilfsorganisationen.
Außerdem sollte meines Erachtens Entwicklungshilfe nur an Länder
gegeben werden, bei denen die berechtigte
Aussicht besteht, dass die Hilfe auch Früchte trägt und nicht alle
Erfolge beim nächsten Regimewechsel oder Bürgerkrieg wieder
zunichte gemacht werden. Auch sollte bei den Regierenden der
Wille erkennbar sein, die Lebensbedingungen der Bevölkerung
insgesamt und nicht nur ihre eigenen und die ihrer Anhänger und
Verwandten zu verbessern. Schließlich ist es nicht der Sinn von
Entwicklungshilfe, dass die Armen der reichen Länder die Reichen
der armen Länder mästen.
Hinsichtlich des Umgangs mit Großunternehmen sollte sich
Deutschland meines Erachtens dafür einsetzen, dass Unternehmen
aufgespalten werden, wenn sie eine bestimmte branchenspezifische
Größe überschreiten. Es ist ein Fehler, Unternehmen so groß
werden zu lassen, dass der Staat sie – um soziale Verwerfungen
zu vermeiden – nicht scheitern lassen kann, sondern mit vielen
Millionen oder sogar mit Milliarden Euro retten muss. Auch der
politische Einfluss bzw. das Erpressungspotential von
Großunternehmen lässt es angeraten erscheinen, die übermäßige
Konzentration von wirtschaftlicher und damit – in demokratischen
Staaten, deren regierende Politiker auf eine florierende
Wirtschaft angewiesen sind, wenn sie wiedergewählt werden wollen
– letztlich auch politischer Macht zu verhindern.
Schon jetzt ist es so, dass bei Konflikten zwischen Umwelt-,
Verbraucher- und Arbeitnehmerinteressen einerseits und dem
Profitinteresse von Unternehmen bzw. deren Eigentümern
andererseits Politiker(innen) den Profitinteressen der
Unternehmer/Aktionäre/Manager häufig Vorrang vor den Interessen
der Allgemeinheit oder zumindest der großen Mehrheit der
Bevölkerung – also der Wähler(innen)! – einräumen. Im
Zweifelsfall muss dann die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft als Argument herhalten – selbst wenn es
sich um Unternehmen handelt, die gar nicht international tätig
sind und die auch keine internationale Konkurrenz zu fürchten
haben, weil ihre Märkte und Produkte/Dienstleistungen rein
regional sind.
Eine Erhöhung der Standards bezüglich Umweltschutz,
Arbeitsschutz, Bezahlung und Arbeitnehmerrechten in den
wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern würde dieses
Argument weitgehend entkräften. Allerdings würden dadurch
Importe nach Deutschland in der Regel teurer werden, sofern die
Importe aus vormaligen Niedriglohnländern stammen und dort die
Produktivität nicht in gleichem Maße wie die Löhne steigt.
Grundsätzlich sollte dennoch meines Erachtens der Wettbewerb
zwischen Unternehmen auf der Basis der Verbesserung der Produkte und
Produktionsabläufe ausgetragen werden, nicht aber auf dem Rücken
der Arbeitnehmer durch Niedrigstlöhne oder skavereiähnliche
Arbeitsverhältnisse – und auch nicht auf dem Rücken der
Verbraucher durch irreführende Werbung, versteckte
Preiserhöhungen, schleichende Produktverschlechterungen oder
miserablen Service.
Eine Besonderheit stellen jene Großunternehmen dar, die faktisch
ein Monopol in ihrer Branche besitzen und dieses aufgrund ihrer
finanziellen Möglichkeiten oder deshalb, weil es sich um ein
quasi "natürliches" Monopol handelt, wohl auf absehbare Zeit
nicht verlieren werden. Facebook z. B. hat wegen der schieren
Menge seiner Mitglieder kaum Konkurrenz zu fürchten – alle
anderen ähnlichen "sozialen" Netzwerke sind wegen der weitaus
geringeren Mitgliederzahl für die meisten an einem "sozialen"
Netzwerk Interessierten uninteressant, sofern es sich nicht um
Spezialinteressen handelt. Um bei solchen Unternehmen – sofern
sie wirtschaftlich und/oder politisch relevant sind –
Machtmissbrauch zu verhindern, ist eine staatliche bzw.
internationale Regulierung erforderlich. Google z. B. kann
Unternehmen in den Ruin treiben und Facebook kann
in erheblichem Maße Wahlen beeinflussen, und zwar mit Mitteln,
die jedem verantwortungsvollen Journalismus Hohn sprechen (vgl. zu
Google und Facebook auch
Die Interessen
der Konzerne sind nicht die Interessen der Bevölkerung).
Was kann in Deutschland getan werden?
Deutschland geht es insgesamt gut – aber nicht allen in gleichem
Maße. Gäbe es nicht Abstiegsängste und tatsächlich Abgestiegene
und Angst vor Überfremdung und Arbeitsplatzkonkurrenten und
Enttäuschung über Politiker(innen),
dann hätte die AfD nicht den Zulauf, den sie zumindest
derzeit hat, und die Zahl der Nichtwähler
wäre nicht regelmäßig größer als die Zahl der Wähler von CDU
oder SPD.
Überfremdungsängste
Man sollte einerseits nach
Möglichkeit die Ausländerfeinde mit "normalen", nicht
straffällig gewordenen und nicht salafistischen Ausländern in
Kontakt bringen, um sie davon zu überzeugen, dass ihre
Befürchtungen weitgehend unbegründet sind, und muss andererseits
abwarten, bis sich die Migranten integriert haben – darf und
sollte die Integration aber auch aktiv fordern und fördern, z.
B. durch Deutschkurse und Staatskundeunterricht, durch das
Erscheinen von Eltern bei Elternsprechtagen, durch das Mitmachen
in Vereinen etc. Grundlegende Werte wie Freiheit des Einzelnen,
Achtung vor den Gesetzen und den Rechten der Mitmenschen,
Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Akzeptanz
Andersfühlender und -denkender, Religionsfreiheit und Vorrang
der Verfassung vor jeder Religion stehen nicht zur Disposition:
Wer die genannten Werte nicht teilt, sollte nicht nach
Deutschland kommen bzw. Deutschland verlassen. Auch
"Sekundärtugenden" wie Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Fleiß,
Ordnung und Sauberkeit können bei der Integration hilfreich
sein. Nicht zwingend notwendig sind dagegen die Teilnahme an
Brauchtumsveranstaltungen, regelmäßiger Verzehr von Eisbein mit
Sauerkraut u. Ä. (vgl. zu diesem Themenbereich auch
Werke der
Barmherzigkeit: Flüchtlingen helfen,
Was tun gegen
Dschihadismus? und
Gehört der Islam zu Deutschland?).
Arbeitsplatzkonkurrenz / Qualifizierung / Grundsicherung
Die nicht grundsätzlich unbegründete Angst vor
Arbeitsplatzkonkurrenten insbesondere auf dem Niedriglohnsektor
könnte einerseits durch eine Qualifizierung von Menschen ohne
Berufsausbildung oder -abschluss und andererseits durch eine
hinreichende und bedingungslose finanzielle Grundsicherung von
Langzeitarbeitslosen, deren Aussichten auf einen neuen Job z. B.
wegen ihres Alters, ihrer schlechten physischen oder psychischen
Verfassung oder deshalb, weil sie alleinerziehend sind und
kleine Kinder zu versorgen haben, auf absehbare Zeit oder
dauerhaft gegen null tendieren, erheblich gemindert werden. Wer
als Arbeitsloser vom Arbeitsamt nicht dauernd mit unsinnigen
Ansinnen schikaniert wird, obwohl offensichtlich ist, dass er
aus einem der gerade genannten Gründe derzeit oder dauerhaft
keinen Job finden wird, und finanziell halbwegs über die Runden
kommt oder wer als beruflich Qualifizierter deutlich bessere
Chancen auf dem Arbeitmarkt hat als die meisten Flüchtlinge, hat
eigentlich keinen guten Grund, aus Protest eine rechtsradikale
Partei zu wählen (vgl. zu diesem Thema auch
Ist die
Demokratie noch zu retten? und
Vorschlag für ein
gestaffeltes bedingungsloses Grundeinkommen).
Weiterbildung
Ein Recht auf eine Weiterbildungsmaßnahme und eine Verlängerung des
Bezuges von Arbeitslosengeld I um die Dauer der
Weiterbildungsmaßnahme machen meines Erachtens dann Sinn, wenn die
Weiterbildung die Chancen auf eine anschließende Arbeitsaufnahme
tatsächlich deutlich erhöht und die Weiterbildung keine reine
Beschäftigungstherapie ist, die lediglich die Bezugsdauer von
Arbeitslosengeld I verlängern soll und vielleicht zusätzlich der
psychischen Stabilisierung dient. Eine Weiterbildung mit
Aussicht auf eine anschließende Arbeitsaufnahme sollte deshalb
auch nicht erst nach Ablauf bzw. kurz vor Ablauf der regulären
Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld I angetreten werden,
sondern sobald klar geworden ist, dass für den betreffenden
Arbeitslosen in seinem bisherigen Beruf keine
Beschäftigungschancen mehr bestehen.
Außerdem ist meines Erachtens nicht einzusehen, warum der
Rechtsanspruch auf eine Weiterbildungsmaßnahme mit Bezug von
Arbeitslosengeld I nicht auch Hartz-IV-Empfängern zugutekommen
sollte, die zum Teil – z. B. wegen befristeter Arbeitsverträge –
gar nicht die Möglichkeit hatten, Ansprüche auf Arbeitslosengeld
I zu erwerben. Vielen Hartz-IV-Empfängern ohne Berufs- oder
sogar ohne Schulabschluss könnte mit einer Weiterbildung
wahrscheinlich geholfen werden. Fakt bezüglich Älterer ist freilich
auch, dass aller in Sonntagsreden von Unternehmern gern
bekundeten Wertschätzung von älteren Beschäftigten zum Trotz
50-Jährige oder sogar schon 45-Jährige, die arbeitslos werden,
in Deutschland kaum Chancen haben, noch einmal einen regulären
und anständig bezahlten Arbeitsplatz zu finden – auch nicht nach
einer Weiterbildung.
Schonvermögen
Subjektiv erstrebenswerter als
eine Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I bei
Antritt einer Weiterbildung dürfte deshalb für viele Arbeitslose, die das
Abrutschen in Hartz IV vor Augen haben, eine gesetzliche
Regelung sein, die beinhaltet, dass ihre bisherigen Ersparnisse nicht auf das
Arbeitslosengeld II, also die frühere Sozialhilfe, angerechnet
werden, denn genau diese Anrechnung empfinden wohl die meisten
Arbeitslosen, wenn sie ohne eigene Schuld arbeitslos geworden
sind und trotz eifrigen Bemühens während des Bezuges von
Arbeitslosengeld I keinen angemessenen neuen Arbeitsplatz
gefunden haben, als ungerecht – zumal im Wissen um Personen, die
nichts gespart, sondern alles ausgegeben haben. Ein
Schonvermögen von 300,- Euro pro Lebensjahr ist meines Erachtens
zu gering, denn viele Menschen dürften pro Jahr wesentlich mehr
gespart haben. Die Höhe des Schonvermögens sollte sich deshalb
meiner Meinung nach an der durchschnittlichen Sparquote
orientieren.
Managergehälter
Damit sind wir beim Problem der sozialen Gerechtigkeit. Dieses Problem wird gerne mit
Hinweis auf die Millionengehälter der Vorstandsmitglieder und
zumal Vorstandsvorsitzenden von Großunternehmen erörtert, insbesondere
von ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, die ihrem jeweiligen
Unternehmen Schaden zugefügt haben, aber trotzdem noch Boni und
Abfindungen in Höhe von vielen Millionen kassieren – in der
Regel erstaunlicherweise mit Billigung durch
Arbeitnehmervertreter (also Gewerkschaftsvertreter) und
SPD-Politiker im Aufsichtsrat. Dass hier etwas schiefläuft und
dass das etwas damit zu tun hat, dass in den Aufsichtsräten
großenteils die Vorstandsmitglieder und -vorsitzenden anderer
Unternehmen sitzen, dass sich hier also sozusagen die Mitglieder
einer Managerkaste gegenseitig immer weiter die Bezüge erhöhen,
scheint mir plausibel zu sein.
Das zu korrigieren ist aber
meines Erachtens Aufgabe der Aktionäre, die nicht gezwungen
sind, die Vorstandsmitglieder mit Millionen zu beschenken,
selbst wenn diese keine Leistung oder sogar eine negative
Leistung erbringen oder erbracht haben, nicht des Gesetzgebers.
Die steuerliche Absetzbarkeit der Gehälter von Führungskräften
zu begrenzen halte ich dagegen für angemessen: Warum soll der
Steuerzahler unangemessen hohe Managergehälter, die weit über
jenem Betrag liegen, den ein Angestellter braucht, um sehr gut
zu leben, mitfinanzieren?
Einkommen- und Erbschaftsteuer
Andererseits ist es verwunderlich, dass zwar hohe
Managergehälter immer wieder kritisiert werden, kaum jemals aber
die teilweise noch viel höheren Einkommen von Sport- und
Medienstars, von den gigantischen Einnahmen mancher Unternehmer
und Großaktionäre ganz zu schweigen. Hier spielt offenbar der
Sympathiefaktor eine entscheidende Rolle. Im Übrigen scheint mir
der beste Weg, Großverdiener zur Finanzierung des Gemeinwohls
heranzuzuiehen, eine entsprechend gestaltete Steuergesetzgebung
zu sein. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der
Einkommensteuer und eine Anhebung der Erbschaftsteuer bzw. eine
Senkung der Freibeträge und Streichung von Ausnahmen sollten
meines Ertachtens keine Tabus sein. Und dass Unternehmenserben
häufig kaum oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen müssen, halte
ich weder für gerecht noch für sachlich gerechtfertigt: Ein
Unternehmenserbe, der nicht fähig ist, im Laufe etlicher Jahre
die fällige Erbschaftsteuer zu erwirtschaften, ist wohl kein
guter Unternehmer und sollte das Unternehmen vielleicht besser
an jemanden verkaufen, der es kann (vgl. zur Steuergesetzgebung
auch Vorschläge für ein
besseres Steuersystem).
Prekäre Arbeitsverhältnisse
Weitere Ärgernisse hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit sind
Leiharbeit, befristete Arbeitsverträge, Arbeit auf Abruf und zunehmend auch
Werkverträge. Alle diese Instrumente sollen den Unternehmen eigentlich ermöglichen,
flexibel auf sich ändernde Auftragslagen zu reagieren, wobei
schon diese Begründung für irreguläre Arbeitsverhältnisse meines
Erachtens dürftig ist, denn der Staat hat meiner Meinung nach
lediglich für gleiche, nicht aber für – aus Arbeitgebersicht –
bestmögliche Rahmenbedingungen für alle Unternehmen zu sorgen.
Konkret: Es gehört nicht zu den Aufgaben eines freiheitlichen
und sozialen Staates, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen auf
jede erdenkliche – auch unethische – Weise Lohnkosten vermeiden
können und die Beschäftigten aus Angst vor Arbeitsplatz-
und/oder Lohnverlust psychisch zu Sklaven werden. Tatsächlich werden
die irregulären Arbeitsverhältnisse inzwischen häufig auch dazu
genutzt, die Löhne zu drücken – Leiharbeiter bekommen häufig
einen sehr viel geringeren Lohn als die Stammbelegschaft – und
Beschäftigte unter Dauerstress zu setzen, denn die meisten befristet Beschäftigten
und auch die meisten Leiharbeiter
hoffen darauf, in die Stammbelegschaft übernommen zu werden, und
sind entsprechend unterwürfig und leidensbereit. Ganz
offensichtlich gibt es in etlichen Branchen noch einen
derartigen Arbeitskräfteüberfluss, dass die Unternehmen sich
eine solche Praxis erlauben können.
In welchem Umfang und mit welchen psychischen und finanziellen
Folgen es
Arbeit auf Abruf inzwischen gibt, hat der Verfasser erst im
März 2017 durch den Artikel
Bei Anruf Arbeit von Julia Friedrichs, erschienen in DIE
ZEIT und auf CORRECTIV, erfahren. "Arbeit auf Abruf" basiert auf
dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, das am 1. Januar 2001 in
Kraft getreten ist. In Paragraph 12 des Gesetzes heißt es:
„Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der
Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem
Arbeitsanfall zu erbringen hat.“ Das unternehmerische Risiko
bezüglich des Arbeitnehmerlohnes wird auf diese Weise fast
vollständig auf den Arbeitnehmer abgewälzt. Der Arbeitgeber muss
laut Gesetz zwar eigentlich vier Tage vorher Bescheid geben,
wenn er seine Mitarbeiter zur Arbeit rufen will, aber in der
Praxis sind die Beschäftigten, die durchweg im
Niedriglohnbereich arbeiten, auf das Geld angewiesen und deshalb
bereit, selbst dann zu kommen, wenn sie erst frühmorgens für den
gleichen Tag angefordert werden. Die Betroffenen schieben also
faktisch einen ständigen unbezahlten Bereitschaftsdienst – und
können häufig von ihrem Job noch nicht einmal auskömmlich leben.
Ein Instrument zur
Lohnreduzierung – häufig sogar zur Umgehung des Mindestlohnes –
und zur Disziplinierung sind oft auch Werkverträge, bei deren
missbräuchlicher Anwendung einem
formal selbständigen Werkvertragsnehmer für viel Arbeit eine
relativ geringe Festsumme gezahlt wird. Dabei ist der formal
selbständige Werkvertragsnehmer in der Regel nur für diesen
einen "Kunden" tätig, der faktisch sein Arbeitgeber ist, aber
als Werkvertragsgeber die Kosten für Sozialbeiträge und oft auch
beim tatsächlichen Studenlohn sparen kann.
Was kann man gegen den Missbrauch von Leiharbeit, befristeten
Arbeitsverträgen, Arbeit auf Abruf und Werkverträgen tun?
Leiharbeit
Der Missbrauch von Leiharbeit ließe sich unterbinden, wenn den
Leiharbeitern von Anfang an – also nicht erst nach etlichen
Monaten – der gleiche Lohn und die gleichen Zulagen und Extras
gezahlt werden müssten wie der Stammbelegschaft. Dann nämlich
würden Leiharbeiter für die Unternehmen – da die
Zeitarbeitsfirma auch noch bezahlt werden muss – teurer als die
Beschäftigten der Stammbelegschaft und das Unternehmen würde bei
konstantem Mehrbedarf die Stammbelegschaft vergrößern, nicht den
Anteil der Leiharbeiter.
Befristete Arbeitsverträge
Der Missbrauch von befristeten Arbeitsverträgen, der gerade bei
jungen Menschen dazu führen kann, dass ihnen eine Lebens- und
Familienplanung faktisch unmöglich gemacht wird, ließe sich
verhindern, wenn die Befristung immer an triftige Gründe
geknüpft sein müsste. Eine Vertretung bei längerer Krankheit
oder eine Elternzeitvertretung lassen sich meines Erachtens
tifttig begründen, Kettenverträge oder eine Befristung über
einen längeren Zeitraum als zwei Jahre dagegen kaum. Denn die
langfristig regulär anfallende Arbeit sollte nicht dauerhaft von
Beschäftigten mit befristeten Verträgen erledigt werden. Wenn
klar wird, dass eine befristet beschäftigte Person Daueraufgaben
wahrnimmt und dabei nicht eine unbefristet beschäftigte, aber
längerfristig erkrankte oder in Elternteilzeit befindliche oder
sonstwie längerfristig verhinderte Person der Stammbelegschaft
vertritt, sollte sie sich auf eine unbefristetete Stelle
einklagen können. Ferner sollten befristet Beschäftigte das
Recht haben, jederzeit außerordentlich zu kündigen, um bei einem
anderen Unternehmen eine unbefristete Stelle annehmen zu können.
Eine Befristung eines Arbeitsvertrages ohne einen weiteren
sachlichen Grund als jenen, dass die wirtschaftliche Entwicklung
des Unternehmens unvorhersehbar ist, halte ich nur dann für
legitim, wenn die befristet beschäftigte Person bei einer
positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens im
Zeitraum der Befristung anschließend quasi automatisch
unbefristet weiterbeschäftigt wird. Eine Befristung des
Arbeitsvertrages "nur" deshalb, um die neue Mitarbeiterin / den
neuen Mitarbeiter besser einschätzen zu können, also faktisch
zur Verlängerung der Probezeit, halte ich dagegen nicht für
legitim, denn dafür ist die Probezeit da, über deren angemessene
Länge man freilich diskutieren kann. Insbesondere in
Großunternehmen wird es aber wohl immer jene Fälle geben, in
denen während der Probezeit oder der Dauer des befristeten
Vertrages sehr engagierte Personen sich anschließend deutlich
weniger engagieren oder sich sogar regelmäßig auf Kosten des
Arbeitgebers und zulasten der Kolleginnen und Kollegen für zwei
bis drei Tage krankmelden.
Arbeit auf Abruf
Der Missbrauch von "Arbeit auf Abruf" ließe sich entweder durch
ein generelles Verbot solcher Arbeitsverträge, wie es in
Österreich existiert, leicht beseitigen oder aber zumindest
einschränken, indem man entweder die Personengruppen näher
definiert, denen solche Verträge angeboten werden dürfen – z. B.
nur Studierenden oder Personen zwischen Schulabschluss und
Studium – und/oder indem man die Anzahl der pro Woche mindestens
zu entlohnenden Stunden erhöht, nämlich von 10 Stunden – das ist
der derzeitige Standard – auf z. B. 30 Stunden.
Werkverträge
Der Missbrauch von Werkverträgen ließe sich verhindern, wenn
überprüft würde, ob es sich bei dem zu erbringenden "Werk" um
die typischen, weisungsgebundenen Tätigkeiten eines
Festangestellten handelt und ob der Werkvertragserfüller, sofern
er nicht bei einem Subunternehmen beschäftigt ist, nur diesen
einen "Kunden" hat, also kein Selbständiger, sondern ein
Scheinselbständiger ist. Wenn ein Gericht feststellt, dass der
Werkvertrag nach den gerade genannten Kriterien ungültig ist,
sollte der Werkvertragsbeschäftigte einen unbefristeten
Arbeitsvertrag erhalten müssen – und zwar bei jenem Unternehmen,
bei dem bzw. für das er tatsächlich gearbeitet hat, nicht bei
jenem Subunternehmen, das ihn zur Erfüllung des angeblichen
Werkvertrages entsandt hat, um z. B. Schweinehälften zu
zerteilen oder Automobile zu montieren oder in Krankenhäusern
und Pflegeheimen zu putzen, zu kochen oder sogar zu pflegen.
Außerdem sollte er eine Entschädigung für den missbräuchlichen
Einsatz erhalten, die so hoch ist, dass sie das Unternehmen von
weiterem Missbrauch abschreckt. Zumindest für ausländische
Arbeitnehmer und für Beschäftigte von Subunternehmen sollten die
Gewerkschaften stellvertretend klagen dürfen.
Rente / Absicherung im Alter
Ein erhebliches Problem wird auf Deutschland in den nächsten
Jahren zukommen, wenn es im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung
deutlich mehr Rentner(innen) und Hochbetagte geben wird,
darunter etliche, die unterbrochene Erwerbsbiographien aufweisen
und/oder im Niedriglohnsektor tätig waren und entsprechend
geringe Rentenansprüche haben. Nun ist es nicht allein vom
zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Berufstätigen und
Rentner(inne)n abhängig, ob beide gut leben können, sondern auch
von der Arbeitsproduktivität, aber Gedanken machen sollte man
sich schon, wie Verteilungskämpfe zwischen Jungen und Alten zu
verhindern sind und Rentner(inne)n mit geringen Rentenansprüchen
gleichwohl eine auskömmliche Rente gezahlt werden kann.
Möglich wäre z. B. eine Grundrente etwa in Höhe der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das würde die Gesamtkosten nicht
wesentlich erhöhen, weil sowieso jede(r) Rentner(in),
deren/dessen Einkommen unter der Grundsicherung liegt, Anspruch
auf Aufstockung hat. Allerdings wird diese Aufstockung bislang
nicht von allen Berechtigten in Anspruch genommen. Eine zweite Möglichkeit,
speziell niedrige Renten nach und nach überproportional
anzuheben, wäre die Einführung von festen Sockelbeträgen bei
Rentenerhöhungen, wie sie bei Tarifabschlüssen zunehmend üblich
werden – und zwar aus gutem Grund, denn die prozentuale Erhöhung
vergrößert den absoluten Abstand zwischen den Entgelten
unterschiedlich qualifizierter Berufsgruppen
immer weiter und verstärkt so die soziale Spaltung
und die Unzufriedenheit in Deutschland.
Pflegeheime / Pflegekosten
Ein wahrer Horror ist für jeden Durchschnittsverdiener die
Vorstellung, dass er selbst oder der Partner in ein
Pflegeheim
muss. Für die Pflegebedürftige / den Pflegebedürftigen kann der
Heimaufenthalt deshalb zum Horror werden, weil die Verhältnisse in deutschen
Pflegeheimen wegen unzureichender Personalausstattung und des
überwiegenden Einsatzes von Hilfskräften statt von ausgebildeten
Alten- oder Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie wegen des
Fehlens einer hinreichenden ärztlichen Betreuung teilweise
skandalös sind: Selbst
bei den gemeinnützigen, also nicht an
Profitmaximierung interessierten Heimen mit gutem Leumund, in
denen betagte und pflegebedürftige Verwandte des Verfassers ihre
letzten Lebensjahre verbrachten, waren die Pflegebedürftigen
nicht vor Vernachlässigung geschützt und praktisch rechtlos,
sofern sie nicht Verwandte hatten, die sie regelmäßig besuchten
und ihre Rechte gegenüber Pflegepersonal und Heimleitung geltend machten.
Für alle jene Heiminsassen, die keine solchen Verwandten haben,
müsste es eine kontinuierliche Kontrolle ihrer Situation durch
kritische Außenstehende geben. Die derzeitigen
Kontrollmechanismen reichen bei weitem nicht aus. Freilich nützt
alle Kontrolle nichts, wenn die Personaldecke so dünn ist, dass
eine angemessene Pflege schlicht und einfach nicht möglich ist.
Für die Partnerin oder den Partner der/des Pflegebedürftigen mit
durchschnittlicher oder geringer Rente wird der Heimaufhalt
deshalb schnell zum finanziellen Fiasko, weil der Eigenanteil an
den Heimkosten (sogenannte Hotelkosten für Unterkunft und
Verpflegung, außerdem auf den Heimbewohner anteilig abgewälzte
Investitionskosten und zudem noch jener Teil der Pflegekosten,
der von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt
wird) in der Regel höher ist als die
Standardrente und erst recht höher als der tatsächliche
durchschnittliche Zahlbetrag der Versichertenrenten in
Deutschland, und zwar auch bei keineswegs luxuriös
ausgestatteten Heimen. Das hat häufig zur Folge, dass sowohl
die/der Pflegebedürftige als auch der Partner / die Partnerin je
nach ihren Ersparnissen bzw. ihrem Vermögen mehr oder weniger
schnell verarmen und zu Sozialfällen werden. Die Bedrohung durch
einen notwendig werdenden Heimaufenthalt bei Pflegebedürftigkeit
hängt damit wie ein Damoklesschwert über jeder und jedem,
die/der nicht über überdurchschnittliche Einkünfte oder ein
überdurchschnittliches Vermögen verfügt oder eine (bei
ausreichenden Leistungen teure) private
Pflege-Zusatzversicherung abgeschlossen hat.
Meines Erachtens wäre es angemessen, wenn die vollen
Pflegekosten und die vollen Investitionskosten analog zur
gesetzlichen Krankenversicherung von den Pflegekassen oder
partiell vom Staat bzw. den Bundesländern übernommen würden und
"nur" die "Hotelkosten" von der/dem Pflegebedürftigen oder
seinem Partner / seiner Partnerin getragen werden müssten. Zudem
sollten knallhart gewinnorientierte, nicht gemeinnützige Krankenhäuser und Pflegeheime meines Erachtens generell verboten werden, weil die
Gewinnorientierung nach allen bisherigen Erfahrungen immer zu
einer deutlichen Verschlechterung der Pflegesituation im
Vergleich zur Pflegesituation bei gemeinnützigen Unternehmen und
zu einer Interessenverlagerung der Krankenhaus- und
Heimbetreiber sowie in der Folge auch der Ärzte und Pflegekräfte
weg von den Interessen und Bedürfnissen der
Patienten/Pflegebedürftigen hin zu den eigenen finanziellen
Interessen führt. Vorrangige Gewinnorientierung hat deshalb meiner Meinung
nach in Krankenhäusern und Pflegeheimen – und im Prinzip auch in
Arztpraxen! – nichts zu suchen (vgl. in diesem Zusammenhang auch
Tipps zur
Gesundung des Gesundheitssystems und
Wie finde ich einen
gnädigen Tod?).
Zukunft der Arbeit
Sofern nicht Katastrophen, Kriege,
Seuchen, Diktaturen u. Ä. dazwischenkommen und die Menschen es schaffen,
über sprachliche, religiöse und kulturelle Grenzen hinweg zu
kooperieren, der Gier zu entsagen, sich zu bescheiden, Umweltverschmutzung und
-zerstörung zu stoppen, mit den natürlichen Ressourcen
hauszuhalten und die derzeitige Wegwerfwirtschaft durch eine
Kreislaufwirtschaft zu ersetzen, geht die Menschheit
wahrscheinlich einer glücklichen Zukunft entgegen.
Das Problem der Arbeitslosigkeit ließe sich leicht beseitigen,
wenn Erwerbsarbeit nicht für die meisten Menschen im
arbeitsfähigen Alter die einzige und nur bei
Vollzeitbeschäftigung ausreichende Einnahmequelle wäre. Denn das
hat zur Folge, dass trotz ständiger Produktivitätsfortschritte
immer noch krampfhaft das Wirtschaftswachstum gefördert wird,
obwohl die materiellen Grundbedürfnisse aller Menschen weltweit
bereits jetzt problemlos befriedigt werden könnten – eine
gleichmäßigere und sinnvollere Verteilung des erwirtschafteten Reichtums
vorausgesetzt.
Die Tatsache, dass noch im 19. Jahrhundert in Deutschland der
weitaus größte Teil der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig
war, heute dagegen nur noch ca. 2 Prozent, zeigt nicht nur den
technischen Fortschritt, sondern offenbart im Umkehrschluss
auch, dass inzwischen weitaus mehr als die Hälfte der
Beschäftigten in Deutschland mit Dienstleistungen oder der
Produktion von Waren ihr Geld verdienen, die eben nicht
lebensnotwendig, sondern größtenteils überflüssig, wenn auch
vielleicht unterhaltsam oder prestigeträchtig oder sonstwie
tatsächlich oder vermeintlich von Nutzen sind. Jedenfalls wird
offensichtlich weitaus mehr gearbeitet, als notwendig wäre, und
wenn es zum einen mehr Teilzeitstellen gäbe und zum anderen
sogenannte einfache, aber gleichwohl größtenteils unverzichtbare
Tätigkeiten im sozialen und handwerklichen Bereich etc. so gut
bezahlt würden, dass man davon auch bei einer
Teilzeitbeschäftigung leben kann, gäbe es das Problem der
Arbeitslosigkeit nicht mehr. Alternativ sollte man über ein die
Teilzeitbeschäftigung berücksichtigendes gestaffeltes
bedingungsloses Grundeinkommen nachdenken (vgl.
Vorschlag für ein
gestaffeltes bedingungsloses Grundeinkommen). Dass man mit
der gewonnenen Freizeit durchaus sinnvoll umgehen kann, zeigen
viele rüstige und sich engagierende Rentnerinnen und Rentner Tag
für Tag.
Entstehungszeit:
März 2017
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